Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

  • Hi
    vielleicht in der überregionalen Presse nicht so vertreten: hier in den Flutgebieten aus 2021 wird in der ersten Stadt nun das Kupfernetz abgeschaltet. In Gemünd hatte es aber auch die gesamte Betriebsstelle überflutet + unterspült das dürfte die Entscheidung "beschleunigt" haben.

    Wiederaufbau mit Glasfaser: Die alten Kupferleitungen in Gemünd sind ab November tot
    1500 Kilometer Glasfaser hat die Telekom in den Flutgebieten im Kreis Euskirchen verlegt. In Gemünd wird das Kupfernetz abgeklemmt.
    www.ksta.de


    Wer bis dahin nicht am neuen Netz hängt, hat defacto nurnoch Mobilfunk

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  • Nun ja, jetzt Butter bei die Fische: Dort ist eine Katastrophe geschehen, die eine komplette TK-Infrastruktur vernichtet hat. Warum sollte nun ausgerechnet bei einem Neuaufbau ohne Not alte Kupfertechnologie verwendet werden?

    Aus diesem traurigen Spezialfall sollte nichts Allgemeingültiges abgeleitet werden. Außer der Erkenntnis, dass ein regionaler Neubau von TK-Infrastruktur nur noch auf Glasfasertechnologie basiert.

  • Und selbst wenn: in diesen Fällen hat jeder noch einmal die Chance, einen Glasfaseranschluss zu bestellen.

    Es wird keine Kupferabschaltung geben, wo nicht vor der Abschaltung nochmal ausgebaut bzw. angeschlossen wird, und zwar unter Hinweis auf die geplante Abschaltung.

  • Also die Telekom hatte seinerzeit Ende 2021 bereits gesagt das man die Betriebsstelle in dem konkreten Ort aufgeben werde und hat generell für alle Gebiete einen breiten Glasfaserausbau angekündigt (dabei war Kupferabschaltung aber nicht unbedingt kommunziert). Es wurde auch sehr viel ausgebaut aber natürlich brauchten sie von jedem Eigentümer erstmal die Zustimmung. Wer da nein gesagt hat der hat heute keinen Anschluss.
    Die Gegend dort ist generell nicht eben, es gab durchaus Straßen in denen die Vorgärten/Straßenverteiler etc. noch alle in Takt waren - aber es soll auch viele nachträgliche Schäden (Korrision) gegeben haben und die Betriebsstelle war halt kaputt.
    Bisher wurde das alles über so einen Notfallcontainer angebunden, der soll jetzt aber wohl zurückgebaut werden.

    Die Entscheidung Kupfer abzuschalten ist nachvollziehbar, konkreter Auslöser dürfte jetzt aber die Situation mit der Vermittlungsstelle gewesen sein. Hier übrigens ein Video von dieser:

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    Einmal editiert, zuletzt von Erzknolle (29. Juni 2024 um 21:28)

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  • Warum sollte nun ausgerechnet bei einem Neuaufbau ohne Not alte Kupfertechnologie verwendet werden?

    Weil Telefon nun mal über die Telefondose mit Kupferkabel kommt? Wer sich nicht damit beschäftigt und ggf. sogar der Meinung ist "Ich brauche kein Internet" kann da schnell in eine ablehnende Haltung verfallen.

  • Wie ja im Artikel zu lesen ist: nicht alle Häuser haben schon Glasfaser, und Kupfer läuft auch noch. Es wird nicht mehr repariert. Man kann nur hoffen, das der Glasfaseranschluss fertig, bevor Kupfer sich verabschiedet.

  • Ich kenne nicht die Vorgehensweise der Telekom. Letztlich ist das jedoch mit einem ONT und dem für den Provider billigsten Router mit analogem Telefoneingang zu lösen.

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  • Weil Telefon nun mal über die Telefondose mit Kupferkabel kommt? Wer sich nicht damit beschäftigt und ggf. sogar der Meinung ist "Ich brauche kein Internet" kann da schnell in eine ablehnende Haltung verfallen.

    Es gibt genügend Gegenden, in denen du Kupfer bekommst, wenn du neu baust.

    War bei uns auch so. Habe nur Glück, dass wir im Speckgürtel wohnen und vier Jahre späte doch noch GF kam.

  • Es gibt genügend Gegenden, in denen du Kupfer bekommst, wenn du neu baust.

    Das bestreite ich definitiv nicht. Leider muss man dazu sagen ...

    Oder Du bekommst überhaupt nichts, weil der Anbieter, bei dem Du den Hausanschluß bestellt hast, die Errichtung dieses Anschlußes aus Kostengründen ablehnt. So etwas steht z.B. bei der Telekom in den AGB für den Hausanschluß im Punkt 1.1. Ausnahme ist nur die Verpflichtung nach Teil 9 TKG.

  • Weil irgendwie nicht jeder (ohne bezahlen) an den Artikel kommt:
    es wird eine konkrete Zahl (mehrere Hundert) an betroffenen Haushalten genannt, welche ca. 20% der für die Gemeinde Gemünd gemeldeten Haushalten entspricht. Sind doch mehr die es bisher nicht haben ausbauen lassen..

    Ob die, wenn sie jetzt doch noch beauftragen, bevorzugt werden bei den Hausanschlüssen?
    Mal unabhängig von der Frage, ob jetzt die 799,- aufgerufen werden, nachdem man nicht im Erstausbau mit dabei war - was für einige Haushalte auch schwer zu finanzieren ist

    Einmal editiert, zuletzt von Erzknolle (30. Juni 2024 um 02:06)

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  • Das bestreite ich definitiv nicht. Leider muss man dazu sagen ...

    Oder Du bekommst überhaupt nichts, weil der Anbieter, bei dem Du den Hausanschluß bestellt hast, die Errichtung dieses Anschlußes aus Kostengründen ablehnt. So etwas steht z.B. bei der Telekom in den AGB für den Hausanschluß im Punkt 1.1. Ausnahme ist nur die Verpflichtung nach Teil 9 TKG.

    Aber genau dies ist doch in der speziellen Situation gegeben. Es gab ein Cu-Netz, welches komplett zerstört wurden. Jetzt ist jemand nach TKG/BNetzA zum Aufbau von Kommunikation verpflichtet. Ob nun Cu oder GF ist ja egal. Aber wenn jemand nicht will, kann man ihn nicht zwingen. Für mich stellt sich aber die Frage, ob solch eine Infrastruktur nicht aus dem. Katastrophengeldern zu finanzieren ist.

  • Weil irgendwie nicht jeder (ohne bezahlen) an den Artikel kommt:
    es wird eine konkrete Zahl (mehrere Hundert) an betroffenen Haushalten genannt, welche ca. 20% der für die Gemeinde Gemünd gemeldeten Haushalten entspricht. Sind doch mehr die es bisher nicht haben ausbauen lassen..

    Ob die, wenn sie jetzt doch noch beauftragen, bevorzugt werden bei den Hausanschlüssen?
    Mal unabhängig von der Frage, ob jetzt die 799,- aufgerufen werden, nachdem man nicht im Erstausbau mit dabei war - was für einige Haushalte auch schwer zu finanzieren ist

    20 % ist eine interessante Zahl. Das heißt, dass es sich für Telekom mehr lohnt auf 20% von Kunden zu verzichten als Kupfernetz am laufen zu halten. Wäre interessant zu wissen, wo die Schwelle liegt.

  • Auch nur eine Vermutung meinerseits: zur Überbrückung bis ein leistungsgebundenes TK-Netz errichtet ist und für die Hilfsdienste wurden viele Gemeinden mit "Mobilfunk-Containern" versorgt. Evtl. hat der trügerische Gedanke gesiegt ein LTE/5G Mobilfunknetz sei ausreichend.

    Meine Erfahrungen hierzu sind die folgenden. So lange Internet-Access über Kupfer- und Glasfaserkabel verfügbar ist, dann ist LTE/5G durchaus eine Alternative. Fällt nur eine der leitungsgebundenen Zugriffe aus, dann ist das LTE/5G Netz völlig überbucht und eine Datenkommunikation ist nicht mehr möglich. Ich rede hier von einem noch nicht einmal 5000 Einwohner zählenden Dorf, das mit Mobilfunk von allen Mobilnetzbetreibern versorgt wird. Also eher eine luxuriöse Mobilfunksituation. Von Vodafone bereits mit 5G versorgt, von allen anderen (noch) nur mit LTE.

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  • Scheinbar müsste die BNetzA nicht bestimmen. Neben der Telekom baut auch Vodafone.

    Das Vodafone-Projekt Ahrntal in den fünf Kommunen Bad Neuenahr, Heimersheim, Sinzig, Bad Bodendorf und Löhndorf umfasst Tiefbauarbeiten auf einer Trassenlänge von etwa 22 Kilometern sowie die Errichtung von 48 Glasfaser-Knotenpunkten. stand 2023

  • Weil irgendwie nicht jeder (ohne bezahlen) an den Artikel kommt:
    es wird eine konkrete Zahl (mehrere Hundert) an betroffenen Haushalten genannt, welche ca. 20% der für die Gemeinde Gemünd gemeldeten Haushalten entspricht. Sind doch mehr die es bisher nicht haben ausbauen lassen..

    Ob die, wenn sie jetzt doch noch beauftragen, bevorzugt werden bei den Hausanschlüssen?
    Mal unabhängig von der Frage, ob jetzt die 799,- aufgerufen werden, nachdem man nicht im Erstausbau mit dabei war - was für einige Haushalte auch schwer zu finanzieren ist

    Ich würde gefühlt davon ausgehen, dass die Hausanschlüsse gebaut werden bevor die Cu-Abschaltung erfolgt und dass die 799,- nicht anfallen werden.

    Für die Telekom ist es ja ähnlich wie bei einer Erstvermarktung, dass viele Anschlüsse gleichzeitig erstellt werden und es so einigermaßen wirtschaftlich gemacht werden kann.


    Und warum ich denke, dass die 799,- nicht fällig werden: weil das unweigerlich zu Klagen führen wird und die Telekom weder einen Stillstand noch ein Präzedenzurteil gegen sie haben möchte.

    Es gibt/gab ein (derzeit) funktionierendes Kupfernetz. Die Telekom möchte das durch Glasfaser ersetzen, weil sie damit hohe künftige Instandhaltungskosten für das Kupfernetz vermeiden will. Den Vorteil dieser Umstellung hat ausschließlich die Telekom. Die dadurch entstehenden Kosten (799,-) wird sie so kaum auf den Kunden umlegen können, da dieser keinen Vorteil hat. Wie wird wohl ein Richter entscheiden, wenn das vor Gericht ginge.

    Die Telekom wird vermeiden wollen, aufgrund der Versorgungsverpflichtung dazu verdonnert zu werden, das Cu-Netz für diese wenigen Anschlüsse weiterbetreiben zu müssen.

    Nur, dass die BNetzA der Telekom so erlaubt hat, heißt nicht, dass das aufgrund des Gesetzestextes auch vor Gericht so Bestand hat, denn versorgen muss die Telekom ja trotzdem(*). In einem anderen Bereich, wo ich etwas tieferen Einblick habe, sehe ich, wie oft die BNetzA vom Gericht "zurechtgerückt" wird. Die Betroffenen sind dort allerdings keine Endkunden, sondern selber Marktteilnehmer mit entsprechenden Rechtsabteilungen. Daher: wenn ein Kunde klagt würde es spannend, und das wird die Telekom eventuell vermeiden wollen. Solange es kein Urteil gibt, kann man ja immer mit den später kostet es 799,- drohen, denn sobald es ein Urteil gibt, entfällt diese Drohkulisse und noch weniger werden sich entscheiden, weil alle wissen, bei Cu-Abschaltung gibt es das ja auch.

    (*) es ist äußerst unwahrscheinlich, dass die BNetzA einen anderen Anbieter zur Versorgung verpflichten wird, wenn die Telekom bisheriger Anbieter war und diese auch das Ersatznetz aufbaut.

    Daher: alles politische und juristische Spielchen.

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  • Die Telekom wird vermeiden wollen, aufgrund der Versorgungsverpflichtung

    Sie hat keine Versorgungsverpflichtung! Das ist Dein Denkfehler!
    Sie muss keinen Anschluß schalten, so lange sie nicht von der BNetzA nach Teil 9 des TKG dazu verpflichtet wird!

    bisheriger Anbieter war und diese auch das Ersatznetz aufbaut.

    Das kann höchstens mit dem, bis zum Eintreffen des Schadensereignisses vorhandenen, Vertragsverhältnis begündet werden. Dann hätte der Kunde aber diesen Vertrag weiter finanziell bedienen müssen. Er hätte zwar Anspruch auf Entschädigung gemäß §58 TKG gehabt aber das ist ein anderes Thema. Ist der Vertrag nach dem Ereignis aufgehoben/gekündigt und nicht ruhend gestellt worden, hat der Kunde wohl keinen Anspruch mehr weiterhin zu den alten Bedingungen und mit der Technik versorgt zu werden.

  • Sie hat keine Versorgungsverpflichtung! Das ist Dein Denkfehler!
    Sie muss keinen Anschluß schalten, so lange sie nicht von der BNetzA nach Teil 9 des TKG dazu verpflichtet wird!

    Das wird sie aber werden. Ein Anbieter wird auf jeden Fall dazu verpflichtet werden, weil der Kunde ein Anrecht auf einen Anschluss hat. Es stellt sich also die Frage, welchen Anbieter wird die BNetzA verpflichten. Bei den letzten Fällen war die Argumentation der BNetzA immer, dass der Anbieter dazu verpflichtet wird, der dort schon ein Netz hat, weil für den der Aufwand am geringsten ist.

    Und das ist also hier: Ta-Ta, die Telekom mit ihrem Glasfasernetz.

    Hier kommt sogar noch dazu, dass die Situation nur entstanden ist, weil die Telekom ein Netz abgeschaltet hat. Für wie blöd hälst Du die BNetzA eigentlich? Meinst Du, sie lässt einen Anbieter die Versorgung abschalten, um dann einen anderen Anbieter zu verpflichten, statt den, der abgeschaltet hat?

    Jetzt rate mal, was für die Telekom einfacher ist: die Anschlüsse gleich legen, alles mit einmal Bauaufwand zu machen, oder zu warten, bis die Verpflichtung kommt, und die Bautrupps ein zweites Mal die Straße aufreißen zu lassen. Was ist für die Telekom wohl teurer?

    Das kann höchstens mit dem, bis zum Eintreffen des Schadensereignisses vorhandenen, Vertragsverhältnis begündet werden. Dann hätte der Kunde aber diesen Vertrag weiter finanziell bedienen müssen. Er hätte zwar Anspruch auf Entschädigung gemäß §58 TKG gehabt aber das ist ein anderes Thema. Ist der Vertrag nach dem Ereignis aufgehoben/gekündigt und nicht ruhend gestellt worden, hat der Kunde wohl keinen Anspruch mehr weiterhin zu den alten Bedingungen und mit der Technik versorgt zu werden.

    Der Kunde bediente den Vertrag nicht mehr, weil die Telekom nicht mehr lieferfähig war.

    Hier greift zwar erstmal höhere Gewalt, so lange, bis das Ereignis behoben ist. Das sollte inzwischen der Fall sein, denn die Versorgung war ja zwischenzeitlich per Kupfer wiederhergestellt.

    Danach hat der Kunde also wieder Anspruch auf Grundversorgung. Wie die Telekom (siehe oben, sie wird es werden) das erfüllt bleibt ihr überlassen, wenn sie das jetzt auf eine andere Technik umstellen will, dann darf sie das. Wenn Baukosten entstehen, sind diese von der Telekom zu tragen, weil diese die Änderung für einen bestehenden Anschluss durchführen will, um selber Kosten zu sparen, ohne dass der Kunde einen finanziellen Nutzen hat. Wer den Nutzen hat, der bezahlt auch für die bei der Änderung entstehenden Kosten und kann niemanden anderen dafür verpflichten.