Vermieter verweigert Einrichtung der Inhouse-Verkabelung/ bn:t stellt sich quer - was tun?

  • Sehr guter Punkt. Das könnte eine Lösung sein.

    Hier würde ich aber auch im Vorfeld mit dem Vermieter sprechen, sofern ONT und g.hn im Keller über den Allgemeinstrom versorgt werden müssen.

    Denkbar wäre den gemessenen oder aus Datenblättern abgeleiteten Stromverbrauch vom Allgemeinstrom ab zu ziehen und dir dann über die Nebenkostenabrechnung in Rechnung zu stellen.

    Ebenso stellt sich hier die Frage, ob besagte Kupferleitung an beiden Enden über entsprechende Buchsen verfügt, sprich du ohne Modifikationen die g.hn Hardware einfach einstecken kannst. Falls das nicht der Fall ist, muss nachgerüstet werden, was im Besten Fall nach Absprache selbst erledigt werden kann, möglicherweise aber vom Beauftragten Elektriker erledigt werden muss. Und im schlimmsten Fall stellt der Vermieter sich komplett quer und verweigert dir, das Kabel zu nutzen.


    Zudem, wenn ONT und g.hn Punkt im Keller hängen, kann theoretisch jeder dran und manipulieren. Ist zwar zugegebenermaßen unwahrscheinlich aber eben möglich.

  • Zudem, wenn ONT und g.hn Punkt im Keller hängen, kann theoretisch jeder dran und manipulieren. Ist zwar zugegebenermaßen unwahrscheinlich aber eben möglich.

    Das könnte in einem abschließbaren Schrank realisiert werden, wie man das auch bei g.fast macht.

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  • Danke für die Tipps, ich werde mich nach meinem Urlaub in 10 Tagen nochmal mit der Sache befassen. Der Provider reagiert weiter gar nicht, Vermieter hat nun eine Frist von mir bekommen - habe ihm klar gemacht, dass mir ein Schaden entsteht, wenn er nicht für die Infrastruktur sorgt.

    alex_k : Das mit dem Bier ist ein Wunschdenken, die Realität sieht leider anders aus..

    Das paradoxe an der Geschichte ist - er kann das alles ja von der Steuer wieder absetzen und zusätzlich von mir das Entgelt (jährlich 60€) verlangen.. Aber dumm bleibt dumm.

  • Danke für die Tipps, ich werde mich nach meinem Urlaub in 10 Tagen nochmal mit der Sache befassen. Der Provider reagiert weiter gar nicht, Vermieter hat nun eine Frist von mir bekommen - habe ihm klar gemacht, dass mir ein Schaden entsteht, wenn er nicht für die Infrastruktur sorgt.

    alex_k : Das mit dem Bier ist ein Wunschdenken, die Realität sieht leider anders aus..

    Das paradoxe an der Geschichte ist - er kann das alles ja von der Steuer wieder absetzen und zusätzlich von mir das Entgelt (jährlich 60€) verlangen.. Aber dumm bleibt dumm.

    Ganz ehrlich: einem solchen Vermieter würde ich kein "Geschenk" machen, so dass Du die Verlegung im Haus bezahlst und er dann später von der Glasfaser in die Wohnung den Vorteil zieht.

    Hätte ich mangels Alternativen die Verlegung bezahlt, würde ich dann beim Auszug dem Vermieter das Angebot machen, dass er für die 700 € die Leitung übernehmen kann, andernfalls würde ich die wieder ausbauen lassen und das Geld dafür ausgeben, nur um den zu ärgern. Sollte nämlich bis dahin Kupfer abgeschaltet sein, hat er ein Problem ;)

    Aber realistisch würde ich in Deinem Fall zumindest versuchen, auf g.hn zu setzen. Das hat allerdings das mögliche Risiko, dass das das DSL der anderen beiden Hausbewohner stört, dann liegt das Problem wieder bei Dir. Aber vielleicht geht es ohne Störung, hängt von zu vielem ab, um das vorher zu sagen.

  • - gem. TKG ist die Inhouse-Verkabelung Vermietersache, er kann dies aber über das Glasfaserbereitstellungsentgelt auf mich als Mieter umlegen (60€ jährlich)

    Bietet der Netzbetreiber überhaupt die Inhaus-Verkabelung gegen ein Glasfaserbereitstellungsentgelt an? Denn selber berechnen darf der Vermieter das nicht, erlaubt ist nur die Gebühren vom Netzbetreiber 1:1 durchzureichen.

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  • GlasfaserFORUM Wie ich oben schon beschrieben habe, gibt es diverse technische Möglichkeiten eine vorhandene Leitung zu nutzen.

    Hast du jetzt einen Telefonanschluss per Kupferkabel und damit verbunden DSL? Oder hast du Internet per Kabel-TV-Anschluss.

    Wir könnten dir da je nach Ausgangslage viele Varianten aufzeigen. Dies geht aber nur, wenn du uns Fotos lieferst. Und zwar möglichst viele von beiden Endpunkten wie du jetzt Internet bekommst, allen voran die Dosen und wenn es geht die Bezeichnungen auf den Kabel.

    Ich möchte dem Elektriker nicht zu nahe treten, aber er ist möglicherweise mit Scheuklappen unterwegs.

  • Bietet der Netzbetreiber überhaupt die Inhaus-Verkabelung gegen ein Glasfaserbereitstellungsentgelt an? Denn selber berechnen darf der Vermieter das nicht, erlaubt ist nur die Gebühren vom Netzbetreiber 1:1 durchzureichen.

    Hier beschreibt die Firma was sie leisten.

    Das Einzige, was ich noch nicht gefunden habe, sind die technischen Daten zur Glasfaser, immerhin ist beschrieben, dass sie Fibertwist als Gf-TA einsetzen. Somit gibt es in alle Richtung einfache Optionen.

  • Die Darstellungen beziehen sich aber immer auf EFH und den Router neben dem HüP Gf-TA im Keller. bei einem MFH ermöglicht diese Bauart ohene weiter Maßnahmen aber den Zugriff von anderen Mietern auf dies Anschlüsse, was ja normalerweise nicht gewünscht ist. Daher sollte in einem MFH immer eine Gf-Leitung vom HüP in die jeweiligen WE der Mieter geführt werden (Sternverkabelung nach DIN 50173 / NE4). Die GF-Netzebene 4 (NE4) ist bei der Telekom auch immer im Eigentum der Telekom und dort dürfen auch nur Techniker der Telekom oder von ihr Beauftragte Hand anlegen.

    Wie dieses von anderen Netzbetreibern gehandhabt wird, muß jeweils mit diesem geklärt werden.

    Einen Anhaltspunkt gibt aber der §73 des TKG im Abs. 1. Dort lauten Satz 1 und 2: "Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer
    zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; ..."

    Beides scheint hier nicht wirklich erfüllt zu sein. Leider ist die Mißachtung dieser Regelung in §228 des TKG nicht strafbewehrt.

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  • Das mit dem MFH ist aber nicht von Interesse, weil es ja nur drei Parteien sind und dann verfährt bn:t laut Text so wie abgebildet:
    Die Inhouse-Verkabelung auf der sogenannten Netzebene 4 (NE4) liegt bei Einfamilienhäusern und Häusern mit bis zu 3 Haushalten im Verantwortungsbereich des Eigentümers. Sie haben zwei Möglichkeiten zur Realisierung dieses Vorhabens: ;)

  • Einen Anhaltspunkt gibt aber der §73 des TKG im Abs. 1. Dort lauten Satz 1 und 2: "Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer
    zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; ..."

    Beides scheint hier nicht wirklich erfüllt zu sein. Leider ist die Mißachtung dieser Regelung in §228 des TKG nicht strafbewehrt.

    Die Forderung ist gut, aber das Leben im Wohnungswesen ist häufig ein anderes.
    Da kann man eine derartige Forderung bei Nichterfüllung kaum unter Strafe stellen, weil da auch ganz andere rechtliche Faktoren aus dem Eigentumsrecht eine Rolle spielen können.

  • Frage an den TE GlasfaserFORUM
    Warum musst du schon jetzt bezahlen, ist dein alter Vertrag schon ausgelaufen?
    Weil bis zu 12 Monate ist man ja Grundgebührbefreit wenn der Altvertrag noch läuft laut Webseite.
    Einfacher Wechsel

    Bis zu 12 Monate parallel zum Kupferanschluss mit Glasfasertechnik surfen bis der Vertrag beim jetzigen Anbieter endet. Solange der Telefonanschluss bei Ihrem jetzigen Anbieter noch läuft, zahlen Sie bei uns (je nach Kündigungsfrist bis zu zwölf Monate lang) keine Grundgebühr, sondern erst wenn die Rufnummernübernahme im Rahmen der Umstellung („Portierung“) erfolgt ist.

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  • Das hat allerdings das mögliche Risiko, dass das das DSL der anderen beiden Hausbewohner stört, dann liegt das Problem wieder bei Dir.

    Er hat doch schon geschrieben das die Kupferleitung entfernt und durch Glasfaser ersetzt werden würde vom Elektriker. Daraus habe ich geschlossen das jede Partei ein eigenes Kabel aus dem Keller in die Wohnung hat. Und selbst wenn nicht bieten moderne g.hn2 Geräte das ausklammern der entsprechenden Frequenzen an um DSL/VDSL nicht zu stören.

  • Aber realistisch würde ich in Deinem Fall zumindest versuchen, auf g.hn zu setzen. Das hat allerdings das mögliche Risiko, dass das das DSL der anderen beiden Hausbewohner stört, dann liegt das Problem wieder bei Dir. Aber vielleicht geht es ohne Störung, hängt von zu vielem ab, um das vorher zu sagen.

    Warum sollten die anderen beiden Nutzer von DSL jetzt mehr gestört werden, wenn einer weniger am selben Strang kein DSL mehr macht? Selbst ein Giga Bridge kann das nicht "verschlimmer".

  • Er hat doch schon geschrieben das die Kupferleitung entfernt und durch Glasfaser ersetzt werden würde vom Elektriker.

    Es ging um Alternativen, und zwar konkret die Nutzung von G.hn auf der bestehenden CuDA.

    Daraus habe ich geschlossen das jede Partei ein eigenes Kabel aus dem Keller in die Wohnung hat. Und selbst wenn nicht bieten moderne g.hn2 Geräte das ausklammern der entsprechenden Frequenzen an um DSL/VDSL nicht zu stören.

    Wenn das so störungsfrei geht, dann ist ja gut.

    Warum sollten die anderen beiden Nutzer von DSL jetzt mehr gestört werden, wenn einer weniger am selben Strang kein DSL mehr macht? Selbst ein Giga Bridge kann das nicht "verschlimmer".

    Weil er dann statt DSL G.hn macht. Das könnte das DSL der beiden anderen stören. Insbesondere wenn die beiden anderen Vectoring machen und dann ein Sender hinzukommt, der auf das Vectoring keine Rücksicht nimmt, würde ich da Störungen nicht ausschließen wollen.

    Aber wenn G.hn auf CuDA trotz Ausklammerung aller DSL-Frequenzen immer noch so gut läuft, dann ist ja gut. Meine Erfahrung mit G.hn beschränkt sich auf Coax, weil CuDA dafür weniger geeignet erschien.

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  • Es ging um Alternativen, und zwar konkret die Nutzung von G.hn auf der bestehenden CuDA.

    Ja aber wie gesagt er hat geschrieben das sein Kuperkabel gegen Glasfaser getauscht werden würde. Das impliziert das auf diesem Kupferkabel nur er sein DSL hat und niemand anders. Folglich müssen die anderen beiden Parteien ihre eigenen Kabel haben und somit ist eine Störung durch g.hn nicht möglich.