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Innenhausverkabelung MFH

  • TimoN
  • 13. November 2025 um 14:17
  • maik6849
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    • 27. November 2025 um 11:32
    • #21
    Zitat von TimoN

    Ich habe nur die Vermutung, dass die GFNW sagt, dass sie die Glasfaser nicht in die Wohnung legen kann, weil keine leerrohre liegen.

    warum nicht einfach nachfragen?

  • TimoN
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    • 27. November 2025 um 13:20
    • #22
    Zitat von maik6849

    warum nicht einfach nachfragen?

    also die Situation ist wie folgt:


    Montag habe ich einen Termin mit einem Techniker der DTAG für die "Installation der Gf-TA". Laut Aussagen der DTAG liegt das Kabel schon "irgendwo im Treppenhaus". Das müsste dann aber Unterputz vergraben sein, da man kein Kabel sehen kann aktuell. Dann würde das ja am Montag schonmal nichts werden, da in unserem MFH ja dann alle Eigentümer einwilligen müssten, da es sich wie gesagt um das Treppenhaus handelt.

    Die andere Option, bei der ich hoffe, dass das alles so klappt, ist dass man für die Verlegung einen Schacht nutzen kann, welchen ich auf dem Bauplan entdeckt habe. (Bilder bereits im Thread) Dabei ist allerdings das Problem, dass dieser schon recht "voll" aussieht und ich nicht weiß, wie gut das mit dem durchziehen klappt.


    Die dritte (und schlechteste) Variante wäre, dass noch keine Kabel im Treppenhaus liegen und wir vom Keller bis in unsere Wohnung müssen. Wenn wir dafür durch das Treppenhaus müssen und Kabelkanäle installiert werden müssen, kann das erst noch dauern mit einem Termin, da die Eigentümergemeinschaft das erst absegnen muss etc.


    Es hoffe, dass Montag alles klappt und wir die Dose installieren können.

  • jan
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    • 27. November 2025 um 17:39
    • #23

    Der normale Prozess der Telekom für Mehrfamilienhäuser ist, dass es einen Besichtigungstermin gibt, wo der Leitungsweg besprochen und in einem Protokoll festgehalten wird. Erst nachdem dafür die Genehmigung erteilt wurde, kann man als Endkunde einen Installationstermin buchen.

    Das dürfte bei Glasfaser Nordwest eigentlich genauso sein. Hast du mal beim Eigentümer/Hausverwaltung gefragt? Die müssten ja das Protokoll haben.

    Übrigens ist es nicht so, dass unbedingt alle Eigentümer zustimmen müssen. Die Eigentümergemeinschaft kann das mit einfacher Mehrheit beschließen.

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  • HubeBube
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    • 27. November 2025 um 22:08
    • #24

    Im bereits seit Jahren aktualisierten WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ist der Glasfaseranschluss als priorisierte Maßnahme festgelegt. Die Eigentümerversammlung muss lediglich in Kenntnis gesetzt werden, dass ein Miteigentümer einen Glasfaseranschluss wünscht. Verbieten kann (und darf) sie es nicht!

  • Online
    Phino
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    • 28. November 2025 um 11:16
    • #25

    Das ist leider noch nicht gerichtlich "aus diskutiert". Ja sie dürfen den Anschluss an ein Hochgeschwindigkeitsnetz nicht behindern, aber sie haben die Hoheit darüber wie es umgesetzt wird. Ganz besonders schlecht, wenn Baumaßnahmen/Kosten anstehen, aber es schon ein Kabelanschluss besteht. Damit ist dann Glasfaser raus, weil der Koaxialkabel Anschluss auch als Hochgeschwindigkeitsdatenleitung bewertet wird.

    Ich hatte das Glück, das bei 2 WEG, die Verwaltung und restlichem Eigentümer es zähneknirschend durchgewunken haben, obwohl in beiden Objekten Kabel lag. Da fehlte Hintergrundwissen, was ich aber nicht erhellen wollte. ;)

    PS: Mieter haben noch kein Anrecht darauf, z. B. Bei den großen Wohnungsbaugesellschaften. Wird aber wohl daran gearbeitet.

  • TimoN
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    • 28. November 2025 um 12:39
    • #26

    Ich bin mal gespannt was das Montag gibt, ich werde auf jeden Fall berichten.

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  • jan
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    • 28. November 2025 um 21:51
    • #27
    Zitat von HubeBube

    Die Eigentümerversammlung muss lediglich in Kenntnis gesetzt werden, dass ein Miteigentümer einen Glasfaseranschluss wünscht. Verbieten kann (und darf) sie es nicht!

    Jeder Eigentümer kann das verlangen, aber es braucht dann trotzdem einen Beschluss (§ 20 WEG). Es muss ja auch darüber entschieden werden, wie genau der Anschluss umgesetzt wird. Und falls Kosten entstehen, darf man die dann erstmal komplett selber zahlen (§ 21 WEG). Letztendlich denke ich, dass die meisten Eigentümer darauf keine Lust darauf haben, und sich eher bemühen werden, eine Mehrheit zu finden.

  • HubeBube
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    • 29. November 2025 um 09:04
    • #28

    Im Sinne ordnungsgemäßer Verwaltung...

    Und ja über das wie kann, jedoch muss nicht entschieden werden. Ich würde hier im Vorfeld keine schlafenden Hunde wecken! Und natürlich ist es so, dass gilt: wer bestellt, der auch bezahlt.

    Letztlich ist bei vielen Netzbetreibern so, dass mittlerweile der Inhouse-Ausbau kostenlos für alle Wohnungen durchgeführt wird, wenn mindestens ein (manchmal auch gar kein) Vertrag abgeschlossen wird.

  • TimoN
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    • 29. November 2025 um 10:45
    • #29
    Zitat von HubeBube

    Im Sinne ordnungsgemäßer Verwaltung...

    Und ja über das wie kann, jedoch muss nicht entschieden werden. Ich würde hier im Vorfeld keine schlafenden Hunde wecken! Und natürlich ist es so, dass gilt: wer bestellt, der auch bezahlt.

    Letztlich ist bei vielen Netzbetreibern so, dass mittlerweile der Inhouse-Ausbau kostenlos für alle Wohnungen durchgeführt wird, wenn mindestens ein (manchmal auch gar kein) Vertrag abgeschlossen wird.

    Ich hoffe einfach, dass Montag einfach die Dose gesetzt werden kann und nicht erst noch Abstimmungen mit der WEG gemacht werden muss o.Ä.

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  • HubeBube
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    • 29. November 2025 um 12:16
    • #30

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

  • Online
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    • 29. November 2025 um 12:33
    • #31

    Auch meine Vorgehensweise.

    Nicht lang schnacken, einfach machen.

    Natürlich mit Augenmaß ;)

    Das Gelaber in WEG Sitzung mit Ahnungslosen, die nichts investieren wollen ist anstrengend.

  • TimoN
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    • 1. Dezember 2025 um 08:52
    • #32

    Soo, kurzes Update von dem Termin mit dem Telekom Techniker heute:

    Laut Protokoll aus 2022 hätten für unsere Wohnung die Leitungswege vorbereitet werden sollen, durch einen eigensbauftragten Elektriker. Wurde natürlich nicht gemacht. Leitungsweg durch den Schacht stellt sich auch als kritisch dar, weil dieser zu voll ist und es sehr aufwändig wäre.

    Habe jetzt mit dem Techniker eine Begehung des Treppenhauses gemacht, wo wir protokolliert haben, wie man die Leitungen durch das Treppenhaus legen könnte. Jetzt müssen natürlich die Eigentümer aller Wohnungen zustimmen und dann kann ein neuer Termin gemacht werden, zur Installation im Treppenhaus.


    Uff...

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  • HubeBube
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    • 1. Dezember 2025 um 10:27
    • #33

    Also folgt nun der "Standard Inhouse-Ausbau" durch das Treppenhaus. So wie bei allen anderen auch, die nicht explizit vorbereitete Leitungswege anbieten können.

    Ein Umlaufbeschluss werdet ihr nicht durchbekommen, da müssen nämlich alle Eigentümer zustimmen. Ein einziges Nein kippt schon das Vorhaben. Bestes Argument ist der kostenlose Ausbau und Anschluss aller Wohnungen, bei nur einem zu buchenden Anschluss. Ist das bei euch der Fall?

    Habt ihr einen Verwalter oder seid ihr eine Eigentümergemeinschaft mit Eigenverwaltung?

  • TimoN
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    • 1. Dezember 2025 um 11:10
    • #34
    Zitat von HubeBube

    Also folgt nun der "Standard Inhouse-Ausbau" durch das Treppenhaus. So wie bei allen anderen auch, die nicht explizit vorbereitete Leitungswege anbieten können.

    Ein Umlaufbeschluss werdet ihr nicht durchbekommen, da müssen nämlich alle Eigentümer zustimmen. Ein einziges Nein kippt schon das Vorhaben. Bestes Argument ist der kostenlose Ausbau und Anschluss aller Wohnungen, bei nur einem zu buchenden Anschluss. Ist das bei euch der Fall?

    Habt ihr einen Verwalter oder seid ihr eine Eigentümergemeinschaft mit Eigenverwaltung?

    Genau, den Vertrag habe ich bereits gebucht. Ich werde das meinem Vermieter mal probieren schmackhaft zu machen.

    WEG mit Eigenverwaltung müsste das sein. Mein Vermieter ist noch relativ jung und der zweite Vermieter hat sich bereits Glasfaser selbst gelegt. Also sollten schon 2/3 auf meiner Seite sein. Aber mal abwarten.

  • HubeBube
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    • 1. Dezember 2025 um 12:33
    • #35

    Na, dann mal viel Erfolg.

    Du kannst gerne hier berichten, wie letztlich der Ausbau stattgefunden hat. Erfahrungsberichte sind immer interessant zu lesen.

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    • 1. Dezember 2025 um 13:43
    • #36
    Zitat von TimoN

    WEG mit Eigenverwaltung müsste das sein. Mein Vermieter ist noch relativ jung und der zweite Vermieter hat sich bereits Glasfaser selbst gelegt. Also sollten schon 2/3 auf meiner Seite sein. Aber mal abwarten.

    Wenn da ein Eigentümer schon über einen Gf-Anschluss verfügt, sollte es doch schon einen Beschluss zur Vorgehensweise geben. Da würde ich diesen mal genauer befragen, wie es geregelt ist. Was mich dann aber verblüfft, ist, dass der Netzbetreiber davon nichts weis und es nicht so macht wie beim ersten Mal? Na gut, Netzbetreiber und was wissen ist so eine Sache. :D

  • TimoN
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    • 1. Dezember 2025 um 14:01
    • #37
    Zitat von Phino

    Wenn da ein Eigentümer schon über einen Gf-Anschluss verfügt, sollte es doch schon einen Beschluss zur Vorgehensweise geben. Da würde ich diesen mal genauer befragen, wie es geregelt ist. Was mich dann aber verblüfft, ist, dass der Netzbetreiber davon nichts weis und es nicht so macht wie beim ersten Mal? Na gut, Netzbetreiber und was wissen ist so eine Sache. :D

    Ja, der Beschluss war ja laut Protokoll aus 2022, dass die Vermieter sich selber die Leitungswege legen sollen.


    Naja, hier hat sowieso keiner einen Plan von nichts. Am meinsten kümmere ich mich darum.

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    • 1. Dezember 2025 um 15:40
    • #38

    Dann würde ich es nur mit deinem Vermieter besprechen und wenn er unsicher ist, auf den Nachbar/Eigentümer plus 2022 Beschluss verweisen.

    Ich vermute nur wenige Wohnung im Objekt. Wenn man sich da ein wenig kümmert, sind die anderen froh und man kann, mit Augenmaß, seine Vorstellungen einbringen, auch als Mieter. ;)

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  • Elemir
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    • 1. Dezember 2025 um 17:10
    • #39
    Zitat von Phino

    Das ist leider noch nicht gerichtlich "aus diskutiert". Ja sie dürfen den Anschluss an ein Hochgeschwindigkeitsnetz nicht behindern, aber sie haben die Hoheit darüber wie es umgesetzt wird. Ganz besonders schlecht, wenn Baumaßnahmen/Kosten anstehen, aber es schon ein Kabelanschluss besteht. Damit ist dann Glasfaser raus, weil der Koaxialkabel Anschluss auch als Hochgeschwindigkeitsdatenleitung bewertet wird.

    Das ist zwar gerichtlich noch nicht entschieden, aber ich würde daraus schon ein Anrecht auf Glasfaser auch bei vorhandenem Koax ableiten:

    § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG sagt, dass ein Eigentümer bauliche Veränderungen für den Anschluss an ein "Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität" verlangen kann.

    § 3 Abs. 33 TKG definiert "Netz mit sehr hoher Kapazität" als ein Glasfasernetz oder vergleichbares, wobei die dort genannten Kriterien von Koaxnetzen nicht erreicht werden (Sichtwort Upload).

    Daher gilt hier wie immer: Zwei Anwälte, drei Meinungen.

    interessant wird es auch, wenn der Anschluss jetzt kostenlos wäre, die WEG aber erst zustimmt, wenn der Anschluss nicht mehr kostenfrei erhältlich ist. Wäre die WEG dann schadensersatzpflichtig, wenn sich herausstellt, dass sie hätte zustimmen müssen? ;)

  • Elemir
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    • 1. Dezember 2025 um 17:18
    • #40
    Zitat von jan

    Jeder Eigentümer kann das verlangen, aber es braucht dann trotzdem einen Beschluss (§ 20 WEG). Es muss ja auch darüber entschieden werden, wie genau der Anschluss umgesetzt wird. Und falls Kosten entstehen, darf man die dann erstmal komplett selber zahlen (§ 21 WEG). Letztendlich denke ich, dass die meisten Eigentümer darauf keine Lust darauf haben, und sich eher bemühen werden, eine Mehrheit zu finden.

    Bei uns wollte man die Treppenhäuser renovieren (warum war nicht klar) und hatte schon Kostenvoranschläge über ca 30.000 € eingeholt. Bei der Versammlung sollte dann über die Durchführung abgestimmt werden. Gleichzeitig ist das inzwischen bei OXG Ausbaugebiet (was immer das bei denen heißt).

    Dann habe ich vor der Abstimmung die Frage gestellt, ob das Sinn macht, jetzt zu renovieren, wenn in ein paar Jahren dort dann Leitungen auf den Putz kommen. Die Miteigentümer (keiner wusste Bescheid über OXG) fragten dann auch noch, warum eine Renovierung überhaupt gemacht werden müsse (Verwalter konnte nicht sagen, woher das kam).

    Schon war der Beschluss da, mit der (nicht notwendigen) Renovierung bis nach den GF-Ausbau zu warten ;)

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