• Das ist falsch, das läuft bei uns im Lab mit DHCP. Das Modem ist da vollkommen transparent.

    Na, dann zuerst einmal ein Dankeschön für die Aufklärung.

    Hat sich da etwas durch ein Firmwareupdate evtl. geändert? Ich hatte noch eine Info, das mit Firmware Version 090144.1.0.001 nur PPPoE unterstützt würde. Eine Erklärung warum wurde leider nicht mitgeliefert.

  • Gf-Ta und NT gibt es nicht.

    Und genau das ist der Fehler. Gf-TA müssen sie in jedem Fall. Und den ONT selber nicht zu liefern oder zu stellen (können oder wollen) ist für die dann eine Herausforderung. Denn die müssen sicherstellen, das "Dein ONT" im Netz registriert werden kann. Das ist ihre Aufgabe.

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  • Code
    der Link zur Schnittstellenbeschreibung:
    https://www.entega.de/fileadmin/downloads/medianet/faq/EN357959_EMS_Schnittstellenbeschreibung_MN_EV_122023.pdf

    Es ist also GPON, beziehungsweise XGSPON

    Interessant finde ich, dass sie ab 400 MBit/s auf XGPON gehen.
    Dies ist bei anderen ISP erst ab 1 GBit/s üblich.
    Wenn du also eine Vertrag von 400 MBit/s und mehr abschließt, müsste es auch der passende ONT sein. Du möchtest ja die Hardware des ISP nutzen, also kein Stolperstein. Solltest du eine Fritz!Box mit Glasfaser-Anschluss anschaffen, ist darauf zu achten, dass diese auch über das XGSPON-Modul verfügt, ist Zubehör.

  • HÜP zu NT ohne Gf-TA oder

    HÜP zu Gf-Ta bei Verwendung eines eigenen Glasfaser-Modems (dann ohne NT).

    Gf-Ta und NT gibt es nicht.

    Hast Du das schriftlich?

    An deiner Stelle würde ich versuchen, diese Aussage schriftlich zu erhalten und damit dann Beschwerde bei der BNetzA einreichen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Anf…efon/start.html Hier erst einmal "Freie Routerwahl" auswählen.

    Danach folgendes schreiben:

    Zitat

    Auf meine Nachfrage, ob ein Gf-TA/Glasfaserdose als passiver Netzabschlusspunkt montiert wird, antwortete mir <Provider> am <Datum> folgendes: <Providertext einfügen>.

    Damit verweigert mir <Provider> den nach TKG §73 geforderten passiven Netzabschlusspunkt. Vorsorglich mache ich sie auf die in TKG § 69 festgeschriebenen Unterlassungsansprüche diesbezüglich aufmerksam.

    Hiermit bitte ich die BNetzA als zuständige Kontrollbehörde der Firma <Provider> die gesetzlichen Verpflichtungen unmissverständlich darzulegen und auf Erfüllung dieser zu drängen.

    So langsam finde ich das alles nicht mehr lustig und mein Unmut steigt mit jedem Bericht darüber...

  • Danke für die Unterstützung ! Die Aussage habe ich von der kontaktierten Hotline telefonisch erhalten. Ich werde versuchen eine schriftliche Information zu bekommen. Hierbei fürchte ich aber, nach meinen bisherigen Erfahrungen, dass ich einen ganz langen Atem brauche.

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  • Ich habe von meinem Anbieter folgende Mail erhalten:

    "Die Aktivierung Ihres Glasfaseranschlusses findet bei Ihnen voraussichtlich ab November 2024 statt. Dafür setzen wir den Netzabschluss (NT) für Ihren Glasfaseranschluss. Wichtig: Zu diesem Zeitpunkt sollte die Inhaus-Verkabelung zwischen Hausübergabepunkt (HÜP) und dem Standort für den Netzabschluss fertiggestellt sein. Andernfalls wird der NT neben den HÜP gesetzt. Bitte sorgen Sie auch für eine Stromversorgung für den NT."


    Ich habe daraufhin nochmals die Hotline kontaktiert und nachgefragt was wäre wenn ich einen eigenen Glasfaser-Router verwenden möchte?.

    Nach Rücksprache mit der Technik erhielt ich die Antwort:" Das ist so nicht möglich, da man mir keine Service-Unterstützung geben kann."

  • Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Der Netzabschluss wird ja unabhängig vom Endgerät gesetzt. Da solltest du wie gefordert den Leitungsweg vorbereiten.

    Aussage 2 ist eine billige Ausrede.

  • Wie sieht das Thema Endgerätefreiheit ist bei FTTB eigentlich aus? Denn bei FTTB ist ja das Ende des Kupferkabels der Netzabschluss, und nicht die Glasfaserdose. Einen eigenen NT hab ich bei FTTB noch nie gesehen, da kommen immer Provider-Geräte zum Einsatz, die meistens auf g.fast oder teilweise auch auf Coax umsetzen.

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  • Seit 2016 gilt die Endgerätewahlfreiheit. Da gibt es nichts zu diskutieren. Die Art der Zugangstechnologie spielt keine Rolle.

    Im speziellen Fall des klassischen FTTB in sehr großen MFHs wird im Kellerraum von Glas auf Kupfer umgesetzt und der passive Netzabschluss terminiert in der Wohnung des Teilnehmers (Multimedia-Dose bzw. TAE). Alles ab passivem Netzabschluss in Richtung Provider liegt im Verantwortungsbereich des Providers und/oder NE 4 Betreibers.

    Wie Du schon richtig geschrieben hast, kommt dann üblicherweise ein g.fast- oder Kabelrouter zum Einsatz.

  • Hast Du das schriftlich?

    Das steht doch so schon auf ihrer Webseite die Glasnost verlinkt hat. ;)
    Insbesondere unten bei den FAQ bekommt man "interessante" Aussagen.

    Ich habe von meinem Anbieter folgende Mail erhalten:

    "Die Aktivierung Ihres Glasfaseranschlusses findet bei Ihnen voraussichtlich ab November 2024 statt. Dafür setzen wir den Netzabschluss (NT) für Ihren Glasfaseranschluss. Wichtig: Zu diesem Zeitpunkt sollte die Inhaus-Verkabelung zwischen Hausübergabepunkt (HÜP) und dem Standort für den Netzabschluss fertiggestellt sein. Andernfalls wird der NT neben den HÜP gesetzt. Bitte sorgen Sie auch für eine Stromversorgung für den NT."


    Ich habe daraufhin nochmals die Hotline kontaktiert und nachgefragt was wäre wenn ich einen eigenen Glasfaser-Router verwenden möchte?.

    Nach Rücksprache mit der Technik erhielt ich die Antwort:" Das ist so nicht möglich, da man mir keine Service-Unterstützung geben kann."

    Die mit Abstand wichtigste Information ist doch, wer baut tatsächlich aus. Auf ihren eigenen Seiten schreiben sie ja, sie verbauen immer einen NT. Aber wenn Deutsche Glasfaser kommt, gibt es nur einen Gf-TA?
    Ihre eigenen Broschüren sagen aber aus, als ob immer ein Gf-TA installiert wird? Alles recht widersprüchlich.

    Und hier mal ihr eigener Text bei den FAQ von der Webseite zur Aussage der Hotline:
    Kann ich einen Router auch ohne NT anschließen?

    Sie können Ihren Router auch ohne NT anschließen. In dem Fall braucht der Router eine Glasfaserschnittstelle. So können Router mit integriertem Glasfaser-Modem direkt an den GF-TA angeschlossen werden, ohne zusätzliches externes Modem (NT). Das ist allerdings etwas aufwendiger und verlangt ein wenig technisches Können. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Schnittstellenbeschreibung, die Sie hier finden.

  • Hallo Phino!

    Vielen Dank für die Zusammenfassung der Problematik! Ich weiß im Moment eigentlich gar nicht wie es jetzt für mich weitergeht. Der Anbieter reagiert gar nicht auf meine eMails und die Hotline widerspricht sich bei jedem Kontakt. Ich warte jetzt einfach mal bis das Inhouse -Team bei mir auftaucht. Notfalls kümmere ich selbst um einen Gf-Ta und hoffe das man mir diesen auf dem kurzen Dienstweg montiert. Ist alles sehr zäh.

    Gruß

    Glasnost

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  • Hallo Phino!

    Vielen Dank für die Zusammenfassung der Problematik! Ich weiß im Moment eigentlich gar nicht wie es jetzt für mich weitergeht. Der Anbieter reagiert gar nicht auf meine eMails und die Hotline widerspricht sich bei jedem Kontakt. Ich warte jetzt einfach mal bis das Inhouse -Team bei mir auftaucht. Notfalls kümmere ich selbst um einen Gf-Ta und hoffe das man mir diesen auf dem kurzen Dienstweg montiert. Ist alles sehr zäh.

    Gruß

    Glasnost

    Das wichtigste oder besser das einzige, was du machen kannst/musst, sind aus dem Keller ins Büro Leerrohr/Kabelkanal legen. 10x10 mm geben sie vor, lieber ein Hauch größer (was geht und durch Frau akzeptiert wird ;)).

  • Auch verwirrend für mich:/! Das auf der Seite für die Inhouse-Verkabelung geforderte Duplex-Kabel LC/APC hat einen sehr breiten Steckerkopf. Oder könnte man auch 2 einzelne Kabel einziehen?

    Gruß

    Glasnost

  • Ja es ist schon kurios, das ein Singlemode Duplexkabel mit LC/APC verlangt wird.

    Zwei einzelne Kabel sind natürlich ebenfalls möglich. Hierbei solltest Du jedoch ein Kabel an beiden Enden markieren, damit die Zuordnung von Kabel a und Kabel b auch noch nach dem Verlegen möglich ist.

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  • Hallo!

    Was mache ich denn jetzt? Nachdem ich die Inhouse-Verkabelung lt, Anweisung mit 2 Duplex LC/APC Kabeln vorbereitet habe, hat der Anbieter diese Möglichkeit aus seiner Beschreibung herausgenommen und verlangt LAN-Kabel oder Glasfaser-Kit des Anbieters:shock:! Komme mir veräppelt vor! Hat zufällig von Euch jemand die alte Anleitung von kopiert?

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Glasnost (24. Januar 2025 um 15:17)

  • Die wohl noch nicht rechtskräftig ist und wahrscheinlich durch die Instanzen geht? Eigentlich wollte ich doch nur einen Glasfaser-Anschluß. Warum nur ist es in unserem Land nicht mehr möglich Verfahrensweisen festzulegen die einen auf einfachem Weg ans Ziel bringen?:/

    LG

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