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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von TheOne320

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 1. Februar 2026 um 14:46

    Nein. Der Anbieter ist noch der Meinung, dass die sich nicht an das TKG halten müssen. Von der BNetzA am 5. Januar:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr xxx,.


    wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine verbindliche Aussage bezüglich der Prüfdauer/Zwischenstandes manifestieren können.

    Allgemein lässt sich sagen, dass bei umfangreichen Beschwerden eine sorgfältige

    Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, die bereits einige Zeit in Anspruch nimmt.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 1. Februar 2026 um 13:46

    Ich habe jetzt auch mit mac_Internet den Router freigeschaltet bekommen und es hat geklappt.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 6. Januar 2026 um 11:39

    HubeBube

    Das passt bei mir nicht. Bei der 5690 Pro ist die maca ...:B7. Eine Mac mit ...:B4 existiert nicht. Die "mac_internet" ist ...:B9. AVM muss grundlegend bei der 5690 Pro etwas anders gemacht haben

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 6. Januar 2026 um 10:55

    Ja, das hilft mir. macdsl entspricht also der "mac_internet". Eine mac_internet gibt es bei der 5690 Pro in der Support-Datei. Ich habe in der UI der 5690 Pro jedoch nicht unter "Internetzugang" die MAC wie bei dir abgebildet gesehen.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 6. Januar 2026 um 10:30

    Ich plane die 5690 Pro über WAN an das FiberTwist zu hängen. So ist auch gerade meine 7590 angeschlossen. Bei der 7590 brauchte der Support die "macdsl" als externe MAC. Es muss also bei der 5690 Pro etwas ähnliches geben. Kennt sich hier jemand aus?

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 6. Januar 2026 um 10:15

    froeschi62

    Vielen dank, aber ich habe es gerade mit meiner aktuellen 7590 getestet. Die MAC die ich mit "arp -a" erhalte ist nicht die gleiche die als "macdsl" in der Support-Datei steht. Das was "arp -a" ausgibt entspricht der "maca".

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 6. Januar 2026 um 09:15

    Teletarif hat gesagt, dass der Anbieter nicht auf ihre Anfragen reagiert. BNetzA hat gesagt die können mir nicht sagen wie lange die Überprüfung noch dauert.

    Weiß jemand zufällig welche MAC bei der 5690 Pro der „macdsl“ entspricht? Ich möchte provisorisch meine 5690 Pro als normalen Router freischalten zu lassen. DT Net Service möchte bei FritzBox immer die „macdsl“, aber bei diesem Router habe ich die Support-Datei ausgelesen und da existiert keine macdsl.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 20. November 2025 um 18:22

    Ich habe der BNetzA nicht mit §75 VwGO gedroht und da hätte ich echt keine Lust drauf. Ich gucke jetzt was das Fachreferat sagt und Teletarif sollte sich ja auch irgendwann bei mir melden.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 19. November 2025 um 12:40

    Weiß jemand wie lange eine Überprüfung beim Fachreferat dauert?

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 4. Oktober 2025 um 16:04
    Zitat von Schnurz

    Wenn Du offiziell Anzeige erstattest, müssen sie Tätig werden oder das Verfahren einstellen. Auch dagegen kann man vorgehen, wenn die Tatsachen feststehen. Einfach sagen "die machen das nicht" ist keine Anzeige ...

    Ich habe auf der Webseite der Bundesnetzagentur eine Beschwerde eingereicht und dort alles gesagt was passiert ist, inklusive der unabhängigen Verstöße gegen § 73 Abs. 1 und 3 TKG. Wo kann man Anzeige erstatten, wenn das nicht der Weg ist? Ich war auch schockiert, dass die Bundesnetzagentur einfach gar nichts gemacht hat. Ich habe als Nachtrag geschrieben, dass die nicht einfach untätig bleiben dürfen und wollte diesen Monat nochmals nachhaken.


    Dies war meine letzte Nachricht an die Bundesnetzagentur:

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.09.2025.

    Sie schlagen mir die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor. Dieses Verfahren ist für meinen Fall ungeeignet und wird von mir nicht angestrebt.

    Wie Sie in Ihrem Schreiben selbst ausführen, zielt ein Schlichtungsverfahren auf einen Kompromiss ab und kann keine Forderungen durchsetzen. Bei meinem Anliegen geht es jedoch nicht um einen verhandelbaren Vertragsstreit, sondern um die Beendigung eines klaren und andauernden Rechtsverstoßes des Anbieters D.T. Net Service OHG. Hier gibt es keinen Raum für einen Kompromiss.

    Ich halte daher an meiner Aufsichtsbeschwerde fest und erwarte von Ihnen, dass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht als zuständige Aufsichtsbehörde nachkommen.

    Ich habe Ihnen am 17.09.2025 unwiderlegbar nachgewiesen, dass der Anbieter den Netzabschluss seit Vertragsbeginn rechtswidrig aktiv und nicht passiv bereitstellt (Verstoß gegen § 73 Abs. 1 TKG) und mir die gesetzlich vorgeschriebenen Zugangsdaten noch nie ausgehändigt hat (Verstoß gegen § 73 Abs. 3 TKG).

    Seit Ihrer ersten Aufforderung an den Anbieter am 15.09.2025 hat dieser keinerlei konkrete Schritte zur Behebung der Mängel unternommen. Er hat weder einen Zeitplan für die Umsetzung vorgelegt noch ein Angebot unterbreitet, sondern hält mich mit vagen Ankündigungen hin. Die Untätigkeit des Anbieters belegt eine klare Hinhaltetaktik.

    Ich fordere Sie daher erneut auf, in Ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde tätig zu werden und die D.T. Net Service OHG zur unverzüglichen und kostenlosen Herstellung des gesetzeskonformen Zustands anzuweisen.

    Bitte teilen Sie mir mit, welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen Sie nun konkret einleiten werden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alles anzeigen

    Danach habe ich nichts mehr gehört.

    *Nachtrag 07.10.2025*

    Teletarif hat sich heute bei mir gemeldet. Ich werde heute nach der Arbeit für die alles vorbereiten.


    *Nachtrag 30.10.2025*

    Ich habe noch heute als Nachtrag bei meiner BNetzA-Beschwerde auch eine Anzeige von Ordnungswidrigkeiten erstattet. Mal sehen ob jemals etwas passiert.

    Teletarif hat meinen Anbieter schon kontaktiert, aber ich habe bisher nichts weiter von denen gehört, also nehme ich an, dass der Anbieter da nicht reagiert.


    *Nachtrag 03.11.2025*

    Jetzt hat die BNetzA mir folgendes mitgeteilt:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr xxx,

    wir haben Ihren Anbieter angehört.

    Dieser hat in einer mehrseitigen Antwort seine Auffassung zur Auslegung des TKG (hier insbes. §73) dargelegt.

    Zentrale Frage ist die Anwendbarkeit auf die AON Technologie des Netzbetreibers.

    Diese schein also strittig. Wir geben Ihren Fall an unser Fachreferat weiter.

    Dieses erarbeitet mit dem BUGLAS an einer generellen Lösung.

    Alles anzeigen

    Mein Anbieter denkt also er muss sich nicht an den § 73 TKG halten. Mal sehen was das Fachreferat denkt. Zu meiner Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde nichts gesagt.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 4. Oktober 2025 um 13:51

    @xrandr Ich hatte in dem Teletarif Hilft Artikel am 24.09. ein Kommentar hinterlassen und meinen Fall geschildert. Ich habe sonst keine Kontaktdaten gesehen. Ist das so richtig oder wie kann man sich an die wenden?

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 4. Oktober 2025 um 13:33
    Zitat von Schnurz

    Ornungswidrigkeitenanzeige erstatten.

    Das bringt nichts. Anzeigen bei Vergehen mit Bezug auf das TKG werden bei der Bundesnetzagentur gestellt. Ich habe denen ja gemeldet, dass der Anbieter gegen § 73 Abs. 3 TKG verstößt. Hat niemanden interessiert.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 4. Oktober 2025 um 13:16

    Ja, ich werde warten. Irgendwann werde ich nochmal der Bundesnetzagentur sagen, dass der Netzbetreiber einfach nichts macht und auch keinen Zeitplan oder Ähnliches mitgeteilt hat.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 4. Oktober 2025 um 13:07
    Zitat von Schnurz

    TheOne320 Wenn Du resistent genug bist, stellt sich die Frage, ob Du gemäß TKG §73 Abs. 3, Satz 3 die notwendigen Informationen vollständig erhalten hast. Die Nichteinhaltung dieser Regel ist gemäß §228 Abs. 2, Ziffer 15 strafbewehrt und kann gemäß Abs. 7, Ziffer 4 des §228 mit bis zu 100.000 EUR bestraft werden.
    Leider ist der Verstoß gegen §73 Ans.1 Satz 2 derzeit nicht strafbewehrt. Aber der Netzerrichter sollte Dir die Ausnahmegenehmigung nach Abs. 2 vorlegen können, sonst verstößt er eben gegen die Regelung.

    Man kann die ISP schon mal in Rotation bringen ...

    Ich habe noch nie Zugangsdaten erhalten, auch nicht auf Anfrage. Aber wie soll ich das durchsetzen? Auf ein Gerichtsverfahren hätte ich keine Lust.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 2. Oktober 2025 um 13:40

    Da ich von DT Net Service nichts gehört habe, habe ich heute bei der Hotline angerufen. Laut aussage der Hotline ist nicht geplant meinen Anschluss umzubauen damit ich einen passiven Netzabschlusspunkt haben kann. Die meinten die technische Infrastruktur im Wohngebiet ist auf die aktuelle Situation angewiesen. Die Hotline meinte es müsste das gesamte Wohngebiet umgebaut werden, wenn ich einen passiven Netzabschlusspunkt möchte und dazu wären die nicht bereit.

    Ich habe verlangt, dass die das mir bitte schriftlich geben.

    Die Netzinfrastruktur wurde 2020 errichtet. Die Wohnung wurde 2021 an mich übergeben. Der § 73 TKG (alte Fassung § 45d TKG) ist technologieneutral formuliert und existiert schon seit 2016. Dies bedeutet die haben schon 2020 einen nicht gesetzeskonformen Netzabschlusspunkt geplant und eingebaut. Die haben also schon bei der Planung und beim Ersteinbau gegen das TKG verstoßen.

    Ich habe dies jetzt auch an die Bauleitung der Firma die DT Net Service als Dienstleister beauftragt haben weitergeleitet und eine offizielle Mangelanzeige an die Gewährleistungsabteilung geschickt, da die Bauleitung für eine normgerechte gebäudeinterne Netzinfrastruktur zu sorgen hat.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 18. September 2025 um 18:30

    Echt krass. Die Verbraucherzentrale Berlin hat gesagt die nichts mit der Endgerätefreiheit (§ 73 TKG) zu tun haben. Weiß jemand was ich sonst machen kann?

    Zitat



    Sehr geehrter Hr. Xxx,

    leider müssen wir Ihren Termin nach eingehender Prüfung absagen, da wir zu Ihrem Anliegen leider nicht beratend tätig sind. Wenden Sie sich gerne weiterhin mit Ihrem Anliegen an die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde über die TK-Anbieter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Verbraucherzentrale Berlin e. V.

    Alles anzeigen


    Ah, es kam noch eine Nachricht. War also alles okay.

    Zitat


    Ihre Fallschilderung/Beschwerde haben wir an den Fachbereich/Beschwerde weitergeleitet. Unsere Kollegen*innen werten die eingehenden Hinweise aus und entscheiden, ob sie in der Angelegenheit tätig werden können. Auf Grund der Vielzahl von Verbraucheranfragen können nicht alle Hinweise sofort aufgegriffen werden. Alle Verbraucheranfragen werden aber gesammelt, um gegebenenfalls später im Rahmen von Abmahnungen oder bei der Pressearbeit Verwendung zu finden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Sie keine individuelle Rückmeldung aus der Fachabteilung erhalten.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 16. September 2025 um 14:53

    Ich glaube nicht, dass es um die Fritz!Box geht. Ich habe der Bundesnetzagentur meinen Schriftverkehr mit dem Provider geteilt. Aus einem mir nicht erklärlichen Grund hat die Bundesnetzagentur, basierend auf den E-Mails, angenommen ich habe selbst an dem Anschluss gebastelt und dann wäre ein kostenpflichtiger Umbau rechtens. Ich habe der Agentur nochmals erklärt, dass ich nichts an meinem Anschluss geändert habe und seit Juni 2021 einen aktiven Netzabschlusspunkt habe und ich lediglich vom Provider verlange den Netzabschlusspunkt passiv zu gestalten und mir die Zugangsdaten auszuhändigen, die ich seit meinem Vertragsabschluss nie erhalten habe.

    Kann es sein, dass der Provider die Bundesnetzagentur angelogen hat damit die nicht für den Umbau bezahlen müssen?

    Ich habe der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale ein Foto geschickt. So sollte eigentlich alles klar sein.

    Bilder

    • Aktueller Netzabschlusspunktv2.jpg
      • 194,05 kB
      • 900 × 1.200
  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 16. September 2025 um 12:31

    Er hat sich nie gemeldet. Ich warte noch auf einen Anruf.

    Ich glaube die müssen interne Änderungen an ihrem System vornehmen, da die nicht für § 73 TKG ausgelegt sind. Vielleicht wollen die ein Teil der Kosten auf mich umwälzen.

  • Fritz!Box 5530 Fiber an einem D.T. Net Service Anschluss

    • TheOne320
    • 16. September 2025 um 11:35

    Die Bundesnetzagentur ist komplett inkompetent. Die schreiben:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr xxx,


    vielen Dank für Ihr neues Schreiben.

    Eigenmächtige Änerungen am Ausbau-/TK-Übergabezustand könnten möglicherweise den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen.

    Eine vertragliche Regelung für einen kostenpfichtigen Rückbau und dessen weitere Nutzung ist telekommunikationsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Hier endet damit auch die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.


    Der Rechtsweg steht Ihnen natürlich offen, um Ihre Lesart der Rechtslage von einem Gericht prüfen zu lassen.


    Bei Nachfragen oder bei Verständnisproblemen nutzen Sie bitte ausschließlich das Nachtragsformular auf unserer Internetseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK.

    Mit freundlichen Grüßenneues

    Im Auftrag

    Alles anzeigen

    Kontext ist, dass der Anbieter mir einen kostenpflichtigen Umbau meines aktiven Netzabschlusspunkts zu einem passiven Netzabschlusspunkt angeboten hat und auch die Zugangsdaten nur preisgibt, wenn ich zustimme.

    Ich habe dann einen Nachtrag bei der Bundesnetzagentur gemacht und mich beschwert, dass die Herstellung des Zustands nach § 73 Abs. 1 TKG nicht kostenpflichtig sein sollte und auch nicht, dass die Zugangsdaten an den Umbau gekoppelt sein dürfen.

    Plötzlich denken die bei der Bundesnetzagentur ich habe am Ausbau-/TK-Übergabezustand eigenständig Änderungen vorgenommen und dann wäre es okay wenn der Umbau kostenpflichtig ist. Mein Ausbau-/TK-Übergabezustand ist jedoch unverändert seit meinem Vertragsabschluss 2021. Glaubt ihr der Anbieter hat da was erzählt?

  • Gründe für (zu wenig) Akzeptanz

    • TheOne320
    • 15. September 2025 um 20:17
    Zitat von Schnurz

    So lange das TKG dafür keine Strafe vorsieht, werden die Netzerrichter auch so weitermachen.

    Ich habe auch angenommen, dass die Bundesnetzagentur dagegen Strafen verhängt.

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