Hallo Leonet Anschluss!

  • Hallo zusammen, gestern wurde mein Leonet Anschluss geschaltet, mehr oder weniger mit Erfolg. Tarif gebucht 600/300, ankommend 615/250. Läuft ganz gut, leider funktioniert die Telefonie noch nicht, ich denke beim Umsprung der Telekom auf Leonet hat nicht geklappt denn, der DSL Anschluss läuft immernoch obwohl gestern die Kündigung quasi war. Mir wurde auf eine Ticketerstellung verwiesen, die Techniker arbeiten wohl dran. X/ Leider mit dem Ping bin ich nicht zufrieden, vorher hatten wir einen Ping von ca 8-10ms, jetzt mindestens 19ms. Warum der erste Hop allgemein so weit ist verstehe ich auch nicht, sieht für mich so aus als würde er nach München gehen, ich wohne aber im Süden NRWs, in 51545 Waldbröl. Mal schauen wie es weiter läuft. Der Tracert ging über LAN, der Speedtest übers WLAN.

  • Glückwunsch zum UGG-Anschluss, ein echter Gewinn gegenüber dem Schrott, den Glasfaserplus bei euch verzapft.

    Leonet hat hier in der Ecke keine Technik, Internet-Anbindung konzentriert sich auf Bayern und Frankfurt. Da wärst du mit o2 besser dran gewesen, routet über Düsseldorf mit knapp 10 ms in PLZ 53...

    Hast du die tarifliche Uploadrate in der Fritz!Box eingetragen? Da würde ich mal 340 oder so reinschreiben.

  • Da wärst du mit o2 besser dran gewesen, routet über Düsseldorf mit knapp 10 ms in PLZ 53...

    Ja, anfangs gab es nur bei uns o2, die waren mir aber dann noch zu teuer, in 24 Monaten werd ich vllt. wechseln.

    Hast du die tarifliche Uploadrate in der Fritz!Box eingetragen? Da würde ich mal 340 oder so reinschreiben.

    In meiner Fritzbox ist eingetragen 600/300. Könnte natürlich das auch hochsetzen..

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  • Glückwunsch zum UGG-Anschluss, ein echter Gewinn gegenüber dem Schrott, den Glasfaserplus bei euch verzapft.

    Wir hätten gerne den GFPlus Anschluss genommen, wir waren über 20 Jahre Telekom Kunden gewesen und hatten fast nie Probleme gehabt.

  • Also 300 im Upload einzutragen ist auf jeden Fall falsch, da das ein Bruttowert ist. Mindestens 320 musst du eintragen, damit der Speedtest eine Chance hat, auf 300 zu kommen und das wird er wahrscheinlich auch schaffen.

    Ja, so unterschiedlich können die Erfahrungen sein. Ich bin in Waldbröl geboren und habe über 20 Jahre in einem Ort gewohnt, der über Waldbröl (BNG) ans Telekom-Netz angebunden ist und zeitweise konnte ich wegen des schlechten Telekom-Peerings beide alle drei Sachen nicht machen, die ich hauptsächlich im Internet machen wollte. Nach unserem Providerwechsel im Jahr 2018 wurde mir klar, dass ich da nicht mehr hin will ;)

  • Hallo zusammen, gestern wurde mein Leonet Anschluss geschaltet, mehr oder weniger mit Erfolg. Tarif gebucht 600/300, ankommend 615/250. Läuft ganz gut, leider funktioniert die Telefonie noch nicht, ich denke beim Umsprung der Telekom auf Leonet hat nicht geklappt denn, der DSL Anschluss läuft immernoch obwohl gestern die Kündigung quasi war. Mir wurde auf eine Ticketerstellung verwiesen, die Techniker arbeiten wohl dran. X/ Leider mit dem Ping bin ich nicht zufrieden, vorher hatten wir einen Ping von ca 8-10ms, jetzt mindestens 19ms. Warum der erste Hop allgemein so weit ist verstehe ich auch nicht, sieht für mich so aus als würde er nach München gehen, ich wohne aber im Süden NRWs, in 51545 Waldbröl. Mal schauen wie es weiter läuft. Der Tracert ging über LAN, der Speedtest übers WLAN.

    Das ist leider normal.

    Kleine Provider haben schlicht nicht die Masse, um geeignete Infrastruktur zu bauen.

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  • Ja, anfangs gab es nur bei uns o2, die waren mir aber dann noch zu teuer, in 24 Monaten werd ich vllt. wechseln.

    In meiner Fritzbox ist eingetragen 600/300. Könnte natürlich das auch hochsetzen..

    ja, setz mal den Upload 50 Mbit nach oben. - Ich habe an meinmen Stiegeler UGG Anschluss auch 300/170 eingetragen. - Wenn ich nur 150 Mbit Upload eintrage bekomme ich statt 150 Mbit nur 135 in allen Speedtests. Ist scheinbar ein typisches "GPON Problem".

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  • Nein, das hat nix mit GPON zu tun. Der Wert für den Shaper ist brutto, das was der Speedtest misst, irgendeine Form von netto. Das kannst du an jedem Internetanschluss, AON, VDSL, hinter einem Kabelmodem so einstellen, es ist immer ungefähr "gleich" falsch.

  • Einige Provider (oft kleinere) stellen die Datenrate lt Produktinformationsblatt (Brutto) ein, vergessen dabei aber, dass beim Kunden dann (netto) weniger "Nutzdatenrate" ankommt.

    Das liegt am Paket Overhead, also den Verkehrs und Protokoll und Fehlerkorrektur Schichten im Datenstrom, von 500 Mbits Brutto beim Anbieter kommen daher netto im Speedtest als tatsächliche nutzbare Daten nur 486 Mbits an.

    Das ist jedoch lt. TKG nicht korrekt ( es muss beim Kunden die beworbene Datenrate lt PIB netto ankommen und das in mind 90% aller Messungen (die Normalerweise angegebene Geschwindigkeit ) dies deckt der Test der BNetzA gut auf wenn man eine echte Messkampagne macht.

    Gerade bei Glasfaser Anschlüssen wird oft im PIB bei Maximaler und Normalerweise zu erreichender Datenrate die selbe Geschwindigkeit angegeben! (zum Vorteil des Verbrauchers).

    Größere Provider wie Telekom oder O2 wirken dem entgegen mit einer Überprovisionierung um ca 10% und stellen z.B. 550 Mbits im Kunden-Profil ein, damit der Kunde die beworbene Geschwindigkeit auch erhält.

    Tipp: macht die Mess-Kampagne der BNetzA und konfrontiert euren Provider.

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    Einmal editiert, zuletzt von xtcsero (25. Februar 2026 um 23:13)

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  • Der Unterschied 10% bezieht sich nur auf die Maximal angegebene Geschwindigkeit. Hier geht es aber um die "Normalerweise" lt PIB zur Verfügung stehende Geschwindigkeit.

    Ich kann nur empfehlen, macht die Mess-Kampagne, tragt die Daten aus dem Produktinformationsblatt eures Providers ein und seht euch das amtliche Ergebniss an.

    Stichwort: nicht Vertragskonforme Leistung nach § 57 TKG

    Das TKG sieht hier explizit keine Bagatellgrenze vor.

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Allgemeinverfuegung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=1


    (3) Normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit

    Eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwin-

    digkeit“ wird für die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit (Tenor zu I. 2.) als

    dann vorliegend festgelegt, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird.

    Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird definiert als eine Geschwindig-

    keit, welche normalerweise, d. h. im Regelfall, zu erreichen ist. Die Angabe einer normalerweise

    verfügbaren Geschwindigkeit bedeutet umgekehrt, dass die angegebene Geschwindigkeit – au-

    ßerhalb des Regelfalls – unterschritten werden kann.

    Dem entspricht das Verständnis des Verordnungsgebers sowie von BEREC, wonach die norma-

    lerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit als die Geschwindigkeit definiert wird, die ein

    Endnutzer (Verbraucher) meistens erwarten kann, wenn er auf den Dienst zugreift (vgl. Erwä-

    gungsgrund 18 der TSM-VO sowie BEREC-Leitlinien Rn. 147). Sie ist die Geschwindigkeit, die

    nach Einschätzung des Anbieters unter Normalbedingungen erreicht wird. Auf diese Angabe in

    den Verträgen darf sich der Verbraucher verlassen. Der Verbraucher wird also annehmen, dass

    jedenfalls die vom Anbieter im Vertrag angegebene „normalerweise zur Verfügung stehende

    Download- und Upload-Geschwindigkeit“ (Art. 4 Abs. 1 lit. d TSM-VO) unter normalen Bedingun-

    gen zur Verfügung steht.

    Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesnetzagentur bei der „normalerweise zur Verfügung ste-

    henden Download- und Upload-Geschwindigkeit“ jede Abweichung nach unten als erheblich an.

    Ein prozentualer Abschlag auf den inhaltlichen Faktor der Erheblichkeit wie bei der maximalen

    Geschwindigkeit ist nicht geboten, weil die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindig-

    keit grundsätzlich niedriger ist als die maximale Geschwindigkeit und sie zudem als Geschwindig-

    keit zu verstehen ist, die regelmäßig erreicht wird. In den Stellungnahmen wurde vielfach ein Ab-

    schlag auf den inhaltlichen Faktor unabhängig von der Art der Geschwindigkeit bzw. dessen Er-

    höhung bei der maximalen Geschwindigkeit gefordert. Dies ist aus den bereits

    Die Bundesnetzagentur nimmt für das Vorliegen des zeitlichen Faktors eine „kontinuierliche oder

    regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ an, wenn mehr als 10 Prozent aller Messungen die nor-

    malerweise verfügbare Geschwindigkeit unterschreiten. Dies entspricht im Wesentlichen den Vor-

    gaben in den BEREC-Leitlinien und ist insofern angemessen und das im Rahmen der Gesamtab-

    wägung mildeste Mittel.

    5 Mal editiert, zuletzt von xtcsero (25. Februar 2026 um 22:58)

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  • Der Wert, der dort auftaucht, ist aber nicht wichtig. Als Anbieter werbe ich mit der Datenrate X und diese landet im PIB als Maximalwert. Die 90% von diesem Maximalwert sind bindend bzw. wichtigstes Kriterium. Dass Leonet diese 90% als Normalwert im PIB hat, ist wohl eher komfortabel.

    Oder spielst du jetzt auf die 250 Mbit/s in der Messung an? Sind die überhaupt noch aktuell?

  • Die 90% von diesem Maximalwert sind bindend bzw. wichtigstes Kriterium.

    Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit im Down- und Upload bei Festnetz-Internetzugängen, i.S.v. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend der Allgemeinverfügung (Vfg. Nr. 99/2021, ABl. 23/2021) liegt vor, wenn:

    1. nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
    2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90% der Messungen erreicht wird oder
    3. 3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

    Für die Annahme einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit ist es ausreichend, wenn eine Abweichung in einem der Fälle vorliegt.


    IMHO ist 2. der tatsaechlich relevanteste Wert....

  • Normalerweise ja, aber doch nicht wenn der Provider nen Shaper falsch einstellt? Dann ist das Ergebnis doch zuverlässig immer ähnlich zu niedrig, wenn sonst nix schief läuft.

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  • Ganz egal wie und was der Provider einstellt. Am Ende zählt nur das, was beim Endnutzer an netto Datenrate ankommt und was im Vertrag steht bzw. im Produktinformationsblatt.

    Und da ist der wichtigste Wert für Endnutzer die "normalerweise" zur Verfügung stehende Datenrate. Denn diese muss laut TKG immer beim Endnutzer ankommen. Nur in 10% der Messungen darf diese abweichen. Also bei 30 Messungen darf 3x die normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate unterschritten werden. Ansonsten muss sie erreicht werden!

  • Also von den Werten die im Produktinformationsblatt angegeben werden ist die die "normalerweise" zur Verfügung stehende Datenrate in der Tat auch in meinen Augen die relevanteste, weil sie die belastbarste Zusage macht, aber wenn es um den Nachweis etwaiger Minderleistung geht, sind halt auch beworbene Maximalrate und Minimalrate wichtig. Wobei laut BNetzA bei nachgewiesener Minderleistung die "normale" Downloadrate in 85.5% der Faelle nicgt erreicht wurde (die Maximaldownloadrate wurde in 74.8% der Faelle verfehlt).