Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.09.2025.
Sie schlagen mir die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor. Dieses Verfahren ist für meinen Fall ungeeignet und wird von mir nicht angestrebt.
Wie Sie in Ihrem Schreiben selbst ausführen, zielt ein Schlichtungsverfahren auf einen Kompromiss ab und kann keine Forderungen durchsetzen. Bei meinem Anliegen geht es jedoch nicht um einen verhandelbaren Vertragsstreit, sondern um die Beendigung eines klaren und andauernden Rechtsverstoßes des Anbieters D.T. Net Service OHG. Hier gibt es keinen Raum für einen Kompromiss.
Ich halte daher an meiner Aufsichtsbeschwerde fest und erwarte von Ihnen, dass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht als zuständige Aufsichtsbehörde nachkommen.
Ich habe Ihnen am 17.09.2025 unwiderlegbar nachgewiesen, dass der Anbieter den Netzabschluss seit Vertragsbeginn rechtswidrig aktiv und nicht passiv bereitstellt (Verstoß gegen § 73 Abs. 1 TKG) und mir die gesetzlich vorgeschriebenen Zugangsdaten noch nie ausgehändigt hat (Verstoß gegen § 73 Abs. 3 TKG).
Seit Ihrer ersten Aufforderung an den Anbieter am 15.09.2025 hat dieser keinerlei konkrete Schritte zur Behebung der Mängel unternommen. Er hat weder einen Zeitplan für die Umsetzung vorgelegt noch ein Angebot unterbreitet, sondern hält mich mit vagen Ankündigungen hin. Die Untätigkeit des Anbieters belegt eine klare Hinhaltetaktik.
Ich fordere Sie daher erneut auf, in Ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde tätig zu werden und die D.T. Net Service OHG zur unverzüglichen und kostenlosen Herstellung des gesetzeskonformen Zustands anzuweisen.
Bitte teilen Sie mir mit, welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen Sie nun konkret einleiten werden.
Mit freundlichen Grüßen,