Willkommen im Forum!
Zuerst einmal der Hinweis, das der HÜP Bestandteil des öffentlichen TK Netzes ist und Du da strikt die Finger davon zu lassen hast!
§ 317 StGB - Störung von Telekommunikationsanlagen - dejure.org
Dein Provider ist gesetzlich verpflichtet dir einen passiven Netzabschluss zur Verfügung zu stellen, das ist ein Gf-TA/Glasfaser-Dose! Da ist das Einstecken des Steckers problemlos möglich.
Es gibt auch Bauformen des HÜPs, die haben von außen zugängliche Buchsen, auch hier ist ein Einstecken sehr leicht.