Hallo Zusammen,
bei uns baut die DG in 41470 aus und bietet den kostenlosen Ausbau bis in die Wohnungen an, wenn Mieter einen Vertrag unterschreiben.
Nun gibt es eine große Diskussion mit den Eigentümern und dem Verwalter, da nicht bei allen Wohnungen unterschrieben wurde.
Die DG sagt, dass Glasfaser inzwischen als Grundversorgung gilt und dass, wenn keine freien Leerrohre oder Schächte zur Verfügung stehen, dass auch eine Aufputzverlegung durchs Treppenhaus von der Eigentümergemeinschaft geduldet werden muss. Leider finde ich dazu keine Belege und der Verwalter bestreitet dies auch. Er torpediert leider das ganze Vorhaben auch sehr und beeinflusst die anderen älteren Eigentümer, anstatt konstruktiv zu unterstützen.
Kennt jemand ähnlich Fälle oder weiß wo ich etwas rechtsverbindliches zu dieser Situation finde? Gibt es Urteile dazu?
Danke Euch, das würde mir sehr helfen.