DG - kostenlose Verlegung bis in die Wohnung in WEG

  • Hallo Zusammen,

    bei uns baut die DG in 41470 aus und bietet den kostenlosen Ausbau bis in die Wohnungen an, wenn Mieter einen Vertrag unterschreiben.

    Nun gibt es eine große Diskussion mit den Eigentümern und dem Verwalter, da nicht bei allen Wohnungen unterschrieben wurde.

    Die DG sagt, dass Glasfaser inzwischen als Grundversorgung gilt und dass, wenn keine freien Leerrohre oder Schächte zur Verfügung stehen, dass auch eine Aufputzverlegung durchs Treppenhaus von der Eigentümergemeinschaft geduldet werden muss. Leider finde ich dazu keine Belege und der Verwalter bestreitet dies auch. Er torpediert leider das ganze Vorhaben auch sehr und beeinflusst die anderen älteren Eigentümer, anstatt konstruktiv zu unterstützen.

    Kennt jemand ähnlich Fälle oder weiß wo ich etwas rechtsverbindliches zu dieser Situation finde? Gibt es Urteile dazu?

    Danke Euch, das würde mir sehr helfen.

  • Unverständlich, warum man so etwas zukunftsorientiertes und wertsteigerndes wie einen Glasfaseranschluss als Eigentümergemeinschaft ablehnt, zumal man sich die Kosten für den Tiefbau bzw. Glasfaseranschluss spart und das nicht später aus eigener Tasche bezahlen muss. Und oftmals gibt es Angebote, dass man die ersten zwei Jahre viel weniger zahlt als bei allen anderen Anbietern (auch OHNE Glasfaser!) und im Anschluss kannst Du wechseln wohin du willst. Im Zweifel auch wieder zurück in Kupferkabel oder was auch immer.

    Lese ich leider öfter, kann Dir aber leider keinen Rat geben, weil nicht selbst betroffen und nicht selbst erlebt da EFH.

    Trotzdem, absolut unverständlich. Vielleicht kommst Du mit den obigen Argumenten weiter. Für mich gibt es keinen validen Grund den Ausbau nicht zu machen/fördern.

    Typisch deutsch:
    Über das schlechte Internet in Deutschland meckern und dann gegen den Glasfaserausbau sein. :lol:

  • Leider sieht es so aus, als ob der Vermieter dich noch blockieren kann:

    Hilfe! Mein Mieter will einen Glasfaseranschluss!
    Immer mehr Mieter – auch von Wohnraum – arbeiten in ihren Wohnungen oder nutzen Internetdienste, die eine hohe Bandbreite erfordern. Glasfaserausstattung ist
    www.lewento.de

    Hier was Interessantes bei Eigentumswohnungen:

    Glasfaseranschluss gehört zur Grundversorgung
    Das Amtsgericht Plön stellt fest, dass ein Glasfaseranschluss von ähnlich grundlegender Bedeutung ist wie die Versorgung mit Strom, Telefon und fließend Wasser.
    www.roedl.de

    Wenn sich DG dahingehend sicher ist, können die dich aber sicherlich inhaltlich unterstützen, deinen Anspruch durchzusetzen.

    Es ist sehr deprimierend, so etwas in 2023 noch lesen zu müssen.

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  • Willkommen im Club der Leidtragenden. Meine Eltern haben das selbe Problem. Wobei der Glasfaseranbieter die Telekom ist.

    Keiner der anderen Miteigentümer-Parteien hat Lust auf Glasfaser, meine Eltern sind die einzigen. Auch der Verwalter stellt sich zickig an und argumentiert mit seltsamen Argumenten, dass eine Aufputzverlegung nicht möglich wäre wegen Brandschutz, was definitiv nicht stimmt. Allerdings geht nur Aufputz, da weder passende Leerrohre noch ungenutzte (Kamin)-Schächte existieren. Und es sind auch jüngere Eigentümer dabei. Die kriegt man alle nicht überredet. Frei dem Motto, "Eine neue Anschlussdose würde meine Wohnung verschandeln", "Ich habe doch 50Mbit DSL, brauche kein Glasfaser", "Kostet mehr als mein DSL aktuell".

    Und die Telekom stellt sich auf die Beine, entweder alle Wohnungen anschließen oder keine.

    Ende vom Lied ist nun, dass Glasfaser nur in den Keller geht, von da gehts weiter mit G.Fast :( Im November wird G.Fast geschaltet..

    Spoiler anzeigen

    ISP: HTP Surf & Fon 1.000 MBit/s Download / 500 MBit/s Upload (Glasfaser)

    Router: MikroTik CCR2004-16G-2S+ (RouterOS 7.22.1) + Genexis Fibertwist F2110-2 (Rev2.0) @ AON (1000BASE-BX)

    VoIP: Gigaset N670 IP Pro Mini Multicell (Firmware 2.67.0), Cisco ATA-191-MPP 2-Port Phone Adapter (Firmware 11-3-2MPP0001-225), Gigaset Fusion (Firmware 2.0.1)

    Handset: Gigaset SL800H Pro (Firmware 131.013.04)

  • Nachdem ich dem AP bei der DG eine Mail des Verwalters weitergeleitet hatte, wurde mir geraten einen Anwalt aufzusuchen, da der Weg des Verwalters sehr eindeutig ist. Für die Aussage, dass Aufputz geduldet werden muß, finde ich aber leider keine Rechtsgrundlage bisher. Daher meine Frage.

    Es hat sogar ein Beiratsmitglied dagegen gestimmt, dass überhaupt der Hausanschluss kostenlos in den Keller gelegt werden darf. Da fehlen einem echt die Worte....

  • Danke, aber leider gehen die Artikel und das Urteil nicht auf die Details der Inhausverkabelung ein und ob Aufputz Verlegung geduldet werden muss.

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  • Grundsätzlich ist es so, das nur Eigentümer einen Glasfaseranschluss verlangen können (nicht der Mieter!). Diesem Verlangen (auch wenn es nur ein Eigentümer ist) muss auf einer WEG Versammlung stattgegeben werden. Allerdings trägt der Eigentümer auch die Kosten des Ausbaus.

    Allerdings kann die Eigentümergemeinschaft über das "Wie" bestimmen, jedoch noicht über das "Ob".

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  • Grundsätzlich ist es so, das nur Eigentümer einen Glasfaseranschluss verlangen können (nicht der Mieter!). Diesem Verlangen (auch wenn es nur ein Eigentümer ist) muss auf einer WEG Versammlung stattgegeben werden. Allerdings trägt der Eigentümer auch die Kosten des Ausbaus.

    Allerdings kann die Eigentümergemeinschaft über das "Wie" bestimmen, jedoch noicht über das "Ob".

    genau darum geht es ja, kann die Gemeinschaft/der Verwalter sich komplett gegen eine Aufputzverlegung stellen, wenn es keine Alternative gibt, weil es keine Leerrohre gibt?

    Kosten mal hin oder her.

    Das bedeutet dann schlussendlich dass es zu keinem Ausbau kommt, weil die Möglichkeiten pauschal abgelehnt werden.

  • genau darum geht es ja, kann die Gemeinschaft/der Verwalter sich komplett gegen eine Aufputzverlegung stellen, wenn es keine Alternative gibt, weil es keine Leerrohre gibt?

    Kosten mal hin oder her.

    Das bedeutet dann schlussendlich dass es zu keinem Ausbau kommt, weil die Möglichkeiten pauschal abgelehnt werden.

    In Mehrfamilienhäusern gelten Treppen als Fluchtwege. Brandlasten dürfen dort nicht nachträglich ohne Schutz eingebracht werden. Das betrifft übrigens alle brennbaren Gegenstände, also auch die Blumen im Winter, Schuhschränke oder ähnliches, das dort gerne abgestellt wird. Es gibt allerdings Metallkabelkanäle z.B. von Niedax, die keine Brandlast darstellen.

    WEG §20 Bauliche Veränderungen

    Absatz 2 Punkt 4 erteilt dem Eigentümer das Recht einen Anschluss zu verlangen. In Absatz 2 Satz 2 wird bestimmt, das die Eigentümergemeinschaft über das Wie des Ausbaus mitbestimmen kann. Eine Ablehnung des Ausbaus als solches ist jedoch nicht statthaft!

    WEG §21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen

    In Absatz 1 wird die Übernahme der Ausbaukosten geklärt, wer die Kosten überenimmt (z.B. Leerrohr, Kabelkanal) bestimmt aber auch über die Nutzung, da kann ohne Erlaubnis kein weiter Eigentümer einfach die Infrastruktur mitnutzen!

    Der Verwalter verwaltet im Auftrag der Eigentümergemeinschaft. Sofern der Verwaltervertrag keine besonderen Rechte dem Verwalter zuspricht, müssen die Entscheidungen von den Eigentümern getroffen werden. Auch der Beirat hat keine besondere Befugnis. Dieser ist der erste Ansprechpartner des Verwalters nicht mehr und nicht weniger. Jegliche Verträge das Gemeinschaftseigentum betreffend müssen zwingend mit/vom Verwalter geschlossen werden. Nur wenn kein Verwalter bestellt ist, dann müssen die Eigentümer bei Verträgen den Kopf hinhalten.

    In einigen Fällen wird durchaus auch über die Aussenfassade verlegt, das kannst Du ja im Hinterkopf behalten.

  • Danke Dir, der Hintergrund ist klar, auch der Brandschutz und Verlegung zB in Alu-Kabelkanälen.

    Es beantwortet aber immer noch nicht die Frage ob es ein Recht darauf gibt, dass Aufputz verlangt werden kann, bzw dass es pauschal abgelehnt werden kann.

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  • Selbst, wenn man das Verlegen erzwingen kann. Was ist, wenn ein Eigentümer sich weigert, dass das Kabel in seine Wohnung gelegt wird und der Anbieter aber alle Wohneinheiten anschließen will? Das dürfte vermutlich das größere Problem sein als eine Aufputzverlegung im Treppenhaus, wenn man das durchkriegt.

    Spoiler anzeigen

    ISP: HTP Surf & Fon 1.000 MBit/s Download / 500 MBit/s Upload (Glasfaser)

    Router: MikroTik CCR2004-16G-2S+ (RouterOS 7.22.1) + Genexis Fibertwist F2110-2 (Rev2.0) @ AON (1000BASE-BX)

    VoIP: Gigaset N670 IP Pro Mini Multicell (Firmware 2.67.0), Cisco ATA-191-MPP 2-Port Phone Adapter (Firmware 11-3-2MPP0001-225), Gigaset Fusion (Firmware 2.0.1)

    Handset: Gigaset SL800H Pro (Firmware 131.013.04)

  • In einigen Fällen wird durchaus auch über die Aussenfassade verlegt, das kannst Du ja im Hinterkopf behalten.

    Das mit der Außenfasade haben wir bei uns so realisiert, weil es innerhalb des Hauses zu keinen eingriffen kommen musste. Optisch ist das auch weitgehend ansprechend realisiert. WEG mit nur 3 Einheiten. Allerdings wollten nur zwei Eigentümer den Anschluss, der dritte nicht. Dennoch hat er dem Anschluss seiner Wohnung zugestimmt. Es wurde also auch in dieser Wohnung ein GF-TA installiert, welcher bereits per GF-Kabel mit dem HÜP verbunden ist - obwohl in dieser Einheit kein Vertrag mit der DG abgeschlossen wurde.

    Die kompletten Kosten für die Inhouse-Installation hat, laut Verwalter, die DG übernommen.

    Ich kann einfach nicht verstehen, weshalb man sich eine solche Chance entgehen lassen soillte!

  • Selbst, wenn man das Verlegen erzwingen kann. Was ist, wenn ein Eigentümer sich weigert, dass das Kabel in seine Wohnung gelegt wird und der Anbieter aber alle Wohneinheiten anschließen will? Das dürfte vermutlich das größere Problem sein als eine Aufputzverlegung im Treppenhaus, wenn man das durchkriegt.

    sorry, aber das ist nicht die Frage. Es werden natürlich nur die angeschlossen wo ein Vetrag gemacht wurde.

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  • Das mit der Außenfasade haben wir bei uns so realisiert, weil es innerhalb des Hauses zu keinen eingriffen kommen musste. Optisch ist das auch weitgehend ansprechend realisiert. WEG mit nur 3 Einheiten. Allerdings wollten nur zwei Eigentümer den Anschluss, der dritte nicht. Dennoch hat er dem Anschluss seiner Wohnung zugestimmt. Es wurde also auch in dieser Wohnung ein GF-TA installiert, welcher bereits per GF-Kabel mit dem HÜP verbunden ist - obwohl in dieser Einheit kein Vertrag mit der DG abgeschlossen wurde.

    Die kompletten Kosten für die Inhouse-Installation hat, laut Verwalter, die DG übernommen.

    Ich kann einfach nicht verstehen, weshalb man sich eine solche Chance entgehen lassen soillte!

    ganz mein Reden, aber so ist es leider. Da es eine Fassendämmung gibt, wird die Gemeinschaft vermutlich auch gegen eine Aufputzverlegung auf der Fassade sein, damit diese nicht durchbohrt werden muss.

    Ich selber will ja auch keine Aufputzverlegung im Treppenhaus, ich möchte aber wissen, ob es als Einzige Möglichkeit geduldet und akzeptiert werden müsste, wenn sonst alles ausfällt.

    Es sind 3 Häuser mit 26 Einheiten. Nicht alle wollen einen Anschluss. In 2 der Häuser gibt es einen Aufzug. Eien Option wäre es durch den Aufzug zu gehen, aber auch dann müsste mind eine Wohnung über Aufputz durch den Flur angeschlossen werden.

    Ich versuche gerade alles um die Optionen zu erörtern und Möglichkeiten aufzuzeigen, da meine Mieterin gerne Glasfaser möchte, der Verwalter mauert aber maximal und beeinflusst die übrigen alten Eigentümer mit seiner negativen Einstellung.

  • Es beantwortet aber immer noch nicht die Frage ob es ein Recht darauf gibt, dass Aufputz verlangt werden kann, bzw dass es pauschal abgelehnt werden kann.

    Wenn es nicht aus meinen bisherigen Postings klar geworden ist, noch einmal in klaren Worten: Nein, der Eigentümer hat pauschal kein Recht auf die Aufputzverlegung im Gemeinschaftseigentum.

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  • Nein, ist es nicht. Da nicht für den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs notwendig und daher verboten.

    diese Aussage ist schlicht falsch!

    Unter Beachtung von Brandschutz (zB Panzerrohr) etc durchaus gängige Praxis und mit dem TÜV bereits besprochen. Natürlich mit Gefahrenbeurteilung und Eintragung ins Prüfbuch.

  • Wenn es nicht aus meinen bisherigen Postings klar geworden ist, noch einmal in klaren Worten: Nein, der Eigentümer hat pauschal kein Recht auf die Aufputzverlegung im Gemeinschaftseigentum.

    und genau da möchte ich ja herausfinden, da die DG mir gegenüber eine andere Aussage gemacht hat, aber mir keine Quelle nennen konnte, wenn keine anderen Wege zur Verfügung stehen.