Sehr guter Punkt. Das könnte eine Lösung sein.
Hier würde ich aber auch im Vorfeld mit dem Vermieter sprechen, sofern ONT und g.hn im Keller über den Allgemeinstrom versorgt werden müssen.
Denkbar wäre den gemessenen oder aus Datenblättern abgeleiteten Stromverbrauch vom Allgemeinstrom ab zu ziehen und dir dann über die Nebenkostenabrechnung in Rechnung zu stellen.
Ebenso stellt sich hier die Frage, ob besagte Kupferleitung an beiden Enden über entsprechende Buchsen verfügt, sprich du ohne Modifikationen die g.hn Hardware einfach einstecken kannst. Falls das nicht der Fall ist, muss nachgerüstet werden, was im Besten Fall nach Absprache selbst erledigt werden kann, möglicherweise aber vom Beauftragten Elektriker erledigt werden muss. Und im schlimmsten Fall stellt der Vermieter sich komplett quer und verweigert dir, das Kabel zu nutzen.
Zudem, wenn ONT und g.hn Punkt im Keller hängen, kann theoretisch jeder dran und manipulieren. Ist zwar zugegebenermaßen unwahrscheinlich aber eben möglich.