Beiträge von Tungsten E2

    Versuche doch einmal die Situation direkt mit einem Mitarbeiter der Bauabteilung in Borken zu besprechen.

    Ich bin in Kontakt mit dem Account Manager Wohnungswirtschaft aus Borken, von dem kam die Aussage, aber ohne Quelle. Kontakt zur Bauabteilung habe ich bisher nicht. Hast du da einen Kontakt für mich?

    Ich dachte ursprünglich ich könnte eine allgemeine Lösung finden, die eine gute Lösung für alle bringt. Aber ich glaube ich werde mich nur auf meine Wohnung fokussieren und der Rest ist mir egal, da es null Unterstützung gibt und nur Gegenwind.

    Das mit der Außenfasade haben wir bei uns so realisiert, weil es innerhalb des Hauses zu keinen eingriffen kommen musste. Optisch ist das auch weitgehend ansprechend realisiert. WEG mit nur 3 Einheiten. Allerdings wollten nur zwei Eigentümer den Anschluss, der dritte nicht. Dennoch hat er dem Anschluss seiner Wohnung zugestimmt. Es wurde also auch in dieser Wohnung ein GF-TA installiert, welcher bereits per GF-Kabel mit dem HÜP verbunden ist - obwohl in dieser Einheit kein Vertrag mit der DG abgeschlossen wurde.

    Die kompletten Kosten für die Inhouse-Installation hat, laut Verwalter, die DG übernommen.

    Ich kann einfach nicht verstehen, weshalb man sich eine solche Chance entgehen lassen soillte!

    ganz mein Reden, aber so ist es leider. Da es eine Fassendämmung gibt, wird die Gemeinschaft vermutlich auch gegen eine Aufputzverlegung auf der Fassade sein, damit diese nicht durchbohrt werden muss.

    Ich selber will ja auch keine Aufputzverlegung im Treppenhaus, ich möchte aber wissen, ob es als Einzige Möglichkeit geduldet und akzeptiert werden müsste, wenn sonst alles ausfällt.

    Es sind 3 Häuser mit 26 Einheiten. Nicht alle wollen einen Anschluss. In 2 der Häuser gibt es einen Aufzug. Eien Option wäre es durch den Aufzug zu gehen, aber auch dann müsste mind eine Wohnung über Aufputz durch den Flur angeschlossen werden.

    Ich versuche gerade alles um die Optionen zu erörtern und Möglichkeiten aufzuzeigen, da meine Mieterin gerne Glasfaser möchte, der Verwalter mauert aber maximal und beeinflusst die übrigen alten Eigentümer mit seiner negativen Einstellung.

    Selbst, wenn man das Verlegen erzwingen kann. Was ist, wenn ein Eigentümer sich weigert, dass das Kabel in seine Wohnung gelegt wird und der Anbieter aber alle Wohneinheiten anschließen will? Das dürfte vermutlich das größere Problem sein als eine Aufputzverlegung im Treppenhaus, wenn man das durchkriegt.

    sorry, aber das ist nicht die Frage. Es werden natürlich nur die angeschlossen wo ein Vetrag gemacht wurde.

    Danke Dir, der Hintergrund ist klar, auch der Brandschutz und Verlegung zB in Alu-Kabelkanälen.

    Es beantwortet aber immer noch nicht die Frage ob es ein Recht darauf gibt, dass Aufputz verlangt werden kann, bzw dass es pauschal abgelehnt werden kann.

    Grundsätzlich ist es so, das nur Eigentümer einen Glasfaseranschluss verlangen können (nicht der Mieter!). Diesem Verlangen (auch wenn es nur ein Eigentümer ist) muss auf einer WEG Versammlung stattgegeben werden. Allerdings trägt der Eigentümer auch die Kosten des Ausbaus.

    Allerdings kann die Eigentümergemeinschaft über das "Wie" bestimmen, jedoch noicht über das "Ob".

    genau darum geht es ja, kann die Gemeinschaft/der Verwalter sich komplett gegen eine Aufputzverlegung stellen, wenn es keine Alternative gibt, weil es keine Leerrohre gibt?

    Kosten mal hin oder her.

    Das bedeutet dann schlussendlich dass es zu keinem Ausbau kommt, weil die Möglichkeiten pauschal abgelehnt werden.

    Danke, aber leider gehen die Artikel und das Urteil nicht auf die Details der Inhausverkabelung ein und ob Aufputz Verlegung geduldet werden muss.

    Nachdem ich dem AP bei der DG eine Mail des Verwalters weitergeleitet hatte, wurde mir geraten einen Anwalt aufzusuchen, da der Weg des Verwalters sehr eindeutig ist. Für die Aussage, dass Aufputz geduldet werden muß, finde ich aber leider keine Rechtsgrundlage bisher. Daher meine Frage.

    Es hat sogar ein Beiratsmitglied dagegen gestimmt, dass überhaupt der Hausanschluss kostenlos in den Keller gelegt werden darf. Da fehlen einem echt die Worte....

    Hallo Zusammen,

    bei uns baut die DG in 41470 aus und bietet den kostenlosen Ausbau bis in die Wohnungen an, wenn Mieter einen Vertrag unterschreiben.

    Nun gibt es eine große Diskussion mit den Eigentümern und dem Verwalter, da nicht bei allen Wohnungen unterschrieben wurde.

    Die DG sagt, dass Glasfaser inzwischen als Grundversorgung gilt und dass, wenn keine freien Leerrohre oder Schächte zur Verfügung stehen, dass auch eine Aufputzverlegung durchs Treppenhaus von der Eigentümergemeinschaft geduldet werden muss. Leider finde ich dazu keine Belege und der Verwalter bestreitet dies auch. Er torpediert leider das ganze Vorhaben auch sehr und beeinflusst die anderen älteren Eigentümer, anstatt konstruktiv zu unterstützen.

    Kennt jemand ähnlich Fälle oder weiß wo ich etwas rechtsverbindliches zu dieser Situation finde? Gibt es Urteile dazu?

    Danke Euch, das würde mir sehr helfen.