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Deutsche Glasfaser: Muss der NT nach Kündigung mit zurückgeschickt werden?

  • dkweb
  • 16. April 2021 um 15:25
1. offizieller Beitrag
  • dkweb
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    • 16. April 2021 um 15:25
    • #1

    Hallo zusammen,

    Meine Mutter ist kürzlich in ein Gebiet umgezogen wo Deutsche Glasfaser zumindest bisher nicht vertreten ist. Deshalb wird Sie nach der Ummeldung ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.

    Da Sie nächste Woche die Schlüssel abgeben muss und danach schon der Nachmieter kommt, sie sich Corona bedingt aber erst in 2 Wochen offziell in der neuen Gemeinde anmelden kann, muss ich herausfinden, ob der NT aus der Wohnung raus muss oder ob er da bliebt weil er Teil des Netzabschlusses ist.

    Hat jemand hier bereits mal einen Deutsche Glasfaser Anschluss kündigen müssen/wollen und Erfahrung ob Deutsche Glasfaser den NT ebenfalls zurück haben will? Ich könnte mir vorstellen, dass Deutsche Glasfaser den aus Prinzip schon zurückverlangt, weil die meisten Leute ihn sowieso mit zurückschicken (gemieterer DG-Router) oder sonst als ihr Eigentum betrachten könnten (Kundeneigener Router) :lol:.

  • Sakuwa
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    • 16. April 2021 um 15:29
    • #2

    Es wäre Fatal diesen zurückzuschicken. Router ist klar aber NT sollte und muss da bleiben wo er ist. Ansonsten dauerte für den nächsten ziemlich lange

  • dkweb
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    • 16. April 2021 um 15:37
    • #3

    Das denke ich mir auch, aber welcher Ottonormalmieter denkt da so wie wir? :D

    Wenn Deutsche Glasfaser ihn nicht zurückverlangt werden viele ihn trotzdem aus Unwissenheit mit zurückschicken. Sieht ja schon ein bisschen wie ein Router aus :D.

    Wäre super wenn jemand der schonmal gekündigt hat uns sagen könnte, ob Deutsche Glasfaser ihn zurückfordert oder nicht.

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  • alfalfa
    Gast
    • 16. April 2021 um 16:41
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Das solltest du die DG fragen. Mein Einschätzung ist, dass die DG es gerne hätte, dass der NT nicht angerührt wird, weder vom alten noch vom neuen Mieter, und auch weiterhin mit Strom versorgt wird und mit dem HÜP verbunden bleibt. So kann die DG sehen, dass die Leitung in Ordnung ist, und einen neuen Kunden ohne Technikerbesuch aufschalten.

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  • HubeBube
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    • 16. April 2021 um 17:33
    • #5
    Zitat von dkweb

    Deshalb wird Sie nach der Ummeldung ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.

    Wie alfalfa schon schrieb, einfach beim Kundendienst nachfragen. Du kennst den folgenden Link der deugl schon? https://www.deutsche-glasfaser.de/service/umzug/ Wenn deine Mutter die deugl dem Nachmieter empfiehlt, dann kann sie noch in Genuß einer Prämie kommen.

  • Alfy
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    • 16. April 2021 um 21:39
    • #6

    Hallo zusammen,

    jede Wohnung meines Mehrfamilienhauses verfügt über einen Anschluss von Deutsche Glasfaser. Einige Verträge wurden nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt. Doch keiner der NTs (FiberTwist) wurde abgebaut. Allerdings wäre dies auch ohne brechen des DG-Siegels nicht möglich.

    Schöne Grüße,

    Lars

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  • dkweb
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    • 17. April 2021 um 09:25
    • #7

    Guten Morgen,

    Ich habe die nun eine DG-Auskunft: Ein NT verbleibt nach der Kündigung immer in der Wohnung.

    Außerdem wurde ich auf die 3 monatige Kündigungsfrist im Umzugsfall hingewiesen. Das ist wohl bei Sonderkündigung Umzug bei allen Providern so.

    Jedenfalls interessierte mich daraufhin, ob denn der Nachmieter nun innerhalb dieser 3 Monate schon einen neuen Vertrag auf diesem Anschluss abschließen kann oder ob er innerhalb dieser Zeit in der Lage wäre (der Anschluss ist auf kundeneigener Router eingestellt) quasi den Internetanschluss meiner Mutter zu benutzen. Denn wer weiß wo sich der Nachmieter im Internet so überall herumtreibten wird, nicht das meiner Mutti noch Abmahnungen ins Haus flattern. Auf die Beantwortung dieser Rückfrage warte ich gerade noch.

  • HubeBube
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    • 17. April 2021 um 10:04
    • #8

    Kleine Nachfrage: welcher NT ist das denn? Ein weißer quadratischer Fibertwist oder ein Genexis Titanium oder ein schwarzer Nokia?

    Mich wundert etwas die Aussage, das der Kundendienst intern nachfragen muss. Vertraglich ist das klar, deine Mutter hat innerhalb dieser drei Monate noch eine Zahlungspflicht gleich ob sie den Anschluss nutzt oder nicht. Durch den belegbaren Umzug und, davon gehe ich aus, der vollständigen Schlüsselübergabe an den Vermieter geht auch der physische Zugang zu dem NT wieder an diesen zurück. Sollte der Nachmieter oder der Vermieter selbst ein böser Bube sein, dann kann deine Mutter durch das Übergabeprotokoll belegen, das sie keinen unmittelbaren Zugriff hat. Ob das ein kundeneigener Router ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. In kurzen Worten: Wenn weg, dann weg.

    Evtl. hat deine Mutter noch eine Wartefrist, bis die Telefonnummer mitgenommen werden kann, sofern sie innerhalb des gleichen Vorwahlbereiches umgezogen ist.

  • dkweb
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    • 17. April 2021 um 14:38
    • #9

    Es ist der schwarze Nokia/Alcatel GPON-NT.

    Mich interessiert das eigentlich auch eher im Sinne des Nachmieters, dass er da nicht auf größere Hürden stößt weil der Anschluss noch besetzt ist. Da der Vermieter aus dem engeren Bekanntenkreis kommt, würden Probleme mit dem Internetanbieter wohl eh bei mir landen, wenn da Fragen gibt.

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  • HubeBube
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    • 17. April 2021 um 16:30
    • #10

    Dafür muss es einen Standardprozess geben, dies ist bei einem Mieterwechsel ja fast immer der Fall. Schließlich vergessen sicherlich viele die 3-monatige Kündigungsfrist. Ich kann nur vermuten, das in diesem Fall das PLOAM-Passwort geändert wird (glauben heißt aber nicht wissen).

  • alfalfa
    Gast
    • 17. April 2021 um 17:17
    • Offizieller Beitrag
    • #11
    Zitat von HubeBube

    Schließlich vergessen sicherlich viele die 3-monatige Kündigungsfrist.

    Das hat leider nichts mit Vergesslichkeit zu tun. Der Gesetzgeber hat mal wieder nicht klar ausgedrückt, wie es sein soll, und den Beginn der Kündigungsfrist nicht verbindlich festgelegt. Deswegen haben mehrere Gerichte entschieden, dass die Kündigung erst mit dem tatsächlichen Umzug möglich ist. Ab dem Umzug läuft dann die Kündigungsfrist, so dass Umziehende fast immer drei Monate für eine Leistung bezahlen müssen, die sie nicht in Anspruch nehmen können, weil sie in der neuen Wohnung nicht angeboten wird. Nur durch Zufall sind es weniger Monate, wenn der Vertrag regulär früher kündbar ist. Dadurch entsteht regelmäßig die Situation, dass der Anschluss eigentlich nicht anderweitig vergeben werden dürfte, weil der Anschluss noch vom Vormieter belegt ist, der ja schließlich noch dafür bezahlt. Wäre z.B. auch interessant, wenn ein DG-Kunde in eine Wohnung umzieht, in der der Anschluss noch drei Monate vom Vormieter bezahlt wird. Ob dann jemand rauskommt und eine zweite Leitung und einen zweiten NT installiert, damit der Vertrag fortgesetzt werden kann? Oder wird stillschweigend für den gleichen Anschluss doppelt kassiert?

    Zitat von HubeBube

    Ich kann nur vermuten, das in diesem Fall das PLOAM-Passwort geändert wird

    Das ist gar nicht nötig. Tarife up- und downgraden und auch stilllegen oder aktivieren kann man genauso netzseitig.

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  • HubeBube
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    • 17. April 2021 um 17:58
    • #12

    Da habe ich wohl vor einigen Jahren Glück gehabt. Zweieinhalb Monate vor dem Umzug habe ich bei Unitymedia von meinem Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs mit damit verbundener Nichtverfügbarkeit Gebrauch gemacht und damit war die Sache erledigt. Das Vertragsende hat nicht mit der 12-monatigen Verlängerung überein gestimmt.

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  • alfalfa
    Gast
    • 17. April 2021 um 19:48
    • Offizieller Beitrag
    • #13

    Das wird dann wohl gewesen sein, bevor das OLG München 2018 die Rechtsauffassung im Sinne der Provider gefestigt hat. Verklagt worden war Vodafone. Unitymedia wurde bekanntlich von Vodafone übernommen. Hier ist ein Artikel zu dem Urteil gegen Verbraucherschützer:

    Vodafone darf abkassieren

    Das beschriebene Rechtsverständnis findet sich auch in den Vertragstexten der Deutschen Glasfaser (derzeit AGB Punkt 17.3):

    Zitat

    [...] Die Frist beginnt mit erfolgten Umzug. Der Umzug ist durch Vorlage der Meldebescheinigung nachzuweisen.

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  • HubeBube
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    • 17. April 2021 um 20:22
    • #14

    Ja, das war deutlich vor 2018.

    Schade, das so eine kundenunfreundliche Regelung gefunden wurde. Da bin ich gespannt, ob nach der TKG Novelle der Routerzwang wieder ermöglicht wird. Es zeichnet sich ja für Coaxial- und Glasfaser-Kabel gestützte Verbindungen schon ab.

  • dkweb
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    • 18. April 2021 um 11:45
    • #15

    So, die (Sonder)kündigung für den DG-Anschluss läuft, folgendes Prozedere bin ich durchlaufen:

    DG wollte die genaue Addresse haben um zu prüfen ob diese versorgt wird/weden kann. Ich hatte in meiner ersten Mail nur PLZ und Ort übermittelt, das hatte nicht ausgereicht.

    Da, wie zu erwarten, die neue Adresse nicht versorgt werden kann, ging nun alles ganz schnell. Ich habe direkt die Kündigungsbestätigung 30.04.2021 erhalten, einen Nachweis wie eine Meldebescheinigung musste ich intersanterweise nicht übermitteln. Der Anschluss wird zu diesem Zeitpunkt deaktiviert.

    Die Grundgebühr für die 3 Monate Kündigungsfrist werden in einer Abschlussrechnung auf einen Schlag abgebucht.

    Die vollständige Antwort E-Mail von DG:

    Zitat

    Guten Tag Frau XY,

    vielen Dank für die Meldung Ihres Umzuges zum 30.04.2021.

    Gerne haben wir eine Versorgung an Ihrer neuen Adresse geprüft.
    Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass diese nicht im derzeitigen Anschlussgebiet von Deutsche Glasfaser liegt.
     

    Ich bestätige Ihnen die Kündigung Ihres Vertrages zum 30.04.2021. Eine Kündigungsbestätigung erhalten Sie auf dem Postweg.


    Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen wir daher für die vorzeitige Vertragsbeendigung ab dem Zeitpunkt des Umzugs bis zur Beendigung des Vertrages die Nutzungsunabhängige Grundgebühr in Rechnung. In Ihrem konkreten Fall beläuft sich der Betrag auf 134,97 Euro. Dieser Betrag wird mit der Abschlussrechnung fällig.


    Der Anschluss wird am 30.04.2021 deaktiviert, dass heisst der Nachmieter hat keinen Zugriff auf Ihren Vertrag. Wenn der Nachmieter die Deutsche Glasfaser nutzen möchte, kann er gerne über uns einen neuen Vertrag inkl. Neukundenkonditionen abschliessen!


    Der NT verbleibt in der Wohnung, da er zum Anschluss gehört.

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  • alfalfa
    Gast
    • 18. April 2021 um 12:51
    • Offizieller Beitrag
    • #16

    Damit ist auch klar, wie die DG das Problem löst, dass der Anschluss so ja eigentlich vom Vormieter belegt ist: Die Grundgebühr für die drei Monate nach dem Umzug wird einfach in eine "Nutzungsunabhängige Grundgebühr" umgetauft 8o. Ich kann es kaum erwarten, dass den Providern dieser Blödsinn von einem höheren Gericht um die Ohren gehauen wird.

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  • lycra
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    • 18. April 2021 um 23:20
    • #17

    Greifen also doppelt ab :D

    Dann lieber mit den Nachmieter etwas ausmachen, oder eben pünktlich kündigen :)

  • alfalfa
    Gast
    • 25. April 2021 um 14:27
    • Offizieller Beitrag
    • #18

    Für diesen Fall kommt es zwar zu spät, aber falls jemand nach dem Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes umziehen sollte:

    Im neuen TKG ist der Umzug in Paragraph 60 geregelt und da steht

    Zitat

    Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

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  • frank_m
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    • 25. April 2021 um 16:01
    • #19

    ... was im Grunde aber auch nicht kundenfreundlich ist.

    Als ich damals umgezogen bin, konnte Vodafone die DSL 50 MBit/s der alten Adresse an der neuen Adresse nicht bieten - maximal 16. War mir aber egal, denn die neue Wohnung war im deugl Ausbaugebiet und es dauerte zum Zeitpunkt des Umzugs nur noch wenige Wochen bis zum Glasfaseranschluss.

    Also dachte ich mir: Umzug und gut, die paar Wochen hältst du mit 16 MBit/s durch und danach gibts Glasfaser. Am Ende der Vodafone Vertragslaufzeit hätte ich dann die Rufnummern portiert und gut.

    Ja denkste: Da die Leistung nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, hatte ich nur die Wahl zwischen sofortiger Sonderkündigung oder Neuvertrag mit 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit. Den Vertrag einfach mit Umzug laufen lassen war nicht möglich. Ich hab damals tatsächlich übergangsweise einen DSL Anschluss eines anderen Anbieters mit 1 Monat Kündigungsfrist gehabt.

    Aber Strafe muss sein: Die Rufnummer hab ich bei Vodafone gelassen und eine Rufweiterleitung eingerichtet, für die sie nach Ende des Vertrags natürlich kein Abrechnungsziel mehr hatten. War mir aber egal - derartige Unflexibilität gehört bestraft, da hatte ich nicht mal ein schlechtes Gewissen.

  • lycra
    Fortgeschrittener
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    • 25. April 2021 um 22:23
    • #20

    Und wird denn die Rufnummer noch immer weitergeleitet?! :)

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