Vorvertrag mit Deutsche Giganetz 1. Teil

  • Selbstverständlich dürfen AGB sich verändern! Aus gutem Grund wird hier an mehreren Stellen Forum geraten die zur Zeit des Vorvertrages gültigen AGB, sowie die bei Vertragsschluss gültigen AGB aufzubewahren. Denn nur diese gelten für den jeweiligen Kunden.

    Viele Gf-Anbieter hatten vor den Coronajahren die 24-Monatsklausel in ihren AGB stehen und an einen Fall im Forum kann ich mich erinnern, dass der Provider nach überschreiten des Zeitraumes den Vertrag proaktiv wegen Nichterfüllung aufgelöst hat. Dies hatte dem Kunden nicht gefallen. Er hätte gerne länger gewartet und dafür einen funktionierenden Glasfaserzugang gehabt.

    Meines Erachtens fehlt es an Regularien, wie lange Kunde und Anbieter beim Gf-Ausbau aneinander gebunden sind. Sicherlich macht es einen Unterschied, ob in norddeutschem Sandboden oder Porphyr der Mittelgebirgen Leitungen verlegt werden. Die Notwendigkeit der Verlegung ist jedoch nicht neu und regional unterschiedliche Zeiträume aufgrund der Bodenbeschaffenheit sollten bekannt sein und vor allem berückschtigt/kommuniziert werden.

    Ich hatte schon einmal erwähnt, das ich persönlich einen Zeitraum zwischen zwei und fünf Jahren für valide halte.

    belegdol Ich wundere mich schon lange darüber, das Deutsche Giganetz die Gebiete erschließt, die Mitbewerber wie Deutsche Glasfaser nicht erschließen wollen/können. In Taunusstein ist es meines Wissens schon schief gegangen, im MTK ist mir der Stand in Kelkheim nicht bekannt. Oberselters (OT von Bad Camberg) und Niederselters wurden erfolgreich von Deutsche Glasfaser ausgebaut. Sicherlich hat die unklare finanzielle und damit verbundene personelle Lage von Deutsche Giganetz den Ausbau nicht gerade beschleunigt. Evtl. kannst Du ja mit Teltarif Kontakt aufnehmen, häufig beschleunigt das Vorgänge. Nach deinen Schilderungen ist das bei dir eine sehr ungewöhnliche Situation.

  • Die alte AGBs habe ich gespeichert, sonst hätte ich den Absatz nicht zitieren können 😉.

    Harte Kündigung nach 24 Monaten ist vielleicht etwas extrem. Zu einer Neuverhandlung und einen neuen Frist animiert zu werden, besonders wenn die Bauarbeiten angefangen wurden, würde den Kunden die Rücken stärken und den Anbietern den nötigen Feuer unter die Füßen legen: trödeln die zu lang, sind die Kunden weg, und mit denen die Profitabilität.

    Zu den örtlichen Gegebenheiten: es ist in der Tat ziemlich fraglich. Erbach, Oberselters und Würges Ortsteile wurden bereits von Deutschen Glasfaser ausgebaut. DGN hatte vor Dombach, Schwickershausen und Kernstadt zu erschließen. Die zwei Ortsteile sind ziemlich abgelegen, klein und wurden meines Wissens bisher eher schlecht versorgt. Im Kernstadt geht dagegen bis 1 GBit/s über Kabel. Die Kleine Ortsteile alleine hatten vermutlich nicht genug Anschlüsse um das ganze wirtschaftlich zu betreiben. Das Beste daran: Bekannte aus Dombach hatten nicht mal die Hausbegehung während Kernstadt mehr oder weniger fertig ausgebaut ist. Bautrupps sind nur noch ab und zu in dem Industriegebiet zu sehen.

  • Die AGBs zu ändern sodass die keine Konsequenzen tragen müssen ist einfach nur frech.

    Deshalb sichert man sich immer die AGB , die zum Zeitunkt der Zeichnung galten. Denn auch die werden ja Teil des auch wie immer gearteten Vertrages. Und da ein Vertrag eine beiderseitig gleichlautende Willenserklärung ist, kann der Willen nicht einseitig von einem Vertragspartner geändert werden.

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  • Jetzt das beste: angeblich werden die Ortsteile erstmals nicht ausgebaut und wird auf Förderung gewartet. Also: Telekom Rosinenpickerei schlecht, eigene Rosinenpickerei gut. Und dann darf Steuerzahler das alles bezahlen. Einem fehlen echt die Worte.

  • Wie sieht es rechtlich aus, wenn sich der Anbieter zurückzieht und "erstmal nicht" ausbaut? Ohne der 24-Monate Klausel schwebt es im ungefähren, ob und wann man als Kunde zurücktreten darf. Und der Anbieter? Darf der einfach sagen: "Sie haben 2,5 Jahre umsonst gewartet, sorry"? Oder ist dieser zu Ausbau verpflichtet nach dem Prinzip, dass Verträge einzuhalten sind? Und falls der Anbieter offiziell nicht kündigt, wie lange darf man weiter hingehalten werden? Feste Zeitfenster würden hier für beide Parteien viel Klarheit schaffen.

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  • Interessant, bei uns ist das nur in den ersten 6 Monaten möglich.

    Das gilt aber nur für den Tarif, den man unterschrieben hat. Die Frage wie das beim Tarifwechsel ist, beantwortet das nicht.

    Beim Tarifwechsel gelten die Preise vom damaligen Vertragsabschluss und auch das Tarifwerk.

    So die Aussage von DGN zu meinem Nachbar der ein paar Monate vor uns angeschlossen wurde und jetzt auf MyNet300 (ohne Telefonflat) von MyNet 1000 gewechselt hat.
    Der Tarif mit MyNet150 steht nicht zur Verfügung.

    Innerhalb diesem Tarifwerk kann unsere Gemeinde wechseln:

  • Deshalb sichert man sich immer die AGB , die zum Zeitunkt der Zeichnung galten. Denn auch die werden ja Teil des auch wie immer gearteten Vertrages. Und da ein Vertrag eine beiderseitig gleichlautende Willenserklärung ist, kann der Willen nicht einseitig von einem Vertragspartner geändert werden.

    Unterlassungsklage gegen Deutsche GigaNetz GmbH | Verbraucherzentrale NRW
    AGB unzulässig, da die Vertragslaufzeit eines Glasfaservertrags erst ab Freischaltung des Anschlusses beginnen soll.
    www.verbraucherzentrale.nrw
  • Sehr gut. Es entsteht hoffentlich bisschen mehr Motivation nicht herumzutrödeln:

    Zitat

    Der Glasfaserausbau in Bad Camberg ist im Oktober 2022 gestartet und endet voraussichtlich im Frühjahr 2024.

    Zitat

    Bad Camberg: Mit 38 km gebautem Netz und 92 Prozent angeschlossenen Haushalten steht Bad Camberg kurz davor, „vollständig am Netz“ zu sein. Die Deutsche GigaNetz geht davon aus, bis Juli die Kundinnen und Kunden aktiv ‚am Licht‘ zu haben.

    Frühjahr ist vorbei, Juli ist auch gekommen. Wir warten immer noch.

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  • Sehr gut. Es entsteht hoffentlich bisschen mehr Motivation nicht herumzutrödeln:

    Frühjahr ist vorbei, Juli ist auch gekommen. Wir warten immer noch.

    Tröste Dich: - Ich habe 10! Momate länger gewartet, als ursprünglich geplant bei meinem Anbieter. - Aber jetzt läufts einwanfrei.

    Aber Bautrupps können nicht überall gleichzeitig sein. - Und es werden mindestens 2 unterschiedliche Trupps kommen.

    1.die "Grobmotoriker", die ganz normale Bauarbeiter sind, die die Fußwege und Straßen auffräsen, und dann da Leerrohre verlegen

    2. die "Feinmotoriker", die die Glasfaser als solche in die Leerrohre einblasen, und verspleißen - die Hausanschlüsse verlegen.

  • Ist zwar schön, wird aber meiner Meinung nach ein Schuss nach hinten. Wenn die Anbieter bei Bauzeiten von 1-2 Jahren dann keine Sicherheit mehr haben, die Einnahmen vom Kunden 2 Jahre sicher zu erhalten um die Baukosten darauf umlegen zu können, dann werden sie auch keine kostenlosen oder vergünstigten Anschlüsse mehr anbieten können und es werden höhere Anschlusskosten fällig werden. In Folge werden sich noch weniger Kunden für einen Anschluss entscheiden und so manche Ausbauten auf der Kippe stehen.

    Höchstens könnte ich mir vorstellen, dass der Kunde die Baukosten vollständig bezahlt und ab Anschluss einen Vertrag für 2 Jahre abschließt und dann diese Kosten wieder teilerstattet bekommt.

    Nur weiß ich nicht, was die Verbraucherzentrale damit gewonnen haben will, die Baukosten fallen real an und müssen von irgendwem irgendwann getragen werden.

    Aber das ist nur meine Meinung.

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  • Beim Tarifwechsel gelten die Preise vom damaligen Vertragsabschluss und auch das Tarifwerk.

    So die Aussage von DGN zu meinem Nachbar der ein paar Monate vor uns angeschlossen wurde und jetzt auf MyNet300 (ohne Telefonflat) von MyNet 1000 gewechselt hat.
    Der Tarif mit MyNet150 steht nicht zur Verfügung.

    Danke, dann brauche ich auch nicht anzurufen. Der alte MyNet 300 ist ja auch kaum teurer als der neue MyNet 150, wenn man berücksichtigt, dass beim 300er die 7530 eingeschlossen ist, beim 150er nicht. Mit dem neuen 300er würde das aber wieder anders aussehen.

  • Ist zwar schön, wird aber meiner Meinung nach ein Schuss nach hinten. Wenn die Anbieter bei Bauzeiten von 1-2 Jahren dann keine Sicherheit mehr haben, die Einnahmen vom Kunden 2 Jahre sicher zu erhalten um die Baukosten darauf umlegen zu können, dann werden sie auch keine kostenlosen oder vergünstigten Anschlüsse mehr anbieten können und es werden höhere Anschlusskosten fällig werden. In Folge werden sich noch weniger Kunden für einen Anschluss entscheiden und so manche Ausbauten auf der Kippe stehen.

    Höchstens könnte ich mir vorstellen, dass der Kunde die Baukosten vollständig bezahlt und ab Anschluss einen Vertrag für 2 Jahre abschließt und dann diese Kosten wieder teilerstattet bekommt.

    Nur weiß ich nicht, was die Verbraucherzentrale damit gewonnen haben will, die Baukosten fallen real an und müssen von irgendwem irgendwann getragen werden.

    Aber das ist nur meine Meinung.

    Kosten als Gutschrift wären vielleicht eine Lösung, nur wer bezahlt 900 Euro für Glasfaser um diese in vielen Jahren Stück für Stück zurück zu kriegen?

    An sich sind die 2 Jahre Gebundenheit kein Problem. Es musste aber auch eine Frist für Schaltung des Anschlusses geben. So können die Kunden auch planen ob sich eine Verlängerung des bestehenden Vertrages um weitere 2 Jahre, bzw. Wechsel zu einem anderen Kupferanbieter noch lohnt. So wie es bei uns bisher läuft, besonders in den Ortsteilen, ist inakzeptabel.

  • Ich habe die Hoffnung, dass die Grauzone der Gültigkeit von vorvertraglichen Absprachen (z.B. der Glasfaserausbau findet statt, wenn eine bestimmte Quote erreicht ist [Auftragseingangsbestätigung]) damit aufgelöst wird.

    Es ist verständlich, dass ein Anbieter erst dann eigenwirtschaftlich ausbaut, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Dazu benötigt dieser jedoch tatsächliche Kunden. Da der Ausbau jedoch Jahre dauern kann und bei "echten" Verträgen eine zwei Wochen andauernde Rücktrittsmöglichkeit gegeben ist, gestaltet sich das Ausbauvorhaben sehr risikoreich.

    Unzumutbar für den Kunden ist jedoch auch die jahrelange Wartepflicht auf den Ausbaubeginn.

    Wahrscheinlich wird nun ein Präzedensfall geschaffen und ich bin auf die festgelegte Zeitspanne gespannt, in der Auftragnehmer und Auftraggeber in diesem Szenario die vorvertraglichen Pflichten erfüllen müssen.

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  • Radio Eriwan: Im Prinzip ja.

    Du musst lediglich darauf achten, das beide WLAN-Netzwerke einen unterschiedlichen Netzwerknamen/SID haben. Das bedeutet jedoch auch, das zwei WLAN-Router laufen müssen.

    Die Antwort ist technisch korrekt, aber ich denke du machst es für Katrin zu kompliziert: Quasi jeder Router der heutzutage ausgeliefert wird hat einen eigenen, individuellen Netzwerknamen und sucht sich auch automatisch eine günstige Frequenz. Bei Deutsche Giganetz gibt es eine Fritzbox 7530 oder 7530 AX, wo der Netzwerkname ja immer ist "FritzBox 7530 XY", wobei XY bei jeder FritzBox zufällig vergeben wird. Bei der FritzBox sind das also 676 Kombinationen pro Modell. Die Wahrscheinlichkeit, dass Katrin also eine gleichen Namen bekommt, selbst wenn sie noch eine zweite FritzBox 7530 hat, ist also eher gering ;)

    Daher, für dich Katrin: Ja, das ist kein Problem. Der Router vom Glasfaser-Anbieter wird auf der Rückseite einen eigenen Netzwerknamen und ein eigenes WLAN-Passwort haben, sodass sich die Namen unterscheiden und sich die WLANs auch nicht gegenseitig stören. Wenn du auf deinem Laptop oder Smartphone die WLAN-Liste in deiner Umgebung aufrufst, dann wirst du da beide Router mit unterschiedlichen Namen sehen und kannst dir aussuchen, mit welchem WLAN dein Gerät verbunden werden soll.

    3 Mal editiert, zuletzt von GroBaer (12. Juli 2024 um 13:43)

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  • Der 33. Monat seit Bestellung ist vorbei. Kundendienst antwortet immer noch mit Textbausteinen und vagen Infos über nicht betriebsbereiten Verteilerkasten. §323 BGB gewinnt jeden Tag an Attraktivität. Aus technologischer Sicht wäre Wechsel zu Maingau Energie DSL ein Rückschritt ins Mittelalter, der Preis wäre aber deutlich niedriger.