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Deutsche Glasfaser Frust, Erreichbarkeit, Service etc...

  • Terv
  • 11. Februar 2025 um 22:10
  • Terv
    Beiträge
    9
    • 11. Februar 2025 um 22:10
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich muss hier mal ein bisschen meinen Frust rauslassen und vielleicht hat der ein oder andere einen Tipp für mich.

    Seit dem 27.01. ist bei mir das Internet und Telefon ausgefallen. Es kommt kein Signal an meinem Router (Fritzbox 5590 Fiber) an. Ich kann also einen Fehler durch dir Fritzbox oder Ähnliches ausschließen.

    Ich rufe seitdem fast täglich bei der Kundenhotline an oder schreibe Nachrichten über das Glasfaser Portal. Es ist wie ein Kampf gegen Windmühlen. Außer dass die Mitarbeiter ständig das Gleiche sagen (mein Fall sei in der Bearbeitung, das Ticket ist offen...ich setze die Priorität ganz nach oben...etc.) Tut sich absolut nichts. Bei mir hat sich noch niemand gemeldet, um einen Termin mit mir zu vereinbaren oder Ähnliches. Letzten Donnerstag muss ein Techniker bei mir gewesen sein, es lag eine Art Visitenkarte in meinem Postfach mit einer anderen Servicenummer drauf und dem Vermerk: bitte Termin vereinbaren.

    Warum kommt der Techniker einfach so vorbei? An einem Donenrstag, an dem alle normalen Menschen arbeiten müssen, ohne vorher einen Termin zu vereinbaren?

    Egal, ich die neue Nummer angerufen, in der Hoffnung, dass sich mal etwas anderes tut...Spoiler: es ist das gleiche Spiel!

    Ich bin echt am Verzweifeln und verstehe nicht, dass es der Deutschen Glasfaser anscheinend völlig egal ist, wenn ein Kunde seit über 14 Tagen ohne Internet und Telefon zu Hause sitzt. Ich überlege jetzt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, weil die Deutsche Glasfaser ihrer Leistungspflicht nicht nachkommt, wollte aber hier noch mal um Rat fragen, was ich machen könnte, damit sich endlich etwas tut. Vielleicht ist es nur eine kleine Sache, die ein geschulter Techniker innerhalb von einigen Minuten lösen könnte...ich weiß es einfach nicht...

    Sorry, dass ich hier meinen Frust abgelassen habe, ich hoffe, ihr seht es mir nach und vielen Dank euch schon jetzt für eure Antworten.

  • mbo77
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    • 11. Februar 2025 um 22:21
    • #2

    Vielleicht nicht, was dir jetzt weiterhilft, aber denk an die Entschädigung am Ende der Störung.

  • Terv
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    9
    • 11. Februar 2025 um 22:48
    • #3

    Danke dir, das habe ich im Hinterkopf!

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  • HubeBube
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    • 12. Februar 2025 um 07:02
    • #4

    Bezüglich der Entschädigung gibt es hier weitere Infos: RE: Deutsche Glasfaser: Neuanachluss EFH seit 19.07.2024

  • frank_m
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    • 12. Februar 2025 um 08:54
    • #5

    Bevor wir hier wieder die juristische Keule schwingen und den Bundesgerichtshof anrufen, könnten wir in einem technischen Forum ja auch einfach erst mal versuchen, die technische Ursache einzugrenzen. Vielleicht brauchen wir dann gar nicht mehr auf einen Techniker zu warten und die Frage nach dem Schadensersatz hat sich erledigt, bevor es losgeht.

    Zitat von Terv

    Seit dem 27.01. ist bei mir das Internet und Telefon ausgefallen. Es kommt kein Signal an meinem Router (Fritzbox 5590 Fiber) an. Ich kann also einen Fehler durch dir Fritzbox oder Ähnliches ausschließen.

    Wie hast du denn das überprüft? Hast du den original ONT angeschlossen? Oder wie willst du z.B. einen Defekt des SFP Moduls ausschließen?

  • Terv
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    9
    • 12. Februar 2025 um 17:16
    • #6

    Hallo frank_m,

    deswegen habe ich ja auch meinen Post erstellt, ich musste aber auch etwas Luft ablassen, man fühlt sich einfach im Stich gelassen, wenn man jeden Tag das Gleiche erzählt, jeden Tag die gleichen Sachen hört und sich einfach nichts tut.

    Ja, das ONT hatte ich auch schon angeschlossen. Dort leuchtet die Anzeige "Alarm" dann rot, ein Defekt des SFP Moduls kann ich damit doch ausschließen...oder?

    Schöne Grüße

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  • HubeBube
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    • 12. Februar 2025 um 17:23
    • #7

    Was wird denn bei Glasfaser-Informationen der Fritze angezeigt?

  • Terv
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    9
    • 12. Februar 2025 um 17:27
    • #8

    "Internetdienst nicht erreichbar, prüfen Sie die Verbindung zu Ihrem Internetanbieter."

    Meinst du das?

  • HubeBube
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    • 12. Februar 2025 um 19:21
    • #9

    Nein, dies hier: Internet > Glasfaser-Informationen - Übersicht

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  • Terv
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    9
    • 12. Februar 2025 um 20:34
    • #10

    Da steht: Die FRITZ!Box hat Ihren Anschluss geprüft und konnte keinen Glasfaseranschluss erkennen.

  • Terv
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    9
    • 12. Februar 2025 um 20:35
    • #11

  • frank_m
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    • 12. Februar 2025 um 20:37
    • #12

    Wird da nicht üblicherweise auch eine Sendeleistung angezeigt?

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  • HubeBube
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    • 12. Februar 2025 um 21:09
    • #13

    Eine Empfangsleistung von -40.0 dBm deutet ganz stark auf einen Fehler der Glasfaserstrecke hin. Entweder sind Stecker abgezogen, Spleiße defekt oder die lichtleitende Faser gebrochen. Das erklärt auch die rote LED am ONT.

    Du kannst nur die dir zugängliche Verkabelung prüfen. Bei mir hat es drei Wochen gedauert bis DG einen Techniker geschickt hat, der durch Umschalten auf die Ersatzfaser die Störung in 60 Minuten behob. Inkl. Fahrt zum PoP und wieder zurück.

    Kannst Du Beschädigungen in deinem Einflussbereich ausschließen, gehe zu #4 in diesem Thread.

  • Terv
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    • 12. Februar 2025 um 21:58
    • #14

    Verstehe...danke für deine Einschätzung, HubeBube,

    dann heißt es also auf einen Techniker warten. Wie ist eure Einschätzung, ist sowas ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? Immerhin stellt der Vertragspartner nicht die vereinbarte Leistung zur Verfügung

  • HubeBube
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    • 12. Februar 2025 um 22:18
    • #15

    Kannst Du versuchen, ich hatte mich für Entschädigung entschieden und diese auch durchgesetzt.

    Strategisch betrachtet ist die Entschädigung geschickter, die hat mehr Gewicht, da sie unmittelbar den Geldbeutel des Anbieters trifft. Eine außerordentliche Kündigung bzw. deren Durchsetzung dauert sicher länger als die Entstörung und hinterlässt einen dysfunktionalen Anschluss. Solltest Du dich dann doch in Zukunft für einen Gf-Anschluss interessieren, muss zunächst die Leitung geflickt werden.

    Wenn der Stab wirklich zerbrochen wurde, was spricht dagegen erst die Entschädigung zu verlangen und nach Auszahlung dieser fristgerecht zu kündigen?

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  • __QT__
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    • 13. Februar 2025 um 00:49
    • #16
    Zitat von Terv

    Wie ist eure Einschätzung, ist sowas ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?

    mMn nein. Dafür müsstest Du wenigstens vorher schriftlich mit Nennung einer angemessen Frist um Behebung des Problems bitten und könntest hierbei die mögliche a.o. Kündigung avisieren. Erst danach stünde Dir dieser Weg zu, was aber nicht heisst, dass dies reibungslos und ohne viel Kommunikation stattfinden wird.

    Ich war selbst mal in einer solchen Situation mit einem anderen ISP und erst ein solches Schreiben hatte bei diesem ISP ungeahnte Prozesse in Gang gesetzt, so daß ich ab dann einen persönlichen Ansprechpartner im Beschwerdemanagement des ISP hatte, der sich auch telefonisch immer mit mir in Kontakt setzte und sich des Problems annahm und es für mich zu einem guten Ergebnis brachte :)

    Tickets öffnen ist für die ISPs "pille-palle". Davon haben die täglich so viele, dass denen leider keine so große Bedeutung beigemessen wird.

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
  • Terv
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    • 13. Februar 2025 um 18:01
    • #17

    Danke für eure Einschätzungen.

    Also sollte ich schriftlich, per Brief, der Deutschen Glasfaser eine Frist zur außerordentlichen Frist setzten, damit bei mir endlich mal etwas passiert? Über das Kundenportal dann wohl eher nicht, wenn es dort die Mitarbeiter nicht wirklich interessiert, was?

    Was meint ihr, ist angemessen? 7 Tage?

    Vielen Dank für eure Ratschläge!

  • gponner
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    • 13. Februar 2025 um 18:50
    • #18

    Die gesetzlichen Regelungen stehen hier https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html

    Und die sind mittlerweile besser als die Regelungen, für die man vor 10 Jahren im Bereich der professionellen GK-Anschlüsse richtig bezahlen musste. Leider ist dort keine Höchstdauer bis zur garantierten Wiederherstellung festgelegt. Das könnte sich allerdings auch kein ISP bei den ausgelutschten Preisen erlauben.

    Wenn die K..cke wirklich am Dampfen ist, mach alles auf jeden Fall textlich, mindestens per Mail, und nicht nur mündlich an der Hotline. Dann kannst du zumindest die Fristen aus TKG 58 nachweisen und kommst leichter an Dein Geld.

    Ob eine Kündigung aus wichtigem Grund Bestand hat, wenn die dich 4 (8, 10 , 12) Wochen hängen lassen, wird dir nur ein Richter sagen können. Es sei denn, die DGF lässt dich aus Kulanz raus.

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  • __QT__
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    • 14. Februar 2025 um 17:59
    • #19
    Zitat von Terv

    Was meint ihr, ist angemessen? 7 Tage?

    In meinem Falle hatte ich 14 Tage Frist gesetzt.

    Später lernte ich auch, dass bei dem bei mir involvierten ISP Mails an kundenservice@ UND mit "Beschwerde" im Betreff intern ans Beschwerdemanagement gehen. Das war sehr wertvoll damals.

    Erst der MA im Beschwerdemanagement hatte dann intern einen MA, der sich wirklich auskennt, mit dem Fall betraut, welcher meine dargelegten Probleme bestätigen konnte und den technischen Grund fand. Leider war der Grund nicht so rasch zu beheben, weshalb mir eine Dauergutschrift bis Behebung iHv 15€ je Monat angeboten wurde oder halt außerordentliche Kündigung, wenn ich möchte. Da es bei mir damals keinen adäquaten Ersatzprovider gab, nahm ich die Dauergutschrift bis dann das Problem eines Tages tatsächlich gelöst war.

    Auch dann rief mich "mein Kontakt" im Berschwerdemanagement nochmal an und ließ sich bestätigen, dass das Problem Geschichte ist. Es gibt auch mal gute Beispiele im Kundenservice. Wobei man gerade über diesen ISP sonst nur schlechtes liest.

    • ex DGN (Purtel) 600/300 - T-SVDSL 250/40
    • ex ONT Nokia G-010G-R - Zyxel VMG3006-D70A
    • Router: PC Engines APU.4B4 - OPNsense
    • WiFi/DECT: Fritz!Box 7530 AX / Fritz!Box 7490 / Fritz!Repeater 1200 AX
  • Terv
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    • 15. Februar 2025 um 20:47
    • #20

    Alles klar, danke für den Tipp...ich gebe mal 10 Werktage als Frist an, mal schauen, was passieren wird.


    Schöne Grüße

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