Das Schreiben vom 5.12.22 hat keinen Titel aber folgenden Inhalt, was für mich nach einer AB klingt:
Das sehe ich ebenfalls so.
Da hast man sich zu sehr auf seine ungültige AGB-Klausel verlassen...
Das Schreiben vom 5.12.22 hat keinen Titel aber folgenden Inhalt, was für mich nach einer AB klingt:
Das sehe ich ebenfalls so.
Da hast man sich zu sehr auf seine ungültige AGB-Klausel verlassen...
Weil die Glasfaserfirmen so bekannt für verlässliche (oder überhaupt welche) Aussagen zu Terminen sind?
Also bei 3 Anschlüssen von drei verschiedenen Netzbetreiber*, die ich begleitet habe, waren diese, wenn das Leerrohr im Haus lag, zuverlässig.
![]()
*DNS:NET, Telekom, E.ON/Westconnect
Also bei 3 Anschlüssen von drei verschiedenen Netzbetreiber, die ich begleitet habe, waren diese, wenn das Leerrohr im Haus lag, zuverlässig.
Glück gehabt. Oder wir Pech. Bei uns war fast ein Jahr lang ONT angeschlossen, nur leider kein Internet dahinter. Dann ging es irgendwann so plötzlich online, dass nicht mal IT Partner vor Ort bescheid wusste.
Klar, dass wir hier alle nur Anekdoten zum Besten geben können.
Dass die Verbraucherzentralen aktiv werden, zeigt aber die Relevanz des Themas.
Ich hatte mein Vertrag bei der Deutschen Glasfaser Anfang April 2024 abgeschlossen. Im Mai wurde der Anschluss installiert und der ONT (bzw. bei der DG wird der ja NT genannt) angeschlossen. Aktiviert wurde mein Anschluss noch nicht da die DG das Glasfasernetz hier noch nicht fertig gebaut hat. Im Sommer diesen Jahres soll das Netz fertig sein. Mal schauen ob die es dahin schaffen. Wenn die es bis dahin schaffen sollten, dann geht mein Vertrag halt noch weniger als ein Jahr. Inzwischen darf ja auch Vodafone Glasfaser-Tarife über das Netz der DG anbieten. Ich würde dann nach meinem erfüllten DG-Vertrag zu einem Vodafone-Glasfasertarif wechseln. Jetzt gerade habe ich auch noch Internet über Vodafone allerdings über DOCSIS.
Deutsche Glasfaser schickt postalisch zunächst eine Auftragseingangsbestätigung, kurz vor der Aktivierung erhält man, ebenfalls postalisch, die Auftragsbestätigung inkl. der SIP Passwörter.
Das schöne ist, dass diese Schreiben im Portal hinterlegt sind.
Du bist sicher die Auftragsbestätigung erhalten zu haben?
Deutsche Glasfaser schickt postalisch zunächst eine Auftragseingangsbestätigung, kurz vor der Aktivierung erhält man, ebenfalls postalisch, die Auftragsbestätigung inkl. der SIP Passwörter.
Das schöne ist, dass diese Schreiben im Portal hinterlegt sind.
Du bist sicher die Auftragsbestätigung erhalten zu haben?
Das stimmt so pauschal nicht:
Im Dezember hat DG mir folgendes mitgeteilt: Der Start des Ausbaus in Ihrem Ort ist in unserer Planung für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Stadt hat uns informiert, dass "je nach Witterungsverhältnissen im ersten Quartal 2025 die Tiefbauarbeiten beginnen sollen". Dann werden erstmal die Hauptverteiler errichtet.
Die Chancen stehen gut, dass die MVLZ bei Schaltung der Anschlüsse abgelaufen ist. ![]()
Im Dezember hat DG mir folgendes mitgeteilt: Der Start des Ausbaus in Ihrem Ort ist in unserer Planung für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Stadt hat uns informiert, dass "je nach Witterungsverhältnissen im ersten Quartal 2025 die Tiefbauarbeiten beginnen sollen". Dann werden erstmal die Hauptverteiler errichtet.
Die Chancen stehen gut, dass die MVLZ bei Schaltung der Anschlüsse abgelaufen ist.
Und genau deshalb ist dieses Urteil vollkommen weltfremd. Welcher Netzbetreiber lässt sich dann noch auf kostenfreien Ausbau ein.
Die werden, wenn das Urteil Bestand hat, ganz schnell Anschlussgebühren in Höhe von 600 bis 1000 € einführen, weil sie ja möglicherweise nur 6 -0 Monatsraten bekommen.
Danke liebe Verbraucherschützer. ![]()
... aber ich höre dann schon die Rufe der Kommunalpolitik: "Dann sollen sie schneller bauen!"
Wie HubeBube es ja in "meinem" weser connect Thread kommentiert hat, handhaben die es offenbar anders.
So recht verstehe ich nicht, weshalb DG so rechtzeitig den Vertrag bestätigt. Wenn es dem Kunden nicht hilft, Transparenz und Verlässlichkeit zu erhalten, dann ist es ja nur dafür gut, nicht über Gebühr an DG gebunden zu sein. So tut DG weder sich noch dem Kunden einen großen Gefallen.
Hoffen wir mal, dass diese Wild-West-Zeiten bald auch wieder vorüber gehen.
Die werden, wenn das Urteil Bestand hat, ganz schnell Anschlussgebühren in Höhe von 600 bis 1000 € einführen, weil sie ja möglicherweise nur 6 -0 Monatsraten bekommen.
Aber das ist eine Frage des Preises und der Kundenzufriedenheit... zufriedene Kunden wechseln IMHO eher seltener den ISP... wer darauf baut seine Kunden nur fuer eine MVLZ halten zu koennen, sollte sich vielleicht ueberlegen sein Geschaeftsmodell zu ueberdenken...
Es geht ja hierbei um das erste Verlegen einer vollkommen neuen Kommunikationsstrecke. Die Leute haben ja alle schon irgendwann mal 600 DM/€ für die Kupferleitung gezahlt.
Erklärtes Ziel ist sie davon wegzubekommen, also wirbt man mit Glasfaser mit 0 € Einrichtungskosten. Aber irgendwie müssen die Gelder wieder hereinkommen. Deshalb sehe ich das Urteil als extrem kontraproduktiv. Wenn nicht, werden sich die Investoren im Hintergrund zurückziehen und wir erleben eine Pleite nach der anderen.
Dann schreien alle wieder nach dem Staat, wie dies ausgeht, können wir uns denken.
Teilweise gebe ich dir Recht Phino. Es kann aber auch nicht sein, dass man auf unbestimmte Zeit in einem Vertrag hängt, kriegt keine Info wann es fertig wird sodass man bestehende Verträge verwalten kann, und am Ende zieht der Anbieter die Faser aus dem Leerrohr wieder raus weil es die Hausnummer nicht gibt.
und am Ende zieht der Anbieter die Faser aus dem Leerrohr wieder raus weil es die Hausnummer nicht gibt.
Das ist aktuell mein persönliches Highlight. Also eher ein Lowlight..
Ich sehe die Mitteilung an beo als Sonderfall an. Normalerweise kommt die Auftragsbestätigung sehr zeitnah zur Aktivierung.
Noch einmal, es geht in dem erwähnten Urteil lediglich um eine (nun) ungültige Klausel in den AGB von Deutsche Giganetz.
Teilweise gebe ich dir Recht Phino. Es kann aber auch nicht sein, dass man auf unbestimmte Zeit in einem Vertrag hängt, kriegt keine Info wann es fertig wird sodass man bestehende Verträge verwalten kann, und am Ende zieht der Anbieter die Faser aus dem Leerrohr wieder raus weil es die Hausnummer nicht gibt.
Das sind aber zwei sehr unterschiedliche Szenarien. Das 2 extrem selten (aber in der Nachbarschaft passiert) und beim ersten Fall liegt es doch an sehr vielen externen Faktoren, es fängt doch schon damit an, wie viele in der Nachbarschaft auch eine Vertrag abgeschlossen haben und wie viele in der Nachbargemeinde.
Die Firmen haben für Tiefbau nur begrenzte Ressourcen. Wo würdest du zuerst bauen lassen, doch dort, wo du mehr Teilnehmer hast?
Und wenn jetzt die anderen Verträge dadurch nur kurze bezahlte Laufzeiten haben, baut man am besten gar nicht und lässt die Verträge auslaufen.
Nachteile nur für den Endkunden.
Mal ganz abgesehen von Sinn und Unsinn der AGB-Klausel der GigaNetz oder des jetzigen Urteils hierzu:
Ich habe meinem Vertrag bei der GigaNetz irgendwann im Sommer 2024 2023 abgeschlossen; seit Frühjahr 2024 wird gebaut und nach angefragter Auskunft soll die Inbetriebnahme im ersten Halbjahr 2025 erfolgen (Kabel in der Straße sind verlegt, aber die Verteilerkästen sind noch leer). Mein Vertrag besagte, dass ich das erste Jahr den schnellsten Tarif zu einem günstigen Preis erhalte (faktisch zum Preis eines langsameren Tarifs) und dann im zweiten Jahr auf Wunsch downgraden kann. Da bei Inbetriebnahme das erste Vertragsjahr auf Grund dieses Urteils schon rum ist, bin ich dann schon im zweiten Vertragsjahr und habe keine Chance mehr auf den Wechsel in den kleineren Tarif. Dann bezahle ich für das zweite Jahr (Restjahr) den eigentlich überteuerten (meine subjektive Sicht) Tarif.
Eine Kündigung zum Vertragsablauf meinerseits ist sehr wahrscheinlich das Ergebnis und vielleicht auch die reumütige Rückkehr zu DSL. Damit wäre weder mir noch GigaNetz noch der Digitalisierung des Landes ein Gefallen getan. Ganz schön verfahren, die Situation ...
Ich bin mal ehrlich: Ich verstehe dein Problem nicht.
Dass du eine Zeit lang den schnellsten Tarif zum Testen bekommst, ist doch ohnehin nur ein Gimmick.
Sollte die Entscheidung für oder wider Gf nicht danach ausgerichtet sein, was dein Budget und Bedarf sind?
Ich bin nach der Auffassung im 4. Jahr meines Vertrags, zahle trotzdem nur 24,90 für die 600er Leitung. Zumindest die Rechnungen scheinen sich nach 24 Monaten ab Schaltung zu richten.
Ich bin mal ehrlich: Ich verstehe dein Problem nicht.
Dass du eine Zeit lang den schnellsten Tarif zum Testen bekommst, ist doch ohnehin nur ein Gimmick.
Sollte die Entscheidung für oder wider Gf nicht danach ausgerichtet sein, was dein Budget und Bedarf sind?
Die Entscheidung für Glasfaser ist von mir nicht vor dem Hintergrund des aktuellen Bedarfs getroffen worden, sondern in Hinblick auf die Zukunft.
Das "Problem" ist, dass die zwischen der GigaNetz und mir getroffene vertragliche Vereinbarung durch das Urteil nun "uneindeutig" ist. Der Tarif MyNet1000 zum Preis des kleineren Tarifs für ein Jahr war für mich ein Gimmick, welches ich aber nun ggfs. zwangsweise im zweiten Vertragsjahr abnehmen muss. Ich werde nicht nach dem ersten Jahr in den kleineren Tarif wechseln können, zumindest nicht während der Grundlaufzeit des Vertrages. Also zahle ich für die restlichen Monate MyNet1000 zum teueren Originalpreis, muss kündigen und neu abschließen, um auf den gewünschten Tarif zu kommen. Zu welchen Konditionen, das steht jetzt in den Sternen.
Die Telekom ruft hier jede Woche zweimal mit neuen DSL-Angeboten an. Die sind aktuell günstiger und decken meinen Bedarf. Soll ich die Glasfaser nun ab Sommer nach vielleicht ein oder zwei Monaten in den Wind schießen?
Wegen der Mehrkosten für ein paar Monate komme ich nicht ins Armenhaus. Aber ich bleibe bei meiner Aussage: Das Urteil birgt für bereits abgeschlossene, aber noch nicht aktive Verträge unter Umständen einige Überraschungen, die der Sache Glasfaser nicht unbedingt zum Vorteil gereichen. Es gibt sicherlich auch Vertragskonstellationen, die zeitlich noch ungünstiger liegen, als das bei mir der Fall ist.
Ich sehe die Mitteilung an beo als Sonderfall an. Normalerweise kommt die Auftragsbestätigung sehr zeitnah zur Aktivierung.
Das ist kein Einzelfall. Für unsere Einliegerwohnung lasse ich nun einen separaten Anschluss legen, der zudem noch mit Sonderkonditionen angeboten wurde. (4,99 € für die ersten 12 Monate, keine Anschlussgebühr). Erstens habe ich mich über die Sonderkonditionen gewundert und gefreut, zweitens war ich über die Auftragsbestätigung verwundert, was bei unserem Hausanschluss in 09/2024 erst kurz vor Aktivierung erfolgte. Und der 2. Anschluss soll in 8-12 Wochen gebaut sein. Warten wir es ab - die MVLz läuft..... ![]()