Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

  • Eben. Der zusätzliche Traffic oder die Telefonate verursachen also unmittelbar Kosten für den Provider, das ist das beste Argument gegen deine Position.

    Nur wenn man sie nicht versteht. Die Provider, die allen Grund dazu hätten, untereinander nach Verbrauch abzurechnen, tun das nicht. Pauschalen wo du hinschaust. Nur die ganz kleinen werden verbrauchsabhängig abgezockt.

    Zum wiederholten Male die Frage: Wo ist die Grenze?

    Die Grenze ist da, wo man die belegbare Realität ignoriert. Die Statistik zeigt deutlich, dass die Intensität der Netznutzung zu Geschäftszeiten niedriger ist als außerhalb der Geschäftszeiten. Das sind die gleichen Menschen, nur an verschiedenen Anschlüssen, und die Kosten für den Provider entstehen zur Spitzenzeit, nicht zu anderen Tageszeiten.

    Wenn du das im allgemeinen nicht verstehst, dann schau dir den Einzelfall an. Nichts, was ein einzelner Therapeut im Internet macht, rechtfertigt einen Internetanschlusspreis von knapp 100€ im Monat. Seine Nutzung ist anscheinend von den AGB abgedeckt, trotzdem wird er vom Provider bedrängt, einen in jeder Hinsicht überteuerten Vertrag abzuschließen. Das geht nicht, und weil seine Situation ausgesprochen typisch ist, lasse ich der DG das auch nicht durchgehen. Das ist kein Versehen. Sie hat immerhin die AGB geändert, um die gewerbliche Mitnutzung von überwiegend privat genutzten Anschlüssen unterbinden zu können.

    Den Vergleich mit Vodafone finde ich übrigens passend: Die Verträge mit denen lese ich aus Erfahrung sehr genau, und meistens lande ich dann woanders. Aber trotzdem kenne ich keinen Kunden, der von denen aus einem Privatkundentarif in einen Geschäftskundentarif genötigt wurde.

  • Wann ist die höchste Last im Netz? Wenn die Geschäftskunden längst zu Hause sind und die Privatkunden ins Netz gehen, abends um 20 Uhr: https://de-cix.net/en/locations/frankfurt/statistics

    Nachtrag: Es soll auch noch Berufstätige geben, die bei Ihrer Arbeit keinen großen Internet Traffic erzeugen, das erklärt die Diskrepanz. Aber gerade die, über die wir hier reden, die den Tag am Schreibtisch verbringen, tun das sehr wohl, und erzeugen damit auch Kosten.

  • Ich denke, es hilft allen, wenn Jamahutschi und alle anderen verkappten Geschäftskunden das Netz der DG entlasten, indem sie sich einen Provider bei einem anderen Netzbetreiber suchen. Das sollte das Risiko senken, dass frank_m mit seinem Privatkundenanschluss für diese Intensivnutzer mitbezahlt. Weil sie dann als Kunden anderer Provider dort wirtschaftlichen Schaden anrichten, fördern sie den FTTH-Ausbau durch den Wechsel gleich doppelt. Win-Win.

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  • Wir sind nicht die Inquisition. Die gemachten Angaben reichen aus, um die Frage zu beurteilen, ob ein Privatkundentarif den Bedarf deckt.

    Es ging nicht um den Bedarf, sondern um eine Möglichkeit, weshalb DG eine geschäftliche Nutzung vermuten könnte. Weil hier nämlich angenommen wurde, *jeder* Weg müsse illegal sein und gegen die DSGVO verstoßen. Nur deshalb habe ich die Rechnungsanschrift ins Spiel gebracht.

  • Die Deutsche Giganetz ist auch nicht besser:

    Zitat

    8.2 Der Kunde darf die Dienste der DGN nicht zu kommerziellen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen und Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zum gewerblichen Gebrauch überlassen, es sei denn, dass diese Nutzung im Rahmen des Dienstevertrags vorgesehen ist.

    Home Office ist angeblich erlaubt. Als ich gefragt habe, galten aber andere AGBs, in denen auch die automatische Kündigung nach 24 Monate Nichterfüllung stand. Da es sich die AGBs aber angeblich nicht verschlechtert haben, wurde man nicht mal um Akzeptanz gefragt.

    In der Vodafone West AGBs steht folgendes:

    Zitat

    sofern der Kunde Privatkunde ist, die Leistungen nicht zu gewerblichen

    Zwecken zu nutzen.

    Also deutlich enger definiert. Das alles bestätigt leider mein Vorbehalt, dass viele von den neuen Glasfaser-Anbieter abzockende Bumsbuden sind die sich alles erlauben, weil Glasfaser "die Zukunft ist" und "die Wert der Immobilie steigt" /s. Und Verkaufen Internet, der vielleicht für Netflix und Co. reicht, für mehr aber nicht wirklich.

    Und die unterminierte Glasfaser hängt seit einem Monat um HÜP gewickelt unverändert. Irgendwann bleibe ich dann lieber doch bei Vodafone Kabel. Besser das Übel, das man schon kennt.

    Einmal editiert, zuletzt von belegdol (7. August 2023 um 14:54)

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  • Die Statistik zeigt deutlich, dass die Intensität der Netznutzung zu Geschäftszeiten niedriger ist als außerhalb der Geschäftszeiten.

    Wie gesagt, das Bild wird massiv durch produzierendes Gewerbe, Handwerker etc. verfälscht, die während ihrer Arbeit keinen Datenverkehr erzeugen. Dafür erzeugen ihre Kollegen auf den Büroarbeitsplätzen umso mehr, und über die reden wir hier.

    Nichts, was ein einzelner Therapeut im Internet macht, rechtfertigt einen Internetanschlusspreis von knapp 100€ im Monat.

    Das mag sein. Hab ich ja auch von Anfang an so gesagt. Aber es steht ja jedem frei, das für sein Gewerbe passende Angebot auszusuchen. Ob das dann im Zweifel finanziell attraktiv ist, neben dem privaten Anschluss noch einen Gewerbeanschluss für zu Hause zu finanzieren, sei dahingestellt (zumal es ja für die eigentliche Praxis einen zweiten Gewerbeanschluss geben muss). Aber das Argument rechtfertigt jedenfalls keinen Vertragsverstoß, bei welchem Anbieter auch immer.

    Sie hat immerhin die AGB geändert, um die gewerbliche Mitnutzung von überwiegend privat genutzten Anschlüssen unterbinden zu können.

    Und dafür wird es einen Grund geben, und der ist mit Sicherheit nicht nur Gier, denn alle anderen waren diesbezüglich schneller.

    Es ging nicht um den Bedarf, sondern um eine Möglichkeit, weshalb DG eine geschäftliche Nutzung vermuten könnte.

    Da gibt es sicher auch legale Wege, dass die DG herausfindet, wenn jemand gewerblich an seinem Privatkundenanschluss unterwegs ist. Und sei es nur, weil sich der Kunde an der Service Hotline verplappert hat. Aber oben klang mal durch, dass die DG ja offensichtlich nicht so genau darauf achtet, mit wem sie ihre Verträge abschließt und deshalb am Ende selber schuld ist, wenn jemand den Privatanschluss gewerblich nutzt. Und da fände ich ein "vorsorgliches Durchleuchten" des Kunden auf potentiellen Missbrauch nicht akzeptabel, um sowas zu verhindern. Umgekehrt kann man aber vom Kunden erwarten, dass er einen Vertrag abschließt, den er auch einhalten kann.

  • rechtfertigt jedenfalls keinen Vertragsverstoß

    Wenn wir uns nicht darauf einigen können, dass allem Anschein nach kein Vertragsverstoß vorliegt, brauchen wir nicht weiterzudiskutieren. Es ist außerdem offensichtlich, dass die DG die AGB geändert hat, um eine völlig normale und bisher zulässige Doppelnutzung durch den Anschlussnehmer auszuschließen und Leute in zu teure Verträge zu drängen, die klar nicht als Vielnutzer einzustufen sind.

    mit Sicherheit nicht nur Gier

    Wie würdest du das nennen? Geldgeilheit? Die Netzauslastung ist sicher kein Grund.

    Ich hoffe wir können uns darauf verständigen, dass ein Wechsel zu einem anderen Provider zu empfehlen und auch im Sinne der DG und der anderen DG-Kunden ist, weil dadurch die übermäßige Nutzung ohne gerechte Entlohnung der DG durch die verkappten Geschäftskunden entfällt.

  • Wenn wir uns nicht darauf einigen können, dass allem Anschein nach kein Vertragsverstoß vorliegt, brauchen wir nicht weiterzudiskutieren.

    Ich beziehe das gar nicht so sehr auf diesen konkreten Fall, sondern eher im Allgemeinen. Gewerbliche Nutzung an Privatkundenanschlüssen wird durch die aktuellen AGB jedenfalls ausgeschlossen. Punkt.

    Ich kenne den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im vorliegenden Fall und die damit gültigen AGBs nicht, und kann folglich im konkreten Fall nicht beurteilen, ob ein Verstoß vorliegt. Das ist dann möglicherweise am Ende auch Sache eines Gerichts, das final zu beurteilen.

    Es ist außerdem offensichtlich, dass die DG die AGB geändert hat, um eine völlig normale und bisher zulässige Doppelnutzung durch den Anschlussnehmer auszuschließen

    Wie kommst du zu dem Schluss, dass die Doppelnutzung bislang zulässig war? Deine Interpretation von "Verbraucher"? Aufgrund des Wörtchens "überwiegend" in §13 BGB? Hmm.

    Zitat

    Verbrauchergeschäfte sind Privatgeschäfte. Es darf sich also gerade nicht um ein Rechtsgeschäft handeln, dessen Zweck einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist.

    Vielleicht war es nicht ganz so zulässig, wie du gedacht hast? Aber das müssen final die Juristen entscheiden.

    ... die klar nicht als Vielnutzer einzustufen sind.

    Wie gesagt, im Einzelfall mag das zutreffen. Für die gewerbliche Nutzung im Allgemeinen sicher nicht.

    Die Netzauslastung ist sicher kein Grund.

    Darüber kann man sehr lange streiten. Ich sehe das so, dass eine zusätzliche gewerbliche Nutzung, die neben der ebenfalls vorhandenen privaten Nutzung anfällt, durchaus einen signifikanten Anteil an der Auslastung des Anschlusses haben kann, und damit eine deutlich intensivere Nutzung zur Folge hat. Und es geht hier nicht um den konkreten Einzelfall, sondern im Allgemeinen gesprochen. Durch deinen Vergleich mit der Datennutzung nach Feierabend verzerrst du das Bild gewaltig, einfach durch die schiere Anzahl an Nutzern, die tagsüber während der Arbeit keine Daten erzeugen.

    Ich hoffe wir können uns darauf verständigen, dass ein Wechsel zu einem anderen Provider zu empfehlen und auch im Sinne der DG und der anderen DG-Kunden ist,

    In diesem Fall mag das so sein. Pauschal würde ich dem aber nicht zustimmen. Und auch die anderen Provider lassen eine unzulässige Nutzung des Anschlusses nicht zu.

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  • Die Definition des BGB hat sich die DG ausdrücklich durch Nennung dieser Definition zu eigen gemacht. Einen weiteren Ausschluss gab es in den bisherigen AGB nicht. Es war zulässig, den Vertrag als Verbraucher im Sinne des BGB abzuschließen. Das schließt nach ausdrücklich genannter Definition nicht aus, dass das Rechtsgeschäft auch gewerblichen Zwecken dient. Du bist echt ein unmöglicher Diskutant, wenn dir was nicht passt.

    Darüber kann man sehr lange streiten.

    Mit dir auf jeden Fall, aber das führt zu nichts, jedenfalls mit dir. Die Statistik hast du gesehen und ignoriert. Weder im konkreten Einzelfall noch in der Summe, die für den Provider entscheidend ist, ist die Netzauslastung zu den Nutzungszeiten der Geschäftskunden höher als die der Privatkunden zur Hauptlastzeit. Ob das mehr oder weniger Anschlüsse sind, spielt für die Kosten des Providers überhaupt keine Rolle. Ob du's glaubst oder nicht: Provider rechnen nicht nach übertragenen Gigabytes ab.

    Insbesondere geht es hier nicht um ein Büro, in dem 20 gelangweilte Schreibtischtäter die Leitung zum Glühen bringen. Das wäre auch bisher schon von der "nur Verbraucher" Regel ausgeschlossen. Es geht um die, die den Anschluss als Verbraucher im Sinne des BGB nutzen. Das sind per Definition Kunden, deren geschäftliche Nutzung die private Nutzung nicht übersteigt. Wie man dann auf die Idee kommen kann, diese Nutzer wären eine besondere Belastung für das Netz, die einen zwei- bis dreifachen Preis rechtfertigt, kann ich mir nur noch mit Borniertheit erklären. Das ist jenseits aller Lebenserfahrung, dass es privat erheblich belastendere Nutzungsprofile gibt, die das Netz zudem zu einer Zeit nutzen, in der die Netzkapazität nicht sowieso zur Verfügung steht.

    In diesem Fall mag das so sein.

    Das ist "wasch mich aber mach mich nicht nass". Wenn dieses Verhalten schädlich für den Provider ist, dann nützt der Wechsel dem Provider. Aber verlieren will er die Kunden nicht? Mir ist klar, warum nicht, aber langsam ist es Zeit, dass du es auch zugibst.

  • Ich muss mich jetzt mal deutlich auf die Seite von alfalfa schlagen. Ich kenne das Nutzungsprofil des TE nicht, aber die Definition von "ausschließlich private Nutzung" halte ich für derart lebensfremd, dass ich es während der MVLZ jederzeit auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde.

    Ich habe im Übrigen festgestellt, dass auch ich - entgegen meiner Aussage vorhin - den Anschluss nicht ausschließlich privat betreibe, obwohl er sich in meinem Haus befindet und ich meinen Lebensunterhalt seit einigen Jahren aus einem Angestelltenverhältnis betreibe:

    Auf meinem Dach befindet sich eine Photovoltaikanlage, deren Strom ich den örtlichen Stadtwerken verkaufe. Falls ich also mal einen Handwerker rufen muss, weil meine PV-Anlage spinnt, handele ich nicht mehr "ausschließlich privat" im Sinne der DG.

    Ich denke, wenn es sich herumspricht, dass die DG in solchen Fällen auf "gewerbliche Nutzung" pocht, sind die Kunden schneller weg als die DG gucken kann.

  • Der Witz ist ja, dass die DG offenbar meint, damit irgendwas klarer festzulegen. Aber was heißt "privat"? Ist das Gegenteil von privat geschäftlich, im Sinne von "Privatkunden oder Geschäftskunden"? Oder ist "privat oder öffentlich" gemeint? Das hat ja schon Auswirkungen auf die Frage, ob man nach den neuen AGB noch Homeoffice machen darf oder nicht. Darf man noch auf Ebay verkaufen, wenn man es nicht gewerblich macht? Oder ist das auch geschäftlich? Öffentlich ist es ja wohl.

    Ich stelle mich da jetzt aber mal auf die Seite von frank_m: Bevor ich der DG schade, weil meine Nutzung am Ende nicht 100% privat ist, gehe ich lieber zu einem anderen Provider.

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  • Wie wir alle, ich verallgemeinerte an dieser Stelle, schon wissen, verändern sich die AGB von Zeit zu Zeit und der Kunde ist gut beraten, die zur Zeit des Vertragabschlusses gültigen AGB gut aufzubewahren.

    Nicht immer sind die AGB jedoch geglückt, eindeutig oder gar rechtskonform. Das ist sogar der Judikative bekannt und aus diesem Grund findet die "Salvatorische Klausel", die üblicherweise Bestandteil von Verträgen ist, keine Anwendung in den AGB.

    Darüber hinaus haben wir glücklicherweise in unserem Rechtsystem nicht das amerikanische Fallrecht (case law), sondern jeder Fall wird individuell betrachtet. Ich gehe fest davon aus, das der erwähnte Punkt 5.4 der diskutierten AGB in dem konkreten Fall unwirksam ist bzw. keine Anwendung finden kann.

    Ich kann Jamahutschi nur den Rat geben, sich mit einer Verbraucherschutzzentrale in Verbindung zu setzen und von dem, auch in meinen Augen, ungehörigen Drängen in einen wesentlich teuren Tarif zu berichten. Dort gibt es genug Juristen, für die Vertragsrecht Tagesgeschäft ist. Genau wie die nicht beachtete Endgerätewahlfreiheit kann und darf man den Providern so ein, die Kunden benachteiligendes, Verhalten nicht durchgehen lassen.

  • Das schließt nach ausdrücklich genannter Definition nicht aus, dass das Rechtsgeschäft auch gewerblichen Zwecken dient. Du bist echt ein unmöglicher Diskutant, wenn dir was nicht passt.

    Ich hab da nur die Einschätzung eines Anwalts kopiert. Das war nicht meine Interpretation, sondern die eines Juristen.

    Die Statistik hast du gesehen und ignoriert.

    Nein, ich hab sie nicht ignoriert, ich bin mehrfach drauf eingegangen. Unterstelle mir nicht permanent Dinge, die nachweislich falsch sind.

    Ich denke nur, dass du die Statistik falsch auslegst. Die gewerblich entstehenden Datenmengen sind unabhängig vom Freizeitkonsum der Erwerbstätigen. Es fallen zusätzlich gewerbliche Daten an, die dann auch Kosten erzeugen. Und das ist in Privatkundentarifen nicht erwünscht.

    Ob du's glaubst oder nicht: Provider rechnen nicht nach übertragenen Gigabytes ab.

    Die Diskussionen um das Telekom Peering Verhalten und die Kosten z.B. am DE-CIX zeigen, dass die Aussage so pauschal nicht stimmt. Daten zu übertragen kostet Geld - Infrastruktur, Energie, Peering. Ob das am Ende in GB oder anders abgerechnet wird, oder ob sie durch notwendige Investitionen des Providers abgedeckt sind, spielt eine untergeordnete Rolle.

    Insbesondere geht es hier nicht um ein Büro, in dem 20 gelangweilte Schreibtischtäter die Leitung zum Glühen bringen. Das wäre auch bisher schon von der "nur Verbraucher" Regel ausgeschlossen.

    Genau davon rede ich doch die ganze Zeit. Und wieder die Frage: Wo ist die Grenze?

    Es geht um die, die den Anschluss als Verbraucher im Sinne des BGB nutzen. Das sind per Definition Kunden, deren geschäftliche Nutzung die private Nutzung nicht übersteigt.

    Woher kommt die Definition? Was ist denn im Sinne des BGB? Ich zitiere noch mal den Anwalt von oben "Es darf sich also gerade nicht um ein Rechtsgeschäft handeln, dessen Zweck einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist." Das schließt die gewerbliche Nutzung kategorisch aus, und nicht nur "überwiegend".

    Wie man dann auf die Idee kommen kann, diese Nutzer wären eine besondere Belastung für das Netz, die einen zwei- bis dreifachen Preis rechtfertigt, kann ich mir nur noch mit Borniertheit erklären.

    Da sehen wir halt wieder den Unterschied zwischen Ingenieur und Jurist. Der Ingenieur denkt lösungsorientiert, da fällt die Netzauslastung tagsüber nichts ins Gewicht. Der Jurist denkt problemorientiert, und da ist gewerbliche Nutzung gewerbliche Nutzung unabhängig von der Tageszeit und der Datenmenge.

    Der Witz ist ja, dass die DG offenbar meint, damit irgendwas klarer festzulegen. Aber was heißt "privat"? Ist das Gegenteil von privat geschäftlich, im Sinne von "Privatkunden oder Geschäftskunden"?

    Hab ich anfänglich auch gedacht, um ehrlich zu sein. Aber wenn man sich u.a. die Seite des Anwalts ansieht, die ich oben verlinkt habe, dann wird schnell klar: "Privat" ist das Gegenteil von "geschäftlich". Zumindest auf der Seite ist es relativ klar.

  • Das hat ja schon Auswirkungen auf die Frage, ob man nach den neuen AGB noch Homeoffice machen darf oder nicht.

    Homeoffice - im Angestelltenverhältnis (!) - ist definitiv keine gewerbliche Nutzung; auch keine öffentliche. Selbst wenn man, wie die meisten Außendienst-Vertriebler, im Kundenkontakt steht, wird die Heimanschrift i.d.R. niemals nach außen kommuniziert. Man arbeitet von unterwegs, wobei "unterwegs" auch mal zuhause sein kann.

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  • Es fallen zusätzlich gewerbliche Daten an, die dann auch Kosten erzeugen.

    Das ist nicht, wie Provider abrechnen, aber wenn man man nicht verstehen will, versteht man halt nicht.

    Wo ist die Grenze?

    Die Grenze ist, wo die gewerbliche Nutzung die nicht-gewerbliche Nutzung überwiegt. Steht in der Definition.

    Woher kommt die Definition?

    §13 BGB. Könntest du selbst drauf kommen, weil das wörtlich in den AGB steht, über die wir hier reden.

    "Es darf sich also gerade nicht um ein Rechtsgeschäft handeln, dessen Zweck einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist."

    Der ganze Artikel bezieht sich auf etwas anderes, nämlich ob eine Person sich in Bezug auf einen konkreten Zweck auf die Eigenschaft, Verbraucher oder Unternehmer zu sein, berufen kann. In Bezug auf den gewerblichen Zweck, auch wenn dieser nicht überwiegt, kann man sich nicht auf die Verbrauchereigenschaft berufen. Um solche Fragen geht es aber hier gar nicht. Die DG definiert, mit wem sie einen Vertrag abschließen will, und dazu reicht(e) es völlig aus, dass der nicht-gewerbliche Zweck überwiegt.

    Ganz im Ernst, das ist keine komplizierte Sache. Offensichtlich ist jetzt "nur private Nutzung" hinzugekommen, weil die bisherige Festlegung genau das zulässt, was ich schreibe.

    Der Jurist denkt

    Wenn ein Jurist diese neue Regel verzapft hat, besteht vielleicht doch Fachkräftemangel.

    "Privat" ist das Gegenteil von "geschäftlich". Zumindest auf der Seite ist es relativ klar.

    Also dann kein Homeoffice mit den aktuellen AGB. Das ist zwar nicht gewerblich und nicht öffentlich, aber geschäftlich. Und bei Ebay sollte man dann auch nicht den gebrauchten Plunder aus dem Keller verkaufen. Nicht von den AGB abgedeckte Netzbelastung, wissenschon.

  • Meinst du nicht, dass die Tankstelle auch ein berechtigtes Interesse daran hat, mehr Geld einzunehmen? Eine blödsinnige Unterscheidung in Privatsprit und Geschäftssprit würde nur niemand akzeptieren. Die Professional Tarife sind grundlos teuer, wenn man den einen offensichtlichen Grund mal ignoriert: Gier.

    Das machen aber doch die Tankstellen. Montagvormittag, wenn die ganzen Firmentransporter getankt werden, ist der Sprit am teuersten. ;)

  • Wie kommst du zu dem Schluss, dass die Doppelnutzung bislang zulässig war? Deine Interpretation von "Verbraucher"? Aufgrund des Wörtchens "überwiegend" in §13 BGB? Hmm.

    Bin ich Verbraucher oder doch Unternehmer? – ein Leitfaden zur Abgrenzung zwischen § 13 BGB und § 14 BGB http://www.it-recht-kanzlei.de

    Vielleicht war es nicht ganz so zulässig, wie du gedacht hast? Aber das müssen final die Juristen entscheiden.

    Diese Rechtsauffassung ist hier nicht tragfähig.
    Hier wird jede einzelne geschäftliche Tätigkeit im Zusammenhang des Onlinehandels betrachtet.

    Wenn der Kunde für seinen Hauptwohnsitz für die Nutzung der Telekommunikation durch seine Familie diesen beantragt, dann ist dies nach dem genannten BGH-Urteil von einer überwiegende, den privaten Lebensbereich bestimmende Nutzung auszugehen.

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  • Das ist nicht, wie Provider abrechnen, aber wenn man man nicht verstehen will, versteht man halt nicht.

    Wie wird denn abgerechnet? Bei der Telekom war es früher so, dass man Geschwindigkeitsklassen kaufen konnte, z.B. als Reseller. Anschlüsse mit z.B. 100 kBit/s mittlerer Datenrate im Monatsmittel oder 500 kBit/s. Je schneller, desto teurer. Zusätzliches Volumen kostet Geld. Wie ist es heute? So war es definitiv, als Netcologne anfing, die letzte Meile von der Telekom für eigene Anschlüsse zu beziehen. Mehr Daten kosteten mehr Geld. Und nicht einfach sagen "du verstehst es nicht". Dann erkläre es konkret, wie es heute läuft.

    Die Grenze ist, wo die gewerbliche Nutzung die nicht-gewerbliche Nutzung überwiegt. Steht in der Definition.

    Siehst du, und damit hab ich ein Problem, denn das ist nicht objektivierbar.

    Was ist ok? 49% gewerblich, 51% privat? 40:60? 10:90?

    Bei einer 5-köpfigen Familie, die jede Woche Youtube und Netflix leersaugen, kriegt man vermutlich auch das 20-köpfige Kleinunternehmen noch mit durch, aber beim Bewohner eines Single-Haushalts, der überwiegend Online-Games zockt, wirds nach einigen dienstlichen E-Mails pro Woche schon eng. Das private Surfverhalten entscheidet darüber, was dienstlich ok ist? Schnell noch ein paar Dummy-Downloads, dann reichts noch für ne zusätzliche Video-Konferenz?

    Du merkst, wo die Formulierung "überwiegend" hinführt. Und eine Definition davon hab ich noch nicht gesehen. Es ist deine laienhafte Interpretation des Gesetzestextes. Vielleicht mag der rechtliche Kontext des von mir zitierten Anwalts nicht zu 100% passen, aber Fakt ist, dass dort privat und geschäftlich strikt getrennt wurde. Was lässt euch vermuten, dass es hier anders ist? Erkläre es bitte nachvollziehbar, am besten anhand von Referenzdokumenten, so wie meine zitierte Seite, aber dann passend zum Kontext, wenn euch die Seite nicht passt. Einfach nur sagen "stimmt nicht" ohne Gegenbeweis ist ganz dünnes Wasser.

    Also dann kein Homeoffice mit den aktuellen AGB.

    Falsch, siehe das oben zitierte BGH Urteil. Homeoffice ist keine gewerbliche Tätigkeit. Tatsachen zu ignorieren, macht es nicht besser.

  • mittlerer Datenrate im Monatsmittel oder 500 kBit/s. Je schneller, desto teurer. Zusätzliches Volumen kostet Geld.

    Durchschnitt und übertragenes Volumen kannst du vergessen.

    Burstable billing - Wikipedia

    Der Graph in der DE-CIX Statistik hat leider keine Legende. Deswegen übersehen viele, dass der aus zwei Komponenten besteht: Der blau-graue Teil ist die genutzte Bandbreite. Der weiß-transparente Teil ist ungenutzte Bandbreite. Und die Summe der beiden ist die bezahlte Bandbreite, nur leicht vereinfacht gesagt.

    Was ist ok? 49% gewerblich, 51% privat? 40:60? 10:90?

    Ja.

    Es ist mir ehrlich wurscht, ob dir die BGB Definition passt oder zu schwammig ist. Die DG hat sie selbst gewählt. Die BGB Definition von Verbraucher schließt ausdrücklich ein, dass jemand mit einem Rechtsgeschäft auch gewerbliche Zwecke verfolgt.

    Homeoffice ist keine gewerbliche Tätigkeit

    Stell dich nicht dumm. Gewerbe und Geschäft sind nicht das selbe. Du hast selbst gesagt, das Gegenteil von privat ist geschäftlich, und geschäftlich ist Homeoffice auch wenn es nicht gewerblich ist.