Erfahrungen Hausbesitzer kostenloser Gebäudeanschluss mit oxg.de

  • Nun ja, jener Beitrag wurde nicht mit KI generiert und entspricht den Tatsachen.

    Mal eine Frage an HubeBube und mbo77: Sind Sie überhaupt Immobilieneigentümer?
    Hatten Sie den Beitrag gelesen und verstanden?

    Nur zu Ihrer Information: Es werden kostenlos Glasfaserdosen in jede Wohnung installiert.

    Natürlich kostet ein Glasfaservertrag bei einem der genannten Anbieter Geld, so wie bei jeden DSL-Vertrag auch.

    Mal ehrlich, halten Sie Ihre Reaktion für angemessen?

  • Frage, so als EON Kunde, woher hast Du die Informationen?

    Und direkt weitere Fragen fuer den Fall, dass Du Dich da tatsaechlich mit der OXG auskennst ;):

    1) Welche Netzstruktur verbaut OXG (PtP oder PTMP)?

    2) Da es vermutlich PtMP ist, welche aktive Technologie wird darauf betrieben GPON oder XGS-PON oder etwas exotischeres?

    3) Zu guter letzt, weisst Du vielleicht wie Vodafone ueber OXG Anschluesse sein TV Angebot realisiert, als (unicast) IPTV oder irgendwie als DVB-C Overlay?

  • Mal ehrlich, halten Sie Ihre Reaktion für angemessen?

    Da du neu im Forum bist, hättest du dir ruhig etwas Zeit nehmen können, dich über die Inhalte zu informieren. Viel Gehaltvolles kann ich nicht erkennen. Den Grundtenor findest du x-fach in vielen Beiträgen.

    Und da hat Hubebube schon recht. Dein Text wirkt recht botmäßig, mit dem Zwecke der Werbung.

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  • Hallo pufferueberlauf,

    ja, meinen Glasfaseranschluss habe ich bei EON, nur EON baute bei uns aus.

    1) PtMP (Punkt-zu-Mehrpunkt) wie alle anderen Glasfasernetzbetreiber auch.

    2) XGS-PON bis 10 GBit (erstmal).

    3) Vodafone ist auf dem OXG-Netz Vertragspartner wie 1&1, Bahnhof Netvärk und die übrigen Abschlussanbieter (die noch nicht genannt werden dürfen) auch. Vermutlich wird Vodafone mittels IPTV sein TV-Angebot realisieren. Man muss hierbei beachten das bei Glasfaser Farben für TV reserviert sind, darüber werden die Nodes mittels Glas versorgt (und danach auf Koaxialkabel umgesetzt). Ob Vodafone TV über Glasfaser (also kein IPTV) anbieten wird ist mir nicht bekannt, wäre jedoch technisch möglich.

  • 1) PtMP (Punkt-zu-Mehrpunkt) wie alle anderen Glasfasernetzbetreiber auch.

    Das ist so nicht ganz richtig, die DG baute lange in PtP Struktur aus, hat dann aber die Flexibilitaet von PtP genutzt um darueber PON anzubieten ()andersrum ist schwerer). Angekuendigt hat die DG, dass auf PtMP umgeschwenkt werden soll, aber ausser der Ankuendigung gab es IMHO bisher noch keine Bestaetigung, dass dieser Plan in die Tat umgesetzt wurde.

    2) XGS-PON bis 10 GBit (erstmal).

    Macht 2025 auch mehr Sinn als noch GPON ONTs zu verteilen.

    3) Vodafone ist auf dem OXG-Netz Vertragspartner

    Soweit so bekannt, auch die technische Option auf ein RF Overlay z.B. fuer ein DVB-C Angebot, die Frage ist halt was wird VF@OXG in der Realitaet anbieten.

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (30. August 2025 um 22:28)

  • aber ausser der Ankuendigung gab es IMHO bisher noch keine Betaetigung, dass dieser Plan in die Tat umgesetzt wurde.

    Ich meine mich zu erinnern, dass kleinere Technikgebäude zum Einsatz kommen, die nicht mehr begehbar sind. Das war meiner Meinung nach im Zusammenhang mit PtMP.

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  • Das waren doch eher Mini-PoPs für kleinere Gemeinden in denen der garagengroße PoP wenig Sinn gemacht hat?

    HubeBube
    8. Juni 2025 um 09:04
  • Das Reizwort darin ist "neues Netzkonzept". Das widerspricht sich für mich, wenn es einfach nur um neuere und kleinere Komponenten geht.

    Eine Verkleinerung kriege ich doch vor allem hin, wenn nicht mehr alle Fasern am PoP ankommen und dort geführt werden müssen.

    Aber abschließend ist das Sicherheit nicht klar.

  • Habe noch mal auf das alte Pressephoto fuer die neue Platform geblickt... die Fritzbox (!) im MFG scheint da mit einen Mehrfachstecker irgendwo aus demselben MFG mit Strom versorgt zu werden, aber einfache passive Splitter Standorte brauchen gar keinen Strom... Ich habe auch den Pressetext nochmal durchgesehen, da steht nichts belastbares drin, ausser dass die Central-Offices verkleinert werden, aber Central-Office ist das Aequivalent zu PoP oder Betriebsstelle und sagt exakt nichts darueber aus ob das Netz bis dahin als PtP oder PtMP gebaut wird. Ich neige dazu zu vermuten, dass die DG ihre eigentliches Netz weiter in PtP Form baut...

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  • Der Text ist irgendwie schräg. Ich verstehe nicht so richtig, wie der einen etwas helfen soll. Und den Tipp mit dem Medienberater würde ich eher verneinen, mit Haustürgeschäften habe ich bei Klienten nur schlechte Erfahrungen.

  • Sind Sie überhaupt Immobilieneigentümer?
    Hatten Sie den Beitrag gelesen und verstanden?
    Nur zu Ihrer Information: Es werden kostenlos Glasfaserdosen in jede Wohnung installiert.

    Natürlich kostet ein Glasfaservertrag bei einem der genannten Anbieter Geld, so wie bei jeden DSL-Vertrag auch.

    Ich weiß nicht, ob die beiden, aber ich bin mehrfacher Immobilienbesitzer. Mittlerweile wurden in 3 von 4 WEG-Objekten Gf eingebaut. Und bei jeden der 3 unterschiedlichen Netzbetreiber war es kostenlos. Dies ist aktuell Standard. Beim 4. gibt es Kabel GigaBit, da hat noch kein Netzbetreiber sich gemeldet.
    Ich habe ihren Beitrag mehrmals gelesen und war bei jeden mal verwirrter. Zum Schluss blieb bei mir hängen "Was will der Autor mir damit sagen?" Soll hier Werbung gemacht werden?

  • Welche Risiken geht der Immobilieneigentümer beim Unterschreiben eines Gestattungsvertrages ein?

    Keine!

    Das sehe ich anders. Beide mir bekannten Vertragswerke von OXG (FTTH und GF HüP) enthalten jeweils eine Klausel, mit der sich OXG das Recht einräumt, ein Haus bis in jede Wohnung mit Glasfaser zu versorgen. Und zwar für 15 Jahre ab Vertragsabschluss.

    Auf den ersten Blick sieht dies Vorteilhaft aus. Keine Kosten für die Eigentümer.

    Auf den zweiten Blick bekomme ich Bauchschmerzen.

    Wieso soll ich einem Unternehmen gestatten, in meiner Immobilie eine eigene Infrastruktur zu betreiben, die mich ggf. daran hindert, diese Infrastruktur nach meinen Vorstellungen zu errichten?

    Egal, bei welchem Stromanbieter ich Elektrizität beziehe. Oder bei welchem Kabelnetzbetreiber TV. Jeder Meter Leitung in meinem Objekt gehört der Eigentümergemeinschaft. Die kann damit tun und lassen, was sie will.

    OXG möchte aber, dass OXG in unserer Immobilie tun und lassen kann, was OXG will.

    Wozu? Was versprechen die sich davon?

    Es kann und wird ja so sein, dass am Ende OXG sich die Installation über die Jahre plus Zinsen plus Gewinn am Ende doch von mir holt. Der Anschluss wird für mich am Ende also teurer, als wenn ich ihn selbst bei einem Fachunternehmen beauftragen würde. Bei geringerem bis faktisch rechtlich nicht vorhandenem Mitspracherecht. Denn am Ende stelle ich OXG eine Carte Blanche aus. Und das, wo OXG faktisch derzeit weder per Telefon oder Fax erreichbar ist.

    Im Worst Case knallt mir dann irgend ein schlecht bezahlter Subunternehmer Kabelkanäle auf die Fassade oder den Strukturputz im Treppenhaus und OXG stellt sich taub oder zieht sich auf die Vertragsklauseln zurück.

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  • Dass ein weiterer Anbieter nicht die Infrastruktur nutzen kann und damit Quasi ausgeschlossen ist. Ich kenne Euren Vertrag nicht, aber ich kenne Fälle, wo die Kabel-TV-Infrastruktur im Haus dem Kabelnetzbetreiber gehört. Und da OXG zu Vodafone gehört, macht man mit der Glasfaser eben dasselbe, wen man es kann.

    Es kann und wird ja so sein, dass am Ende OXG sich die Installation über die Jahre plus Zinsen plus Gewinn am Ende doch von mir holt.

    Das machen aber alle Anbieter. Die Glasfaserverkabelung bei mir im Haus gehört auch der Telekom, nur die Kabelkanäle gehören mit.

    Der Anschluss wird für mich am Ende also teurer, als wenn ich ihn selbst bei einem Fachunternehmen beauftragen würde.

    Unwahrscheinlich, die werden keine verschiedenen Tarife anbieten. Auch wenn alles Dir gehört, wirst Du denselben Preis bezahlen müssen, und OXG/Vodafone freut sich über die initial eingesparten Einmalkosten.

    Bei geringerem bis faktisch rechtlich nicht vorhandenem Mitspracherecht. Denn am Ende stelle ich OXG eine Carte Blanche aus. Und das, wo OXG faktisch derzeit weder per Telefon oder Fax erreichbar ist.

    Ja, komisch sind die, bei uns tut sich auch nichts. Ich weiß nichteinmal, ob die Hausverwaltung die Einverständniserklärung überhaupt abgegeben hat, oder ob die einfach die vom TV-Kabelnetz verwenden. Denn laut Webseite wurde bei uns die Erklärung abgegeben.

  • Auch wenn alles Dir gehört, wirst Du denselben Preis bezahlen müssen, und OXG/Vodafone freut sich über die initial eingesparten Einmalkosten.

    Angenommen, eine Wohnung soll grundlegend saniert werden. Die komplette Versorgung mit GF wird auf Unterputz umgestellt und in das Schalterprogramm integriert. So wie es bei Telefon und TV seit Jahrzehnten üblich ist.

    Wenn ich Eigentümer bin, dann suche ich mir den Handwerker aus, der mir dafür das preisgünstigste Angebot macht.

    Ist OXG der Eigentümer, dann können sie mir faktisch jeden Preis diktieren. Denn ich darf deren Eigentum in meinem Objekt nicht anfassen.

    Mit solchen "Contracting" Konstrukten habe ich bislang nur schlechte Erfahrungen gemacht. Als Laie sieht man gar nicht die Fallstricke, die sich aus so einem Konstrukt ergeben können. Und juristisch möchte man sich gar nicht mit so einem Laden auseinander setzen.


    Daher bin ich für klare Verhältnisse. Bis zum HüP im Keller gehört die Faser OXG. Ab da ist es meine Sache. So wie bei Wasser, Strom, Gas, TV, Telefon und allen anderen Versorgern auch. Sollte eines Tages ein zweiter Anbieter seine GF verlegen, dann kann ich im Patchfeld im Keller die Wohnung von OXG nach XYZ umstecken und das wars. Keine langen Diskussionen, keine Fallstricke, keine juristischen Fußangeln.

  • Daher bin ich für klare Verhältnisse. Bis zum HüP im Keller gehört die Faser OXG. Ab da ist es meine Sache. So wie bei Wasser, Strom, Gas, TV, Telefon und allen anderen Versorgern auch. Sollte eines Tages ein zweiter Anbieter seine GF verlegen, dann kann ich im Patchfeld im Keller die Wohnung von OXG nach XYZ umstecken und das wars. Keine langen Diskussionen, keine Fallstricke, keine juristischen Fußangeln.

    Dann mache es doch selber. Du wirst aber sehen, dass eine InHouse Ausbau kein Schnäppchen bei einem Einzelauftrag ist. Für ein MFH mit 8 Parteien lagen die Angebote bei 9.000-12.000. ja alle wollten es in hübsch machen mit Unterputz Leerrohre.

    Aber bei einem 80er Jahre Haus haben wir abgelehnt. Dann doch kostenlos und überstreichbare Kabelkanäle, wenn sie dann kommen.

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  • Du übersiehst, dass die CuDA für das Telefon/VDSL zwar dein Eigentum ist, Du jedoch das exklusive Nutzungsrecht (üblicherweise) an die Deutsche Telekom abgetreten hast.

    Denn in TKG § 145 Netzinfrastruktur von Gebäuden ist bestimmt, das "Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen."

    Dieser Abschlusspunkt ist passiv. TKG § 73
    Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
    "Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt." Bleiben wird bei der CuDA ist der Abschlusspunkt die TAE-Dose und nicht der APL im Keller.

    Ersetzen wir nun APL durch HÜP und TAE-Dose durch Gf-TA/Glasfaserdose wird klar, woran Du herumbasteln darfst. Das ist sicher nicht an einer Leitung vor dem Gf-TA/Glasfaserdose.

    Natürlich gibt es ohne Kläger auch kein Richter, ich wünsche niemandem, das hiermit Bekanntschaft gemacht wird: StGB § 317 Störung von Telekommunikationsanlagen
    "Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

  • Ich sehe da kein Problem. Der riesen Unterschied ist nämlich der, dass das Recht des Betreibers auf den Netzabschluss mit dem Ende des Vertrags mit dem Provider endet und eben nicht erst nach 15 Jahren. Eine "tote" Leitung, die mir gehört, kann ich beliebig verändern, verlegen oder sonst was mit tun.

    Eine "Störung von Telekommunikationsanlagen" halte ich für sehr, sehr weit hergeholt.

  • Dann mache es doch selber. Du wirst aber sehen, dass eine InHouse Ausbau kein Schnäppchen bei einem Einzelauftrag ist. Für ein MFH mit 8 Parteien lagen die Angebote bei 9.000-12.000. ja alle wollten es in hübsch machen mit Unterputz Leerrohre.

    Aber bei einem 80er Jahre Haus haben wir abgelehnt. Dann doch kostenlos und überstreichbare Kabelkanäle, wenn sie dann kommen.

    Zu diesem Zweck habe ich vor Jahrzehnten Leerrohre als Reserve gelegt, die in Multimedia-UP Dosen enden. Mindestens die Speedpipes kann ich da selber einziehen. Bei korrekter Verlegung ist dann das Einblasen der GF wohl keine Raketentechnik.

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  • Eine "Störung von Telekommunikationsanlagen" halte ich für sehr, sehr weit hergeholt.

    Deshalb schrieb ich ja, wo kein Kläger auch kein Richter. Letzterer klärt dies jedoch im Streifall als Einzelfallentscheidung.

    Die Problematik ist doch Folgende: akzeptiert der Gf-Provider dein Gf-Ausbau zwischen HÜP und Gf-TA, denn er tritt dafür in Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Anschlusses. In meinem Fall hatte ich Glück und der Provider hat dies getan. Das ist jedoch ein Einzelfall der bei einem anderen ganz anders gehandhabt werden kann.

    Jetzt kann man auch argumentieren, das in einem EFH bisher der HÜP manchmal Gf-TA Eigenschaften besitzt. Im Streitfall müssen dies Juristen und Gerichte klären, ob ein HÜP immer ein HÜP ist oder doch manchmal ein Kombigerät aus HÜP und Gf-TA. Wir können hier im Forum auch nur mutmaßen.

    Leider haben wir diese unklare Situation HÜP/Gf-TA/passiver Netzabschluss/Endgerät, da sich die Gf-Infrastrukturanbieter einen feuchten Kehricht um das TKG geschert haben und die BNetzA als Aufsichtsbehörde zum Nachteil des Teilnehmers untätig geblieben ist.

    Genauso die Bauämter, die als Aufsichtsbehörde darüber zu wachen haben, dass seit 2016 errichtete oder umfassend sanierte Gebäude mit einer passiven Netzinfrastruktur für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten sind (TKG §145).