OXG - Open (X)Access Glasfaser - ist ein Jointventure aus der Vodafone Deutschland und der Altice (Frankreich).
Es handelt sich hierbei um einen reinen Glasfasernetzbetreiber, also kein Anschlussanbieter (Provider).
Das gesamte Projekt ist privat finanziert, es werden keinerlei Fördermittel abgerufen, ein Ausbau in den geplanten Gebieten erfolgt (auch wenn in einer Straße kein einziger Hauseigentümer seine Immobilie anschliessen lässt).
Aktuell sind auf diesem OpenAccessGlasfasernetz verfügbar: Vodafone (wen wunderts?), 1&1, Bahnhof Nätverk (Provider aus Schweden, aktuell in Skandinavien und Nierlanden aktiv, ab 2026 auch in Deutschland, überall dort wo OXG seine Glasfaserdosen betrieben wird).
Solange ein Ausbaugebiet noch nicht abgeschlossen ist (aktuell sind alle Ausbaugebiete noch nicht abgeschlossen!) ist dies für den Immobilieneigentümer absolut kostenfrei. Danach behält sich die OXG 1.200€ je Glasfaseranschluss vor (betrifft Leute die entweder nie erreichbar waren oder "das nicht brauchen" oder "ich entscheide über den Glasfaseranschluss wenn es soweit ist" oder ähnlichen sinnfreien Einwänden).
Welche Risiken geht der Immobilieneigentümer beim Unterschreiben eines Gestattungsvertrages ein?
Keine!
Warum ist das so?
1. Direkt im Einleitungssatz steht das Ausbau und Betrieb kostenlos sind.
2. In diesem Vertragswerk sind keinerlei Sanktionierungmaßnahmen definiert, demzufolge kann keine der beiden Parteien die jeweils andere Partei im Falle einer Nichtumsetzung verklagen.
Wenn also ein Medienberater der Vodafone welcher im Auftrag der OXG handelt bei Ihnen klingelt, lassen Sie sich seinen Ausweis zeigen (auf der Webseite der Vodafone können Sie sich sogar davon überzeugen ob dier Ausweis echt ist, also kein Spitzbube Sie belästigt), dort können Sie lesen das er/sie den Haustürkodex zu befolgen hat (bedeutet man darf Sie nicht unter Druck setzen!), und bitten ihn/sie höflich zu Beratungsgespräche herein. Verkaufen kann er/sie Ihnen nix, es geht NUR um den Gestattungsvertrag.
Wichtiger TIPP: Schliessen Sie den Gestattungsvertrag unbedingt bei einem Medienberater ab! Natürlich könnten Sie das auch online erledigen, aber dann haben Sie im Problemfall keinen persönlichen Ansprechpartner (was bereits mehrfach dazu führte das des Nachbars Haus angeschlossen wurde, das eigene trotz Online-Gestattungsvertrag jedoch nicht - schon bitter wenn es hätte kostenlos sein können).
Sollte sich Ihr Objekt in einem der mittlerweile zahlreichen Ausbaugebiete der OXG befinden, warten Sie einfach bis ein Berater bei Ihnen klingelt. Sollten Sie nicht zuhause sein und keinen Hinweis "Werbung verboten!" auf Ihrem Briefkasten haben, wird der Berater eine Terminkarte bei Ihnen einwerfen.