Deutsche Glasfaser, Kündigung Vertrag aus besonderem Grund bei Nichterfüllung innerhalb von zwanzig (20) Monaten

  • Hallo zusammen,

    seit Januar 2022 scheint es bei der Deutschen Glasfaser neue AGB`s zu geben in der nachfolgendes Sonderkündigungsrecht nicht mehr enthalten ist:

    Auszug aus den AGB

    Sofern der glasfaserbasierte Hausanschluss (Teilnehmeranschluss), nicht innerhalb von zwanzig (20) Monaten ab

    Vertragsschluss realisiert worden ist, sind sowohl der Kunde als auch Deutsche

    Glasfaser berechtigt, den Vertrag aus besonderem Grund zu kündigen. Der Teilnehmeranschluss gilt als realisiert, wenn dieser auf dem Grundstück installiert ist, die

    Verbindung zwischen Point of Presence und Network Termination (Übergabepunkt)

    besteht und der Anschluss somit technisch aktiviert werden kann.

    Wie ist aktuell die Regelung, wenn nach Auftragsbestätigung der Anschluss durch die DG nicht realisiert wird?

    Gibt es hier weiterhin eine Möglichkeit innerhalb eines Zeitraum aus dem Vertrag auszusteigen?

  • Das ist eine Frage für den Verbraucherschutz bzw. Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.

    Hierl ein Link dazu:

    https://verbraucherschutz.de/deutsche-glasfaser-de-bestaetigt-die-kuendigung/

    § 323 BGB spricht hier von einer "angemessenen Frist", die Du setzen musst. Wie lange diese sein muss, ist nicht definiert.

    Wenn bei der Hausbegehung die Durchführbarkeit des Anschlusses festgestellt wurde (Protokoll ist wichtig!), dann könnte man das nach den neuen AGBs als eindeutige Absichtserklärung beider Vertragspartner interpretieren und dieses Datum als Startpunkt für die angemessene Frist nehmen. Auch hier sind 20 Monate sicherlich kein zu knapper Wert um DG die Leistungserbringung zu ermöglichen.

    Wie schon Eingangs geschrieben, es gibt Profis für die Rechtsberatung. Hier im Forum sind diese nicht aktiv.

  • Hallo,

    wir haben hier das gleiche Problem gehabt.

    Die 20 Monate liefen im Feb. 2022 aus. Auf erneute Nachfrage nach Realsierung eines 2. Anschlusses, bestellt am 01.07.2020, kam keine Reaktion.

    Danach eine Frist von 2 Wochen zur Realisierung gesetzt. Wieder keine Reaktion.

    Nach Ablauf dieser 2 Wochen einfach auf Auflösung des Vertrages wegen Nichterfüllung bestanden. Ca. 3-4 Wochen später kam, natürlich vorher angemahnt, die schriftliche Annahme zur Auflösung seitens DG.

    Eine Vertragsauflösung sollte also möglich sein!

    Gruß

    Enter

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  • Enter: Bei dir ist der Fall durch die damals gültigen AGB geregelt. Im Forum wurde schon von der proaktiven Kündigung durch DG berichtet, wenn die Zeitspanne von 20 Monaten erreicht wurde (ohne Androhung der Vertragsauflösung):

    Dieter_G
    28. Oktober 2022 um 13:22

    Mit den neuen AGB ist das für den Kunden/Teilnehmer nicht mehr so klar. Ebenso unklar ist, ob nun bereits das Datum der Auftragseingangsbestätigung, das Datum der Hausbegehung oder die schriftliche Auftragsbestätigung von DG den Startzeitpunkt festlegt.

    Evtl. muss hier die BNetzA wieder die Keule schwingen.

  • Mein persönlicher, nichtfachlicher Eindruck ist, dass diese Klausel vielleicht einer rechtlichen Prüfung nicht standgehalten hat/hätte und man die Unklarheit gegenüber einer konkreten angemessenen Frist vorgezogen hat. Ich würde als Kunde nach den regelmäßig deutlich schnelleren Werbeankündigungen jedenfalls nicht damit rechnen, dass man fast zwei Jahre auf einen Anschluss warten muss, ohne aus dem Vertrag herauszukommen. Ich weiß zwar, dass es auch noch länger dauern kann, und würde den Auftrag einfach stehenlassen, aber nicht alle haben so viel Geduld.

    Je nach Ausbausituation sollte man den Breitbandbeauftragten oder eine andere zuständige Stelle darüber informieren, dass trotz Auftrag auch nach langer Wartezeit kein Anschluss gelegt wurde. Die Verfügbarkeit wird sonst bei den Netzbetreibern abgefragt, und wenn dann nicht genau hingeschaut wird, ist die Adresse nicht im nächsten Förderantrag.

  • Ich kann da gut beide Seiten verstehen. Der Anbieter möchte den Kunden nicht vorschnell ziehen lassen, wenn der Ausbau unverschuldet länger dauert (z.B. Pandemie, Ortspolitiker blockieren,...) und der Kunde möchte natürlich nicht jahrelang an einen einmal geschlossenen Vertrag gebunden sein, ohne das eine Leistungserbringung durch den Anbieter in Sichtweite ist.

    Auch bei mir hat es von Beginn der Nachfragebündelung bis Inbetriebnahme des Anschlusses gut 18 Monate gedauert, das war noch vor der Pandemie. Ein Geschmäckle hat natürlich das die Auftragseingangsbestätigung sehr zeitnah nach Vertragsunterschrift eingetrudelt ist, die eigentliche Auftragsbestätigung/Auftragsannahme jedoch knapp 12 Monate danach! Das ist so sicherlich nicht im Sinne des BGB, evtl. hat diese seltsame Praxis zu den weiter oben angesprochenen, neuen AGB geführt.

    Letztlich hilft da die Vorgehensweise im ersten Schritt wie von @alfalfa beschrieben, die weiteren Schritte sollten dann mit Verbraucherzentrale und BNetzA abgestimmt werden. Nichts ist ärgerlicher, wenn man eine Vertragsauflösung durchgesetzt hat und wenige Monate danach doch der Ausbau stattfindet und man außen vor bleibt.

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  • OHA!

    Ich habe gerade gesehen, dass ich verschiedene Exemplare der AGB bekommen habe:

    • Bei der Online-Buchung auf der letzten Seite habe ich die Dokumente unter "Rechtliches" heruntergeladen und gespeichert. Die AGB tragen dort den Untertitel "Geschäftskunden", obwohl ich keinen GK-Tarif gebucht habe. Dort ist der Absatz 16.4. noch enthalten, mit den 20 Monaten wie oben beschrieben (das Dokument trägt die Nummer DGB_1626_6).
    • In der Mail "Informationen zu Ihrer Buchung..." sind ebenfalls die AGB als Anhang enthalten, diesmal aber für Privatkunden und ohne Absatz 16.4. Dafür gibt es Absatz 16.3 zweimal (Dokument DG_1032_5).
    • In der Auftragseingangsbestätigung gibt es nur einen Link zu den AGB, das sind dann wiederum andere (Untertitel "DGHome"). Dort ist Absatz 16.4 zwar enthalten, aber beschreibt nur das Recht zur fristlosen Kündigung (Dokument DG_1032_6).
    • Dann gibt es noch das im Kundencenter verlinkte Dokument. Das trägt die Nummer DG_1032_0 und hat ebenfalls keinen Hinweis auf die 20 Monate.

    Der Paragraph 16 hat in jedem der Dokumente unterschiedliche Inhalte, der Hinweis auf die 20 Monate kommt aber tatsächlich nur in den Geschäftskundenbedingungen vor.

    Was wohl Anwälte im Streitfall aus diesen Dokumenten herleiten?

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  • Ein Geschmäckle hat natürlich das die Auftragseingangsbestätigung sehr zeitnah nach Vertragsunterschrift eingetrudelt ist, die eigentliche Auftragsbestätigung/Auftragsannahme jedoch knapp 12 Monate danach! Das ist so sicherlich nicht im Sinne des BGB, evtl. hat diese seltsame Praxis zu den weiter oben angesprochenen, neuen AGB geführt.

    Zunächst möchte ich mich als Neuling in diesem Forum kurz vorstellen. Meine Name ist Gerd und ich wohne mit meiner Familie in 41334 Nettetal. Wir haben im März 2021 den Vertrag mit der DG geschlossen (Ausbaugebiet). Die Eingangsbestätigung des Vertragsabschlusses erfolgte dann auch prompt am 16.03.2021. Mit Schreiben vom 30.09.2022 erhielt ich ein Schreiben "Ihr Auftrag ist aktiviert" in dem angekündigt wurde, dass nunmehr der Baupartner beauftragt wurde, den Anschluss fertig zu stellen. Mit Schreiben vom 30.11.2022 (somit 8,5 Monate nach Auftragserteilung) erhielt ich erst die Auftragsbestätigung. Sauber ist das alles nicht und müsste dann juristisch geprüft werden, sofern es notwendig wird. Die Beauftragung des "Baupartners" würde ich als spätesten Termin für eine Auftragsbestätigung werten. In meinen AGB`s steht auch nicht`s von dem "Sonderkündigungsrecht 20 Monate". Zuletzt wurde auf meine Mailanfrage bestätigt, dass der Anschluss im 4.Quartal 2022 erfolgen soll. Ist er aber nicht.

    Leider gab es an unserem Wohnort auch noch zusätzlich eine Liegenschaftsübergabe von Vodafone zu PYUR. Vodafone (mein bisheriger Anbieter) hat das Signal am 05.12.2022 abgeschaltet. PYUR hat dann übernommen. Ärgerlich. Musste somit also noch den Wechsel von Vodafone auf PYUR realisieren, da die DG nicht in den Quark kommt. PYUR läuft jetzt bei mir (Vertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist) und das erstaunlich gut (500 Mbit Leitung die auch ankommen). Letzte Info von DG war, dass der Anschluss jetzt im 1. Quartal 2023 erfolgen soll (Glasfaser liegt schon seit 07/2022 vor der Tür -es fehlt noch der Hausanschluss-). Im Moment warte ich noch bis 31.03.2023 ab. Wenn der "neue" Termin aber auch nicht eingehalten wird, werde ich mich damit wieder beschäftigen müssen. Es kann nicht wirklich sein, dass der Anschluss 24 Monate dauert. Aber wie gesagt, im Moment warte ich erst noch mal ab!

    Zuletzt teilte mit die DG mit, dass ich DGTV nicht mehr erhalten kann. Mein Vertrag wird auf WAIPU-TV geändert. Auch ein zumindest etwas seltsames Geschäftsgebaren. Hier aber eigentlich auch ein Glück für mich. Wir haben aktuell schon WAIPU-TV (mit Stick) im Einsatz und sind damit glücklich. Insofern habe ich dann TV aus meinem DG Vertrag löschen lassen. Wird dann nur noch Internet + Telefon.

    Einmal editiert, zuletzt von Delegro (4. Januar 2023 um 12:10)

  • In den AGB, die ich bei Auftragserteilung (online) am 31.10.2022 bekommen habe, steht der Passus noch exakt so drin (Abschnitt 16.4).

    Auch das ist wieder sehr ominös. Wie bereits geschrieben, war die "20-Monatsregelung" weder in der Auftragsbestätigung (incl. Zusendung der AGB in 03/21) enthalten, noch in den nachfolgenden AGB`s. Deine AGB ist jünger als meine und enthält diese Klausel. Sauber ist das alles nicht mehr!

    Einmal editiert, zuletzt von Delegro (4. Januar 2023 um 12:10)

  • @Delegro: Willkommen im Forum. 1 Hinweis zur besseren Lesbarkeit Deiner Beiträge und wegen der Korrektheit der Zitate. Beim Zitieren musst Du UNTER dem Zitat schreiben (weiße Fläche) und nicht ins Zitat. Deine Beiträge lesen sich so, als sei alles von HubeBube bzw. beo und das ist ja halt nicht korrekt.

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
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    Autsch. Habe ich nicht gesehen und jetzt geändert. Sorry!

    Einmal editiert, zuletzt von Delegro (4. Januar 2023 um 12:17)

  • Im Moment warte ich noch bis 31.03.2023 ab. Wenn der "neue" Termin aber auch nicht eingehalten wird, werde ich mich damit wieder beschäftigen müssen. Es kann nicht wirklich sein, dass der Anschluss 24 Monate dauert. Aber wie gesagt, im Moment warte ich erst noch mal ab!

    Die Alternative ist gar kein Glasfaseranschluss, und das vermutlich auf Jahre, denn Nachanschlüsse dauern noch viel länger. Willst du das wirklich riskieren? Die Telekom hat kürzlich das erste Mal von Abschaltung der Kupferinfrastruktur gesprochen für Gegenden mit überwiegend Glasfaseranschlüssen. Sie haben nichts Konkretes genannt, es hieß nur, sie ziehen es in Erwägung, aber man weiß ja, wie schnell sowas dann gehen kann. Andere Anbieter haben sich das bislang nicht getraut, aber das war bei der 3G Abschaltung auch so: Wenn erst mal einer anfängt, davon zu reden, dann folgen die anderen meistens schnell.

    Klar ist das jetzt ärgerlich, aber wenn der Ausbau bereits angefangen hat, dann zieh es durch. Alles andere würde ich nicht mehr riskieren.

    FTTH: Telekom spricht von Abschaltung der Kupferplattform - Golem.de
    Region für Region werde nach einem kompletten Glasfaser-Ausbau das Kupfer abgeschaltet. Die Telekom sieht sich hier noch als Start-Up.
    www.golem.de
    Zitat


    "Wir machen es Schritt für Schritt", betonte Deutschlandchef Srini Gopalan. "Jetzt reden wir mit der Bundesnetzagentur über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Kupferabschaltung."

  • Die Alternative ist gar kein Glasfaseranschluss, und das vermutlich auf Jahre, denn Nachanschlüsse dauern noch viel länger. Willst du das wirklich riskieren? Die Telekom hat kürzlich das erste Mal von Abschaltung der Kupferinfrastruktur gesprochen für Gegenden mit überwiegend Glasfaseranschlüssen. Sie haben nichts Konkretes genannt, es hieß nur, sie ziehen es in Erwägung, aber man weiß ja, wie schnell sowas dann gehen kann. Andere Anbieter haben sich das bislang nicht getraut, aber das war bei der 3G Abschaltung auch so: Wenn erst mal einer anfängt, davon zu reden, dann folgen die anderen meistens schnell.

    Klar ist das jetzt ärgerlich, aber wenn der Ausbau bereits angefangen hat, dann zieh es durch. Alles andere würde ich nicht mehr riskieren.

    https://www.golem.de/news/ftth-tele…212-170215.html

    Das ließt sich bisschen wie die Aussagen von den Glasfaser Drückerkolonnen: schließe ein Vertrag ab sonst stehste ohne Internet da.

    Ich mache mir in unserer Gegend auch langsam Sorgen: laut AGBs wird GigaNetz Vertrag nach 24 Monaten gekündigt. Wenn man die beim Spatenstich bekanntgebene Zeitlinien betrachtet, wird es zu knapp.

    Das ärgerlichste ist, dass man nicht weiß, wie lange es dauert, ob ein Jahr oder zwei. So hängen wir in einem suboptimalen unbefristeten Vertrag mit Vodafone.

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  • Ich bin da auch eher bei Frank. Das war ja auch der Hauptgrund, warum wir uns für die Glasfaser entschieden haben. Zukunftssicherheit. Ich werde das jetzt erst mal abwarten. Bei mir sind die Rahmenbedingungen aber wohl auch O.K. PYUR läuft gut und somit habe ich derzeit keine Sorgen. Nerven tut es zwar trotzdem, aber jetzt den Rückzieher zum machen um das dann später vielleicht doch mal schwer zu bereuen, wäre auch fatal. Wir werden sehen, wie das weitergeht. Ich berichte!

  • Jeder abgeschlossene TK-Vertrag hat nach Beendigung der Mindestvertragslaufzeit (maximal 24 Monate) eine automatische Verlängerung von lediglich 30 Tagen und eine monatliche Kündigungsfrist. Das gilt auch für bereits bestehende Verträge.

    Wichtige neue Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge | Verbraucherzentrale.de
    Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat etliche Verbesserungen bei Kundenrechten gebracht. Sie trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Wir geben einen…
    www.verbraucherzentrale.de

    Da muss sich auch niemand über einen unbefristeten Bestandsvertrag Gedanken machen. Bei den Kabelfernsehverträgen muss man lediglich darauf achten, den TV-Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Es sei denn, man will weiterhin das TV-Angebit über Koaxkabel nutzen. Der neue Anbieter kündigt bei dem "alten" Anbieter lediglich Internet und Telefonie (mit Rufnummernportierung)!

  • Ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt: das Problem ist nicht aus dem Vertrag rauszukommen, sondern das verpassen von teilweise guten Angeboten wie z.B. CableMax 1000. Diese benötigen weitere 2 Jahre Vertragsbindung, was OK ist, wenn der Glasfaseranbieter auch fast 2 Jahre braucht. Sonst zahlt man doppelt.

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  • Ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt: das Problem ist nicht aus dem Vertrag rauszukommen, sondern das verpassen von teilweise guten Angeboten wie z.B. CableMax 1000. Diese benötigen weitere 2 Jahre Vertragsbindung,

    So ganz ohne Details ist das schwieirig, hierzu was zu schreiben. In welchem Vertrag steckst Du aktuell und welches Angebot fürchtest Du zu verpassen?

    Ich selbst habe noch bis Februar 2024 den Vodafone CableMax 1000/50 Vertrag zu 29,90€ im Monat und bin daher noch relativ entspannt in dieser Hinsicht. Aber klar, im Endeffekt kommt es auf den Einzelfall an....

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
  • Diese benötigen weitere 2 Jahre Vertragsbindung, was OK ist, wenn der Glasfaseranbieter auch fast 2 Jahre braucht. Sonst zahlt man doppelt.

    Gibt es nicht mehr das allerdings auf maximal 12 Monate befristete Angebot von DG der Gebührenbefreiung, sofern die Rufnummernportierung bei Aktivierung der Glasfaser nicht sofort vollzogen werden kann?

    Mit ca. 18 Monaten als Richtwert von Start der Nachfragebündelung bis Anschlussaktivierung kann man schon rechnen. Manchmal geht es schneller, manchmal auch langsamer.