LC/APC LWL passt nicht an die LC/APC Buchse mit internem Shutter am Hausübergabepunkt

  • Willkommen im Forum!

    Zuerst einmal der Hinweis, das der HÜP Bestandteil des öffentlichen TK Netzes ist und Du da strikt die Finger davon zu lassen hast!

    § 317 StGB - Störung von Telekommunikationsanlagen - dejure.org

    Dein Provider ist gesetzlich verpflichtet dir einen passiven Netzabschluss zur Verfügung zu stellen, das ist ein Gf-TA/Glasfaser-Dose! Da ist das Einstecken des Steckers problemlos möglich.

    Es gibt auch Bauformen des HÜPs, die haben von außen zugängliche Buchsen, auch hier ist ein Einstecken sehr leicht.

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  • mbo77 auf dem Video erkannt man, dass mit der Buchse, die wiederum mit den empfindlichen Pigtails in der Spleißkassette "herumgespielt" wurde. Und ja, vermutlich ist die Staubschutzkappe der Buchse vor dem Einsteckversuch nicht entfernt worden.

  • Vielleicht nehme ich das falsche Wort immer. Für mich ist der HÜP die komplette Dose, vielleicht sollte ich es aber Gf-TA/Glasfaser-Dose nennen, damit es klar ist.

    HÜP und Gf-TA/Glasfaser-Dose sind zwei unterschiedliche Dinge. Du hast dir am HÜP zu schaffen gemacht, einen Gf-TA kann ich nicht erkennen.

  • HÜP und Gf-TA/Glasfaser-Dose sind zwei unterschiedliche Dinge. Du hast dir am HÜP zu schaffen gemacht, einen Gf-TA kann ich nicht erkennen.

    Das ist falsch, Bekannter bei EWE hat genau denselben Kasten. Unten schauen die Buchsen raus und daran eingesteckt hängt der Medienkonverter für AON.

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  • jedoch keinesfalls am HÜP manipulieren.

    Leider wieder mal das leidige Thema Wortwahl. Der TO fragt nach Hilfe mit einem LC Stecker und bekommt als Antwort den erhobenen Zeigefinger.

    Das sehr gern verwendete Wort "Manipulation" impliziert meiner Meinung nach das eine unerlaubte Handlung zu jemand anderem Nachteil (bzw. Vorteil) vorgenommen wurde. Und das ist hier doch in keinster Weise geschehen, oder täusche ich mich da?

    Für mich ist ganz klar das öffnen eines nicht abgeschlossenen HÜP und das einstecken eines Kabels keine unerlaubte Manipulation.

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  • Für mich ist ganz klar das öffnen eines nicht abgeschlossenen HÜP und das einstecken eines Kabels keine unerlaubte Manipulation.

    Wenn keine zusätzliche Gf-TA existiert, wir über ein EFH sprechen, und im "HÜP" eine Buchse existiert, bin ich Deiner Meinung... wenn nicht würde ich erstmal versuchen den ISP/Netzbetreiber dazu zu bringen einen zugänglichen passiven Netzabschluss zu montieren...

  • wir über ein EFH sprechen, und im "HÜP" eine Buchse existiert, bin ich Deiner Meinung

    Da hast du natürlich recht, in einem MFH sieht das anders aus und dort wäre ja auch potentiell die Möglichkeit gegeben andere Anschlüsse zu beinträchtigen.

    Aber Speziell in diesem Thread ist das nicht der Fall. Der Erste Satz des TO sagt es doch direkt :

    Zitat

    Ich bin mit meinem Neubau nun auch endlich beiM Thema Netzwerk

    Wir gehen also mal sehr stark von einem EFH Neubau aus. Und wir wissen alle das es in solchen Fällen sehr schwierig ist, den Betreiber des GF Netzes dazu zu bewegen einen GF-TA zu installieren.

  • den Betreiber des GF Netzes dazu zu bewegen einen GF-TA zu installieren.

    Muß er ja auch nicht. Er muß einen passiven Abschluß anbieten. Wenn das der Steckverbinder im nicht verschlossenen HÜP ist, ist doch alles gut. Jeder Netzbetreiber handelt das nach seinen Vorstellungen. Hauptsache der Anschluß ist passiv umd vom Kunden erreichbar.

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