Mal ein Gedanke, auch wenn er seitens der DG nicht prüfbar ist:
Spätestens wenn die Rechnung für den Anschluss in der Buchhaltung (des Gewerbes oder des Freiberuflers) landet, wäre für mich die gewerblich Nutzung gegeben. Das kann und darf jeder für sich selbst prüfen.
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