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Opal-Gebiet Glasfaser – weiß jemand genaueres?

  • Marcel
  • 20. November 2023 um 17:42
  • Marcel
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    • 20. November 2023 um 17:42
    • #1

    Hallo zusammen,

    Ende 2000 zog ich nach Berlin und freute mich, da es hieß, in meinem Gebäude wäre auch "Glasfaser" vorhanden.

    Aus einer südbrandenburgischen ehemaligen Bezirksstadt kommend, wo ich dank der Mutti eines Freundes ("hohes Tier" bei der Deutschen Telekom) schon 1996/97 in den Genuss eines DSL-Anschlusses mit 768 Kbps kam (als "Beta-Tester"), hoffte ich natürlich auf noch viel mehr Bandbreite.

    Wie sich dann aber leider sehr schnell herausstellte, landete ich in einem sogenannten OPAL-Gebiet und es hieß nur lapidar:

    Also "Glasfaser" geht hier gar nicht, "DSL" geht auch nicht, sondern wenn überhaupt, dann nur 128 Kbps ISDN oder 56 Kbps Analog.

    Und zur Krönung konnte man den Anschluss ausschließlich bei der Telekom buchen, d.h. damalige günstigere Mitbewerber waren auch raus.

    (der eine oder andere erinnert sich sicher noch an "guenstiger-surfen" .de und die Suche nach dem besten Minuten-Tarif, hehe)

    Zwar habe ich zu dem Thema u.a. diesen Artikel hier gefunden (wobei ich damals immer nur von Opal hörte, nie von Hytas):

    50 Jahre Glasfaser: Warum der erste Glasfaserausbau der Telekom scheiterte - Golem.de
    Opal und Hytas waren in den 1990er Jahren eine hochmoderne Lösung der Telekom. Doch der Mangel an Fasern führte später zu Problemen und zum Austausch der…
    www.golem.de

    Aber mich würde trotzdem mal interessieren, woran das tatsächlich scheiterte?

    Die können in den 1990ern doch nicht ernsthaft Millionen (Milliarden?) in den Ausbau der Netzwerk-Infrastruktur gepumpt haben, um das dann nachträglich alles wieder abzureißen oder zu überbauen?

    Waren da sowohl die verlegten Glasfaserleitungen "schlecht" als auch die eigentliche Anschlusstechnik? Oder was genau war das Problem?

    Oder war das vllt. doch nur eine faule Ausrede der Telekom, um ihre DSL- und später VDSL-Strategie zu pushen?

    Danke falls da jemand ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern kann. :thumbup:

  • Sowieso
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    • 20. November 2023 um 18:27
    • #2
    Zitat von Marcel

    Aber mich würde trotzdem mal interessieren, woran das tatsächlich scheiterte?


    Die können in den 1990ern doch nicht ernsthaft Millionen (Milliarden?) in den Ausbau der Netzwerk-Infrastruktur gepumpt haben, um das dann nachträglich alles wieder abzureißen oder zu überbauen?

    OPAL und HYTAS waren denke ich letztlich sehr frühe Formen von "glasfaserbasierten" Zugangsnetzen für Privatkunden. Das war ja auch keine FTTH, sondern je nach Bauform FTTC und FTTB, und da gab es dann wohl auch diverse Untervarianten (je nach Baujahr und Hersteller).

    In manchen Fällen hat die Telekom die FTTB-Bauform zwischenzeitlich für VDSL genutzt, z.B. in Dresden-Striesen. Als dort relativ bald dann auf FTTH ausgebaut wurde, musste die Telekom nochmal 400km Glasfaserkabel verlegen. Grund dürfte ein Mangel an vorhandenen Fasern gewesen sein, wie es ja auch im von Dir verlinkten Artikel als Problem genannt wird.

    Die Bundespost bzw. Telekom waren Anfang der 90er mit ihren "glasfaserbasierten Netzen" für Privatkunden relativ früh dran. Deswegen war das ganze eben noch relativ unausgegoren nach heutigem Standpunkt. Ich kenne kein Land dass in den 80ern/90ern in signifikantem Umfang FTTH-Netze für Privatkunden gebaut hätte. Als eines der Pioniere gilt diesbezüglich eigentlich immer Japan. Und da ging es erst ab 2001/2002 so richtig los.

    Problem in Deutschland war natürlich: hier gab es Anfang der 90er einen großen Bedarf an praktisch komplett neuen Netzen. Also hat man eben das gebaut was damals technisch als modern galt.

  • Marcel
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    • 20. November 2023 um 23:19
    • #3

    Ok verstehe, dann war das also einfach noch zu früh sozusagen…

    Jetzt kommt zwar so langsam aber sicher endlich mal richtig Schwung in das Thema, aber ein Problem haben wir trotzdem noch in Dtl.:

    Selbst wenn in einem ausgewiesenen Glasfaserausbaugebiet wohnt, in dem also der jeweilige Anbieter alles "für lau" anbietet (dank entsprechender Förderprogramme), hat man das Problem, dass zwar 'das ganze Haus' hurra schreien kann (so nach dem Motto "immer her mit Glasfaser"), dies am Ende aber von der Zustimmung des Hausbesitzers abhängt.

    Laut Gesetz darf der sich offiziell eigentlich nicht weigern, der Witz ist aber, dass er (der Hausbesitzer) einfach gar nicht auf die Anfragen und Anschreiben (also z.B. der Deutschen Telekom) reagieren muss – und dann passiert auch nichts!

    Sprich, somit verweigert er den Glasfaseranschluss nicht. Aber er stimmt ihm eben auch explizit nicht zu.

    Und exakt dieses Problem haben wir (zumindest hier in Berlin) viel häufiger als man denken würde.

    Ich kenne etliche Leute im Freundeskreis, bei denen ein eigener Glasfaseranschluss am Ende daran scheitert, dass der Hausbesitzer dem Ausbau einfach nicht zustimmt.

    Da wäre eigentlich der Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur gefragt, diesbezüglich eine Lösung zu finden, sonst stehen wir mit dem Ausbau auch im Jahre 2050 noch nicht besser da.

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  • Sowieso
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    • 20. November 2023 um 23:28
    • #4
    Zitat von Marcel

    Ok verstehe, dann war das also einfach noch zu früh sozusagen…

    So zumindest meine Meinung. Wie gesagt, ich kenne kein Land dass in den frühen 90ern signifikant reine Glasfasernetze für Privatkunden gebaut hat, wäre aber an Beispielen interessiert wenn die jemand hat.

  • Schnurz
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    • 21. November 2023 um 06:22
    • #5
    Zitat von Marcel

    Da wäre eigentlich der Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur gefragt, diesbezüglich eine Lösung zu finden, sonst stehen wir mit dem Ausbau auch im Jahre 2050 noch nicht besser da

    Für die Telekom (Telefonanschluß ist im Haus vorhanden) ist das prinzipiell geregelt: §134 des TKG. Man muss es nur durchsetzen wollen. Das ist aber Sache des Netzbetreibers.

  • HubeBube
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    • 21. November 2023 um 07:59
    • #6
    Zitat von Marcel

    hat man das Problem, dass zwar 'das ganze Haus' hurra schreien kann (so nach dem Motto "immer her mit Glasfaser"), dies am Ende aber von der Zustimmung des Hausbesitzers abhängt.

    Laut Gesetz darf der sich offiziell eigentlich nicht weigern, der Witz ist aber, dass er (der Hausbesitzer) einfach gar nicht auf die Anfragen und Anschreiben (also z.B. der Deutschen Telekom) reagieren muss – und dann passiert auch nichts!

    Grundsätzlich darf ein Mieter einen TK Vertrag mit einem beliebigen Anbieter abschließen, da kann dir kein Vermieter/Eigentümer etwas vorschreiben.

    Die Krux an der Sache ist, das es damit ja nicht getan ist. Für einen neuen Anschluss (z.B. Glasfaser) sind Eingriffe in die Substanz oder das Gemeinschaftseigentum in einer WEG notwendig. Und diesen Eingriff darf der Mieter nicht vornehmen, da diese Gebäudeteile nicht Bestandteil der Mietsache sind.

    Vor Dezember 2020 hat dies sogar für Eigentümer in einer WEG gegolten. Glücklicherweise wurde diese Beschränkung (Anschluss an ein TK Netz mit sehr hoher Kapazität) mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes für Eigentümer aufgehoben.

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    • 21. November 2023 um 08:11
    • #7

    In der Hinsicht solltest du aber die TKG-Novelle von Dezember 2021 nicht verschweigen.

    TKG-Novelle: Was ändert sich jetzt für Vermieter und Verwalter?
    Die Telekom treibt ihren Glasfaserausbau voran und davon profitieren auch Telekom-Kunden mit klassischem Koax-Kabelanschluss.
    wohnungswirtschaft.telekom.de

    "Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern."

  • HubeBube
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    • 21. November 2023 um 09:13
    • #8

    Stimmt, die Bestellung darf nicht verweigert werden, jedoch die Durchführung der Maßnahme. Es reicht aus, wenn der Eigentümer die Grundstückeigentümererklärung (GEEG) nicht unterschreibt. Das wars dann.

    Für vermietete MFH gilt https://dejure.org/gesetze/WEG/20.html für die Eigentümer

    Zitat

    Wohnungseigentumsgesetz § 20 Bauliche Veränderungen

    (2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

    1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,

    2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,

    3. dem Einbruchsschutz und

    4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität

    dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.

    Alles anzeigen

    Der letzte Satz ist wichtig! Dieser sagt aus, das die Gemeinschaft den Ausbau/Anschluss nicht verhindern kann, sie darf jedoch bestimmen wie dieser Ausbau durchzuführen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (21. November 2023 um 09:20)

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    • 21. November 2023 um 09:26
    • #9

    Ja, offenbar stehen für mich als Laien diese beiden Gesetze im Widerspruch.

    Wobei sowohl o2 als auch die Telekom daraus einen Anspruch für den "Bewohner" formulieren.

    Es wäre spannend, mal Fälle aus der Realität daran zu messen.

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    • 21. November 2023 um 10:11
    • #10

    Das Problem bei HYTAS waren die ONU's, die in der Regel am Straßenrand, bzw. in Kabelschächten verbaut waren. D.h. in den allermeisten Fällen gab es keine Glasfaser bis in die Gebäude.

    Dazu kommt, dass die Fa. Alcatel als ein Hersteller dieser Komponenten irgendwann sich daraus zurückgezogen hat. Damit saß (insbesondere) die Deutsche Telekom auf einer toten Technologie.

    .

    In Magdeburg waren die Stadtteile Sudenburg und Neue Neustadt in den Neunzigern damit fast komplett ausgebaut worden. Am Ende half nur noch ein kompletter Überbau.


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    • 21. November 2023 um 10:22
    • #11

    Und die Fasern taugten nichts für modernes Netz?

  • Sowieso
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    • 21. November 2023 um 10:43
    • #12
    Zitat von mbo77

    Und die Fasern taugten nichts für modernes Netz?

    Die Frage ist vor allem: waren es genug Fasern für ein modernes Netz? Und waren es insbesondere auch genug Fasern für einen zeitweisen Parallelbetrieb von altem und neuen Netz?

    Im eingangs verlinkten Golem-Artikel wird der Glasfaserhersteller Corning mit der Aussage zitiert dass ein Mangel an Fasern bei der Umstellung ein Problem war, dass zum Austausch der Leitungen führte. Und dafür spricht meiner Meinung nach auch dass die Telekom z.B. in Dresden-Striesen (laut bereits verlinkten Artikel) nochmal kräftig gebuddelt und 400km Glasfaserkabel verlegt hat für die Einführung von GPON.

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    • 21. November 2023 um 10:50
    • #13
    Zitat von mbo77

    Ja, offenbar stehen für mich als Laien diese beiden Gesetze im Widerspruch.

    Wobei sowohl o2 als auch die Telekom daraus einen Anspruch für den "Bewohner" formulieren.

    Es wäre spannend, mal Fälle aus der Realität daran zu messen.

    Die TKG Novelle hat Auswirkungen auf verschiedenen andere Gesetze gehabt. Im WEG ist daraus $20 Abs2 (oben zitiert) entstanden. Es gibt keinen Widerspruch.

    Marketingabteilungen, damit hat wohl jeder seine Erfahrungen gesammelt. Ich erwähne nur den im TKG unbekannten Begriff "Routerfreiheit" an dieser Stelle.

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (21. November 2023 um 11:43)

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    • 21. November 2023 um 10:53
    • #14

    Die TKG-Novelle ist von Dezember 2021, also neuer als die WEG aus Dezember 2020.

  • HubeBube
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    • 21. November 2023 um 11:44
    • #15

    Stimmt, da bin ich durcheinander bekommen.

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  • HubeBube
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    • 21. November 2023 um 12:10
    • #16

    In einem älteren Thread ist auf folgenden Artikel verlinkt worden und der trifft es ganz gut:

    Telefon- und Internetanschluss: Diese Rechte haben Mieter
    Mieter haben das Recht auf einen Telefon- und Internetanschluss. Erfahren Sie, wie Sie dieses Recht durchsetzen können und was zu beachten ist.
    www.anwaltonline.com
  • e16
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    • 21. November 2023 um 13:41
    • #17
    Zitat von mbo77

    Und die Fasern taugten nichts für modernes Netz?

    Haupthindernisse (sofern ich das richtig verfolgt habe) waren die aktiven, zum Teil im Erdreich verbauten Komponenten. Wirtschaftlich war dort nichts mehr zu retten.

    Hier ein Video der Telekom zum Thema (OPAL/HYTAS wird mit Cu überbaut)

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    • 21. November 2023 um 14:01
    • #18

    Ja, vielleicht fehlte es an Fantasie, dass man später einmal für jede Einheit eine eigene Faser gebrauchen könnte.

    Insbesondere, wenn die Verfügbarkeit knapp war.

    Bei der Qualität der Fasern kenne ich mich nicht aus. Vielleicht wären sie für heutige Anforderungen nicht mehr geeignet gewesen.

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  • Merlin_GF
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    • 21. November 2023 um 18:25
    • #19

    Achja... das gute alte OPAL... Optische Anschlussleituing... Nach der Wende musste ja das Tel Netz bei uns im Osten komplett hochgezogen werden... das war ein Mammut Projekt...

    da es aber an Vermittlungsstellen (HVT`s/Ämter) fehlte, wurden abgelegene Ortsteile oder gar ganze Ortschaften mit ein paar Glasfasern angebunden. Lief auch super... bis DSL kam.

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