Vorvertrag Kündigen

  • Hallo,

    hoffe richtiger Bereich, ansonsten bitte verschieben.

    So, zu meiner Frage.

    Ich habe letztes Jahr ein Vorvertrag abgeschlossen mit einem Provider für Glasfaser. Glasfaser ist noch nicht verlegt, geschweige denn, dass sie die Straßen aufmachen.

    Kann ich aus diesem Vorvertrag rauskommen oder muss ich den zwei Jahre behalten ab den Zeitpunkt wo es freigeschaltet wird?

    Vielen Dank!

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  • Hallo Christos,

    die Anwaltskosten würde ich mir sparen. Genau den Vorvertrag im Kleingedruckten lesen und vielleicht einfach nur die zwei Jahre abwarten und wenn der GF-Anbieter bis dahin keinen funktionierenden Anschluss gelegt hat, dann kündigen. Hier im Forum wurde ja schon oft empfohlen, wenn zwei Anbieter zur Auswahl stehen, bei Beiden einen Vertrag abzuschließen, um die Chancen zu erhöhen, dass man überhaupt angeschlossen wird. Sollten wirklich beide Anbieter bauen, dann hat man im Extremfall evtl. zwei Anschlüsse und kündigt einen davon wieder nach Ablauf der Mindest- Vertragslaufzeit. Aber das passiert wohl nicht oft.

    Also mein Rat, entspannt das Ganze sehen.

    Bin selbst mit hoher Zufriedenheit bei OpenInfra und bei DNS:NET habe ich zusätzlich einen Vorvertrag. Seit 1 1/2 Jahren keine Aktivitäten erkennbar. Wird wohl auch nichts mehr kommen.

    Gut, daß ich auf zwei Pferde gesetzt hatte.

    Gruß GF-Fan

  • Ohne irgendeinen Hinweis auf den Provider würde es sowieso etwas schwierig. Vielleicht reicht vor dem Anwalt auch, erstmal den Vertrag zu lesen, den man unterschrieben hat. Wie lange man an den Auftrag gebunden ist, also wie lange der Provider Zeit hat, den Anschluss zu installieren, sollte da nämlich drinstehen. Ob das rechtlich auch so gilt, wie es der Provider will, kann dann aber wirklich nur ein Anwalt erörtern.

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  • Um noch etwas beizutragen: es kommt auch durchaus vor, das der Provider dem Kunden kündigt, weil der Ausbau nicht möglich ist. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Bei Deutsche Glasfaser war das in meinem Vertrag eine Frist von 24 Monaten nach Auftragsannahme und nicht nach Auftragseingangsbestätigung. Das steht jedoch ebenfalls im "Kleingedruckten" manches Gf-Anbieters. Daher ist man immer gut beraten "seinen" Vertrag durchzulesen und vor allem aufzubewahren. Manchmal ändern sich die Texte mehrmals im Jahr und auf den Providerwebseiten findet man üblicherweise immer nur die aktuellen AGBs und Verträge.

  • Danke erstmals für eure Antworten.

    Das Glasfaser wird von BB-MKK verlegt.

    Die Ausschreibung hat VF gewonnen, also wurden die Vorverträge mit VF abgeschlossen.

    Zu meinem Vertrag.

    Wie kann man diesen Satz verstehen:

    „Das Einreichen des Auftrags stellt lediglich einen Antrag dar. Die Annahme des Auftrages erfolgt durch die Auftragsbestätigung der VF.“

    Eine Auftragsbestätigung habe ich bis heute noch nicht bekommen.

  • Hast Du denn eine Auftragseingangsbestätigung erhalten?

    In dem sogenannten Vorvertrag bzw. AGB steht doch sicherlich etwas von Kündigungsmöglichkeiten nach Auftragsbestätigung/Auftragsannahme.

    Wie oben schon geschrieben, es ist nicht ungewöhnlich das zuerst eine Auftragseingangsbestätigung zugestellt wird. Bis zur Auftragsannahme kann durchaus mehr als ein Jahr vergehen.

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  • Das ist eine "schöne" Klause von VF. - Damit halten die sich erstmal komplette frei von Schandenersatzansprüchen, egal wann und ob der Anschluss jemals kommt.

    Sprich bis jetzt eine "Absichtserklärung" ohne Rechtsfolgen. - Wenn Du eine Auftragsbestätigung hast, dann sieht das anders aus...

  • Wenn noch kein Vertrag zustandegekommen ist, weil der Provider den Auftrag noch nicht angenommen hat, dann kann man die bis dahin einseitige Willenserklärung zurückziehen. Ob man das tun sollte, wenn es sich offenbar um geförderten Ausbau handelt ("Ausschreibung gewonnen"), wäre allerdings zu überlegen.

  • Eine Auftragsbestätigung habe bis heute noch keine bekommen. BB-MKK hat auf meinem Anfrage wegen Open Access in FB geschrieben, dass sie gerade in Verhandlungen sind mit einem 2 Provider.

    Deswegen auch meine Frage ob ich aus dem Vertrag rauskomme.

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  • Das sehe ich auch so, ein Anwalt ist nicht notwendig.

  • Deine Frage ist ja schon geklärt.
    Mich würde aber interessieren, warum du Glasfaser nicht mehr haben möchtest. Aus meiner Sicht wäre es ein Fehler, wenn GF-Anschluss einem "hinterhergetragen" wird, diesen nicht zu nehmen, später wird es teuer. Und wenn es auch noch Eigentum ist, wäre es noch eine Wertsteigerung. Das sehe ich gerade bei meiner Mutter (88 J). Sie brauchte kein GF, aber jetzt wird ihre Wohnung vermietet zur Kostendeckung des Pflegeheimes und GF hat sich nicht nachteilig auf den Mietzins ausgewirkt ;)

  • Eine Auftragsbestätigung habe bis heute noch keine bekommen. BB-MKK hat auf meinem Anfrage wegen Open Access in FB geschrieben, dass sie gerade in Verhandlungen sind mit einem 2 Provider.

    Deswegen auch meine Frage ob ich aus dem Vertrag rauskomme.

    Du bist einfach noch gar nicht drin im Vertrag. Du hast nur eine Interessenbekundung abgegeben.

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  • Phino

    Glasfaser wird auf jeden Fall verlegt auch ohne ein Vertrag bei einem Provider. Es ging Interessehalber, falls doch noch eine weiterer Provider einsteigen würde. BB-MKK hat Werbung gemacht mit Open Access, da es mit Fördergelder die Kabel verlegt werden aber die Realität sieht anders aus. Ich werde jetzt erstmal zwei Jahre bei VF bleiben, mal sehen ob danach andere Provider dazukommen.