D.T. Net Service meinte die 5530 ist für deren Anschlüsse nicht geeignet, weil es eine direkte Glasfaserleitung ist. Mehr konnten oder wollten die mir nicht sagen. Ich darf bei denen nur deren FiberTwist-P2420 Gerät benutzen und kann daran einen eigenen Router anschließen. Die konnten oder wollten mir auch nicht mehr über die Anschlussart sagen. Ich schicke die FritzBox jetzt schweren Herzens zurück zum Händler, da diese als reiner Router zu wenige Ports hat. Wenn jemand Erfahrung hat mit D.T. Net Service, dann wäre ich interessiert um was für eine Anschlussart es sich handelt.
Damit ist auch klar, warum D.T. Net Service unbedingt eine MAC-Adresse haben möchte: Weil dort (in Unkenntnis der Rechtslage) der Kunde gezwungen wird, deren ONT (Genexis FiberTwist P2420) zu benutzen.
Wie @alfalfa geschrieben hat, sofern Du das TV Signal auskoppelst, solltest Du einen für dich geeigneten Router an dem FiberTwist anschließen.
Der Vollständigkeit halber noch einmal die aktuell und ab 01.12.2021 geltenden gesetzlichen Regelungen, die es dem Kunden erlauben ein geeignetes Endgerät direkt an die Glasfaser des Betreibers anzuschließen.
Aktuell bestehendes Telekommunikationsgesetz (TKG)
a) § 3 Begriffsbestimmungen, Absatz 12a und 17b und auf
b) § 45d Netzzugang, Absatz 1
c) § 77k Netzinfrastruktur von Gebäuden, Absatz 1 und 4
d) § 41b Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
ab 01.12.2021 in Kraft tretendes Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG)
a) § 3 Begriffsbestimmungen, Absatz 32, 33 und 45
b) + d) § 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen, Absatz 1 + 2
c) § 145 Netzinfrastruktur von Gebäuden, Absatz 1 und 4
In c) wird geregelt wo der Abschlusspunkt sein darf: In den Räumlichkeiten des Teilnehmers, also auch in einer Mietwohnung.
In b) wird festgelegt, wo die Schnittstelle Netzbetreiber/Teilnehmer (Netzabschlusspunkt) verortet ist.
In a) wird darüber hinaus definiert, was unter einem Abschlusspunkt zu verstehen ist: Dieser ist passiv, benötigt also keinen Strom. Ist daher keinesfalls ein ONT oder gar Router!
In d) wird festgelegt, welche Endgeräte angeschlossen werden dürfen und das der Netzbetreiber dem Teilnehmer die Zugangsdaten bereits bei Vertragsabschluss zu Verfügung stellen muss.