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Glasfaserkabel Spleißen

  • Telkowiak
  • 14. Oktober 2026 um 16:01
  • HubeBube
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    • 14. Oktober 2026 um 21:31
    • #21
    Zitat von Telkowiak

    Eine andere Frage, die ich mir stelle - warum haben die Techniker die Kabel, die zu den Wohnungseingängen führen, nicht gleich mit Steckern versehen?

    Siehe TKG §73, davon abgesehen sind Gf-Stecker berührungs und schmutzempfindlich. Damit sind Beschädigungen und Fehlfunktionen (und damit Wartungs-/Suportaufwände) deutlich höher als bei einer montierten Gf-TA/Glasfaserdose. Die gleiche Frage kannst Du auch beim Telefondraht stellen, warum wird die TAE-Dose montiert und keine aus der Wand baumelnde Buchse oder Stecker?

  • mbo77
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    • 14. Oktober 2026 um 21:32
    • #22
    Zitat von HubeBube

    Da bin ich etwas überrascht so etwas von dir lesen zu müssen?!

    Kannst du zum Beispiel hier nachlesen.

    Hilfe & Service für Glasfaser und DSL-Kunden
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    Das öffentliche Netz endet am HÜP.

  • HubeBube
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    • 14. Oktober 2026 um 21:34
    • #23

    Nur dann, wenn der HÜP die Funktion einer Gf-TA beinhaltet, dies ist in MFH jedoch nicht gegeben.

    Und ehrlich gesagt, glaube ich den normativen Gesetzestexten mehr als dem Providergeschreibsel, welches noch von Produktmarketing beeinflusst wird.

    Wenn ein Anbieter schon den ONT als Abschlusspunkt bezeichnet, dann ist der Fall doch klar: der Kunde wird hinter das Licht geführt.

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  • Telkowiak
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    • 14. Oktober 2026 um 21:42
    • #24
    Zitat von sn0

    Das tut man als vollkommener Laie ja auch nicht.

    Bitte tu dir und dem Netzbetreiber einen großen gefallen und berühre das Kabel einfach gar nicht. Die Gefahr ist hier weniger die Laserstrahlung, sondern das das Kabel beim herumhantieren beschädigt und somit unbrauchbar wird. Sollte es soweit kommen muss es auf der ganzen Länge mühsam ausgetauscht werden.

    Auch an alle die hier mitlesen: Bitte kommt nicht auf die Idee als Fachfremde Person irgendetwas selbst machen zu wollen. Glasfaser Werkzeuge kann man nicht wie simple Elektriker-Werkzeuge im Baumarkt kaufen. Dies hat seinen Grund.
    Ich kann den drang den etwas zu Beschleunigen und selbst zu machen ja versehen, aber am Ende leistet man den Profis damit nur einen Bärendienst. Gut gemeint ist besonders bei Laien selten gut gemacht.

    Lieben Gruß
    ein Glasfasermonteur

    Stimme Dir zu gefühlten 90% zu. Allerdings hatte ich - wenn überhaupt - auch nicht vor, sofort am vorhandenen Glasfaserkabel "herumzubasteln" ;), sondern erstmal an separat erworbenen Kabeln zu üben.

  • mbo77
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    • 14. Oktober 2026 um 21:44
    • #25
    Zitat von HubeBube

    Nur dann, wenn der HÜP die Funktion einer Gf-TA beinhaltet, dies ist in MFH jedoch nicht gegeben.

    Und ehrlich gesagt, glaube ich den normativen Gesetzestexten mehr als dem Providergeschreibsel, welches noch von Produktmarketing beeinflusst wird.

    Wenn ein Anbieter schon den ONT als Abschlusspunkt bezeichnet, dann ist der Fall doch klar: der Kunde wird hinter das Licht geführt.

    Ich interpretiere das anders und die Informationen dazu, die man dazu findet, stützen das.

  • HubeBube
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    • 14. Oktober 2026 um 21:47
    • #26

    Deine Freiheit Informationen nach deinem Gusto zu interpretieren. Jeder ist selbst für sich verantwortlich. Die Gesetzgebung und Juristen sehen dies im besprochenen Fall jedoch anders als Du.

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  • Telkowiak
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    • 14. Oktober 2026 um 21:51
    • #27

    @Glasfasermonteur:

    Wie würden n Techniker das Kabel beim Anschluß an eine GF-TA spleißen, benutzen die ausschließlich die sogenannten Fusionspleißgeräte oder machen die das manuell?

  • mbo77
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    • 14. Oktober 2026 um 21:53
    • #28
    Zitat von HubeBube

    Deine Freiheit Informationen nach deinem Gusto zu interpretieren. Jeder ist selbst für sich verantwortlich. Die Gesetzgebung und Juristen sehen dies im besprochenen Fall jedoch anders als Du.

    Nein, die stimmen da ein.

    Störung von Telekommunikationsanlagen (§ 317 StGB): Strafen
    Was droht bei Beschädigung von Telefon, Internet & Co.? ⚖️ § 317 StGB: Infos zu Strafen, Haftung & richtiges Verhalten bei Störungen. Jetzt informieren!
    www.strafrechtsiegen.de

    Störe ich mich selbst, kommt ggf Sachbeschädigung ins Spiel.

  • sn0
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    • 14. Oktober 2026 um 22:03
    • #29
    Zitat von Telkowiak

    @Glasfasermonteur:

    Wie würden n Techniker das Kabel beim Anschluß an eine GF-TA spleißen, benutzen die ausschließlich die sogenannten Fusionspleißgeräte oder machen die das manuell?

    In der Gf-TA befindet sich i.d.R. ein Pigtail das mittels Fusionspleißgerät mit einer Faser des Glasfaserkabels verbunden wird.
    Mechanisches bzw. kaltes spleißen kenne ich selbst nur von älteren Multimode Verkabelungen. In typischen (G)PON Netzen miit Singelmode Fasern habe ich das bisher noch nie gesehen.
    Also ja, man kann sagen das Fusionspleißgeräte schon lange Branchenstandard sind.

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  • HubeBube
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    • 14. Oktober 2026 um 22:04
    • #30

    Da sehe ich keinen Wiederspruch zu dem von mir Geschriebenen.

    Ich konstruieren jetzt mal: ich bin im Besitz eines Infrarotlasers mit SC/APC Buchse und schließe diesen an den aus dem GF-TA kommenden SC/APC Stecker an. Den Laser schalte ich nun, verbunden mit dem GPON, ein. Sachbeschädigung oder Störung, beides billigend in Kauf genommen?

  • mbo77
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    • 14. Oktober 2026 um 22:09
    • #31
    Zitat von HubeBube

    Da sehe ich keinen Wiederspruch zu dem von mir Geschriebenen.

    Ich konstruieren jetzt mal: ich bin im Besitz eines Infrarotlasers mit SC/APC Buchse und schließe diesen an den aus dem GF-TA kommenden SC/APC Stecker an. Den Laser schalte ich nun, verbunden mit dem GPON, ein. Sachbeschädigung oder Störung, beides billigend in Kauf genommen?

    Das sind zwei unterschiedliche Fälle.

    Im ersten Fall "stört" er ausschließlich sich selbst. Damit greift §317 nicht. Denn diese eine konkrete Faser dient keinem öffentlichen Zweck, wie es der Paragraf einleitend verlangt, sondern dem konkreten, eigenen Zweck.

    Störe ich andere, sieht die Sache anders aus.

    §317 StGB liegt im Abschnitt 28, "Gemeingefährliche Straftaten". Das ist ein wichtiger Kontext zur korrekten Einordnung.

  • Telkowiak
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    • 14. Oktober 2026 um 22:29
    • #32
    Zitat von sn0

    Ich kann den drang den etwas zu Beschleunigen und selbst zu machen ja versehen, aber am Ende leistet man den Profis damit nur einen Bärendienst. Gut gemeint ist besonders bei Laien selten gut gemacht.

    Lieben Gruß
    ein Glasfasermonteur

    Tja, es geht nicht nur um Beschleunigung, sondern auch um Steuerung und Praktikabilität. Z.B. Termin, Dauer, wo werden die Kabel verlegt, wo kommt die Dose hin, etc. Das alles läßt sich nur bedingt steuern, wenn es der Provider macht.

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  • Telkowiak
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    • 14. Oktober 2026 um 22:37
    • #33
    Zitat von sn0

    In der Gf-TA befindet sich i.d.R. ein Pigtail das mittels Fusionspleißgerät mit einer Faser des Glasfaserkabels verbunden wird.
    Mechanisches bzw. kaltes spleißen kenne ich selbst nur von älteren Multimode Verkabelungen. In typischen (G)PON Netzen miit Singelmode Fasern habe ich das bisher noch nie gesehen.
    Also ja, man kann sagen das Fusionspleißgeräte schon lange Branchenstandard sind.

    Ok, ich habe gerade bei Youtube dieses Video gefunden:

    Für unter 100 Euro: So einfach verlegt ihr Glasfaser selbst!
    Die Glasfaser ist nicht nur ein exzellentes Medium für große Netzwerke und Hausanschlüsse. Sie kann auch daheim bei einigen Anwendungsfällen sinnvoll sein, d...
    www.youtube.com

    Seh ich das richtig, daß dort ein Glasfaserkabel mit einer Hausanschlußdose verbunden wird, ohne daß gespleißt werden muß?

  • xrandr
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    • 15. Oktober 2026 um 07:02
    • #34
    Zitat von Telkowiak

    Tja, es geht nicht nur um Beschleunigung, sondern auch um Steuerung und Praktikabilität. Z.B. Termin, Dauer, wo werden die Kabel verlegt, wo kommt die Dose hin, etc.

    Du kannst entweder ein Leerohr / Kabelkanal schon vorbereiten (mit recht großzügigem Biegeradius), das wird meist dankend vom Betreiber in Anspruch genommen. Oder du fragst beim Betreiber nach, ob sie dir einige Meter Kabel zum Selberverlegen schicken. Wenn du sagst, dass am Ende nur noch gespleißt und getestet werden muss, geht das bestimmt auch fix.

  • HubeBube
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    • 15. Oktober 2026 um 11:02
    • #35
    Zitat von mbo77

    Das sind zwei unterschiedliche Fälle.

    Im ersten Fall "stört" er ausschließlich sich selbst. Damit greift §317 nicht. Denn diese eine konkrete Faser dient keinem öffentlichen Zweck, wie es der Paragraf einleitend verlangt, sondern dem konkreten, eigenen Zweck.

    Störe ich andere, sieht die Sache anders aus.

    §317 StGB liegt im Abschnitt 28, "Gemeingefährliche Straftaten". Das ist ein wichtiger Kontext zur korrekten Einordnung.

    Ich denke, wir sind nun in einem Bereich angelangt, den die Profis abfrühstücken müssen. Aus Absicht erwähnte ich in meiner Konstruktion ein PON. Jegliche Manipulation am Kabel birgt die Gefahr andere Teilnehmer zu beeinflussen.

    Es ist jedoch eine (juristische) Einzelfallentscheidung, ob dies tatsächlich geschehen ist und/oder billigend in Kauf genommen wird.

    Wie ich ja bereits das Sprichwort von Kläger und Richter und die Eigenverantwortung erwähnte.

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    • 15. Oktober 2026 um 11:05
    • #36
    Zitat von Telkowiak

    https://www.youtube.com/watch?v=owWA0Du3POg

    Seh ich das richtig, daß dort ein Glasfaserkabel mit einer Hausanschlußdose verbunden wird, ohne daß gespleißt werden muß?

    Wie schon geschrieben, ab dem passiven Netzabschlusspunkt beginnt dein Heimnetz und selbstverständlich kannst Du ab diesem Punkt ein Glasfaserkabel einstecken, um eine Verlängerung zu erreichen. Darin unterscheidet sich die Glasfaser um kein bisschen von einer TAE-Dose für den Telefondraht.

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    • 15. Oktober 2026 um 13:19
    • #37
    Zitat von HubeBube

    Wie schon geschrieben, ab dem passiven Netzabschlusspunkt beginnt dein Heimnetz und selbstverständlich kannst Du ab diesem Punkt ein Glasfaserkabel einstecken, um eine Verlängerung zu erreichen. Darin unterscheidet sich die Glasfaser um kein bisschen von einer TAE-Dose für den Telefondraht.

    genau. Nur sollte man keinesfalls bereits errichtete Netzabschlusspunkte bzw. die Fasern bis dahin verändern, das sollte nämlich vom Netzerbauer mit Protokoll dokumentiert worden sein.

  • sn0
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    • 15. Oktober 2026 um 19:36
    • #38
    Zitat von Telkowiak

    Ok, ich habe gerade bei Youtube dieses Video gefunden:

    Seh ich das richtig, daß dort ein Glasfaserkabel mit einer Hausanschlußdose verbunden wird, ohne daß gespleißt werden muß?

    Das ist korrekt und ich rate weiterhin dringend davon ab das vom Netzbetreiber verlegte Kabel anzufassen.

    Warum?
    - Das Video bezieht sich auf die Anwendung an eigenen Glasfaserkabeln die man selbst gekauft und verlegt hat. Und die man auch selbst austauscht wenn man es kaputt macht.

    - Das mechanische "spleißen" ist reines Glückspiel. Es kann eine Verbindung zustande kommen, muss aber nicht. Im blödesten Fall hat man eine Verbindung die "scheinbar" funktioniert, dann aber z.B. unschöne Effekte wie sporadische Aussetzer zeigt weil z.B. der "spleiß" in Empfangsrichtung scheinbar gut funktioniert, aber in Senderichtung nicht ausreichend Licht durchlässt.

    - Im Video wurde keinerlei Messgerät verwendet. Die Sendeleistung des gezeigten VFL (Rotlicht-Laser) ist so stark das er auch extrem schlechte mechanische Spleiße durchdringt. So kann es sein, das der 650nm Rotlicht-Laser mit 30mW Sendeleistung in eine Richtung easy durchkommt, aber das ist keine Garantie dafür das auch die bei GPON verwendeten 1310nm und 1490nm Laser mit etwa 3mW Sendeleistung (und nach bis zu 20km Faserstrecke) in beiden Richtungen funktionieren.

    - Die mit dem Cleaver hergestellte Bruchkante wird nicht bewertet/überprüft. Wieder Glückspiel: Kann klappen, muss es aber nicht. Das gleiche gilt bei der Zentrierung der Faser im Stecker. Profis verwenden Faserkernzentrierende Spleißgeräte (und vorgefertigte Pigtails) nicht weil die so schön teuer sind, sondern weil sie beim ersten oder zweiten Versuch direkt zuverlässige qualitativ beste zukunftssichere Verbindungen herstellen wollen. Das Spleißgerät führt so z.B. direkt nach dem Fusionsspleiß eine schnelle Bewertung des Spleißes durch und warnt z.B. wenn die Faserbruchkante zu schlecht oder die Dämpfung zu hoch ist. Eine solche Verbindung ist auch für zukünftige Technologien (XGS-PON o.ä.) geeignet.


    Fazit:
    Für kurze Strecken auf dem eigenen Grundstück mit selbst gekauften und verlegten Glasfaserkabeln bei denen es egal ist ob diese eines Tages ausfallen, ist der mechanische Spleiß eine tolle kostengünstige (Not)lösung.
    An echten Glasfaser-Internetanschlüssen die zuverlässig funktionieren sollen hat Glücksspiel nichts verloren und insbesondere hat der Kunde nicht an Kabeln herumzuhantieren die er im Ernstfall nicht mal eben ersetzen geschweige denn fachgerecht reparieren oder messen kann.
    Das Hausanschlusskabel bzw. das NE4-Kabel ist Eigentum von demjenigen der es bezahlt und verlegt hat, sofern nichts anderes Vereinbart wurde. Als Kunde ist man nur "Nutzer" dieser Leitung. Erst nach dem Ende dieser Leitung (Steckverbindung!) darf der Bastler tätig werden.

    Wegen "Bastlern" gibt es übrigens auch HÜP mit Plombe, damit Netzbetreiber die Reparaturkosten von mutwillig verpfuschten Hausanschlüssen in Rechnung stellen können.

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  • Telkowiak
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    • 15. Oktober 2026 um 19:58
    • #39
    Zitat von HubeBube

    Ja, sogar im Strafgesetzbuch!

    https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html

    Da es keinen passiven Netzabschluss des Providers gibt, hat er die Hoheit über die Nutzung des Kabels (bis eben zu diesem Netzabschluss) fummelst Du als nicht vom Provider autorisierte Person daran herum, ist das bereits eine Veränderung. Schon allein der Versuch ist strafbar.

    Ich erwähne hierzu jedoch auch immer das Folgende: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Wir sind alle erwachsen, voll strafmündig und handeln auf eigene Gefahr.

    Ich habe mir den §317 STGB nochmal in Ruhe angeschaut, meiner Ansicht nach wäre das eigene (fachgerechte) Installieren des GF-TA definitiv nicht strafbar nach §317 STGB.

    Einmal ist äußerst fraglich, ob mein Glasfaserkabel bzw. Anschluß öffentlichen Zwecken dient.

    Doch selbst wenn man das bejahen würde heißt es ja "dadurch verhindert oder gefährdet", was bei einer fachgerechten Installation des GF-TA pauschal sicherlich nicht angenommen werden kann.

    Code
    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 317 Störung von Telekommunikationsanlagen
    (1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Im TKG habe ich nur das zur Thematik gefunden:

    Code
    § 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
    (1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. 

    Aber nichts zu einem Verbot der eigenen (fachgerechten) Installation. Aber da kann ich auch was übersehen haben auf die Schnelle.

    Sicherlich kann es aber vertraglich vereinbart sein, daß der Endnutzer bis zum passiven Netzabschlußpunkt nicht tätig werden darf.

  • Telkowiak
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    • 15. Oktober 2026 um 20:20
    • #40
    Zitat von sn0

    aber das ist keine Garantie dafür das auch die bei GPON verwendeten 1310nm und 1490nm Laser mit etwa 3mW Sendeleistung (und nach bis zu 20km Faserstrecke) in beiden Richtungen funktionieren.

    Ich frage mich gerade,

    • ob bei Glasfaserinternet nicht eine große Abhängigeit von Lasern besteht?
    • Wie genau funktioniert eigentlich der Upload. Da wird doch sicherlich ein Laser in die entgegengesetze Richtung abgestrahlt, kommen sich da die beiden Laser nicht ins Gehege?

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