Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

  • Das ist ja wirklich der Gipfel der Engstirnigkeit.

    Die würden sich glaube ich auch freuen:

    https://www.teltarif.de/teltarif-hilft/

    Ist ja wirklich alles dabei: Kabelnetzabschaltung, Verstoß gegen Routerfreiheit und dann auch noch fadenscheinig begründete Zusatzgebühren. Den Artikel würde ich gerne lesen.

    Ja, nach der Abschaltung des Kabelnetzes haben die mit Waipu eine Kooperation gemacht und sagen man soll damit TV erhalten.

  • Ja, nach der Abschaltung des Kabelnetzes haben die mit Waipu eine Kooperation gemacht und sagen man soll damit TV erhalten.

    Das ist auch echt OK, aber es fehlt dann der Komfort von DVB-C: Einstecken und Signal ist da.

    Für FTTH ist waipu.tv toll. Über HFC entfällt für mich der letzte Vorteil vom Breitbandkabelanschluss gegenüber Fiber.

  • Jetzt habe ich heute eine E-Mail erhalten. Der Geschäftsführer der Firma möchte mit mir telefonieren. Ich bin mal gespannt was daraus wird. Ich verstehe nicht warum die mir nicht einfach die Zugangsdaten schicken. Ich glaube deren ganze Netzwerkstruktur ist nicht für § 73 TKG ausgelegt. Anders kann ich mir das nicht erklären, besonders bei einem AON-Anschluss. Die Glasfaser Fritz!Box kann ja alles was das ONT macht.

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  • Ich weiß einfach nicht was die sich erhoffen. Was soll ein Gespräch bringen? Wollen die mir ein Rabatt anbieten, wenn ich nicht auf mein Recht bestehe? Das würde ich nie annehmen. Dies endet nur, wenn ich einen passiven Netzabschlusspunkt und die Zugangsdaten habe.

  • Als Zugangsdaten fehlt dir ja nur die VLAN-ID. Das ist quasi ein sehr schwaches, vierstelliges Passwort... Vielleicht kann man der Firma die Angst nehmen, indem man ihr mitteilt, dass dies kein bedeutendes Betriebsgeheimnis darstellt und von allen anderen Providern auch bekannt ist.

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  • Die Bundesnetzagentur ist komplett inkompetent. Die schreiben:

    Kontext ist, dass der Anbieter mir einen kostenpflichtigen Umbau meines aktiven Netzabschlusspunkts zu einem passiven Netzabschlusspunkt angeboten hat und auch die Zugangsdaten nur preisgibt, wenn ich zustimme.

    Ich habe dann einen Nachtrag bei der Bundesnetzagentur gemacht und mich beschwert, dass die Herstellung des Zustands nach § 73 Abs. 1 TKG nicht kostenpflichtig sein sollte und auch nicht, dass die Zugangsdaten an den Umbau gekoppelt sein dürfen.

    Plötzlich denken die bei der Bundesnetzagentur ich habe am Ausbau-/TK-Übergabezustand eigenständig Änderungen vorgenommen und dann wäre es okay wenn der Umbau kostenpflichtig ist. Mein Ausbau-/TK-Übergabezustand ist jedoch unverändert seit meinem Vertragsabschluss 2021. Glaubt ihr der Anbieter hat da was erzählt?

  • Kurios dass die BNetzA sich da offenbar von der Behauptung in die Irre führen lässt.

    (3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen.

    Hier ist schade, dass AVM dies nicht explizit für die 5530 bescheinigt, sondern nur für die Powerline-Produkte - für die das wohl auch viel relevanter ist. Keine Rechtsberatung, aber ich würde mal nachhaken, wie der Hersteller das sieht.

    Denn

    (5) Verursacht ein Gerät, dessen Konformität mit den Anforderungen des § 4 des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes [...] geändert worden ist, bescheinigt wurde

    dann müsste dir der Provider erst mal nachweisen dass dein Gerät modifiziert worden ist. Wird ja kein Problem sein, dir diese Bescheinigung auszustellen ...

    Hast du mit dem GF telefoniert?

    Vor allem, was will der Provider "rückbauen"? Ein (anderes) SFP+-Modul einschieben, das Teil auf Werkseinstellungen zurücksetzen und dafür 250,- € verlangen? :D

  • Er hat sich nie gemeldet. Ich warte noch auf einen Anruf.

    Ich glaube die müssen interne Änderungen an ihrem System vornehmen, da die nicht für § 73 TKG ausgelegt sind. Vielleicht wollen die ein Teil der Kosten auf mich umwälzen.

    Einmal editiert, zuletzt von TheOne320 (16. September 2025 um 12:43)

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  • imho ist die Konformität mit der EMV-Richtlinie 2014/30/EU bereits durch Anwendung der 2014/53/EU erklärt. Die in der Konformitätserklärung aufgeführten normativen Dokumente decken die EMV-Aspekte jedenfalls mit ab.

  • Ich glaube nicht, dass es um die Fritz!Box geht. Ich habe der Bundesnetzagentur meinen Schriftverkehr mit dem Provider geteilt. Aus einem mir nicht erklärlichen Grund hat die Bundesnetzagentur, basierend auf den E-Mails, angenommen ich habe selbst an dem Anschluss gebastelt und dann wäre ein kostenpflichtiger Umbau rechtens. Ich habe der Agentur nochmals erklärt, dass ich nichts an meinem Anschluss geändert habe und seit Juni 2021 einen aktiven Netzabschlusspunkt habe und ich lediglich vom Provider verlange den Netzabschlusspunkt passiv zu gestalten und mir die Zugangsdaten auszuhändigen, die ich seit meinem Vertragsabschluss nie erhalten habe.

    Kann es sein, dass der Provider die Bundesnetzagentur angelogen hat damit die nicht für den Umbau bezahlen müssen?

    Ich habe der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale ein Foto geschickt. So sollte eigentlich alles klar sein.

  • Echt krass. Die Verbraucherzentrale Berlin hat gesagt die nichts mit der Endgerätefreiheit (§ 73 TKG) zu tun haben. Weiß jemand was ich sonst machen kann?


    Ah, es kam noch eine Nachricht. War also alles okay.

    Zitat


    Ihre Fallschilderung/Beschwerde haben wir an den Fachbereich/Beschwerde weitergeleitet. Unsere Kollegen*innen werten die eingehenden Hinweise aus und entscheiden, ob sie in der Angelegenheit tätig werden können. Auf Grund der Vielzahl von Verbraucheranfragen können nicht alle Hinweise sofort aufgegriffen werden. Alle Verbraucheranfragen werden aber gesammelt, um gegebenenfalls später im Rahmen von Abmahnungen oder bei der Pressearbeit Verwendung zu finden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Sie keine individuelle Rückmeldung aus der Fachabteilung erhalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von TheOne320 (18. September 2025 um 19:08)

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  • Da ich von DT Net Service nichts gehört habe, habe ich heute bei der Hotline angerufen. Laut aussage der Hotline ist nicht geplant meinen Anschluss umzubauen damit ich einen passiven Netzabschlusspunkt haben kann. Die meinten die technische Infrastruktur im Wohngebiet ist auf die aktuelle Situation angewiesen. Die Hotline meinte es müsste das gesamte Wohngebiet umgebaut werden, wenn ich einen passiven Netzabschlusspunkt möchte und dazu wären die nicht bereit.

    Ich habe verlangt, dass die das mir bitte schriftlich geben.

    Die Netzinfrastruktur wurde 2020 errichtet. Die Wohnung wurde 2021 an mich übergeben. Der § 73 TKG (alte Fassung § 45d TKG) ist technologieneutral formuliert und existiert schon seit 2016. Dies bedeutet die haben schon 2020 einen nicht gesetzeskonformen Netzabschlusspunkt geplant und eingebaut. Die haben also schon bei der Planung und beim Ersteinbau gegen das TKG verstoßen.

    Ich habe dies jetzt auch an die Bauleitung der Firma die DT Net Service als Dienstleister beauftragt haben weitergeleitet und eine offizielle Mangelanzeige an die Gewährleistungsabteilung geschickt, da die Bauleitung für eine normgerechte gebäudeinterne Netzinfrastruktur zu sorgen hat.

  • Die müssen dafür eine passive statt einer ONT-Faser einziehen.

    /Sarkasmus off

    Ja, wahrscheinlich übertragen sie Multimode und haben alle paar Meter einen Medienkonverter von TP-Link vergraben :P

    Nein, im Ernst: Entweder ist das echt zu jeglichem Standard nicht konformer Murks, oder sie wollen dich aus Bequemlichlkeit hinhalten. Eine konkrete technische Umschreibung des Problem wäre sicherlich leichter verdaulich, als "das komplette Wohngebiet muss umgebaut werden". Das erinnert eher an Kabelnetzbetreiber mit zu stark überbuchtem Segment anstatt an einen zukunftsfähigen FTTH-Provider.

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  • TheOne320 Wenn Du resistent genug bist, stellt sich die Frage, ob Du gemäß TKG §73 Abs. 3, Satz 3 die notwendigen Informationen vollständig erhalten hast. Die Nichteinhaltung dieser Regel ist gemäß §228 Abs. 2, Ziffer 15 strafbewehrt und kann gemäß Abs. 7, Ziffer 4 des §228 mit bis zu 100.000 EUR bestraft werden.
    Leider ist der Verstoß gegen §73 Ans.1 Satz 2 derzeit nicht strafbewehrt. Aber der Netzerrichter sollte Dir die Ausnahmegenehmigung nach Abs. 2 vorlegen können, sonst verstößt er eben gegen die Regelung.

    Man kann die ISP schon mal in Rotation bringen ...

  • TheOne320 Wenn Du resistent genug bist, stellt sich die Frage, ob Du gemäß TKG §73 Abs. 3, Satz 3 die notwendigen Informationen vollständig erhalten hast. Die Nichteinhaltung dieser Regel ist gemäß §228 Abs. 2, Ziffer 15 strafbewehrt und kann gemäß Abs. 7, Ziffer 4 des §228 mit bis zu 100.000 EUR bestraft werden.
    Leider ist der Verstoß gegen §73 Ans.1 Satz 2 derzeit nicht strafbewehrt. Aber der Netzerrichter sollte Dir die Ausnahmegenehmigung nach Abs. 2 vorlegen können, sonst verstößt er eben gegen die Regelung.

    Man kann die ISP schon mal in Rotation bringen ...

    Ich habe noch nie Zugangsdaten erhalten, auch nicht auf Anfrage. Aber wie soll ich das durchsetzen? Auf ein Gerichtsverfahren hätte ich keine Lust.

  • Das ist eh schwer greifbar, du benötigst ja keine Zugangsdaten, so lange die Firma sich nicht zum Umbau deines Anschluss bereit erklärt. Mit dem, was du eins weiter oben geschildert hast, würde ich mich erst einmal zurücklehnen und abwarten.

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