Das glaube ich nicht. Es ist aber auch nicht von mir abhängig, ob Du dir einen Rechtsbeistand suchst und mit ihm auf Durchsetzung der Werbeversprechen gegen den Provider vorgehst.
Anschluss funktioniert nicht bei Freischaltung mit Nachbar verwechselt ?
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wenn es mal geht und dann wieder nicht uns das ständig, fällt es unter anhaltende sich wiederholende Störungen!
Oh. Und das ist nicht temporär im eigentlichen Sinne des Wortes? Gibt es diesbezüglich eine juristische Definition oder gefestigte Rechtsprechung.
Es ist unerheblich, was in den AGB' steht, wenn ich mit ipv6 auf der Homepage werbe, dann muss ich das auch erfüllen
Hmm. Man muss sich schon tief in die FAQ vorwühlen, um zu sehen, dass es eine IPv6 geben kann. Auch dort steht, dass Westconnect nicht verpflichtet ist, dem Kunden permanent beide Adressbereiche zur Verfügung zu stellen (wie in den AGBs). Ich bin kein Jurist, aber für mich stehst du da auf sehr dünnem Eis. Viel Erfolg.
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Alles das bestätigt leider, dass die neuen kleinen Anbieter deren Aufgaben nicht gewachsen sind.
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Oh, das betrifft nicht nur die kleinen Anbieter. Schau dich in Foren um. Da findest du die gleichen Berichte über Vodafone, O2 oder Telekom.
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Selbst habe ich nur mit Vodafone Erfahrung. Klar, es gibt gelegentlich Ausfälle. Aber es wird eine vollständige Dienstleistung Angeboten, kein CG-NAT, IPv6 funktioniert auch. In Ex-UnityMedia Gebiet geht sogar Dual Stack. Und als mal Erdkabel kaputt war, habe ich auf CallYa Karte Guthaben bekommen.
Ein bisschen Welpenschutz kann man gewähren. Aber sehr viele Glasfaseranbieter scheinen ihren Laden überhaupt nicht im Griff zu haben.
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Und war es nicht ein Pflicht auf irgendeine Art Erreichbarkeit von außen zu gewähren? Also ohne IPv6 eine öffentliche IPv4 Addresse?
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Aus meiner Erinnerung ging es um einen vollwertigen Internetaccess. In wie weit dieser bei CGNAT (IPv4) und ohne IPv6 als vollwertig bezeichnet werden kann, ist die Frage.
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Und war es nicht ein Pflicht auf irgendeine Art Erreichbarkeit von außen zu gewähren?
Gemäß des deutschen TKGs nicht, und das wird hier ja an jeder Haarsträhne herbeigezogen. Die europäische Verordnung fordert es allerdings.
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In wie weit dieser bei CGNAT (IPv4) und ohne IPv6 als vollwertig bezeichnet werden kann, ist die Frage.
Siehst du darin echt eine Frage?
Das ist kein vollwertiger Anschluss. Reicht für die meisten Anwendungsfälle aus. Ist aber nicht vollwertig.
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Das ist kein vollwertiger Anschluss.
Was wäre denn ein vollwertiger Anschluss und wer bietet diesen an ?
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Siehst du darin echt eine Frage?
Das ist kein vollwertiger Anschluss. Reicht für die meisten Anwendungsfälle aus. Ist aber nicht vollwertig.
Ich glaube für den Endkunden sieht das TKG es als erfüllt an, wenn man filterfrei sich im Internet bewegen kann um die Dienstleistungen diese zu nutzen.
Was da nicht abgedeckte wird, ist der rückwirkungsfreie Zugriff auf dein Netz oder Dienstleistung, die du anbietest.
Dafür benötigst du Businesszugang mit fixen IP-ADRESSE und passende AGBs.
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Was wäre denn ein vollwertiger Anschluss und wer bietet diesen an ?
Viele
, allerdings werden die nicht auf deiner aktuellen Glasfaser verfügbar sein. Und es wird teuer. Wir haben auf der Arbeit unteranderem von Versatel 10 GB GF mit Verfügbarkeit von 99,999% für 2800€ im Monat. Da hängen wir quasi direkt am Internet Peering Berlin. Und haben 3x /28 Netze (48 IP-ADRESSEn). -
Siehst du darin echt eine Frage?
Das ist kein vollwertiger Anschluss. Reicht für die meisten Anwendungsfälle aus. Ist aber nicht vollwertig.
Mich beschäftigt eher die Konsequenz und die Häufigkeit des Vorkommens dieser Tatsache.
Ist das eher die Ausnahme oder kommt das bei kleineren Providern häufiger vor? Widerspricht das EU-Recht/-Verordnungen? Wenn ja, welchen?
Wenn man sich mal TKG §228 ansieht, dann sieht man, dass auch der Verstoß gegen EU-Verordnungen von der BNetzA als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Zum Teil mit empfindlichen Strafen. Das festigt wieder meine persönliche Meinung, dass die BNetzA ihre Möglichkeiten nicht nutzt. Gerade bei §73 Absatz 3 wird der gegebene Hebel nicht verwendet. Nach der letzten Stellungnahme der BREKO bzw. ihrer Mitglieder in Sachen Endgerätewahlfreiheit bzw. dem Verlangen nach einer Allgemeinverfügung zur Einschränkung derselben, erstarkt mein Eindruck, dass ein Großteil der Provider nicht weiß, wie ihre eigenen GPON Managementsysteme auf technischer Ebene funktionieren. Anstatt die notwendigen Key/Value-Paare der benötigten OMCI Managed Entities in die Liste der notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste nachzutragen und zu veröffentlichen, wird versucht Nebelkerzen zu werfen und eine Allgemeinverfügung zu erzwingen.
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