DG Kündigen oder auch "wie am Besten bei Neubau verfahren?"

  • Hallo zusammen,

    ich befinde mich aktuell im Neubau meines Hauses, und stehe leider vor einer zwicklichen Situation was das Thema "Internet" angeht:

    Aktuell ist in der zukünftigen Straße (kein Neubaugebiet, da wir nachverdichten) nur Kupfer verfügbar. Die Telekom wollte ursprünglich den Ortskern sowie alle umliegenden Dörfer - darunter auch meine zukünftige Adresse - mit Glasfaser ausrüsten. Nach vielem hin&her hat sich die Telekom inzwischen zurückgezogen und möchte nur noch im Ortskern auf Glasfaser wechseln. Die Deutsche Glasfaser hat hingegen entschieden auch alle benachbarten Ortsteile auszurüsten.

    Laut Homepage wurde bereits Stufe 2 "In Prüfung" erreicht. Laut Angaben der Gemeinde streitet sich DG wohl aktuell mit der Telekom bzgl. der Nutzung von "Ortsverteilerkästen".

    Nun aber zu meinem eigentlichen Problem: Das Haus wird vorraussichtlich Oktober 2024 fertig gestellt und bezugsfähig werden. Das Grundstück ist bisher nicht erschloßen, daher stehen wir nun vor der Wahl Kupfer oder Glasfaser. Selbstverständlich würde ich am Liebsten nur Glasfaser verlegen lassen, und mir Kupfer direkt sparen. Gleichzeitig sind sowohl ich als auch andere Bewohner des Hauses stark abhängig von einer stabilen Datenleitung (Arbeit). Unser Energieversorger (Bayernwerk) möchte direkt den Hausanschluß via Telekom einfädeln. DG gibt eigentlich gar keine Auskunft über Prognosen, antwortet lieber ständig mit dem Antragsformular das man doch einfach ausfüllen soll... :rolleyes:

    Was ich aber unbedingt vermeiden möchte: Telekom 800 Euro in den Rachen werfen um mir ein olles Kupferkabel legen zu lassen und/oder am Ende doppelt zu bezahlen oder gar ganz ohne Internet dazustehen.

    Wenn ich mir diverse "Ausbaugeschichten" der DG so durchlese, werde ich mit irgendwelchen Prognosen nicht arbeiten können. In Planung heißt erstmal garnichts, besonders nicht wenn sie sich bereits mit der Telekom bzgl. irgendwelcher Verteilerkästen vor Gericht streiten. Es kann noch ein Jahr dauern, aber auch fünf.

    Wie also am Besten vorgehen? Wenn ich mir das DG Antragsformular genauer ansehe, scheint es so als ob DG bereits wenige Wochen nach Antragsstellung die Auftragsbestätigung versendet und mit dieser der Vertrag rechtskräftig ist. Gleiches Spiel auf Telekom Seite. Angeblich soll der Telekom Antrag bis "zur Ausführung" kündbar sein, was auch immer das bedeutet.

    Daher die Frage ans Forum: Wie leicht komme ich auf beiden Seiten aus der Sache heraus, sofern noch keine Arbeiten zur Installation angekündigt wurden? Mein Plan war eigentlich, beide Anträge auszustellen, bis zur Telekom Ankündigung (also Ausführung der Installationsarbeiten) schlicht zu warten und bei Bedarf bis dahin den DG Antrag wieder zu kündigen.

    Wie würdet ihr in dieser Situation umgehen? Es kam bei uns auch schon die Idee auf nur den Glasfaser Anschluß zu beantragen, und eine mögliche Downtime mit Mobilfunklösungen oder über's Nachbargrundstück (es gäbe zumindest temporäre Lösungen) zu arbeiten. In Hinblick auf die eher wackeligen Prognosen der DG fühle ich mich dabei aber ehrlich gesagt nicht sonderlich wohl. (Am Ende habe ich ein Jahr im Haus ohne Internet gesessen, und das Projekt wird einfach eingestampft).

    Vielen Dank im Vorraus!

    Gruß

  • In Planung heißt erstmal garnichts, besonders nicht wenn sie sich bereits mit der Telekom bzgl. irgendwelcher Verteilerkästen vor Gericht streiten. Es kann noch ein Jahr dauern, aber auch fünf.

    Die Aussage zu den Verteilerkästen halte ich für eine Fehlinformation.

    Wenn die DG ausbaut, dann baut sie ein komplett neues Netz. Zugriff auf irgendwelche Telekom-Verteilerkästen braucht sie dafür nicht. Das war noch der Fall beim FTTC-Ausbau für VDSL. Da haben Anbieter noch Glasfaser bis zu den Strassenverteilern der Telekom gelegt ("Kabelverzweiger"), ihr Technikgehäuse daneben gestellt und die vom Verteiler in die Häuser laufenden vorhandenen Kupferkabel genutzt. Das ist aber bei FTTH irrelevant (und die DG hat so einen Ausbau nie gemacht).

    "In Prüfung" bedeutet meines Wissens bei der DG einfach, dass die Vorvermarktung abgeschlossen ist und die DG jetzt entscheidet ob der Ausbau jetzt stattfindet. Keine Ahnung wie lange das normalerweise dauert. Das hängt im Einzelfall vermutlich auch davon ab ob die gewünschte Vorvermarktungsquote erreicht wurde oder - mehr oder weniger knapp - verfehlt wurde. Aber Jahre dauert das ziemlich sicher nicht.

  • Ich kenne die Situation in der Bauphase. Es betraf mich auch vor 5 Jahren.
    Letztlich kannst du meiner Meinung nach nur Kupfer und Glas bestellen. Wann du GF bekommst, steht in den Sternen. Da kann noch so viel dazwischen kommen. Kupfer bekommst du zuverlässig. Allerdings nach meiner Erfahrung Vorlaufzeit ca. 6 Monate.

    Ich würde aber auf jeden Fall schon mal Leerrohr am Hausanschluss anlegen. Ich vermute, es gibt bei euch die übliche Hauseinführung. Da sind ja 4 Leerrohre vorhanden. Eines ist üblicherweise für Kommunikation. An dem würde ich schon mal verlängern bis zur Grundstücksgrenze, nichts ist blöder, wenn sonst wieder Pflaster am Haus aufgenommen werden muss.

    Wenn du auf Internet angewiesen bist zum Einzug, wirst du an Kupfer nicht vorbeikommen. GF kann, wenn "in Prüfung" noch 1 Jahr oder länger dauern. Schneller wäre überraschend.

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  • Nein. Die Antwort kann nur lauten "Kupfer und Glasfaser". Alles andere wäre grob fahrlässig.

    Das kann ich nur so unterschreiben, sonst steht ihr ganz ohne da, wenn es schlecht läuft.
    Und bei einem zu erwartenden Objektkosten mit Grundstück bei 500.000 sollten 1000 € für die heute sehr wichtige Kommunikationsanbindung nicht ins Gewicht fallen.

  • Da ich mich nur ungern innerhalb kurzer Zeit wiederhole, lies bitte hier und folgende Posts:

    HubeBube
    12. Februar 2024 um 15:04

    Grundsätzlich schließe ich mich meinen beiden Vorrednern an.

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  • Wie also am Besten vorgehen? Wenn ich mir das DG Antragsformular genauer ansehe, scheint es so als ob DG bereits wenige Wochen nach Antragsstellung die Auftragsbestätigung versendet und mit dieser der Vertrag rechtskräftig ist. Gleiches Spiel auf Telekom Seite. Angeblich soll der Telekom Antrag bis "zur Ausführung" kündbar sein, was auch immer das bedeutet.

    Nein, Du erhältst von Deutsche Glasfaser zunächst eine Auftragseingangsbestätigung, die eigentliche Auftragsbestätigung kommt via Briefpost wenige Wochen vor Aktivierung des Anschlusses.

  • Die Aussage zu den Verteilerkästen halte ich für eine Fehlinformation. [...]

    Eine Pressemitteilung der Gemeinde - von DG kam bisher keine offiziele Stellungsnahme - heißt es die DG möchte "Ortsverteilerkästen" nutzen, welche durch Fördermittel (inkl. Leistung der Gemeinde) realisiert wurden. Die Telekom wäre daher gezwungen diese auch für andere Teilnehmer zu öffnen.

    Die DG scheint diese auf jeden Fall nutzen zu wollen. Vielleicht er eben gefördert wurde, und sie so Kosten sparen können? Laut Pressemitteilung haben sie sogar ein Streitbeilegungsverfahren bei der Bundesnetzagentur angestoßen.

    [...] Ich würde aber auf jeden Fall schon mal Leerrohr am Hausanschluss anlegen. [...]

    Leerrohre sind bereits durch uns verlegt worden, und auch nutzen wir eine Mehrsparteneinführung mit ausreichend Leitungen. Der Energieversorger wird sogar zwei Speedpipes direkt mit einziehen. Diese können von Glasfaserprovidern genutzt werden.

    Nein, Du erhältst von Deutsche Glasfaser zunächst eine Auftragseingangsbestätigung, die eigentliche Auftragsbestätigung kommt via Briefpost wenige Wochen vor Aktivierung des Anschlusses.

    Alles klar, bedeutet also die Vertragslaufzeit beginnt auch wirklich erst mit der "zweiten" Bestätigung. Vielen dank zur Klarstellung. Der Support konnte diese Antwort leider auch nach mehrmaligem Fragen nicht beantworten (trotz ziemlich langer Antwortmails :)).

    Da ich mich nur ungern innerhalb kurzer Zeit wiederhole, lies bitte hier und folgende Posts:

    HubeBube
    12. Februar 2024 um 15:04

    Grundsätzlich schließe ich mich meinen beiden Vorrednern an.

    Werde ich machen, danke!

    ---

    Eine weitere Option ist nun auch noch auf dem Tisch gekommen: Wir könnten für eine längere Zeit den DSL Anschluß des Nachbargrundstücks (enge Verwandschaft, welche selbst den DSL Anschluß nur zum Telefonieren nutzt) mit nutzen.

    Den Vertrag könnte ich sogar selbst abschließen und so auch bei Hauseinzug auf ein passendes Paket aufstocken.

    Muss ich mich mal einlesen, wie es bzgl. DSL Verträge auf "fremden" Grundstücken aussieht. Sollte DG dann doch abspringen, könnte man so auch die 6 Monate bis zur Bereitstellung der Telekom überbrücken. Ist aber natürlich trotzdem unsicherer als einfach selbst angeschloßen zu sein ... Muss ich mir mal Gedanken machen.

    Danke für's Feedback!

  • Der Energieversorger wird sogar zwei Speedpipes direkt mit einziehen. Diese können von Glasfaserprovidern genutzt werden.

    Kläre bitte unbedingt wer Eigentümer ist und vor allem wer das Nutzungsrecht an den Speedpipes besitzt. Ich kann mir gut vorstellen, das der Energieversorger diese nicht für andere Unternehmen zur Verfügung stellt!


    Alles klar, bedeutet also die Vertragslaufzeit beginnt auch wirklich erst mit der "zweiten" Bestätigung. Vielen dank zur Klarstellung.

    Wenn es nach DG geht dann ja. Allerdings ist meines Wissens noch nicht eindeutig geklärt, ob beim Glasfaserausbau die Auftragseingangsbestätigung als Vorvertrag mit unbegrenzter Laufzeit anzusehen ist. Sprich: der Ausbau verzögert sich und nach 3 Jahren musst Du aus ernsthaften und schweren Gründen kündigen ohne das Du einen Anschluss erhalten hast. Muss DG deine Kündigung vorbehaltlos akzeptieren?

    Abgesehen davon kannst Du nichts als Zeit verlieren. Aus Wut und Ungeduld würde ich nie in diesem Falle kündigen, sollte doch nach 5 Jahren der Ausbau starten, wirst Du nicht mehr dabei berücksichtigt!

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  • der Ausbau verzögert sich und nach 3 Jahren musst Du aus ernsthaften und schweren Gründen kündigen ohne das Du einen Anschluss erhalten hast. Muss DG deine Kündigung vorbehaltlos akzeptieren?

    Da stellt sich nämlich die Frage, ob in einer solchen Situation überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

    Ein Vertrag ist eine beiderseitig gleichlautende Willenserklärung, die aber wohl durch eine Auftragseingangsbestätigung nicht nicht wirklich erzeugt wird. Da fehlt dann doch noch mal eine richterliche Entscheidung.

  • Da gibt es juristische Konstruktionen (Vorvertrag/Verpflichtungsgeschäft/Absichtserklärung), die so etwas abdecken. Eigentlich aus gutem Grund: Da der Neubau einer Glasfaserinfrastruktur nicht innerhalb von zwei Wochen vonstatten geht und der Ausbauenden nur tätig wird, wenn eine entsprechende Anzahl an Kunden zu Stande kommt, muss dieser vor bösartigen Abspringern geschützt werden.

    Die bisher nicht endgültig geklärte Frage ist: wie viel Monate muss der Kunde warten, bis er die gemachte Absichtserklärung zum Vertragschluss (Datum ungefähr Auftragseingangsbestätigung) schadlos für sich und rechtskonform kündigen kann. 4 Wochen sind da sicherlich zu kurz und 10 Jahre zu lang...