Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

  • Macht das wirklich Sinn, für einen Einzelfall ein Exempel statuieren zu wollen?

    Wenn beim Provider die Prozesse nicht da sind, dann ist der Service auch nicht in der Lage, die entsprechenden Eintragungen zu machen. Klar, irgendwo in den Untiefen der Technik wird jemand sitzen, der vermutlich weiß, wo er die Eintragung zu machen hat. Wenn man genug Staub aufwirbelt, mit Verbraucherzentrale und lokaler Presse, dann wird man vermutlich sogar eine Lösung bekommen und am Ende dürfen alle einmal in Kamera lächeln und sich auf die Schulter klopfen ob der guten Kooperation. Tatsächlich hat man aber die Leute nur von der Arbeit abgehalten, wichtigere Dinge wurden nicht erledigt, andere Kunden leiden darunter, und einen Prozess für das Onboarding anderer Kunden gibt es am Ende auch noch nicht.

    Also macht es meines Erachtens keinen Sinn, wenn nun die Verbraucherzentrale einen Einzelkunden vertritt. Das sollte eher aus Richtung der BNetzA gehandelt werden, um den Anbieter dazu zu bringen, den Prozess zu etablieren. Davon haben dann alle was, Kunden und Provider.

  • Grundsätzlich ziehe ich auch kooperative Vorgehensweisen den konfrontativen vor.

    Jedoch haben in diesem Falle die TK-Glasfaserprovider jahrelang Zeit gehabt entsprechende Prozesse zu etablieren. In dieser Richtung wurde lediglich etwas von der DTAG unternommen. Alle anderen haben abgewartet bzw. ausschließlich zusätzlich die AVM Fiberboxen abgesegnet. Das ist deutlich zu wenig und da ist es nun an der Zeit die Endgerätewahlfreiheit erneut durchzusetzen. Die Verbraucherzentrale Reihnland-Pfalz hat um Unterstützung gebeten, da ohne konkrete Fälle auch kein Rechtsweg beschritten werden kann.

  • Jedem Rechtsstreit für einen Kunden liegt meiner Meinung nach irgendwo ein "Einzelfall" zu Grunde.

    Wie gesagt, aktuell läuft es, aber sollte ich von Seiten des netzbetreibers dazu "gezwungen" werden, die Fiber Fritzbox wieder gegen den ONT z tauschen, habe ich kein Problem, nach jahrelangem Ruhen meiner Rechtschutzversicherung ohne Fall-Kosten, mal wieder "ein Fass aufzumachen". - Ausgang ungewiss, wobei ich schon glaube, dass ganz am Ende der Kundenwunsch nach Routerfreiheit höher gewertet wird, als der Wunsch der TK-Anbieter mit ihrem "dummen" ONT.

    Ich wohne nicht in der Pfalz, aber wenn die Verbraucherzentrale mit mir Kontakt aufnehmen will, kein Problem. - Schriftlich gibt es nur sehr wenig, da ich meistens über die Hotline des ISP gegangen bin. Und drer Workarround, wie es geht, der stammt ja schon von hier, aber von einem anderen Kunden.

    Von so etwas wie "standard-Prozessen" ist man glaube ich, bei der UGG Lichtjahre entfernt. - Wenn es läuft, dann ist alles super, aber läuft es nicht, dann läuft es meistens mal länger nicht. (Glasfaserbruch in der Straße 12 Tage - Verlust der Konfuguration meines Anschlusses 4 Tage).

    Das ist schon ein bischen Vvel für unsere Informationsgesellschaft, in der ja quasi ohne Internet (fast) nichts mehr geht.....

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  • Ich habe die ID Meiner Fritzbox meinem ISP weitergegeben, dass er das mit der UGG klärt.

    Die Antwort der UGG an den ISP war das, was ich hier im Forum schon gelesen hatte. - Wenn ich das wolle, müsste ich die ONT ID auslesen, und in die FB 5590 Fiber eintragen.

    Also mache ich ganau das, was die UGG vorschlägt, was Kunden tun müssen, wenn sie am UGG Anschluss einen eigenen Glasfaser-Router nutzen wollen.

    PS: - ja ich habe mienem ISP meine Modem ID zugesendet. - Ein komplettes Foto der Unterseite der Fritzbox. - Schon alleine um "O" und "0" als Fehlerquelle auszuschliessen. - Die UGG will das nicht eintragen.

    Jedem Rechtsstreit für einen Kunden liegt meiner Meinung nach irgendwo ein "Einzelfall" zu Grunde.

    Wie gesagt, aktuell läuft es, aber sollte ich von Seiten des netzbetreibers dazu "gezwungen" werden, die Fiber Fritzbox wieder gegen den ONT z tauschen, habe ich kein Problem, nach jahrelangem Ruhen meiner Rechtschutzversicherung ohne Fall-Kosten, mal wieder "ein Fass aufzumachen". - Ausgang ungewiss, wobei ich schon glaube, dass ganz am Ende der Kundenwunsch nach Routerfreiheit höher gewertet wird, als der Wunsch der TK-Anbieter mit ihrem "dummen" ONT.

    Ich wohne nicht in der Pfalz, aber wenn die Verbraucherzentrale mit mir Kontakt aufnehmen will, kein Problem. - Schriftlich gibt es nur sehr wenig, da ich meistens über die Hotline des ISP gegangen bin. Und drer Workarround, wie es geht, der stammt ja schon von hier, aber von einem anderen Kunden.

    Von so etwas wie "standard-Prozessen" ist man glaube ich, bei der UGG Lichtjahre entfernt. - Wenn es läuft, dann ist alles super, aber läuft es nicht, dann läuft es meistens mal länger nicht. (Glasfaserbruch in der Straße 12 Tage - Verlust der Konfuguration meines Anschlusses 4 Tage).

    Das ist schon ein bischen Vvel für unsere Informationsgesellschaft, in der ja quasi ohne Internet (fast) nichts mehr geht.....

    Die Regelungen sind doch vom Prinzip her seit 5 Jahren bekannt. Seit dem Erscheinen der EU Richtlinie 2018/1972. Man muss sich eben von Seiten der Anbieter, schon um die gesetzlichen Regelungen einzuhalten, früh genug mit der Problematik und der Implementierung eines entsprechenden Prozesses auseinandersetzen. Da hilft auch kein Jammern. Es ist gefordert und daher einzuhalten.

  • Wo steht in der Verordnung die Pflicht zum passiven Netzabschluss? Ich hab nicht jedes Wort gelesen, aber da steht erst mal nur drin, dass nationale Regulierungsbehörden den Zugang zu passiven Infrastrukturen verpflichtend machen können, wenn dem nicht ernsthafte technische oder wirtschaftliche Interessen entgegenstehen. Da steht aber auch, dass ein Netzabschluss immer so nah wie möglich beim Kunden sein soll - und der ONT ist ein Schritt näher beim Kunden, als der GF-TA. Die Definition von Netzabschluss in dem Dokument schreibt sogar explizit einen "elektronischen" Zugang vor - keinen optischen.

    Bitte nenne mir doch mal auf Basis der Verordnung die Grundlage für das deutsche TKG.

  • Wo steht in der Verordnung die Pflicht zum passiven Netzabschluss? Ich hab nicht jedes Wort gelesen, aber da steht erst mal nur drin, dass nationale Regulierungsbehörden den Zugang zu passiven Infrastrukturen verpflichtend machen können, wenn dem nicht ernsthafte technische oder wirtschaftliche Interessen entgegenstehen. Da steht aber auch, dass ein Netzabschluss immer so nah wie möglich beim Kunden sein soll - und der ONT ist ein Schritt näher beim Kunden, als der GF-TA. Die Definition von Netzabschluss in dem Dokument schreibt sogar explizit einen "elektronischen" Zugang vor - keinen optischen.

    Bitte nenne mir doch mal auf Basis der Verordnung die Grundlage für das deutsche TKG.

    In der Richtlinie ist zwar grundsätzlich von "elektronischen Kommunikationsnetzen" die Rede, das aber nicht explizit mit elektrischer Leistung als Signal beim Netzabschlusspunkt des Kunden endet.

    Und der Gesetzgeber hat in DE nun mal in §73 Abs. 1 Satz 2 den passiven Abschluß festgelegt.

    Nur weil die Provider die Herausforderung haben, sich einen vernünftigen und für alle einfachen und gangbaren Prozess zu definieren, wie sie das kundeneigene ONT identifizieren können, heißt das nicht, das sie tun und lassen dürfen was sie wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurz (13. Mai 2023 um 07:24)

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  • In der Richtlinie ist zwar grundsätzlich von „elektronischen Kommunikationsnetzen“ die Rede, das aber nicht explizit mit elektrischer Leistung als Signal beim Netzabschlusspunkt des Kunden endet.

    Und der Gesetzgeber hat in DE nun mal in §73 Abs. 1 Satz 2 den passiven Abschluß festgelegt.

    Nur weil die Provider die Herausforderung haben, sich einen vernünftigen und für alle einfachen und gangbaren Prozess zu definieren, wie sie das kundeneigene ONT identizizieren können, heißt das nicht, das sie tun und lassen dürfen was sie wollen.

    Na ja selbst die BundesNetzA ist da nicht ganz gradlinig.

    Pro­jekt­grup­pe »Schnittstellen­beschreibungen ge­mäß § 41c TKG"“
    Die Bundesnetzagentur schließt sich vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Vorschriften der folgenden Auffassung im Abschlussbericht an:
    "Soweit Dienste Schnittstellen auf höheren Schichten erfordern, die eine logische Instanz abseits des passiven Netzabschlusspunkts nutzen, sind auch diese dahingehend zu beschreiben, welche Daten sie für die Dienstesteuerung über den Netzabschlusspunkt hinweg in das Anbieternetz zu senden haben und wie die Daten, welche aus dem Anbieternetz über den Netzabschlusspunkt hinweg erhalten werden, zu interpretieren sind."


    Der Netzbetreiber ist ja nicht verpflichtet zur Übertragung der Daten eine allgemein genutzte Form zu nutzen, er muss nur am Endpunkt in einer standardisierten Form bringen. Bei der Technik GPON bedeutet es, dass er Sorge, tragen muss, dass nicht jeder am Strang die Daten des anderen lesen kann. Wie er es macht und optimiert, ist ihm überlassen.

  • Und der Gesetzgeber hat in DE nun mal in §73 Abs. 1 Satz 2 den passiven Abschluß festgelegt.

    Richtig. Wie gesagt, bin ich auch voll mit einverstanden. Aber sich als Grundlage auf diese EU Verordnung zu berufen, stimmt dann ja nicht, denn dort wird der passive Abschluss nicht explizit gefordert. Damit sind wir wieder bei der deutschen Sonderlocke, und welche Relevanz das bei den Telekommunikationsriesen dieser Welt hat, hab ich ja kürzlich schon mal ausgeführt.

    Die deutschen Provider sind natürlich die gekniffenen. Mit Druck von drr BNetzA sollen sie das TKG umsetzen, werden dabei aber von den Techriesen im Stich gelassen. Das wird noch ihteressant.

  • Wer wird im Stich gelassen? Offensichtlich gibt es ja Zahlreiche Provider die das technisch umsetzten können, allein der Willen ( oder Geld?) Fehlt den Anderen.

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  • Wer wird im Stich gelassen? Offensichtlich gibt es ja Zahlreiche Provider die das technisch umsetzten können, allein der Willen ( oder Geld?) Fehlt den Anderen.

    Technisch umsetzen lässt sich alles. Aber als Unternehmer schaue ich natürlich auf die effektivste Produktionsform. Und dazu gehört vor allem, dass möglichst wenig Kundenkontakt habe. ;)

    Bei uns wurden in der Straße von 22 Häuser 21 angeschlossen. Ich bin der einzige, der ein GF-SFP-Modem einsetzt, es gibt noch einen mit einer selbst gekauften 5590. Alle anderen nutzen ihre Altgeräte weiter und einige waren schon mit der Montage des FiberTwist fast überfordert. Das sind hier 90% für ONT, ich glaube, in der Breite ist der Wert höher.

    Wenn ich jetzt ein international agierenden Firma bin, dann schaue ich, was die effektivste Technik ist, die man überall einsetzen kann. Das fängt mit der Entscheidung zu GPON an und endet bei einem definierten Übergabepunkt. Und so wird es international gesehen, nur einige in Deutschland wollen über die Ausgabeeinheit bestimmen. Warum, was bringt es einem. Ich sage, nach 14 Tagen testen, mit einer aufgeschlossenen Technik-Hotline: NICHTS. Nach dem Test mit dem Zyxel-SFP-Modul, einer 5590 und dem ONT Fibertwist hat sich herausgestellt, dass der ONT den DNS:NET liefert die beste Performanz liefert. Hier habe ich immer die besten Ping Zeiten und kommen immer dicht an die 1000/500.
    Bei der 5590 war es immer so zw. 850 und 900 und beim Zyxel kam ich nie über 850 MBit/s. Ach und beide SFP (Zyxel/AVM) werden sehr warm 55 - 59° auf äußerst kleinen Raum, was für Elektronik auch nicht gut ist. Jedenfalls werden sie bestimmt beim selben Verbrauch liegen wie das FiberTwist mit 2 W.

  • Phino Ob es gründe gibt vom ONT abzuweichen muss jeder für sich selbst wissen, bei mag es so sein, bei anderen liefert eventuell eine FB bessere Ergebnisse. Woher weißt du das der FiberTwist kälter bleibt? Davon abgesehen ist 60 für Elektronik absolut unbedenklich.

  • Phino Ob es gründe gibt vom ONT abzuweichen muss jeder für sich selbst wissen, bei mag es so sein, bei anderen liefert eventuell eine FB bessere Ergebnisse. Woher weißt du das der FiberTwist kälter bleibt? Davon abgesehen ist 60 für Elektronik absolut unbedenklich.

    Mein Grund der Abweichung war, weil ich es wissen will, wie es funktioniert. Um dann festzustellen, dass ich mit dem Teil des Netzbetreibers besser fahre, so ehrlich muss man auch sein (Braucht jemand ein Zyxel?). Wobei ich dies natürlich nur für die Netzwerktechnik bei DNS:NET sagen.

    Was ich versucht habe, ist zu erklären ist, dass die GF-SFP-Module alle beide einen extrem kleinen Hotspot haben. Einen derartigen Hotspot gibt es nicht bei dem FiberTwist. Wo die Elektronik misst, weiß ich nicht. Ich habe bei allen drei Geräten denselben Stromverbrauch festgestellt, nur die Kühlfläche ist halt sehr klein bei den SFP. Und 60° ist so heiß, dass man beim Herausziehen gerne mal das Teil fallen lässt.
    Meine 2. Aussage ist dabei, dass viele behaupten der ONT der Netzbetreiber frisst meinen Strom, ja stimmt, nur das passiert auch bei eigener Technik.

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  • Wer wird im Stich gelassen? Offensichtlich gibt es ja Zahlreiche Provider die das technisch umsetzten können,

    Nein, sie können es eben nicht technisch umsetzen. Siehe meine Ausführungen weiter oben, es fehlt die standardisierte Vorgehensweise für Onboarding und der Conformance Test. Deshalb setzt im Moment kein Anbieter in Deutschland das TKG korrekt um, und sie haben auch keine Chance. Alle lassen maximal ein oder zwei ausgesuchte Geräte ins Netz, in Deutschland üblicherweise die Fritzboxen und vielleicht noch ein GPON SFP Modul. Aber spätestens, wenn man ein anderes GPON Module für spezifische Geräte braucht, dann ist es vorbei. Auch bei Telekom, EWE und Konsorten.

  • Nein, sie können es eben nicht technisch umsetzen. Siehe meine Ausführungen weiter oben, es fehlt die standardisierte Vorgehensweise für Onboarding und der Conformance Test. Deshalb setzt im Moment kein Anbieter in Deutschland das TKG korrekt um, und sie haben auch keine Chance. Alle lassen maximal ein oder zwei ausgesuchte Geräte ins Netz, in Deutschland üblicherweise die Fritzboxen und vielleicht noch ein GPON SFP Modul. Aber spätestens, wenn man ein anderes GPON Module für spezifische Geräte braucht, dann ist es vorbei. Auch bei Telekom, EWE und Konsorten.

    Bei uns kannst du an der Hotline anrufen und dir dein Gerät versuchen lassen, zu provisionieren. Da die Vitroconnect den meisten Access Kram bei uns macht, und ich weiß, das es auch dort so läuft, dürften die ganzen VC WLP auch dasselbe Vorgehen nutzen.

  • Der Grund für die Endgerätefreiheit ist (etwas ironisch formuliert), dass es auch in Zukunft so bleiben soll, dass der Provider-NT für die meisten die beste Wahl ist. Ohne die Pflicht zum passiven Netzabschluss sind wir ganz schnell wieder bei Zwangsendgeräten, die keine Portfreigaben oder andere "fortgeschrittene" Konfigurationsoptionen erlauben, haarsträubende Sicherheitslücken haben, Hotspotnetze für den Provider aufbauen, und ähnlichem Mumpitz. Die Endgerätefreiheit ist notwendig.

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  • frank_m das es da keine Lösung von der Stange gibt mag sein, aber das ist keine unüberwindbare Hürde. Wozu sind denn die deutschen telkos im BREKO organisiert, wenn's gegen die Telekom geht sind sie immer ganz laut.

  • Der Grund für die Endgerätefreiheit ist (etwas ironisch formuliert), dass es auch in Zukunft so bleiben soll, dass der Provider-NT für die meisten die beste Wahl ist. Ohne die Pflicht zum passiven Netzabschluss sind wir ganz schnell wieder bei Zwangsendgeräten, die keine Portfreigaben oder andere "fortgeschrittene" Konfigurationsoptionen erlauben, haarsträubende Sicherheitslücken haben, Hotspotnetze für den Provider aufbauen, und ähnlichem Mumpitz. Die Endgerätefreiheit ist notwendig.

    Reden wir hier von Routerfreiheit oder Netzabschlusspunkt in aktive/passiv.
    Routerfreiheit ist ein absolutes Muss.
    Ob ein Netzabschluss aus technischer Sicht mit oder ohne Strom läuft, ist mir vollkommen egal.

    Daher ist die Begrifflichkeit Endgerätefreiheit einfach zu schwammig.
    Es geht doch letztendlich um den Grundrechtsbegriff "Informationsfreiheit". Und da ist der Router das entscheiden Bindeglied und nicht ein ONT, NT (gab es früher mit Strom) oder Kabelmodem.

  • Es muss ein passiver Netzabschluss sein, weil alles andere nicht klar definierbar ist. Es kommt nicht darauf an, ob ein Netzabschluss Strom verbraucht. Das ist nur eine Möglichkeit für Laien, die Anschlussarten zu unterscheiden. Wichtig ist, dass ein Anspruch darauf besteht, dass der Provider keine "Datenverarbeitung" beim Kunden betreibt. Ich wäre z.B. nicht damit einverstanden, wenn mir ein NT mit einer Hotspotfunktion oder sogar nur der technischen Möglichkeit, WLAN-Scans durchzuführen, vorgesetzt würde, selbst wenn für mich sonst alles identisch funktionieren würde und ein eigener Router ohne Einschränkungen verwendbar wäre.

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  • Nein, sie können es eben nicht technisch umsetzen. Siehe meine Ausführungen weiter oben, es fehlt die standardisierte Vorgehensweise für Onboarding und der Conformance Test. Deshalb setzt im Moment kein Anbieter in Deutschland das TKG korrekt um, und sie haben auch keine Chance. Alle lassen maximal ein oder zwei ausgesuchte Geräte ins Netz, in Deutschland üblicherweise die Fritzboxen und vielleicht noch ein GPON SFP Modul. Aber spätestens, wenn man ein anderes GPON Module für spezifische Geräte braucht, dann ist es vorbei. Auch bei Telekom, EWE und Konsorten.

    Das Problem ist, dass in Deutschland zurzeit offensichtlich es nur drei Möglichkeiten gibt, die funktionieren. AVM 5530/5590, Telekom/Zyxel-SFP und das Teil von FS.com als SFP-Modul bei GPON.

    In meinem Fall gibt es Performenseinschränkungen bei Zyxel und in geringen Maß bei 5590 i.V.m. der Infrastruktur von DNS:NET.
    Aber es war/ist unproblematisch seine eigenen Geräte ins Netz zu bringen, kurzer Anruf bei der technischen Hotline und sie priorisieren das eigene Gerät, warten, ob es geklappt hat und fragen dann zu informativen Zwecken auch noch die Verbindungswerte ab.
    Andere GPON-SFP-Module hat meiner Meinung nach noch keiner zum Laufen bekommen an private Anschlüssen. Egal ob das Original von Unifi, Cisco oder Sophos.
    Die scheint doch eher ein Problem der gewählten Netzwerkstruktur/Technik zu sein.
    Aber da kann man ihnen keine Auflagen machen.

  • Es muss ein passiver Netzabschluss sein, weil alles andere nicht klar definierbar ist. Es kommt nicht darauf an, ob ein Netzabschluss Strom verbraucht. Das ist nur eine Möglichkeit für Laien, die Anschlussarten zu unterscheiden. Wichtig ist, dass ein Anspruch darauf besteht, dass der Provider keine "Datenverarbeitung" beim Kunden betreibt. Ich wäre z.B. nicht damit einverstanden, wenn mir ein NT mit einer Hotspotfunktion oder sogar nur der technischen Möglichkeit, WLAN-Scans durchzuführen, vorgesetzt würde, selbst wenn für mich sonst alles identisch funktionieren würde und ein eigener Router ohne Einschränkungen verwendbar wäre.

    Passiv ist bei mir, es werden keine Nutzdaten angefasst, wenn ein Mediumwandel stattfindet ist mir dies egal.

    Aber dies hat ja nichts mit dem häufig kritisierten ONT zu tun, der wandelt ja nur meine Daten in Ethernet.
    Das, was du meinst, war ja gerne gemacht bei Vodafone/KabelDeutschland, und das geht ja nicht ohne Router[ing] (aufgetrennt nach Hotspotdaten/meine Daten).
    Das geht natürlich gar nicht.