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Glasfaser Nordwest Ausbau

  • TheBj03rn
  • 21. November 2020 um 15:24
  • west
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    • 11. Juli 2022 um 07:45
    • #141

    Oder Generalunternehmen gibt das an Polnische Subunternehmer mit Zweigniederlassung in Deutschland ab.

    So war das bei mir.

    Bei mir würde auch nicht vorher angekündigt.

    XXXX - 2002 Telefon

    12.03.2002 T-ISDN XXL

    20.10.2005 T-ISDN Call Time 240 Freiminuten

    13.05.2006 T-DSL 2000 (Speedport W501V)

    18.09.06 Wegfall T-ISDN Call Time ISDN und zugebucht Call & Comfort/T-ISDN

    2006-2008 Tarif Umstellung

    24.11.2008 Wegfall Call & Surf Comfort (2) T-ISDN

    zugebucht Call & Surf Comfort Universal (4)

    15.05.2015 Wegfall Call & Surf Comfort Universal (4)

    Zugebucht Surf Comfort All-Net (DSL Ram 6000)

    8.6.22 EWE Glassfaser 300

  • frankkl
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    • 8. August 2022 um 14:52
    • #142

    Bin gespannd was jetzt passiert haben alles bei uns um den Orangen FTTH Kabeln eingezäunt ... .

    frankkl

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  • frankkl
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    • 14. September 2022 um 16:49
    • #143

    Bei uns zieht sich das mit den Glasfaseranschluss noch sehr hin die Glasfaser- Nordwest (Telekom/SWB) hat im Stadtteil überall Glasfaser verbaut,

    überall sind Orange Kabel mit Bauzäunen drum herum seid vielen Wochen passiert aber nichts mehr ... ?

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  • frank_m
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    • 14. September 2022 um 17:42
    • #144

    Ja, wie bei allen anderen Ausbaugebieten aus. Es geht nie schnell genug für die Wartenden. ;)

    Gründe für die Verzögerungen finden sich viele in den verschiedenen Threads zu den Ausbaugebieten. Es sind eigentlich immer dieselben.

  • gponner
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    • 14. September 2022 um 18:02
    • #145

    Bei uns hat es von der ersten Ankündigung in der Zeitung bis zur Schaltung meines Anschlusses 1 Jahr und 5 Monate gedauert.

  • frankkl
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    • 14. September 2022 um 20:05
    • #146

    Es ging darum das sie erst im ganzen Stadtteil alles verbuddelt hatten

    und die Orangen Kabel sind eingezäunt seid etwa Juli überhaupt nichts mehr passiert.

    Der Ausbau der Glasfaserkabel in den Straßen ist wohl praktisch abgeschlossen,

    aber jetzt wird nicht mehr weitergearbeitet ?


    Erinnert mich an VDSL dort hatten sie schonmal alles aufgerissen und alles neu gebaut.

    das zog sich auch elend lange hin.

    Bekommen inmomend nur VDSL 250

    und von meinen Nachbaren mit der Vodafone "1000er" Kabelfernsehenleitung wollen auch gerne weg höre ich soll sehr unstabil laufen.

    2 Mal editiert, zuletzt von frankkl (14. September 2022 um 20:13)

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  • gponner
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    • 14. September 2022 um 20:26
    • #147

    War bei uns ähnlich, Erst wurde das Verteilnetz verbuddelt. Dann war einige Wochen Pause und danach kamen die Jungs, die die Netzverteiler installiert haben. Dann hat es nochmal 3 Monate bis zum Hausanschluß gedauert.

  • rex2
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    • 12. Oktober 2022 um 21:41
    • #148

    Wie lange hat es bei euch vom Hausanschluss (Leerrohr) bis zum Einspeisen der Glasfaser gedauert?

  • gponner
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    • 13. Oktober 2022 um 13:11
    • #149

    3 Monate

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  • frankkl
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    • 24. Oktober 2022 um 15:49
    • #150

    Den sie wissen nicht was sie tun,

    vor ein paar wochen ging es etwas weiter es wurde ein neuer Glasfaserkasten aufgebaut dann passierte eine ganze zeit nichts.

    Bis zum wiederholten mal schwere Maschienen anrückten und nochmals den ganzen Gehweg aufbackerten es wurde grossräumig mehere Tage abgesperrt,

    letzte Woche wieder was neues der zuerst neu gebaute Glasfaserkasten wurde um etwa einen halben Meter versetzt ... :!:

    Und Glasfaser Nordwest hat wohl nicht damit gerechnet das in unseren Glasfaserausbaugebiet überwiegend Wohnhäuser unserer Wohnungsbaugenossenschaft sind,

    da fagt man sich wie unfähig muss man sein um nicht zusehen das praktisch ganze Straßenzüge von einen Wohnungseigentümer sind :?:

    Unser Vermieter war nicht sehr erfreud von seinen Mietern zuerfahren das Glasfaserangebote gemacht wurden ohne vorher mit ihn zusprechen.

  • frank_m
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    • 24. Oktober 2022 um 15:57
    • #151
    Zitat von frankkl

    Und Glasfaser Nordwest hat wohl nicht damit gerechnet das in unseren Glasfaserausbaugebiet überwiegend Wohnhäuser unserer Wohnungsbaugenossenschaft sind,

    da fagt man sich wie unfähig muss man sein um nicht zusehen das praktisch ganze Straßenzüge von einen Wohnungseigentümer sind

    Inwiefern spielt das irgendeine Rolle?

    Zitat von frankkl

    Unser Vermieter war nicht sehr erfreud von seinen Mietern zuerfahren das Glasfaserangebote gemacht wurden ohne vorher mit ihn zusprechen.

    Also jetzt hakts aus. Was hat der Vermieter mit den Angeboten der Glasfaser-Anbieter zu tun? Also wenn er sich darüber aufregt, dann gehört er aus dem Dorf getrieben. Einen Anschluss zu beauftragen, ist schließlich Sache der Mieter, und nicht seine.

    Ja, vor den Baumaßnahmen muss er zustimmen. Dafür gibt es die Eigentümererklärung, die natürlich im Zuge der Beauftragung zur Verfügung gestellt werden muss. Die Baumaßnahmen müssen entsprechend abgestimmt werden. Inwiefern ein Vermieter oder eine Eigentümergemeinschaft eine Glasfaserinstallation verhindern können, hatten wir im Forum ja oft genug. Aber genau da hört die Einflussnahme auch auf. Ich sehe nicht im geringsten ein, warum ein Vermieter ein Problem damit haben sollte, wenn ein Netzbetreiber den Kunden, die im Ausbaugebiet liegen, ein Angebot macht.

  • frankkl
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    • 24. Oktober 2022 um 16:09
    • #152

    Die Wohnungsbaugenossenschaft hat über 3000 Wohnungen den großteil in unseren Stadtteil

    und der Vermieter ist der meinung es ist sein Eigentum bevor da etwas gemacht werden soll man erstmal fragen ob er das überhaupt möchte.

    Man hat richtig rausgehört in Gesprächen mit meinen Vermieter wie unerfreut er war

    und die Monate langen Verhandlungen sollen wohl kurz vor einen Abschluss stehen.

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  • Waishon
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    • 25. Oktober 2022 um 22:59
    • #153

    Der Eigentümer bekommt, wenn ein Kunde in seiner Immobilie bucht eine Mitteilung und kann den Ausbau zustimmen oder eben auch ablehnen. Wenn es kleine Eigentümer sind, wird der Eigentümer in der Regel vom Mieter beim Buchen angegeben. Bei größeren (wovon ich bei 3000 ausgehen würde), gibt es vorher Gespräche.

    Wenn der Eigentümer von vornherein ablehnt oder dies erst bei Auskundung entscheidet, wird das Haus nicht angeschlossen und erhält kein Glasfaser. Punkt. Ich verstehe die künstliche Aufregung nicht. Nur weil ein Mieter bucht, wird der Vorgarten nicht "Zwangsaufgegraben".

  • frankkl
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    • 26. Oktober 2022 um 14:23
    • #154
    Zitat von Waishon

    Bei größeren (wovon ich bei 3000 ausgehen würde), gibt es vorher Gespräche.

    Falsch :!:

    Deshalb war die Wohnungsbaugenossenschaft so unerfreud weil sie von uns Mietern um den Wohnungsglasfaserausbau gebeten wurde weil uns Mietern Glasfaserausbauangebote gemacht wurden

    und erst später gab wohl danach längere Gespräche ... .

    Die Bauarbeiten scheinen auch nicht so ganz rund zulaufen wenn man den Glasfaserkasten nach den aufbau nochmal versetzten muss

    und mehrmals der Gehweg aufgerissen werden muss und mehrmals alles abgesperrt werden muss ... :?:

  • frank_m
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    • 28. Oktober 2022 um 09:48
    • #155
    Zitat von frankkl

    Deshalb war die Wohnungsbaugenossenschaft so unerfreud weil sie von uns Mietern um den Wohnungsglasfaserausbau gebeten wurde weil uns Mietern Glasfaserausbauangebote gemacht wurden

    und erst später gab wohl danach längere Gespräche ... .

    Ja, und genau das ist der Prozess, wie er vorgesehen ist und den ich erwarten würde. Wo kämen wir denn hin, wenn der Eigentümer dem Glasfaseranbieter diktieren könnte, wem er an Angebot machen kann und wem nicht?

    Natürlich kann das Glasfaseranbieter alle Kunden informieren, die in seinem Ausbaugebiet wohnen und ihnen ein Angebot machen. Wenn ein Kunde dann Interesse hat, dann kommt der Eigentümer bzw. Vermieter ins Spiel, nämlich indem er von seinen Mietern angesprochen wird. Nicht früher und nicht später. Dann kann er über den Ausbau im gesetzlichen Rahmen mitreden, nicht mehr und nicht weniger (man bedenke die neue rechtliche Lage dabei!).

    Manchmal glauben die Eigentümer auch, dass man sie mit "Gott" ansprechen muss. Sorry, aber auch deren Einflussnahme hat gesetzliche Grenzen.

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  • alfalfa
    Gast
    • 3. November 2022 um 11:28
    • #156

    Das Recht, den Anschluss zu verlangen, haben aber immer noch nur die Eigentümer. Vorher war die Zustimmung der Miteigentümer erforderlich. Bei einem Objekt, das vollständig im Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft ist, macht die Änderung des gesetzlichen Rahmens überhaupt keinen Unterschied. Der Eigentümer entscheidet, u.U. auch gegen den Willen der Mieter. Es macht also durchaus Sinn, die Eigentümer größerer Objekte frühzeitig anzusprechen und deren Kooperation einzuwerben. Sonst arbeitet sich der Vertrieb an einer Zielgruppe ab, die den Anschluss letztendlich nicht bekommen kann.

  • frankkl
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    • 9. November 2022 um 18:17
    • #157

    Und jetzt ist schon wieder stillstand schon länger,

    es passiert bei den eingezäunten Baugruben auf den Bürgersteig und den mehrmals versetzten Glasfaserkasten mit den lose rumhängenen Orangenkabeln seid Wochen nichts mehr.

    Inmomend scheinen die arbeiten hier im Stadtteil Findorff praktisch eingestellt am Wetter das mild ist und meist trocken kann das nicht liegen,

    wieso werden die arbeiten nicht zuende geführt:?:

  • Schnurz
    Meister
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    2.038
    • 9. November 2022 um 20:19
    • #158
    Zitat von alfalfa

    Das Recht, den Anschluss zu verlangen, haben aber immer noch nur die Eigentümer. Vorher war die Zustimmung der Miteigentümer erforderlich. Bei einem Objekt, das vollständig im Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft ist, macht die Änderung des gesetzlichen Rahmens überhaupt keinen Unterschied. Der Eigentümer entscheidet, u.U. auch gegen den Willen der Mieter. Es macht also durchaus Sinn, die Eigentümer größerer Objekte frühzeitig anzusprechen und deren Kooperation einzuwerben. Sonst arbeitet sich der Vertrieb an einer Zielgruppe ab, die den Anschluss letztendlich nicht bekommen kann.

    Ja und nein. Bei einem neuen Netzbetreiber schon. Bei einem Netzbetreiber, der schon Anschlüsse in den Gebäuden hat, und davon könnte man z.B. bei Telekom-Anschlüssen ausgehen, zieht §134 Abs. 1 des TKG. Da kann der Eigentümer den Ausbau im Grunde genommen nicht verhindern. Jedenfalls nicht, wenn die existierenden Provideranschlüsse vor dem 01.12.2021 errichtet bzw. erstmalig in Betrieb gegangen sind. Denn für diese ist ein Grundstücknutzungsvertrag gemäß §45a des alten TKG (siehe die entsprechende Anlage des TKG) notwendig gewesen.

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  • frank_m
    Erleuchteter
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    Beiträge
    4.935
    • 10. November 2022 um 09:17
    • #159
    Zitat von frankkl

    wieso werden die arbeiten nicht zuende geführt :?:

    Das werden wir dir nicht sagen können. Gründe können vielfältig sein, angefangen bei fehlenden Ressourcen. Aber auch das Ende der Fördergelder könnte eine Rolle spielen, wenn es ein geförderter Ausbau ist. Da musste das Ministerium ja kürzlich eingestehen, dass der Topf für dieses Jahr leer ist.

  • rex2
    Beiträge
    15
    • 9. Dezember 2022 um 14:54
    • #160
    Zitat von gponner

    3 Monate

    Heute war es endlich soweit: die Glasfaser wurde ins Keller eingespeist. Habe jetzt diese Glasfaser-Box (Gf-Ta?) mit der Home-ID und dem grünen Buchse drauf.

    Wie geht es nun weiter?

    Hab bei Telekom bestellt, falls es relevant ist. Bei der Telekom steht allerdings seit Monaten immer noch "Eigentümerinformation erhalten".

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