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Deutsche Glasfaser: Neuanachluss EFH seit 19.07.2024

  • lycra
  • 28. Juli 2024 um 08:11
  • Online
    Phino
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    • 29. Juli 2024 um 15:33
    • #41
    Zitat von frank_m

    Stimmt natürlich. Aber oben wurden Vorwürfe erhoben, die DG hätte die Prozesse nicht im Griff, weil sie es nicht schaffen, frische Geräte vom Hersteller mit dem größten Marktanteil in Deutschland per GPON in ihr Netz zu lassen. Bei näherer Betrachtung kann man das so uneingeschränkt nicht stehen lassen.

    Also bei näherer Betrachtung würde ich meine Aussage sogar noch verstärken.
    Entweder ist DG so ein kleiner Laden, dass AVM gar nicht in den Sinn kommt ihnen Vorserienmodel zu schicken oder sie habe solch eine langweilige Test-/Entwicklungsabteilung, dass es eher an einer Katastrophe denken lässt. Und das ganze, wo sie ja selber Fritz!Boxen anbieten.

    Gerade bei AVM haben doch die Provider extrem viel Zeit zwischen erster Ankündigung und der tatsächlichen Verfügbarkeit. Außerdem habe ich schon selber erlebt, wie gut die Entwicklungsabteilung bei AVM auf Probleme reagiert.

  • frank_m
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    • 29. Juli 2024 um 15:49
    • #42

    Warum kommt es dann bei allen anderen Anbietern auch zu Problemen?

  • lycra
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    • 29. Juli 2024 um 15:50
    • #43

    Also hab die Techniker erreicht. Die haben keinen Auftrag erhalten bisher von DG... Super nervig, unverständlich. Die können zeitnah kommen, aber ohne Auftrag nicht..

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  • HubeBube
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    • 29. Juli 2024 um 16:11
    • #44

    War bei mir auch so, erst nach knapp 20 Tagen des Totalausfall es erhielt der Techniker den Auftrag vor Ort zu erscheinen. Von daher, verlange Entschädigung.

  • Online
    Phino
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    • 29. Juli 2024 um 16:12
    • #45
    Zitat von frank_m

    Warum kommt es dann bei allen anderen Anbietern auch zu Problemen?

    Also im Test bei Heise steht, dass es mit ihrem Telekom-Anschluss läuft.
    "Randnotiz: Über den Glasfaseranschluss erreicht die Box leicht kürzere Latenzen als via DSL – 2,55 Millisekunden gegenüber 5,32 per IPv4-Protokoll und 2,68 Millisekunden gegenüber 5,55 via IPv6 zum ersten Hop beim Provider. Beide Anschlüsse gehören zum Deutsche-Telekom-Netz"

  • Schnurz
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    • 29. Juli 2024 um 16:23
    • #46
    Zitat von Phino

    Also im Test bei Heise steht, dass es mit ihrem Telekom-Anschluss läuft.

    Dann ruf doch mal bei Heise an, und frage, wie sie die Box haben in Betrieb nehmen können.

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  • Schnurz
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    • 29. Juli 2024 um 16:55
    • #47

    Das ist kein Joke. Ich frage wohl mal selber nach.

  • HubeBube
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    • 29. Juli 2024 um 17:31
    • #48

    Alles was ich bis jetzt gelesen habe, sagt aus, dass die Einbuchtung in ein Netz in GPON-Topologie erfolgreich ist. Es treten danach PPPoE-Timeouts auf. Es scheint sich auf die Kooperationen mit der Deutschen Telekom zu beschränken, zumindest habe ich nichts gefunden, dass ein Poster geschrieben hat, dass er dieses Problem an einem nativen Telekom Zugang hat.

    Die erfolglosen Einbuchungsvorgänge in GPON-Topologien mit IPoE/DHCP (z.B. Deutsche Glasfaser, E.ON Westconnect) können eine andere Ursache haben.

  • Schnurz
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    • 29. Juli 2024 um 17:32
    • #49
    Zitat von HubeBube

    Einbuchtung

    Wer verhaftet hier wen? :D

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  • lycra
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    • 29. Juli 2024 um 21:39
    • #50
    Zitat von HubeBube

    War bei mir auch so, erst nach knapp 20 Tagen des Totalausfall es erhielt der Techniker den Auftrag vor Ort zu erscheinen. Von daher, verlange Entschädigung.

    Muss ich mir nachher nochmal anschauen und gucken wie ich dazu das Ticket eröffne. Mach das nun mal. 20 Tage warten ist keine Option. Oder doch den gelegten Telekom Anschluss nutzen und einen kurzfristigen Tarif der monatlich kündbar ist buchen, falls ich so was finde :)

  • lycra
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    • 30. Juli 2024 um 00:30
    • #51
    Zitat von HubeBube

    Du wirst es sicher schon gelesen haben. Das Blinken bedeutet, dass ein zu schwaches (oder gar kein) optisches Signal auf der Faser bis zum ONT anliegt: RE: Fibre Twist P2411 rote LED blinkt

    Da kannst Du außer einer Störung melden, nichts weiter tun.

    Ich kann dir nur raten, jeden Tag auf das Ticket mit der Störungsmeldung über das Portal eine Rückfrage zu stellen. Und bitte, die erste Zeile "Rückfrage zu Ticket #..." in der Antwort stehen lassen!

    Als weiteres öffnest Du bzw. der Anschlussinhaber im DG Portal ein neues Ticket in der Rubrik Mahnung/Rechnung.

    Darin schreibst Du:

    #####

    Ich beziehe mich auf die am xx.yy.zzzz gemeldete Störung/Totalausfall mit der Ticketnummer <Ticket# einsetzen>. Aufgrund des weiterhin andauernden Totalausfalles des Internetzuganges verlange ich für die gesamte Dauer des Totalausfalles vom erstmaligen Auftreten bis zur zukünftigen dauerhaften Entstörung, die mir nach TKG § 58 "Entstörung", Absatz 3 und Absatz 4 zustehende Zahlung einer Entschädigung.

    Diese beläuft sich vom <Datum 3. Tag nach Störungsmeldung> bis heute auf X €.

    Den Betrag verrechnen sie bitte mit der monatlichen Rechnung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Vorname Nachname

    #####

    Diesen Text aktualisiert Du jeden Tag auf die entsprechende Höhe des Betrages der Entschädigungszahlung in der oben erwähnten Rubrik Rechnung/Mahnung. Falls die angedroht wird, Du müsstest die Technikerpauschale bezahlen, falls die Störung von dir verursacht wurde, stimmst Du dem zu. Ich gehe davon aus, das Du nicht an den Gf-Kabeln manipuliert hast.

    Es kann ggf. noch die Bitte kommen, nicht täglich eine Störung zu melden. Dies ignoriere in aller Seelenruhe. Die Berechnung der Entschädigungshöhe wird für dich und DG einfacher, wenn jeden Tag eine Meldung erfolgt.

    Die Höhe der Entschädigung und deren Berechnung ist im TKG festgehalten: https://dejure.org/gesetze/TKG/58.html

    Bei mir hat es drei Wochen gedauert, bis ein Techniker gekommen ist. Dieser äußerte sich mir gegenüber glaubhaft, das er den Auftrag zur Entstörung erst am gleichen Tages seines Erscheinens bei mir im Haus erhalten hat! Die Verzögerung hat daher ganz allein DG verschuldet.

    Nachtrag: es zählt jeder Tag, von Montag bis Sonntag einschließlich und nicht nur die Arbeitstage!

    Alles anzeigen

    So danke dir für den Hinweis, hab soeben unter Rechnungen/Mahnunge genau den Fall erstellt mit den Angaben von uns (sprich gemeldet 19.7, 3 Tage später, somit ab dem 22.07 gerechnet.

  • HubeBube
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    • 30. Juli 2024 um 06:57
    • #52
    Zitat von lycra

    20 Tage warten ist keine Option. Oder doch den gelegten Telekom Anschluss nutzen und einen kurzfristigen Tarif der monatlich kündbar ist buchen, falls ich so was finde :)

    Ich bin in der glücklichen Lage eine sehr gute LTE-Abdeckung zu haben. Den neu angeschafften LTE-Router hat letztlich DG durch die Entschädigung mehr als bezahlt. Mit einer monatlich kündbaren LTE-Flat von O2 war das durchaus eine gute Alternative.

    Bis zu einem mehrstündigen Totalausfall des Gf-Netzes, da ging über die Luftschnittstelle gar nichts mehr. Erkenntnis: WLAN-Fallback funktioniert nur dann, wenn man der einzige Nutzer ist.

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  • lycra
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    • 30. Juli 2024 um 13:23
    • #53

    Moin,

    Zitat

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Vorab möchte ich mich einmal für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Eine gesetzlich geregelte Entschädigung, können Sie gerne nach Ende der Störung beantragen. Senden Sie uns dazu einfach die genaue Ausfallzeit, also Anfangs- und Enddatum und wir lassen dann die Gutschrift direkt vom System für Sie errechnen. Bei Fragen dazu, können Sie uns gerne jederzeit erneut kontaktieren.

    Es scheint die einfach nicht zu interessieren... Sondern einfach nur ne Gutschrift erstellen... na super...

    Anstatt das problem zu lösen.


    Wir haben vorsichtshalber damals auch Telekom Anschluss legen lassen, ich werde dort nen Flex Tarif wohl buchen

  • lycra
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    • 14. Oktober 2024 um 09:08
    • #54
    Zitat von HubeBube

    Du wirst es sicher schon gelesen haben. Das Blinken bedeutet, dass ein zu schwaches (oder gar kein) optisches Signal auf der Faser bis zum ONT anliegt: RE: Fibre Twist P2411 rote LED blinkt

    Da kannst Du außer einer Störung melden, nichts weiter tun.

    Ich kann dir nur raten, jeden Tag auf das Ticket mit der Störungsmeldung über das Portal eine Rückfrage zu stellen. Und bitte, die erste Zeile "Rückfrage zu Ticket #..." in der Antwort stehen lassen!

    Als weiteres öffnest Du bzw. der Anschlussinhaber im DG Portal ein neues Ticket in der Rubrik Mahnung/Rechnung.

    Darin schreibst Du:

    #####

    Ich beziehe mich auf die am xx.yy.zzzz gemeldete Störung/Totalausfall mit der Ticketnummer <Ticket# einsetzen>. Aufgrund des weiterhin andauernden Totalausfalles des Internetzuganges verlange ich für die gesamte Dauer des Totalausfalles vom erstmaligen Auftreten bis zur zukünftigen dauerhaften Entstörung, die mir nach TKG § 58 "Entstörung", Absatz 3 und Absatz 4 zustehende Zahlung einer Entschädigung.

    Diese beläuft sich vom <Datum 3. Tag nach Störungsmeldung> bis heute auf X €.

    Den Betrag verrechnen sie bitte mit der monatlichen Rechnung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Vorname Nachname

    #####

    Diesen Text aktualisiert Du jeden Tag auf die entsprechende Höhe des Betrages der Entschädigungszahlung in der oben erwähnten Rubrik Rechnung/Mahnung. Falls die angedroht wird, Du müsstest die Technikerpauschale bezahlen, falls die Störung von dir verursacht wurde, stimmst Du dem zu. Ich gehe davon aus, das Du nicht an den Gf-Kabeln manipuliert hast.

    Es kann ggf. noch die Bitte kommen, nicht täglich eine Störung zu melden. Dies ignoriere in aller Seelenruhe. Die Berechnung der Entschädigungshöhe wird für dich und DG einfacher, wenn jeden Tag eine Meldung erfolgt.

    Die Höhe der Entschädigung und deren Berechnung ist im TKG festgehalten: https://dejure.org/gesetze/TKG/58.html

    Bei mir hat es drei Wochen gedauert, bis ein Techniker gekommen ist. Dieser äußerte sich mir gegenüber glaubhaft, das er den Auftrag zur Entstörung erst am gleichen Tages seines Erscheinens bei mir im Haus erhalten hat! Die Verzögerung hat daher ganz allein DG verschuldet.

    Nachtrag: es zählt jeder Tag, von Montag bis Sonntag einschließlich und nicht nur die Arbeitstage!

    Alles anzeigen


    Also das hat gut geklappt ;)

  • HubeBube
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    • 14. Oktober 2024 um 11:10
    • #55

    Ja, es ist jedoch schade, dass der Kunde grundsätzlich als Depp angesehen wird (zumindest erweckt dies den Eindruck), dem man nicht glauben muss.

    Die Folge sind lange Entstörzeiten und damit wiederum hohe Kosten für den Provider. Hoffentlich schaut ein Controller über diesen Posten...

    Ich kann nur jedem raten Entschädigung zu verlangen, in der Hoffnung, dass sich dadurch die Supportsituation mittelfristig verbessert.

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  • Schnurz
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    • 14. Oktober 2024 um 11:38
    • #56

    Das ist ja im Grunde genommen auch die "erzieherische Maßnahme" die der Gesetzgeber so vorgesehen hat. Leider wird das auch bei dem einen oder anderen Provider durch Ersatzvornahmen torpediert. Also z.B. bei der Telekom durch die Stellung eines "Mobilfunkrouters" mit beschränktem Datenvolumen. Der kann aber kein Ersatz für eine Flatrate sein, wenn dann das Datenvolumen laufend schnell ausgeschöpft ist.

  • lycra
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    • 15. Oktober 2024 um 10:14
    • #57
    Zitat von Schnurz

    Also z.B. bei der Telekom durch die Stellung eines "Mobilfunkrouters" mit beschränktem Datenvolumen. Der kann aber kein Ersatz für eine Flatrate sein, wenn dann das Datenvolumen laufend schnell ausgeschöpft ist.

    Das ist erlaubt?!

  • Schnurz
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    • 15. Oktober 2024 um 20:36
    • #58
    Zitat von lycra

    Das ist erlaubt?!

    Lies mal im "Telekom hilft" Forum nach, wenn es um solche Fälle geht.

    Ob das rechtlich so zulässig, geprüft und genehmigt ist, kann ich nicht sagen.

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  • HubeBube
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    • 15. Oktober 2024 um 21:48
    • #59

    Spielt ihr darauf an?

    Urteil: Handy-Tarife dürfen auch im Router genutzt werden
    Der BGH untersagt o2 eine Klausel, nach der Smartphone-Tarife nicht in stationären Routern genutzt werden dürfen.
    www.teltarif.de

    Interessant ist folgender Auszug:

    Zitat

    Die Karls­ruher Richter verweisen auf eine EU-Verord­nung aus dem Jahr 2015, in der steht, dass jeder das Recht hat, seinen Inter­net­zugang mit Endge­räten seiner Wahl zu nutzen. Diese soge­nannte Endge­räte­wahl­frei­heit könne "nicht wirksam abbe­dungen werden".

  • NGM
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    1
    • 17. Juni 2025 um 10:06
    • #60

    30 Tage .. na du machst mir Hoffnung :huh:

    Was war denn jetzt der Grund? Da musste wohl gebaggert werden :D

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