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Deutsche Glasfaser: Kundeneigener Router

  • Nappy
  • 3. September 2019 um 15:14
  • pufferueberlauf
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    • 13. April 2025 um 10:16
    • #261

    Wir reden aneinander vorbei. Die DG moechte nicht dass Endnutzer die Credentials sehen koennen, ansonsten wuerden diese entweder per Brief oder im Kubdencenter mitgeteilt werden. Der Umstand, dass hier ein Endkunde diese Credentials relativ einfach hat mitschneiden koennen ist IMHO kein Zeichen von Kompetenz.

  • HubeBube
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    • 13. April 2025 um 13:06
    • #262

    Ich sehe hier zwei unterschiedliche Sachverhalte:

    Erster Punkt: Die Mitteilung von notwendigen Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste nach TKG §73, Abs. 3 erfolgt bei Vertragsschluss mit "kundeneigenem Router" per Briefpost (SIP Passwort). Wurde ein Vertrag mit Mietrouter abgeschlossen, konfiguriert DG diese Daten mittels TR069/369 pro-aktiv in den Router, somit ist die explizite Mitteilung an den Kunden/Teilnehmer nicht notwendig.

    Zweiter Punkt: Das ein Kunde die Daten bei einem Vertrag mit Mietrouter ermitteln kann, ist ein Fakt, jedoch kein Mangel an Datenschutz oder gar eine Sicherheitslücke. Mit Kompetenz oder Inkompetenz von Seiten des Providers hat das ebenfalls nichts zu tun, lediglich mit dem mir selbst gegen den Strich gehenden Ansinnen der Provider, ihr eigenes (Zwangs-)Equipment bei dem Kunden unterzubringen.

  • pufferueberlauf
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    • 13. April 2025 um 13:35
    • #263
    Zitat

    Das ein Kunde die Daten bei einem Vertrag mit Mietrouter ermitteln kann, ist ein Fakt, jedoch kein Mangel an Datenschutz oder gar eine Sicherheitslücke. Mit Kompetenz oder Inkompetenz von Seiten des Providers hat das ebenfalls nichts zu tun,

    Dann kommen wir hier in dieser Sache wohl nicht mehr zusammen, auch okay gelegentlich anderer Meinung zu sein ;)

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  • wandler
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    • 13. April 2025 um 14:36
    • #264

    Dieser Thread ist wirklich die beste Glasfaserbuden-Antiwerbung, die man vorstellen kann.

    Es ist sprichwörtlich alles teurer, schwieriger, komplizierter und mehr Scherereien verbunden als anderswo.

    Und diese Glasfaserfritzen fragen sich immer noch, warum die Verbraucher lieber DSL nehmen...

  • wandler
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    • 13. April 2025 um 15:12
    • #265
    Zitat von HubeBube

    Wurde ein Vertrag mit Mietrouter abgeschlossen, konfiguriert DG diese Daten mittels TR069/369 pro-aktiv in den Router, somit ist die explizite Mitteilung an den Kunden/Teilnehmer nicht notwendig.

    Das macht die Deutsche Telekom mit Mietrouter exakt genauso, teilt dem Kunden aber die Daten unaufgefordert mit. Denn ob irgendwas "notwendig" ist, ist dem TKG nämlich völlig egal.

    Genialerweise gibt es bei der Deutschen Telekom auch keine unterschiedlichen Konfigurationen "Mietrouter" und "kundeneigener Router". Wozu auch sich unnötig das Leben schwermachen? Der Telekom-Router (egal ob gemietet oder gekauft) zieht sich die Daten, der Rest bringt man mit den Zugangsdaten online. Fertig.

    Fazit: Es ist halbgarer Schrott, den die Glasfaserkonkurrenten der Telekom da veranstalten.

  • frank_m
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    • 13. April 2025 um 15:15
    • #266
    Zitat von wandler

    Und diese Glasfaserfritzen fragen sich immer noch, warum die Verbraucher lieber DSL nehmen...

    Was ist denn da besser?

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  • wandler
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    • 13. April 2025 um 15:26
    • #267
    Zitat von frank_m

    Was ist denn da besser?

    #265 beantwortet die Frage schon.

    Auch die Glasfaserprodukte der DT sind natürlich entsprechend besser.

  • HubeBube
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    • 13. April 2025 um 15:29
    • #268
    Zitat von wandler

    teilt dem Kunden aber die Daten unaufgefordert mit. Denn ob irgendwas "notwendig" ist, ist dem TKG nämlich völlig egal.

    Das Wörtchen "notwendig" bzw. "notwendige" ist Bestandteil des Gesetzestextes...

    In gewisser Weise gebe ich dir Recht, dass bei dem magentafarbenen Riesen durch Regulierung von Seiten der RegTP und nun BNetzA gewisse Vorgehensweisen aufgezwungen wurden, die sich nun für den Kunden vorteilhaft erweise. Ohne diese Behörde gäbe es gar keine gegarten Gerichte, um bei deinem Wording zu bleiben. Da wären wir immer noch bei dem Siegel der FTZ auf der Unterseite der Geräte und mehr als 9600 kBit/s nicht zulässig an der CuDA.

  • Phino
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    • 13. April 2025 um 15:56
    • #269
    Zitat von frank_m

    Was ist denn da besser?

    Für den Nutzer eines DSL-/Kabel-Anschlusses?
    Gar nichts, außer Dreck, Termine, die nicht klappen, unbestimmte Zeitfenster und neue Geräte.

    Und dann auch noch ein neues Netzwerksegment, was nicht so gut funktioniert wie die alte Leitung. Und als einzelner rennt man gegen eine Hotline-Wand.
    Mir falle sehr viele Fallstricke ein, die bei den Gf-Betreibern hausgemacht sind und es die Leuten verleiden einen neuen Vertrag abzuschließen.

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  • frank_m
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    • 13. April 2025 um 16:07
    • #270
    Zitat von wandler

    #265 beantwortet die Frage schon.

    Das hat aber nichts mit Glasfaser zu tun. Wäre die DG DSL Anbieter, wäre es genauso. Das ist ein rein politisches Problem der Provider-Strategie.

    Ich wollte wissen, warum das Glasfaser-Antiwerbung ist. Die Frage ist nach wie vor unbeantwortet.

  • wandler
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    • 13. April 2025 um 16:51
    • #271
    Zitat von HubeBube

    Das Wörtchen "notwendig" bzw. "notwendige" ist Bestandteil des Gesetzestextes...

    Aber dein Verständnis des Gesetzestextes ist mangelhaft:

    Zitat

    somit ist die explizite Mitteilung an den Kunden/Teilnehmer nicht notwendig.

    Dein "notwendig" bezieht sich auf die Mitteilung. Die unaufgeforderte Mitteilung ist gesetzlich vorgeschrieben. Es kommt nicht darauf an, ob sie für den Einzelfall erforderlich ist, das ist der Begriff, den du eigentlich verwenden wolltest, denn darüber sagt das Gesetz nichts.

    Und jetzt kommen wir zu juristischen (!) Definition notwendiger Zugangsdaten.

    Das sind genau die Zugangsdaten, die der ONT und auch der Mietrouter zum Anmelden braucht. Sie werden nicht erst dadurch "notwendig", dass der Kunde sein eigenes Endgerät anschließen möchte, sondern schon dadurch, dass ohne sie der Anschluss schlicht nicht funktioniert. Auch ein Mietrouter kommt ohne diese notwendigen Zugangsdaten nicht rein. Deshalb bezieht er sie ja per Konfigurationsschnittstelle.

  • HubeBube
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    • 13. April 2025 um 17:26
    • #272

    In der deutschen sprachlichen Instanz: "dem Duden" werden notwendig und erforderlich als Synonym betrachtet: https://www.duden.de/rechtschreibung/erforderlich

    Da sollten die berufenen Juristen mal für Klärung sorgen.

    Evtl. hast Du ja eine Quelle für deine Aussage?

    Vom linguistischen Standpunkt ist notwendig höherwertig als erforderlich, da es sich von der "Not abwendend" herleitet, also den Ausdruck "zwingend erforderlich" ersetzt.

    Zitat von wandler

    Das sind genau die Zugangsdaten, die der ONT und auch der Mietrouter zum Anmelden braucht.

    Und nur mal so nebenbei: in der GPON Topologie von DG (und um diesen Provider geht es in diesem Thread) benötigt der ONT keine Zugangsdaten. Ganz im Gegenteil, dieser muss Daten an das Provisionierungssystem des Providers liefern, um sich in die Infrastruktur einbuchen zu können/dürfen.

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (13. April 2025 um 17:32)

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  • Online
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    • 13. April 2025 um 18:02
    • #273

    Ihr blendet weiterhin aus, dass DG nach meiner Auffassung keineswegs gezwungen ist, entbündelte Angebote zu machen.

    Wenn mir das Angebot nicht gefällt (Mietrouter samt konfigurierter Telefonie), nutze ich es nicht. Und damit muss DG auch keine Zugangsdaten für die Telefonie liefern.

    Mir bleibt weiterhin die Endgerätefreiheit, sodass ich ONT, Router und SIP-Client selbst bestimmen und nutzen kann.

  • wandler
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    • 13. April 2025 um 18:12
    • #274

    Was an "Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben." gibt es denn nicht zu verstehen?

    § 228 TKG Bußgeldvorschriften

    (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    14. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 1 den Anschluss einer Telekommunikationsendeinrichtung verweigert,

    15. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 3 die Zugangsdaten oder eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

    (7) Die Ordnungswidrigkeit kann geahndet werden

    4. in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 6 bis 8, 14 bis 16, 20 bis 36, 40, 61, 63 bis 66 und 68, des Absatzes 3 Nummer 1, 2 und 8, des Absatzes 4 Nummer 3 und 6 und des Absatzes 5 Nummer 2 und 3 mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro,

    Einmal editiert, zuletzt von wandler (13. April 2025 um 18:20)

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    • 13. April 2025 um 18:17
    • #275

    Eben, das verhindert DG ja nicht.

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    • 13. April 2025 um 18:18
    • #276

    DG zwingt niemandem ein Endgerät auf und wenn Du einen kundeneigenes Endgerät benutzen möchtest, erhältst Du alle notwendigen Infos in Textform.

    Und die Endeinrichtung ist das erste stromverbrauchende Gerät am passiven Netzabschluss, sprich Gf-TA/Glasfaser-Dose.

  • HubeBube
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    • 13. April 2025 um 18:20
    • #277
    Zitat von mbo77

    Mir bleibt weiterhin die Endgerätefreiheit, sodass ich ONT, Router und SIP-Client selbst bestimmen und nutzen kann.

    Sehe ich ebenfalls so.

  • wandler
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    • 13. April 2025 um 18:21
    • #278

    Euch DG-Spaßvögel nimmt keiner ernst.

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    • 13. April 2025 um 18:28
    • #279

    Jetzt fällt mir wieder ein: Hatte ich dich nicht gebeten, mich ebenfalls zu blocken?

    Ich war übrigens einer der wenigen letzten Teilnehmer hier, der dich zumindest ein bisschen unterstützt hat.

    Warum trollst du nicht einfach andere Foren? Denn wenn dir nur das obige einfällt, nachdem ich dir erklärt habe, dass du bei DG die freie Endgerätewahl hast (und ich bin wahrlich nicht als DG-Fan hier bekannt, dafür ist deren Support einfach unter aller Kanone - aber deren Support für Endgeräte würde ich als ordentlich bezeichnen), dann kann ich dich einfach nicht ernst nehmen.

    Nachtrag: Falls das unklar war, ich beziehe mich auf wandler.

    Einmal editiert, zuletzt von mbo77 (13. April 2025 um 18:34)

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    • 13. April 2025 um 18:29
    • #280
    Zitat von Phino

    Doch das müssen Sie:

    § 73 TKG
    Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von
    Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

    Und das Ganze ist sogar eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 228 TKG Nr. 15.

    entgegen § 73 Absatz 3 Satz 3 die Zugangsdaten oder eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

    Da der Mietrouter keine Pflicht ist, sondern der Kunde sich darauf freiwillig einlässt, sehe ich die Voraussetzung als nicht gegeben an.

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