Netzbetreiber wollen freien Glasfaser-Router verbieten

  • Dieselbe Verständnisfrage habe ich mir auch gestellt.

    Für das providereigene Gerät übernimmt der Provider auch die Stromkosten! Die erstattet er dem Kunden. Ob er diese Kosten auf den Tarif wieder aufschlägt? Wäre zu erwarten.

    Das kann er aber beim kundeneigenen Gerät nicht. Also müsste der Tarif günstiger sein.

    Und welchen Tarif wählen die Kunden? Den Günstigeren oder den Teureren?

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  • Für das providereigene Gerät übernimmt der Provider auch die Stromkosten!

    Also davon höre ich zum ersten Mal. Wie genau macht er das? Wie wird das berechnet, wenn man z.B. nach der Mindestvertragslaufzeit verlängert, dabei aber das Modem wechselt?

    Bei allen Anschlusstechnologien (Kabel, DSL, Glasfaser) und bei allen Providern hab ich noch nie davon gehört, dass der Anschluss an sich günstiger wird, wenn der Kunde ein eigenes Modem kauft. Sei es ein Glasfasermodem, z.B. bei Telekom, DG oder EWE, sei es ein Kabelmodem bei Vodafone oder ein DSL Modem von O2, EWE oder 1&1. Da gibt es in den Angeboten nie einen Unterschied im Preis, der so begründet wäre. Klar, häufig gibt es Angebote, dass man Endgeräte beim Provider mieten kann. Aber das ist es ja wohl nicht, oder?

  • Welcher Provider macht dies und bringt der ONT dann einen Stromzähler mit? :roll:

    Nein. Natürlich nicht. Aber genau so muß es laufen. Denn das ist sein Gerät! Er verursacht die Kosten. Also soll er sie auch tragen. Und diese Kosten wird er natürlich an den Kunden weiterreichen.

    Das kann er aber nicht, wenn der Kunde ein eigenes ONT verwendet. Also muss dieser Anschluß günstiger sein.

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  • Nein. Natürlich nicht. Aber genau so muß es laufen. Denn das ist sein Gerät! Er verursacht die Kosten. Also soll er sie auch tragen. Und diese Kosten wird er natürlich an den Kunden weiterreichen.

    Das kann er aber nicht, wenn der Kunde ein eigenes ONT verwendet. Also muss dieser Anschluß günstiger sein.

    Da muss ich doch mal bei HD+ fragen, ob ich ihnen der Strom für die Umschaltung nach DiseqC 2.0 zw. horizontalen und vertikalen Empfang in Rechnung stellen kann. :/

  • Für das providereigene Gerät übernimmt der Provider auch die Stromkosten! Die erstattet er dem Kunden.

    Das klingt nach Fakten.

    Nein. Natürlich nicht. Aber genau so muß es laufen. Denn das ist sein Gerät! Er verursacht die Kosten. Also soll er sie auch tragen

    Und dass nach "Wünsch dir was".


    Was ist denn nun Realität? Zuerst behauptest du, der Provider übernimmt die Stromkosten. Später dann, er sollte sie eigentlich übernehmen.

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  • Es gibt viele Beispiele, wo man Geräte eines Betreibers oder Providers im Haus hat, und die anfallenden Energiekosten Sache des Nutzers sind. Er will den Dienst ja auch nutzen. ;) Smartmeter oder PayTV Receiver sind nur ein paar Beispiele.

    Ich kann es nicht ausschließen, aber ich hab noch nie davon gehört. Konkrete Beispiele könnten Klarheit schaffen.

  • Ich vermute, Schnurz' Argumentationskette geht sinngemäß wie folgt:

    Wenn ein Betreiber als letzten Übergabepunkt ein aktives Gerät (ONT) vorschreibt, welches dann auch noch zwingend von ihm zur Verfügung gestellt wird, dann müsste dessen Stromverbrauch eigentlich zu Lasten des Netzbetreibers gehen.

    Dem könnte ich zustimmen, insofern der Netzbetreiber verlangt, dass dieses Gerät (ONT) *immer* unter Netzspannung stehen muss, damit es im Gesamtnetz nicht zu Störungen kommt. Dies würde dann nämlich bedeuten, dass man bei inaktivem Vertrag trotzdem den ONT weiterhin mit Strom versorgen müsste. Dem ist aber meines Wissens nicht so. Im Gegenteil, wird der Netzbetreiber bei Vertragsende den ONT eher zurück verlangen und beim Kunden verbleibt nur die passisve GF-TA-Dose.

  • Im Gegenteil, wird der Netzbetreiber bei Vertragsende den ONT eher zurück verlangen und beim Kunden verbleibt nur die passisve GF-TA-Dose.

    Wenn der Netzbetreiber bekommt, was er will, gibt es überhaupt keine Gf-TA, damit die Chance sinkt, die Diskussion über die freie Endgerätewahl entstehen zu lassen.

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  • Jo eben, den ONT des Netzbetreibers ;)

    So, wie es auch bein den ersten FTTH Anschlüssen der Telekom war. Vorgeschriebener ONT.

    Und das ist nach heutiger gesetzlicher Regelung nicht mehr zulässig. Als, warum sollte das wieder zurückgenommen werden? Lass die Provider lieber einen vernbünftigen Prozess zur identifizierung des kundeneigenen ONT entwickeln. Meinetwegen mit einer Normierung wenn die Definition des Standards es derzeit nicht hergibt.

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  • Lass die Provider lieber einen vernbünftigen Prozess zur identifizierung des kundeneigenen ONT entwickeln. Meinetwegen mit einer Normierung wenn die Definition des Standards es derzeit nicht hergibt.

    Was dann aber für die nächsten 5 Jahre bedeutet: keine Endgerätefreiheit. Darüber muss man sich klar sein.

    Allerdings ist die Alternative, dass es die Endgerätefreiheit nie gibt. Auch das sollte man berücksichtigen.

  • Was dann aber für die nächsten 5 Jahre bedeutet: keine Endgerätefreiheit. Darüber muss man sich klar sein.

    Allerdings ist die Alternative, dass es die Endgerätefreiheit nie gibt. Auch das sollte man berücksichtigen.

    Es funktioniert ja bei diversen Providern. Also, warum sich nicht dort orientieren?

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  • Die freie Wahl des Endgerätes ist ein schützenswertes Gut!

    Jahrelang wurde das in den Bereichen VDSL und Kabel-Internet gefordert und gilt glücklicherweise als durchgesetzt. Warum bei Glasfaser als Zugangstechnologie darauf verzichten bzw. eine Ausnahme machen? Es gibt keinen vernünftigen, nachvollziehbaren Grund dafür.

    Wenn jetzt Ausnahmeregelungen geschaffen werden, dann wird es sicherlich ganz schnell wieder Speedports, EasyBoxen oder Homeboxen von Arcadyan, Sagemcom oder ähnlichen "Qualitätsherstellern" geben. Sollte die BNetzA eine Ausnahmeregelung installieren, ist das ein Dammbruch um das TKG auszuhölen.

    Das die TK-Provider auch keine Buglisten der Firmware ihrer Hardware veröffentlichen, wurde ebenfalls noch nicht ausreichend thematisiert. Monokulturen sind ein Paradies für Schädlinge, das ist doch mittlerweile jedem bekannt.

  • Es funktioniert ja bei diversen Providern.

    Es funktioniert eben nicht. Das ist doch das, was ich die ganze Zeit schreibe. Du hast die Wahl zwischen 2 Endgeräten: Provider ONT oder Fritzbox. Das wars. Wo bitte schön ist das Endgerätefreiheit? Das hat nichts mit der Erfüllung des TKGs zu tun.