Nein. Der Anbieter ist noch der Meinung, dass die sich nicht an das TKG halten müssen. Von der BNetzA am 5. Januar:
ZitatSehr geehrter Herr xxx,.
wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine verbindliche Aussage bezüglich der Prüfdauer/Zwischenstandes manifestieren können.
Allgemein lässt sich sagen, dass bei umfangreichen Beschwerden eine sorgfältige
Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, die bereits einige Zeit in Anspruch nimmt.