Selbstverständlich dürfen AGB sich verändern! Aus gutem Grund wird hier an mehreren Stellen Forum geraten die zur Zeit des Vorvertrages gültigen AGB, sowie die bei Vertragsschluss gültigen AGB aufzubewahren. Denn nur diese gelten für den jeweiligen Kunden.
Viele Gf-Anbieter hatten vor den Coronajahren die 24-Monatsklausel in ihren AGB stehen und an einen Fall im Forum kann ich mich erinnern, dass der Provider nach überschreiten des Zeitraumes den Vertrag proaktiv wegen Nichterfüllung aufgelöst hat. Dies hatte dem Kunden nicht gefallen. Er hätte gerne länger gewartet und dafür einen funktionierenden Glasfaserzugang gehabt.
Meines Erachtens fehlt es an Regularien, wie lange Kunde und Anbieter beim Gf-Ausbau aneinander gebunden sind. Sicherlich macht es einen Unterschied, ob in norddeutschem Sandboden oder Porphyr der Mittelgebirgen Leitungen verlegt werden. Die Notwendigkeit der Verlegung ist jedoch nicht neu und regional unterschiedliche Zeiträume aufgrund der Bodenbeschaffenheit sollten bekannt sein und vor allem berückschtigt/kommuniziert werden.
Ich hatte schon einmal erwähnt, das ich persönlich einen Zeitraum zwischen zwei und fünf Jahren für valide halte.
belegdol Ich wundere mich schon lange darüber, das Deutsche Giganetz die Gebiete erschließt, die Mitbewerber wie Deutsche Glasfaser nicht erschließen wollen/können. In Taunusstein ist es meines Wissens schon schief gegangen, im MTK ist mir der Stand in Kelkheim nicht bekannt. Oberselters (OT von Bad Camberg) und Niederselters wurden erfolgreich von Deutsche Glasfaser ausgebaut. Sicherlich hat die unklare finanzielle und damit verbundene personelle Lage von Deutsche Giganetz den Ausbau nicht gerade beschleunigt. Evtl. kannst Du ja mit Teltarif Kontakt aufnehmen, häufig beschleunigt das Vorgänge. Nach deinen Schilderungen ist das bei dir eine sehr ungewöhnliche Situation.