Pilotprojekt Deutsche Glasfaser + Telekom (2020 gescheitert)

  • Deutsche Telekom nutzt das offene Netz von Deutsche Glasfaser
    Die Deutsche Telekom und Deutsche Glasfaser nutzen künftig ein Glasfasernetz gemeinsam. Bei einem Pilotprojekt in Lüdinghausen (NRW) wird Deutsche Glasfaser...
    presse.deutsche-glasfaser.de

    Hallo zusammen

    Hier im Forum sind ja viele kundige Glasfasertechniker am Werk.

    Zur Zeit arbeitet die Deutsche Glasfaser mit Vodafone und 1&1 zusammen. Es gab aber auch mal ein Pilotprojekt der Deutschen Glasfaser mit der Telekom in Lüdinghausen. Ich würde gern wissen, warum das damals nicht geklappt hat und ob man in Zukunft möglicherweise hoffen kann.

    Danke :)

    Einmal editiert, zuletzt von glas (13. Juni 2026 um 18:15)

  • glas 13. Juni 2026 um 18:11

    Hat den Titel des Themas von „Pilotprojekt in Lüdinghausen (2020 gescheitert)“ zu „Pilotprojekt Deutsche Glasfaser + Telekom (2020 gescheitert)“ geändert.
  • Ohne dass ich dabei war: unterschiedliche Vorstellungen wer Koch und wer Kellner sein sollte, und ein Unvermoegen/Unwillen zu erkennen, dass es bei echten Kooperationen diese Rollenverteilung so gar nicht geben sollte.

  • Worauf willst du denn da hoffen? Telekom Internet ist unnötig wie ein Kropf, wenn 1&1 schon vorhanden ist. Für die Internetlandschaft ist es nur von Vorteil, wenn man sich auf so wenig Netzen wie möglich für die Telekom als Provider entscheiden kann. Sogar für die Telekom-Bestandskunden ist es eine gute Sache, da die schon überlaufenen Peerings durch noch mehr Kunden nur zu noch kaputterem Internet führen würden.

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  • Worauf willst du denn da hoffen?

    Ich hoffe darauf, was ursprünglich von der DG angedacht war: offene Netze und Wettbewerb.

    Solange das Netz funktioniert (und man die Hotline nicht braucht) ist alles ok. Ich glaube nicht, das Vodafone und 1&1 im Sevice besser sind, da die Alternativen überschaubar, oder nicht vorhanden sind. Ähnliches habe ich (zugegeben) auch bei der Telekom erlebt. Damals war ich mit DSL auch alternativlos.

    Darum freie Netze! :) Die Großzügigkeit regional Vodafone oder 1&1 nutzen zu können, kann es nicht sein. Nur im Wettbewerb mit allen Providern wird der Service besser. :thumbup:

  • Ich hoffe darauf, was ursprünglich von der DG angedacht war: offene Netze und Wettbewerb.

    Ich fürchte, darüber machen sich viele ein falsches Bild. Es ist nicht wie früher bei DSL und der Telekom, wo eine Regulierungsbehörde den Zugang gesetzlich geregelt hat. Der Glasfaser-Markt ist nicht reguliert, und das bedeutet, dass der Zugang zum Netz eines Netzbetreibers in erheblichem Umfang vom Netzbetreiber beeinflusst werden kann, vor allem die Preisgestaltung. In geförderten Ausbaugebieten mag der Zugang nach FRAND Regeln erforderlich sein, aber es sind immer noch marktwirtschaftliche Grundlagen, nach denen er gestaltet wird, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben.

  • Das schlechte Internet der Telekom reißt kein Service der Welt wieder raus. Im Gegenteil raten ja sogar Telekom-Mitarbeiter aus dem Service dazu, zusätzlich noch ein kostenpflichtiges VPN zu buchen, um einen vollwertigen Internetanschluss zu bekommen, bei dem Zugriff auf das gesamte Internet möglich ist.

    DG verkauft Bitstream-Vorleistungen, da gibt's Wettbewerb zwangsläufig nur bei der Internetqualität der sich einmietenden Provider und da wird die Telekom immer nur den letzten Platz holen. Vergeigt die DG dann etwas in ihrem Zugangsnetz, ist man aufgeschmissen, egal bei welchem Provider man die DG-Faser nutzt.

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  • Ich fürchte, darüber machen sich viele ein falsches Bild. Es ist nicht wie früher bei DSL und der Telekom, wo eine Regulierungsbehörde den Zugang gesetzlich geregelt hat.

    Wobei die BNetzA genau nach so etwas gefragt hat: unter der Bezeichnung symmetrische Regulierung will die BNetzA auf kleineren lokalen Monopol-Netzen verbindliche Vorgaben machen koennen...

  • Wobei die BNetzA genau nach so etwas gefragt hat:

    Mag sein, aber die Voraussetzungen sind halt andere. Die Netze sind ja üblicherweise durch Investitionen der Netzbetreiber entstanden, und nicht aus staatlichem Eigentum an den Monopolisten übergegangen, wie das Kupfernetz der Telekom. Zu einer Regulierung wie im Kupfernetz wird es da nicht kommen.

  • Zu einer Regulierung wie im Kupfernetz wird es da nicht kommen.

    Bis ins letzte Detail sicher nicht, die Kupfervorleitungspreise werden z.B. mit der meiner Meinung absurden Idee festgesetzt, dass es langfristig besser fuer Reseller sein sollte eigene Zugangsnetze zu bauen*... im Prinzip hingegen schon, lokale Monopolisten muessen Reseller akzeptieren und die BNetzA ueberwacht die Angemessenheit der Bedingungen (was auch Preise mit beinhalten soll, aber unklar in wie weit). Die "Mitbewerber" z.B. in der Breko laufen bereits Sturm dagegen. Ich persoenlich joffe die BNetzA setzt sich hier durch, Zugangsnetze neigen inhaerent dazu lokale natuerliche Monopole zu werden, und unregulierte Monopole sind Gift fuer unser marktwirtschaftliches System.

    Die BREKO zeigt ihren inneren Widerspruch:

    Zitat

    Sehr kritisch bewerten wir die geplante Ausweitung der Zugangsregulierung für Unternehmen ohne marktbeherrschende Stellung. Die vorgesehenen Regelungen über den Zugang zu Glasfasernetzen und zur Ausweitung des Inhouse-Zugangs treffen genau die Unternehmen, die seit Jahren am stärksten in den Glasfaserausbau investieren.

    Um das Tempo beim Glasfaserausbau weiterhin hochzuhalten, müssen Bundesregierung und Bundesnetzagentur bessere Rahmenbedingungen für Investitionen und mehr Planungssicherheit für ausbauende Unternehmen schaffen. Das Bundesdigitalministerium hat in den letzten Monaten einige gute und wichtige Initiativen für weitere Milliardeninvestitionen in den Netzausbau gestartet. Diese Ansätze dürfen jetzt nicht durch eine fehlgeleitete Regulierung konterkariert werden.

    KEINE Regulierung fuer unsere Mitglieder!

    Zitat

    Der Vorschlag verkennt zudem die Realität des deutschen Glasfasermarktes: Open Access boomt aktuell wie nie zuvor. Wöchentlich werden neue Kooperationen geschlossen, die die Anbieter- und Produktauswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen. In dieser Phase mit staatlichen Instrumenten in den Markt einzugreifen wäre fatal. Markt vor Staat darf kein bloßes Lippenbekenntnis sein, sondern sollte als Richtschnur des Handelns der Bundesregierung dienen.

    Weil laeuft ja bereits super (fuer bestimmte Definitionen von super mag das stimmen).

    Zitat

    Ein positiver erster Schritt sind die Regelungen zum Technologiewechsel von DSL auf Glasfaser. Entscheidend ist nun, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen zügigen, regelgebundenen Übergang von DSL auf Glasfaser unterstützt. Dadurch könnte ab 2028 der Prozess starten, DSL in den darauffolgenden Jahren schrittweise abzuschalten.

    ABER BITTE ZWANGSREGULIERUNG fuer die Telekom...


    Kann man machen, ist aber "durchschaubar wie Plexiglas", wenn ich die fetten Brote mal zitieren darf, weil ich "checke das". In letzter Zeit draengt sich mir der Eindruck auf viele Wirtschaftunternehmen haben Selbstgerechtigkeit und Fairnessgefuehl, wie kleine Kinder, nur dass wir normalerweise im Rahmen des Heranwachsens unseren Kindern solche Egoismen abgewoehnen.


    *) Die Alternative waere nur auf die tatsaechlichen Kupfernetzkosten der Telekom zu schauen und danach die Vorleistungspreise festzusetzen...

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  • ... aber die Voraussetzungen sind halt andere. Die Netze sind ja üblicherweise durch Investitionen der Netzbetreiber entstanden, und nicht aus staatlichem Eigentum an den Monopolisten übergegangen ...

    Warum sollen deshalb die offenen Netze nicht wie angedacht realisierbar sein? Im Mobilfunk hat es zumindest besser geklappt. Zwar hatte die Telekom hier anfangs auch das Monopol, aber D2 Mannesmann und folgende ..., ermöglichen heute ein alternatives Angebot.

  • Nein, das sind vollkommen getrennte Netze, separate Hardware und Zuleitungen.

    Schlimmer noch, selbst das nationale Roaming zur Beseitigung der grauen Flecken im Mobilfunk (bei Versorgung durch nur einen Netzanbieter) ist nicht flächendeckend ausgerollt, obwohl das eigentlich gefordert ist.

    Wir haben zu zweit mit drei SIM-Karten schon jeweils einen Ort gefunden, an dem nur mit genau einer Karte eine brauchbare Verbindung aufgebaut werden konnte.

  • Warum sollen deshalb die offenen Netze nicht wie angedacht realisierbar sein?

    Oh, das sind sie. Aber sie sind halt keiner Regulierung unterworfen. Da halten sich Alternativen halt in Grenzen.

    Zwar hatte die Telekom hier anfangs auch das Monopol, aber D2 Mannesmann und folgende ..., ermöglichen heute ein alternatives Angebot.

    Das ist nicht vergleichbar, denn dafür müsste man ja 3 oder 4 unabhängige Fasern zu jeder Wohnung verlegen. Das ist zwar theoretisch möglich, aber das Überbau in der momentanen Situation das Dümmste ist, was man tun kann, ist wohl klar.

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  • Oh, das sind sie. Aber sie sind halt keiner Regulierung unterworfen. Da halten sich Alternativen halt in Grenzen.

    Noch nicht, aber siehe Paragraph 22a im Referentenenwurf zur naechsten TKG-Aenderung...

    Das ist nicht vergleichbar, denn dafür müsste man ja 3 oder 4 unabhängige Fasern zu jeder Wohnung verlegen. Das ist zwar theoretisch möglich, aber das Überbau in der momentanen Situation das Dümmste ist, was man tun kann, ist wohl klar.

    Und das zeigt auch relativ klar auf warum die Idee mit dem Infrastruktur-Wettbewerb sehr sehr theoretisch ist, und es Zeit ist such von dieser netten aber unrealistischen Idee zu trennen. Auf diese Art wird es nicht zu mehr als Duo- oder Oligopolen kommen, und da funktioniert i.d.R. im echten Leben der Markt nicht effizient im Sinne der Allgemeinheit.

  • Es ist nicht wie früher bei DSL und der Telekom, wo eine Regulierungsbehörde den Zugang gesetzlich geregelt hat. Der Glasfaser-Markt ist nicht reguliert, und das bedeutet, dass der Zugang zum Netz eines Netzbetreibers in erheblichem Umfang vom Netzbetreiber beeinflusst werden kann, vor allem die Preisgestaltung.

    Dass der Glasfasermarkt nicht reguliert ist, ist nicht ganz richtig. Voraussetzung für Regulierung ist derzeit, dass die Bundesnetzagentur ein Unternehmen als "marktbeherrschend" einstuft. Was eben bei der Telekom der Fall ist. Deswegen gab es auch beim Glasfasernetz der Telekom von Anfang an eine Zugangs- und Entgeltregulierung, siehe z.B. dieses Schreiben der Telekom an die Bundesnetzagentur von 2017:

    "Derzeit ist die Telekom für FttH/B als marktbeherrschend eingestuft und somit Zugangs- und Entgeltreguliert, obwohl sie kaum über FttH/B-Anschlüsse verfügt und FttH/B im Markt auch insgesam eine geringe Rolle spielt. Die Bundesnetzagentur hatte die Telekom im Jahre 2010 alleine aufgrund der Ankündigung eines begrenzten FttH Ausbaus als einzigen Anbieter der Zugangs- und Entgeltregulierung unterworfen."

    Seit 2022 gibt es ein neues Regulierungsmodell, nachdem die Telekom ein Standardangebot für den Zugang zu ihrem FTTB/H-Netz vorlegen muss. Seit 2024 gilt das auch für ihre Joint Venture-Beteiligungen GlasfaserPlus und Glasfaser Nordwest.

  • Zitat: "Ausweitung der Zugangsregulierung für Unternehmen ohne marktbeherrschende Stellung"

    Sind lokale Monopole (GF ohne weitere Anbieter) ohne maktbeherrschende Stellung? Für den Kunden sind sie es auf jeden Fall. Und nach Abschaltung der kupferbasierenden Versorgung physikalisch definitiv in ihrem Versorgungsbereich!

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurz (14. Juni 2026 um 20:15)

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  • Sind lokale Monopole ohne maktbeherrschende Stellung?

    Nach der Definition der BNetzA sind das keine marktbeherrschenden Unternehmen. Man muss wissen, dass ein wichtiges Ziel der Regulierung war aus der Regulierung wieder auszusteigen weil es keine marktbeherrschenden Unternehmen mehr gibt. Also die Idee war die Regulierung funktioniert so gut, dass der Ex-Monopolist auf normale Groesse geschrumpft wird und daher nicht mehr reguliert werden muss. Inzwischen ist aber in der EU und bei der BNetzA dann doch aufgefallen, dass das zum guten Teil Wunschdenken war und daher mehr Appetit fuer etwas mehr Regulierung auch bei kleineren Anbietern erwacht... Daher die Vorschlaege zur symmetrischen Regulierung, welche eben auch kleinere ISPs einschliesst wenn den bestimmte Gruende (wie ein lokales Quasi-Monopol) vorliegen.

  • Interessant zu lesen ist auch die Erweiterung des "Bußgeldparagraphen" 228. Es werden die Abschnitte a bis d eingeführt, leider habe ich in dem bisherigen Entwurf keine Bußgelder bei Verstoß gegen die Endgerätewahlfreiheit gefunden.

  • leider habe ich in dem bisherigen Entwurf keine Bußgelder bei Verstoß gegen die Endgerätewahlfreiheit gefunden.

    Yepp, sieht so aus, als bleibt es da bei der aktuellen Variante wo man als Endkunde der BNetzA auf den Sack gehen muss, damit die den ISP ueberzeugt sich an geltendes Recht zu halten.

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