Kooperation Deutsche Glasfaser und 1&1

  • Sehe ich auch so. Wenn man sich gegen die einfache Lösung AON entscheidet, muss man mit den Konsequenzen leben. Und nicht drauf hoffen, dass die Bettelei bei der BNetzA durchgeht.

    Und es gibt ja durchaus Provider, die das akzeptabel umsetzen.

  • Da der Netzanschluss ein passiver ist, stellt sich die Frage nach TKG §145 gar nicht. Jeder Gf-Anbieter, der ein kundeneigenes Endgerät, das den EU-Normen entspricht, dem privaten Endkunden verwehrt, handelt widerrechtlich. Das Begehren nach einer Festlegung des Netzabschlusspunktes nach dem ONT hat die BNetzA gut begründet abgelehnt.

    Insofern bleibt bei zickigen Providern nur der Beschwerdeweg übrig. Da die BNetzA auch keine Bußgelder erhebt, obwohl sie das als zuständige Kontrollbehörde könnte, ist der Beschwerdeweg langwierig.

    Der Pragmatiker findet daher andere technische Lösungen.

    Telekom und Deutsche Glasfaser in Ansätzen sind da eher kundenfreundlich, wobei bei letzterer die Qualität des Kundenservices unterirdisch ist. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis sich in dieser Beziehung etwas ändert.

  • Da der Netzanschluss ein passiver ist, stellt sich die Frage nach TKG §145 gar nicht.

    Wenn ein ISP die TKG 145 bKarte zieht, kann er den passiven Netzabschluss hinter dem ONT verorten... da gibt es IMHO auf Praezedenzfaelle zu, NetCologne hat so etwas meine ich bei FTTB eingesetzt.

    eder Gf-Anbieter, der ein kundeneigenes Endgerät, das den EU-Normen entspricht, dem privaten Endkunden verwehrt, handelt widerrechtlich. Das Begehren nach einer Festlegung des Netzabschlusspunktes nach dem ONT hat die BNetzA gut begründet abgelehnt.

    Jein, die BNetzA hat abgelehnt eine Sonderregel fuer ONTs einzufuehren, aber das beruehrt halt prinzipiell nicht eine TKG 145 Loesung... nur fragt da kein ISP nach, weil das mit Aufwand und Kosten verbunden ist.

    Telekom und Deutsche Glasfaser in Ansätzen sind da eher kundenfreundlich, wobei bei letzterer die Qualität des Kundenservices unterirdisch ist. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis sich in dieser Beziehung etwas ändert.

    Da stimme ich Dir zu, mittel- bis langfristig ist es auch fuer ISPs besser sich nicht an einen einzelnen Ausruester zu ketten...

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  • Wenn ein ISP die TKG 145 bKarte zieht, kann er den passiven Netzabschluss hinter dem ONT verorten... da gibt es IMHO auf Praezedenzfaelle zu, NetCologne hat so etwas meine ich bei FTTB eingesetzt.

    Ja, bei FTTB ist der passive Abschluss erst hinter dem InHouse DSLAM verortet. Bei FTTH jedoch, wie bei HFC oder VDSL, ist der passive Netzabschlusspunkt vor dem ONT verortet. Wurde explizit von der BNetzA in diesem Jahr bestätigt.

    Jein, die BNetzA hat abgelehnt eine Sonderregel fuer ONTs einzufuehren,


    Eben und fixiert damit die bestehende Regelung (Providernetz endet am passiven Netzanschluss) explizit auch für FTTH. Hätten die Gf-Anbieter Mikro-DSLAMs anstatt ONTs montiert, dann wäre die Entscheidung der BNetzA sicher anders ausgefallen. Allerdings, da sind wir einer Meinung, hätte der Provider die Stromkosten hierfür tragen müssen.

    Da stimme ich Dir zu, mittel- bis langfristig ist es auch fuer ISPs besser sich nicht an einen einzelnen Ausruester zu ketten...

    Nokia hat(te) tatsächlich so ein ONT-herstellerunabhängiges System im Portfolio. Ob es das noch gibt, kann ich nicht sagen.

    Nachtrag: hier der Link dazu Automatisiertes und vereinfachtes GPON Onboaring

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (17. Oktober 2025 um 18:46)

  • Ja, bei FTTB ist der passive Abschluss erst hinter dem InHouse DSLAM verortet. Bei FTTH jedoch, wie bei HFC oder VDSL, ist der passive Netzabschlusspunkt vor dem ONT verortet. Wurde explizit von der BNetzA in diesem Jahr bestätigt.

    Bisher hat kein ISP auch nur angedeutet den ONT per TKG 145 als Teil der eigenen Infrastruktur ausweisen zu wollen, daher gilt die Bestaetigung der BNetzA auch nicht fuer diesen Fall. Aber ich erwarte nicht, dass ISPs d aSchlange stehen werden, die wollen die Kontrolle eines Provider-ONTs ohne die Betriebs-Kosten dafuer tragen zu muessen...

    Eben und fixiert damit die bestehende Regelung (Providernetz endet am passiven Netzanschluss) explizit auch für FTTH.

    Jein, der Fall den ich beschreibe (Begruendung des Provider-ONTs mit TKG 145) ist ja gar nicht aufgetreten und daher kann die BNetzA den auch noch nicht beantwortet haben.... ;)

  • Bisher hat kein ISP auch nur angedeutet den ONT per TKG 145 als Teil der eigenen Infrastruktur ausweisen zu wollen, daher gilt die Bestaetigung der BNetzA auch nicht fuer diesen Fall. Aber ich erwarte nicht, dass ISPs d aSchlange stehen werden, die wollen die Kontrolle eines Provider-ONTs ohne die Betriebs-Kosten dafuer tragen zu muessen...

    Natürlich nicht, deshalb wollten die Provider die Karte der Allgemeinverfügung ziehen, die den passiven Netzanschluss hinter den ONT verschiebt. Auch damit diese nicht nach TKG $145 kostenpflichtig werden. Glücklicherweise hat die BNetzA dieses Ansinnen abgeschmettert.

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  • Nokia hat(te) tatsächlich so ein ONT-herstellerunabhängiges System im Portfolio.

    Müssen nicht alle (OLTs) unabhängig sein? Wie sollten die Provider sonst in der Lage sein, beliebige ONTs im Netz zu provisionieren?

    Irgendwie stehe ich bei dem Gedanken gerade auf dem Schlauch.

  • Oh, verschiedene GPON OLTs und ONTs sollten auf Basis der ITU Standards schon kompatibel miteinander sein, aber das heisst nicht, dass die Provisionierungsplattformen der Ausruester nicht auf proprietaere Ertweiterungen bei der Provisionierung setzten oder schlicht stumpf per Firmwarecheck nur mit eigenen Geraeten zusammenarbeiten.

  • pufferueberlauf Ein wahres Wort gesprochen!

    Letztlich geht es ja um das ausschließen von Mitbewerbern auf der eigenen Plattform (HUAWEI, NOKIA, ZTE,...). Konkurrenz belebt zwar das Geschäft, jedoch bedroht diese auch potentiell das eigene. Daher haben die Hardwarehersteller wenig Interesse normkonforme Mitbewerber zu integrieren.

    Den GF-Providern hat man nun als Ausrüster Komplettlösungen mit eben diesen Restriktionen verkauft und die Provider bzw. deren Führungskräfte haben nicht bedacht, das in D das TKG die Endgerätewahlfreiheit einfordert. Der Tiger BNetzA ist gegen die Verstöße auch nicht mit Bußgeldern vorgegangen, so dass eine Wild-West-Manier oder "Der Stärkere gewinnt" Mentalität beim GF-Ausbau vorherrscht.

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  • Oh, verschiedene GPON OLTs und ONTs sollten auf Basis der ITU Standards schon kompatibel miteinander sein, aber das heisst nicht, dass die Provisionierungsplattformen der Ausruester nicht auf proprietaere Ertweiterungen bei der Provisionierung setzten oder schlicht stumpf per Firmwarecheck nur mit eigenen Geraeten zusammenarbeiten.

    Verstehe jetzt nicht ganz was du meinst. Soll das etwa heißen nur die Existenz proprietaere Erweiterungen bei der Provisionierung rechtfertigt das Erzwingen bestimmter ONTs bei Internetanschlüssen?

  • Soll das etwa heißen nur die Existenz proprietaere Erweiterungen bei der Provisionierung rechtfertigt das Erzwingen bestimmter ONTs bei Internetanschlüssen?

    Oh, ich will da nichts rechtfertigen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass z.B. kleinere ISP attraktive Angebote fuer schluesselfertige Komplettangebote von den Ausruestern bekommen, bei den ONTs, OLTs, (BNGs?) und Provisionierungssoftware ein Paket aus einer Hand sind. Und wenn ein ISP seine Finanzplanung auf solcher Basis gemacht hat, wird der nicht gluecklich sein, wenn er ploetzlich eine andere maechtigere (weil nicht an einen Ausruester gebunden) Provisionierungssoftware braucht. Die ist bestimmt teurer als die provider-gelockte...

    Groessere ISP wie die Telekom duerften i.d.R. bereits gelernt haben, wie gefaehrlich es ist sich zu stark an einzelne Ausruester zu binden und duerften daher ihre eigene (Ausruester-unabhaengige) Provisionierungssoftware entwickeln, und dann ist es so schwer nicht andere kompatible ONTs mit zu provisionieren.

    Und letztlich ist nur dieser zweite Ansatz wirklich kongruent mit dem TKG (zumindest bis ein ISP beim ONT mit TKG 145 kommt und den als Teil des Providernetzwerks erklaert, aber das wird IMHO eher nicht kommen).

  • Achja ich kann mir auch vorstellen das sich die ISPs eher auf die Schwammigkeit des Gesetztesentwurfes stützen, anstatt nochmal Zeit und Geld in eine neue Lösung zu investieren..

    ich finde z.B. diese Genexis Geräte ganz schick, rein von der Technik und dem Aufbau her meine ich

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  • Welchen schwammigen Gesetzesentwurf meinst Du? Ganz abgesehen davon ist ein Gesetzentwurf gar nicht rechtskräftig, weil er eben ein Entwurf ist und noch von den Gremien verabschiedet werden muss.

  • Und da ist meine Frage immer die folgende: Was genau hat der Gesetzgeber vorgegeben (WEG, TKG,... welcher Paragraph)? Das sollte mein Gegenüber bei so einer Aussage schon liefern. Über die Interpretation kann sich manchmal eine Diskussion entwickeln, die beruht dann auf einer Grundlage und ist nicht einfach vom Zaun gebrochen.

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  • Ja, wurde akzeptiert, die Bestellung ist abgeschlossen. Nächster Schritt Hardware-Versand, Umstellung Mitte November. Werde dann berichten.

    Bei der Hardware bin ich gespannt, ob 1&1 mir einen eigenen ONT zuschickt. Die telefonische Auskunft von 1&1 war, dass ich den DG ONT behalte.

    Ein vorher nachher vergleich von Routing Latenz und Jitter zu beliebten zielen v4/v6 wie Google, Amazon, Cloudflare und Core-Backbone wären sehr interessant :).

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