Beiträge von TheOne320

    Nein. Der Anbieter ist noch der Meinung, dass die sich nicht an das TKG halten müssen. Von der BNetzA am 5. Januar:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr xxx,.


    wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine verbindliche Aussage bezüglich der Prüfdauer/Zwischenstandes manifestieren können.

    Allgemein lässt sich sagen, dass bei umfangreichen Beschwerden eine sorgfältige

    Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, die bereits einige Zeit in Anspruch nimmt.

    Teletarif hat gesagt, dass der Anbieter nicht auf ihre Anfragen reagiert. BNetzA hat gesagt die können mir nicht sagen wie lange die Überprüfung noch dauert.

    Weiß jemand zufällig welche MAC bei der 5690 Pro der „macdsl“ entspricht? Ich möchte provisorisch meine 5690 Pro als normalen Router freischalten zu lassen. DT Net Service möchte bei FritzBox immer die „macdsl“, aber bei diesem Router habe ich die Support-Datei ausgelesen und da existiert keine macdsl.

    Wenn Du offiziell Anzeige erstattest, müssen sie Tätig werden oder das Verfahren einstellen. Auch dagegen kann man vorgehen, wenn die Tatsachen feststehen. Einfach sagen "die machen das nicht" ist keine Anzeige ...

    Ich habe auf der Webseite der Bundesnetzagentur eine Beschwerde eingereicht und dort alles gesagt was passiert ist, inklusive der unabhängigen Verstöße gegen § 73 Abs. 1 und 3 TKG. Wo kann man Anzeige erstatten, wenn das nicht der Weg ist? Ich war auch schockiert, dass die Bundesnetzagentur einfach gar nichts gemacht hat. Ich habe als Nachtrag geschrieben, dass die nicht einfach untätig bleiben dürfen und wollte diesen Monat nochmals nachhaken.


    Dies war meine letzte Nachricht an die Bundesnetzagentur:

    Danach habe ich nichts mehr gehört.

    *Nachtrag 07.10.2025*

    Teletarif hat sich heute bei mir gemeldet. Ich werde heute nach der Arbeit für die alles vorbereiten.


    *Nachtrag 30.10.2025*

    Ich habe noch heute als Nachtrag bei meiner BNetzA-Beschwerde auch eine Anzeige von Ordnungswidrigkeiten erstattet. Mal sehen ob jemals etwas passiert.

    Teletarif hat meinen Anbieter schon kontaktiert, aber ich habe bisher nichts weiter von denen gehört, also nehme ich an, dass der Anbieter da nicht reagiert.


    *Nachtrag 03.11.2025*

    Jetzt hat die BNetzA mir folgendes mitgeteilt:

    Mein Anbieter denkt also er muss sich nicht an den § 73 TKG halten. Mal sehen was das Fachreferat denkt. Zu meiner Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde nichts gesagt.

    TheOne320 Wenn Du resistent genug bist, stellt sich die Frage, ob Du gemäß TKG §73 Abs. 3, Satz 3 die notwendigen Informationen vollständig erhalten hast. Die Nichteinhaltung dieser Regel ist gemäß §228 Abs. 2, Ziffer 15 strafbewehrt und kann gemäß Abs. 7, Ziffer 4 des §228 mit bis zu 100.000 EUR bestraft werden.
    Leider ist der Verstoß gegen §73 Ans.1 Satz 2 derzeit nicht strafbewehrt. Aber der Netzerrichter sollte Dir die Ausnahmegenehmigung nach Abs. 2 vorlegen können, sonst verstößt er eben gegen die Regelung.

    Man kann die ISP schon mal in Rotation bringen ...

    Ich habe noch nie Zugangsdaten erhalten, auch nicht auf Anfrage. Aber wie soll ich das durchsetzen? Auf ein Gerichtsverfahren hätte ich keine Lust.

    Da ich von DT Net Service nichts gehört habe, habe ich heute bei der Hotline angerufen. Laut aussage der Hotline ist nicht geplant meinen Anschluss umzubauen damit ich einen passiven Netzabschlusspunkt haben kann. Die meinten die technische Infrastruktur im Wohngebiet ist auf die aktuelle Situation angewiesen. Die Hotline meinte es müsste das gesamte Wohngebiet umgebaut werden, wenn ich einen passiven Netzabschlusspunkt möchte und dazu wären die nicht bereit.

    Ich habe verlangt, dass die das mir bitte schriftlich geben.

    Die Netzinfrastruktur wurde 2020 errichtet. Die Wohnung wurde 2021 an mich übergeben. Der § 73 TKG (alte Fassung § 45d TKG) ist technologieneutral formuliert und existiert schon seit 2016. Dies bedeutet die haben schon 2020 einen nicht gesetzeskonformen Netzabschlusspunkt geplant und eingebaut. Die haben also schon bei der Planung und beim Ersteinbau gegen das TKG verstoßen.

    Ich habe dies jetzt auch an die Bauleitung der Firma die DT Net Service als Dienstleister beauftragt haben weitergeleitet und eine offizielle Mangelanzeige an die Gewährleistungsabteilung geschickt, da die Bauleitung für eine normgerechte gebäudeinterne Netzinfrastruktur zu sorgen hat.

    Echt krass. Die Verbraucherzentrale Berlin hat gesagt die nichts mit der Endgerätefreiheit (§ 73 TKG) zu tun haben. Weiß jemand was ich sonst machen kann?


    Ah, es kam noch eine Nachricht. War also alles okay.

    Zitat


    Ihre Fallschilderung/Beschwerde haben wir an den Fachbereich/Beschwerde weitergeleitet. Unsere Kollegen*innen werten die eingehenden Hinweise aus und entscheiden, ob sie in der Angelegenheit tätig werden können. Auf Grund der Vielzahl von Verbraucheranfragen können nicht alle Hinweise sofort aufgegriffen werden. Alle Verbraucheranfragen werden aber gesammelt, um gegebenenfalls später im Rahmen von Abmahnungen oder bei der Pressearbeit Verwendung zu finden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Sie keine individuelle Rückmeldung aus der Fachabteilung erhalten.

    Ich glaube nicht, dass es um die Fritz!Box geht. Ich habe der Bundesnetzagentur meinen Schriftverkehr mit dem Provider geteilt. Aus einem mir nicht erklärlichen Grund hat die Bundesnetzagentur, basierend auf den E-Mails, angenommen ich habe selbst an dem Anschluss gebastelt und dann wäre ein kostenpflichtiger Umbau rechtens. Ich habe der Agentur nochmals erklärt, dass ich nichts an meinem Anschluss geändert habe und seit Juni 2021 einen aktiven Netzabschlusspunkt habe und ich lediglich vom Provider verlange den Netzabschlusspunkt passiv zu gestalten und mir die Zugangsdaten auszuhändigen, die ich seit meinem Vertragsabschluss nie erhalten habe.

    Kann es sein, dass der Provider die Bundesnetzagentur angelogen hat damit die nicht für den Umbau bezahlen müssen?

    Ich habe der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale ein Foto geschickt. So sollte eigentlich alles klar sein.

    Die Bundesnetzagentur ist komplett inkompetent. Die schreiben:

    Kontext ist, dass der Anbieter mir einen kostenpflichtigen Umbau meines aktiven Netzabschlusspunkts zu einem passiven Netzabschlusspunkt angeboten hat und auch die Zugangsdaten nur preisgibt, wenn ich zustimme.

    Ich habe dann einen Nachtrag bei der Bundesnetzagentur gemacht und mich beschwert, dass die Herstellung des Zustands nach § 73 Abs. 1 TKG nicht kostenpflichtig sein sollte und auch nicht, dass die Zugangsdaten an den Umbau gekoppelt sein dürfen.

    Plötzlich denken die bei der Bundesnetzagentur ich habe am Ausbau-/TK-Übergabezustand eigenständig Änderungen vorgenommen und dann wäre es okay wenn der Umbau kostenpflichtig ist. Mein Ausbau-/TK-Übergabezustand ist jedoch unverändert seit meinem Vertragsabschluss 2021. Glaubt ihr der Anbieter hat da was erzählt?