Danke für Eure Kommentare,
das führt jetzt aber zu einer interessanten Diskussion:
Wie gesagt: EFH mit Einliegerwohnung, also: Haus mit ZWEI WE.
Demenstprechend hat GF NW auch zwei Leer-Röhrchen von der Strasse bis aufs Grundstück gelegt.
Nachdem aber nur eine der WE (das EFH) einen Anschluss bestellt hat, wurde nur EINE dieser pipes mittels Erdrakete zum Haus verlängert und eingeführt (in den EFH-Keller, weil diese WE ja auch gebucht hat).
Soweit klar.
Man könnte daraus folgern: Sollte eines Tages der Mieter Glasfaser wollen, wird halt der Garten nochmal aufgegraben und das ZWEITE Röhrchen durchgeschossen. So war zumindest mein Verständnis.
Nun kam aber je der Tag des Faser-Einziehens und der Techniker hat mich (er sprach kaum Deutsch) gefragt ob in dem Haus EINE oder ZWEI Parteien wohnen. Ich sagte "zwei".
DESWEGEN hat er den HÜP für zwei Parteien ausgelegt.
Ich denke nicht dass das der ursprüngliche Plan oder das "normale Vorgehen" ist, vermutlich hat der das einfach nicht gecheckt, dass es für die zweite Einheit ggf. eine zweite Zuführung aufs Grundstück gibt.
(Wobei ich natürlich sagen muss dass es mir als Eigentümer sehr recht ist, wenn nicht WIEDER der Garten aufgebddelt wird).
Aber nun zur Frage:
Der Mieter der Wohnung hat (bisher) KEINEN GF-Anschluss bestellt.
Nachdem nun in dem Keller der EINEN WE ein DOPPELTER HÜP hängt, würde der dann genutzt oder eine neue Röhre geschossen?
Und nachdem der nun schon da ist:
Ich dachte immer die Regel wäre: vom HÜP ca 3m Kabel sind im Preis inbegriffen.
Mit 3m Kabel kommt man vielleicht mit Glück gerade so durch die Wand von meinem in den Mieter-Keller, aber nicht bis in die Wohnung.
Ich nehme an das wird dann aber nur relevant, wenn der Mieter buchen will, richtig? Es wird nicht jetzt schon vorsorglich zu ihm (egal wohin genau) ein Kabel in die Wohnung gelegt?