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  4. Glasfaser-Technik: Modem, Router, Netzwerk & Verkabelung

Netcom BW Fritz!Box 5530

  • flori@n
  • 10. Dezember 2022 um 13:11
  • frank_m
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    • 21. Dezember 2022 um 13:00
    • #21

    Was nutzt man denn da für die Registrierung? Die MAC Adresse? Und was ist das für ein Anbieter? In Deutschland wäre es der erste, von dem ich höre, dass man sowas macht.

  • James
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    • 22. Dezember 2022 um 11:25
    • #22

    Über was die Registrierung läuft hat man mir nicht gesagt die MAC Adresse kann es aber nicht sein da ich diese auf das neue Gerät geklont habe und es trotzdem nicht lief. Das neue Gerät muss angeschlossen werden und dann meldet man das über die Hotline ( wohl dem der ein Handy und Empfang hat), der Support gibt dann das neue Gerät frei. Anbieter ist NSW-Netz bzw. Die brain4kom GmbH

  • nomatter
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    • 5. Januar 2023 um 10:55
    • #23

    Hallo,

    als stolzer 5530-Besitzer bei der Netcom-BW habe ich mich über die Nachricht der Nutzbarkeit des Routers OHNE Modem sehr gefreut. Also gestern alles angeschlossen - es ging nichts. Da man manchmal von notwendigen Wartezeiten beim Routerwechsel hört und ich nicht 10Min lang die Leitung mit einem evt. falschen Protokoll belasten wollte, habe ich abgebrochen und die Netcom angerufen. Der sehr freundliche Mitarbeiter sagte folgendes:

    die 5530 geht NICHT, das Protokoll ist GPON, mit einer 5590 wäre der Betrieb ohne Modem möglich. Vielleicht können noch andere User diese Aussage bestätigen. Ich warte jetzt doch mal ab :) .

    Grüße Nomatter

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  • HubeBube
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    • 5. Januar 2023 um 11:06
    • #24

    Willkommen im Forum!

    Eine FRITZ!Box 5530 verwendet das gleiche GPON SFP Modul, wie eine 5590.

    Hast Du auch das GPON SFP Modul gesteckt? Was steht in den Logs der 5530?

    Nach RE: Netcom BW Fritz!Box 5530 soll es allerdings ein Glasfasernetz in AON-Topologie sein!

    Versuche doch einmal das AON SFP-Modul einzustecken. Was steht nun in den Logs?

  • nomatter
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    • 5. Januar 2023 um 11:26
    • #25

    Hallo,

    beide Glasfasermodule ausprobiert, kein Erfolg. In die Protokolle habe ich nicht geschaut, aber in die "Fiberabteilung".

    Bei AON links und rechts von der Leitung eine "Null", bei GPON stand etwas von "Trainingsmodus", aber auch keine Daten. Ich habe dann abgebrochen, da ich nicht den Knoten mit falschen Protokollen beaufschlagen möchte. Ich betreibe gerade eine 4040 am Modem, bei der 5530 schaue ich später ins Protokoll.

    Grüße nomatter

  • HubeBube
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    • 5. Januar 2023 um 11:40
    • #26

    Nun, wenn Du uns die Typenbezeichnung des Glasfasermodems verrätst, dann kommen wir evtl schneller zu einer belastbaren Aussage😉

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  • nomatter
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    • 5. Januar 2023 um 11:57
    • #27

    Das Modem ist eines der "ersten Stunde"; noch mit ewacom bedruckt. Unten links steht Alcatel-Lucent, etwa 17x12cm, auf der Rückseite steht tatsächlich GPON ONT, da hätte ich schon mal früher draufsehen können. Danke für den Tipp.

    Grüße Nomatter

  • HubeBube
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    • 5. Januar 2023 um 12:44
    • #28

    Dann wäre die Topologie geklärt. Im GPON muss das Endgerät (Gf-Modem oder Gf-Router) im Providernetz provisioniert werden.

    Der Provider ist gesetzlich verpflichtet, im vorliegenden Fall die 5530 mit GPON-SFP, zu Provisionieren.

    Da deine Box im Training hängen bleibt, ist es ein Indiz dafür, das der Provider dies noch nicht vorgenommen hat. Welche Daten er dazu benötigt, muss er bei dir erfragen oder eine Selbstprovisionietung durch den Kunden ermöglichen.

    Eine bestimmte Hardware oder Routermodell darf er nicht vorschreiben!

  • nomatter
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    • 5. Januar 2023 um 16:04
    • #29

    Danke für die Mühe,

    ich werde es am Wochenenden mit GPON nochmals länger probieren und dann berichten. Grüße Nomatter

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  • HubeBube
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    • 5. Januar 2023 um 16:27
    • #30

    NetCom BW muss es deiner Hardware erlauben sich in deren Netz einzubuchen. Ich wage zu bezweifeln, das es nur damit getan ist, die Box länger an der Glasfaser zu lassen.

    In der Leistungsbeschreibung von NetCom BW ist folgendes zu finden:

    Zitat

    2.2. Provisionierung

    Wird ein kundeneigenes Endgerät verwendet, welches nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss von der NetCom BW beauftragt und bereitgestellt wurde, findet keine automatische Provisionierung von der NetCom BW statt.

    Das bedeutet wie schon weiter oben erwähnt, der Kundendienst muss die Provisionierung individuell auslösen. Wahrscheinlich benötigt dieser dazu die auf der Unterseite der FRITZ!Box aufgedruckte Modem-ID.

  • nomatter
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    • 5. Januar 2023 um 17:33
    • #31

    Alles also doch sehr umständlich. Ich habe extra nachgefragt: geht die 5530 - Antwort NEIN. Aber die 5590 geht. Brauche ich irgendwelche Daten, VLan ID, etc. - Antwort NEIN. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die 5530 die SFP-Module nicht mit der passenden Firmware versorgen kann, die 5590 aber da weiter ist. Warten auf 7.50? Ich melde mich wieder bei Fortschritten.

  • HubeBube
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    • 5. Januar 2023 um 18:09
    • #32

    Die SFP-Module sind beliebig zwischen den beiden Boxen austauschbar. Es gibt keine 5530- oder 5590-Module!

    NetCom BW hat den Privisionierungsprozess im GPON nicht im Griff und kennt offensichtlich das geltende TKG nur ungenügend.

    Zitat

    § 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

    Abs. 3

    Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

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  • Breitcher Sandhoas
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    • 5. Januar 2023 um 18:10
    • #33

    Meiner Meinung nach ist die Aussage von NetCom Quatsch mit Sauce! Wenn die 5590 gehen soll, dann geht die 5530 genau so. Mit Sicherheit sind die fiber-Komponenten beider Boxen gleich. Der Knackpunkt dürfte bei einem GPON-Anschluss das Anmeldeprocedere sein, siehe hierzu auch die Beiträge in Bezug Deutsche Glasfaser.

  • frank_m
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    • 5. Januar 2023 um 18:31
    • #34

    Läuft der Anschluss mit dem Modem des Anbieters? Du solltest bei GPON die Modems erst wechseln, wenn sichergestellt ist, dass der Anschluss wie vorgesehen funktioniert.

  • flori@n
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    • 5. Januar 2023 um 22:11
    • #35

    nomatter, Du schreibst etwas von ewacom.

    Hat die Netcom das Netz der ewacom übernommen?

    Laut meinen Infos nutzt die Netcom nur AON. Hat mir damals ein Hotline-Mitarbeiter bestätigt und auch nochmals der Techniker, der ein Tag nach der Schaltung vorbeigeschaut hat.

    Meine 5530 läuft seit der "richtigen" Aktivierung des Anschlusses ohne Probleme.

    Viele Grüße

    Flori@n

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  • nomatter
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    • 6. Januar 2023 um 10:42
    • #36

    Ewacom war das Netz der Ewariss, ist dann von der Netcom übernommen worden. Vermutlich gibt es bei uns halt GPON, bei euch AON. Das GPON-Modem funktioniert einwandfrei, kommt aber langsam in die Jahre, nimmt Platz und Strom weg und wäre im Router besser aufgehoben. Aber irgendwie ist die Sache mit den Glasfaserroutern noch nicht richtig angekommen. Meine erste Frage nach der 5530 wurde mit "Geht, über Lan1" beantwortet, an SFP wurde nicht gedacht. Ich würde mein Anliegen bei der Netcom gerne schriftlich vortragen, aber finde da mal eine passende E-Mail. Chatten,Telefon, Fehlermeldung geht, aber das ist halt unverbindlich. Übrigens bieten die ja ferngewartete Router an, aber keine mit GFmodul. Wünsche einen schönen Feiertag(hat ja leider nicht jeder) und werde mich wieder melden. Grüße Nomatter

  • HubeBube
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    • 6. Januar 2023 um 11:06
    • #37

    Da würde ich den Erstkontakt immer über ein Kundenportal vornehmen. Üblicherweise erhälst Du eine Bearbeitungsnummer und der Vorgang ist damit nachvollziehbar:

    NetCom BW Kundenportal

  • __QT__
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    • 6. Januar 2023 um 11:09
    • #38
    Zitat von nomatter

    Der sehr freundliche Mitarbeiter sagte folgendes:

    die 5530 geht NICHT, das Protokoll ist GPON, mit einer 5590 wäre der Betrieb ohne Modem möglich.

    Dann ruf an und sag Du möchtest eine 5590 provisionieren lassen :lol:

    Nicht gleich von den 1st Level Telefonleuten ins Boxhorn jagen lassen...

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
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  • HubeBube
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    • 6. Januar 2023 um 11:31
    • #39

    Nur im Vorgriff im Falle der Aussage "Sie dürfen/können nur einen Router an den ONT anschließen und damit ist Routerfreiheit gegeben"

    Es gibt im TKG nicht die Begrifflichkeit "Routerfreiheit", sondern die viel weitreichendere Wahlfreiheit von Endgeräten/Telekommunikationsendeinrichtungen (ONT/Modem/Router).

    Das Providernetz endet an einem passiven Punkt (Glasfaser-Dose/HÜP/APL), d.h. es wird hierfür kein Stromanschluss benötigt!

    Zitat

    § 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

    Abs. 1

    Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Für Mobilfunknetze ist die Luftschnittstelle grundsätzlich der Netzabschlusspunkt.

    Grundsätzlich sind Verbraucherzentralen und die BNetzA zu kontaktieren, falls sich Provider bei dem Anschluss von qualifizierter Hardware querstellen:

    Verbraucherzentrale mahnt Vodafone und die Deutsche Glasfaser ab | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
    Anbieter von Glasfaseranschlüssen verstoßen nach Ansicht der Verbraucherzentrale gegen die Endgerätewahlfreiheit
    www.verbraucherzentrale-rlp.de

    Bundesnetzagentur - Beschwerden und Fragen

  • nomatter
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    • 9. Januar 2023 um 15:16
    • #40

    Hallo,

    Test am Samstag: wie zu erwarten, keine Verbindung über GPON.

    Ich habe dann AVM angemailt: 5530 kann genau so gut eingesetzt werden wie die 5590. Das war auch zu erwarten, jetzt habe ich aber eine Bestätigung vom Hersteller und werde das beim nächsten "Provisionierungsversuch" vortragen. Ich werde dann berichten. Grüße nomatter

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