Deutsche Glasfaser: Neuanachluss EFH seit 19.07.2024

  • Stimmt natürlich. Aber oben wurden Vorwürfe erhoben, die DG hätte die Prozesse nicht im Griff, weil sie es nicht schaffen, frische Geräte vom Hersteller mit dem größten Marktanteil in Deutschland per GPON in ihr Netz zu lassen. Bei näherer Betrachtung kann man das so uneingeschränkt nicht stehen lassen.

    Also bei näherer Betrachtung würde ich meine Aussage sogar noch verstärken.
    Entweder ist DG so ein kleiner Laden, dass AVM gar nicht in den Sinn kommt ihnen Vorserienmodel zu schicken oder sie habe solch eine langweilige Test-/Entwicklungsabteilung, dass es eher an einer Katastrophe denken lässt. Und das ganze, wo sie ja selber Fritz!Boxen anbieten.

    Gerade bei AVM haben doch die Provider extrem viel Zeit zwischen erster Ankündigung und der tatsächlichen Verfügbarkeit. Außerdem habe ich schon selber erlebt, wie gut die Entwicklungsabteilung bei AVM auf Probleme reagiert.

  • Also hab die Techniker erreicht. Die haben keinen Auftrag erhalten bisher von DG... Super nervig, unverständlich. Die können zeitnah kommen, aber ohne Auftrag nicht..

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  • Warum kommt es dann bei allen anderen Anbietern auch zu Problemen?

    Also im Test bei Heise steht, dass es mit ihrem Telekom-Anschluss läuft.
    "Randnotiz: Über den Glasfaseranschluss erreicht die Box leicht kürzere Latenzen als via DSL – 2,55 Millisekunden gegenüber 5,32 per IPv4-Protokoll und 2,68 Millisekunden gegenüber 5,55 via IPv6 zum ersten Hop beim Provider. Beide Anschlüsse gehören zum Deutsche-Telekom-Netz"

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  • Alles was ich bis jetzt gelesen habe, sagt aus, dass die Einbuchtung in ein Netz in GPON-Topologie erfolgreich ist. Es treten danach PPPoE-Timeouts auf. Es scheint sich auf die Kooperationen mit der Deutschen Telekom zu beschränken, zumindest habe ich nichts gefunden, dass ein Poster geschrieben hat, dass er dieses Problem an einem nativen Telekom Zugang hat.

    Die erfolglosen Einbuchungsvorgänge in GPON-Topologien mit IPoE/DHCP (z.B. Deutsche Glasfaser, E.ON Westconnect) können eine andere Ursache haben.

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  • War bei mir auch so, erst nach knapp 20 Tagen des Totalausfall es erhielt der Techniker den Auftrag vor Ort zu erscheinen. Von daher, verlange Entschädigung.

    Muss ich mir nachher nochmal anschauen und gucken wie ich dazu das Ticket eröffne. Mach das nun mal. 20 Tage warten ist keine Option. Oder doch den gelegten Telekom Anschluss nutzen und einen kurzfristigen Tarif der monatlich kündbar ist buchen, falls ich so was finde :)

  • So danke dir für den Hinweis, hab soeben unter Rechnungen/Mahnunge genau den Fall erstellt mit den Angaben von uns (sprich gemeldet 19.7, 3 Tage später, somit ab dem 22.07 gerechnet.

  • 20 Tage warten ist keine Option. Oder doch den gelegten Telekom Anschluss nutzen und einen kurzfristigen Tarif der monatlich kündbar ist buchen, falls ich so was finde :)

    Ich bin in der glücklichen Lage eine sehr gute LTE-Abdeckung zu haben. Den neu angeschafften LTE-Router hat letztlich DG durch die Entschädigung mehr als bezahlt. Mit einer monatlich kündbaren LTE-Flat von O2 war das durchaus eine gute Alternative.

    Bis zu einem mehrstündigen Totalausfall des Gf-Netzes, da ging über die Luftschnittstelle gar nichts mehr. Erkenntnis: WLAN-Fallback funktioniert nur dann, wenn man der einzige Nutzer ist.

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  • Moin,

    Zitat

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Vorab möchte ich mich einmal für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Eine gesetzlich geregelte Entschädigung, können Sie gerne nach Ende der Störung beantragen. Senden Sie uns dazu einfach die genaue Ausfallzeit, also Anfangs- und Enddatum und wir lassen dann die Gutschrift direkt vom System für Sie errechnen. Bei Fragen dazu, können Sie uns gerne jederzeit erneut kontaktieren.

    Es scheint die einfach nicht zu interessieren... Sondern einfach nur ne Gutschrift erstellen... na super...

    Anstatt das problem zu lösen.


    Wir haben vorsichtshalber damals auch Telekom Anschluss legen lassen, ich werde dort nen Flex Tarif wohl buchen


  • Also das hat gut geklappt ;)

  • Ja, es ist jedoch schade, dass der Kunde grundsätzlich als Depp angesehen wird (zumindest erweckt dies den Eindruck), dem man nicht glauben muss.

    Die Folge sind lange Entstörzeiten und damit wiederum hohe Kosten für den Provider. Hoffentlich schaut ein Controller über diesen Posten...

    Ich kann nur jedem raten Entschädigung zu verlangen, in der Hoffnung, dass sich dadurch die Supportsituation mittelfristig verbessert.

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  • Das ist ja im Grunde genommen auch die "erzieherische Maßnahme" die der Gesetzgeber so vorgesehen hat. Leider wird das auch bei dem einen oder anderen Provider durch Ersatzvornahmen torpediert. Also z.B. bei der Telekom durch die Stellung eines "Mobilfunkrouters" mit beschränktem Datenvolumen. Der kann aber kein Ersatz für eine Flatrate sein, wenn dann das Datenvolumen laufend schnell ausgeschöpft ist.

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  • Spielt ihr darauf an?

    Urteil: Handy-Tarife dürfen auch im Router genutzt werden
    Der BGH untersagt o2 eine Klausel, nach der Smartphone-Tarife nicht in stationären Routern genutzt werden dürfen.
    www.teltarif.de

    Interessant ist folgender Auszug:

    Zitat

    Die Karls­ruher Richter verweisen auf eine EU-Verord­nung aus dem Jahr 2015, in der steht, dass jeder das Recht hat, seinen Inter­net­zugang mit Endge­räten seiner Wahl zu nutzen. Diese soge­nannte Endge­räte­wahl­frei­heit könne "nicht wirksam abbe­dungen werden".