Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

  • Du glaubst doch nicht wirklich, das bei Erlass der Allgemeinverfügung durch die BNetzA die Provider einen Unterschied zwischen GPON und AON machen?

    Die Allgemeinverfügung wird so ausfallen, das keine Topologieunterschiede gemacht werden.

    Das ist vollkommen richtig, das sehe ich auch so. Aber bei der Formulierung der Allgemeinverfügung spielen die technischen Parameter von AON und GPON eine Rolle, und sie werden sich am kleinsten gemeinsamen Nenner ausrichten - in dem Fall an GPON, da das die größeren Einschränkungen hat. Und ich halte es für durchaus denkbar, dass das die Endgerätefreiheit kippt an Glasfaseranschlüssen, und dass wir zu einer Routerfreiheit im Sinne der EU Vorgabe zurückkehren. Mir gefällt der Gedanke auch nicht, aber passieren kann es.

  • Ich hege Hoffnung, das Verbraucherzentrale und FSFE eine gute Argumentation vorbringen. Man wird sehen, was herauskommt. Die BNetzA hat da die Entscheidungsbefugnis und zumindest keine ausgeprägte Lobbyabhängigkeit wie unsere Parteienlandschaft.

    Die EU hat übrigens die Definition, wie der Netzabschlusspunkt gestaltet wird, an die Mitgliedsländer delegiert, es gibt keine feste Vorgabe EU-seitig:

    EUR-Lex - 32018L1972 - EN - EUR-Lex

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  • Ich glaube, hier spielt die DTAG mit dem Kunden.

    Dieser Beitrag ist vor der letzten TKG Novelle entstanden und beruht auf den Bestrebungen der Provider den geforderten passiven Netzabschlusspunkt zu streichen. Bekanntlich ist das nicht geschehen.

    Wichtig ist hier der letzte Absatz.

    Freie Router-Wahl bleibt!
    In den vergangenen Tagen wurde in der Presse berichtet, dass die Deutsche Telekom den so genannten Routerzwang wieder einführen wolle.
    www.telekom.com

    Aus dem letzten Absatz geht implizit hervor, das die Wahrung der Endgerätewahlfreiheit für den Endkunden gewollt ist.

  • Die Modem-Freiheit heißt für die ja auch mehr Arbeit. Mehr Schulungen, mehr Tests und Störgeräte entstören im eigenen Netz.

    Klar will ich auch nicht vorgeschrieben bekommen, was ich an Geräten benutzen darf und welchen nicht.

  • Seit 2016 gilt die Endgerätewahlfreiheit. Wer im Jahr 2023 immer noch jammert, das dies schädlich für das eigene Netz ist, sollte sich in einer anderen Branche betätigen. Am besten in einer ohne Privatkundenkontakte.

    Blamabel für alle neuen TK-Provider wie Deutsche Glasfaser, UGG und Konsorten ist, das der Dinosaurier Telekom Klassenprimus bei der Umsetzung ist und das in Bestandsplattformen realisiert. Die "neuen" Provider, die auf der grünen Wiese angefangen, neue Plattformen gebaut haben, müssen erst die Rute spüren um zu reagieren. Immerhin, bei Deutsche Glasfaser hat die Verbraucherzentrale NRW eine Reaktion im Sinne des Kunden bewirkt.

    Wenn dieses Geschäftsgebaren jedoch allgemeine Akzeptanz findet, dann freue ich mich schon auf den Eintritt der Gen-Z in das Arbeitsleben.

    Gen-Z Kundendienst "Sie haben eine Störung in ihrem Internetzugang? Das tut mir sehr leid und ich fühle mit ihnen! Hören sie, wir haben 12:00 Uhr und ich bin in der Mittagspause aufgrund meiner Work-Life Balance. Rufen sie bitte in 90 Minuten noch einmal an"

    Kunde meldet sich 90 Minuten später wieder.

    Gen-Z Kundendienst "Danke, das sie noch einmal anrufen. Ja, gerne leite ich ihre Störung an die Fachkollegen weiter. Wir haben heute bereits Mittwoch, da darf ich ihnen erfreulicherweise mitteilen, das wir schon Montag mit der Störungsbehebung beginnen, das ist doch super. Wir haben aktuell nur ganz wenige Mitarbeiter in Teilzeit, da sind wir schneller als üblich."

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  • Die EU hat übrigens die Definition, wie der Netzabschlusspunkt gestaltet wird, an die Mitgliedsländer delegiert, es gibt keine feste Vorgabe EU-seitig:

    Das sehe ich anders. Die Regelung nimmt explizit nur Bezug auf die "Lage des Netzabschlusspunktes".

    Die EU Verordnung 2015/2120 regelt den Zugang zum offenen Internet, und dort ist in (5) geregelt:

    Zitat

    Die Endnutzer sollten beim Zugang zum Internet frei unter den verschiedenen Arten von Endgeräten im Sinne der Richtlinie 2008/63/EG der Kommission (4) wählen können. Die Internetzugangsanbieter sollten über die von den Herstellern oder Händlern der Endgeräte im Einklang mit dem Unionsrecht angewandten Beschränkungen hinaus keine weiteren Beschränkungen auf die Nutzung von Endgeräten, die die Verbindung zum Netz herstellen, anwenden.

    Schaut man in die genannten Richtlinie, so ist dort zu finden:

    Zitat

    Im Sinne dieser Richtlinie sind

    1. „Endeinrichtungen“:

    a)

    direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtungen zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über Draht, optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Endeinrichtung und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet;

    Also zwischen der Endeinrichtung beim Kunden und dem öffentlichen Netz befindet sich noch ein Gerät. Diese Möglichkeit sieht die europäische Verordnung explizit vor.

    Klar besteht die Möglichkeit, dass in Deutschland die EU Vorgabe enger gefasst wird. Das ist das kein Verstoß gegen diese Regelung. Allerdings birgt die engere Auslegung in Deutschland einen gravierenden Nachteil:

    Es ist eine deutsche Sonderlocke. Wie früher schon beschrieben, fehlt bei GPON die technische Spezifikation des Onboardings fremder Komponenten im Provider-Netz, was momentan zum völligen Wildwuchs der Vorgehensweisen führt. Von der Modem-ID über CWMP Accounts und Equipment-IDs bis hin zu PLOAM-Passwörtern oder ONT-Installationskennungen wird alles mal benutzt oder auch nicht. Für den Kunden ist es ein Abenteuer, das passende Equipment für den eigenen Anschluss zu identifizieren. Ohne abgeschlossenes IT Studium fast nicht möglich. Bevor das nicht geregelt ist, sehe ich keine endkundentaugliche Umsetzung der Endgerätefreiheit.

  • Klar besteht die Möglichkeit, dass in Deutschland die EU Vorgabe enger gefasst wird. Das ist das kein Verstoß gegen diese Regelung.

    Es besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern die BNetzA hat den passiven Netzabschlusspunkt im Einklang mit EU-Recht festgelegt. Das wissen wir ja und schön, das Du da mit mir übereinstimmt.

    fehlt bei GPON die technische Spezifikation des Onboardings fremder Komponenten im Provider-Netz,

    Zunächst einmal ist im ITU-T Regelwerk das Provisionierungsverfahren von ONTs beschrieben und damit in die Onboardingsysteme abbildbar.

    Kein Anbieter von Infrastrukturdiensten muss sich da neue Verfahren ausdenken.

    Den Vorwurf den sich die Anbieter gefallen lassen müssen ist der folgende:

    Die rechtliche/gesetzliche Regelung der Grenze zwischen Providernetz und Teilnehmernetz ist seit 2016 klar und eindeutig definiert. Wenn ich in D als TK-Anbieter Infrastrukturdienstleistungen anbiete, dann muss ich mich selbstverständlich an das Gesetz in dem Lande halten, in dem ich Dienste erbringen will. Also in Kurzform: in Deutschland muss ich nach deutschem Recht agieren. Nur weil es in Land x oder y anders ist, darf ich das geltende Recht in D nicht ignorieren, andernfalls handle ich unrechtmäßig.

    Von der Modem-ID über CWMP Accounts und Equipment-IDs bis hin zu PLOAM-Passwörtern oder ONT-Installationskennungen wird alles mal benutzt oder auch nicht.

    Es war Zeit genug, sich darauf einzustellen, vor allem für die neuen Glasfaserunternehmen am Markt ohne bestehende "Altlasten". Das Versäumnis ein kundenorientiertes Onboardingverfahrem zu implementieren darf nicht zu Lasten des Kunden ausgelegt werden. Zumindest bei der DTAG und auch Deutsche Glasfaser kann das der Kunde mittlerweile selbst. Manch anderer Provider möchte noch Gerätedaten via Telefon oder Portal erhalten. Via Telefon halte ich übrigens auch für altersgerechter.

  • Zunächst einmal ist im ITU-T Regelwerk das Provisionierungsverfahren von ONTs beschrieben und damit in die Onboardingsysteme abbildbar.

    Offenbar dann nicht scharf genug, wenn so viel Interpretationsspielraum besteht.

    Den Vorwurf den sich die Anbieter gefallen lassen müssen ist der folgende:

    Und das sollen die deutschen Anbieter dann für sich allein machen? An allen internationalen Gremien vorbei? Zum einen wird das nicht funktionieren, zum anderen dürfte das dann ganz sicher ein Verstoß gegen die EU Verordnung sein, die auch vorschreibt, dass durch keinerlei Maßnahmen der Marktzugang für Geräte aus anderen Teilnehmerländern beschränkt werden darf.

    Also in Kurzform: in Deutschland muss ich nach deutschem Recht agieren. Nur weil es in Land x oder y anders ist, darf ich das geltende Recht in D nicht ignorieren, andernfalls handle ich unrechtmäßig.

    Grundsätzlich richtig, solange die Regelungen in Deutschland nicht gegen EU Recht verstoßen (was ich hier aber nicht sehe, wie ich ausdrücklich betonen möchte). Dennoch muss man sich halt fragen, ob man sich einen Gefallen damit tut, aus der Reihe zu tanzen. Gerade in so stark globalisierten und schnelllebigen Märkten, wie dem Telekommunikationsmarkt, ist es problematisch, wenn man sowas anders macht, als alle anderen.

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  • Die kundenfreundlichen/kundenorientierten Onboardingsysteme sind von den Providern vernachlässigt worden, weil diese sich nicht an geltendes bundesdeutsches Recht im Einklang mit EU-Recht bei der Implementierung gehalten haben.

    Und natürlich wird der Marktzugang von Hardwareherstellern vom Gesetzgeber nicht behindert. Höchstens von den Providern, die nur ihren Zwangs-ONT an der Faser sehen wollen.

    Gerade in so stark globalisierten und schnelllebigen Märkten, wie dem Telekommunikationsmarkt, ist es problematisch, wenn man sowas anders macht, als alle anderen.

    Im Grundsatz gebe ich dir in diesem Punkt Recht. In unserem diskutierten Fall liegt das Problem nicht in der Provisionierung, sondern im Onboarding. Nach dem aktuellen Stand soll es ja auch nicht nur nicht statthaft sein, den Nokia ONT von Deutsche GigaNetz gegen das Glasfasermodem 2 der Telekom zu tauschen, der Tausch der beiden ONTs wird auch aktiv durch den Provider behindert/verhindert. Mit welcher Begründung? Ist das Telekom Glasfasermodem 2 für das Netz von Deutsche GigaNetz gefährlich?

  • Dann ziehe um, wo du deine freie Routenwahl auch hast.

    Das wird noch Jahre dauern, bis sich da was wirklich ändert. Denn die wollen es ja nicht. Haben doch grade erst wieder eine klare eingereicht bei der BNetzA das sie keine freie Routenwahl haben wollen.

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  • Und natürlich wird der Marktzugang von Hardwareherstellern vom Gesetzgeber nicht behindert. Höchstens von den Providern, die nur ihren Zwangs-ONT an der Faser sehen wollen.

    Weil du von ihnen verlangst, Prozesse und Rahmenbedingungen festzulegen, um ein Gesetz einzuhalten, das es nirgendwo anders gibt. In der Folge werden Geräte aus der Liste der technisch kompatiblen ONTs herausfallen, und der Marktzugang wird erschwert.

    Mit welcher Begründung? Ist das Telekom Glasfasermodem 2 für das Netz von Deutsche GigaNetz gefährlich?

    Vielleicht nicht gefährlich, aber wenn es seitens des Providers nicht getestet ist, kann die einwandfreie Funktion nicht gewährleistet werden, vor allem auch im Zuge zukünftiger Updates der Infrastruktur. Und wer bekommt den Support-Anruf, wenn es plötzlich nicht mehr funktioniert? Der Provider, oder der Hersteller des Modems, das Kunde unbedingt wollte? Und wehe, der Provider traut sich dann an der Service Hotline zu sagen, "das Gerät unterstützen wir nicht, da müssen sie sich selbst drum kümmern". Was meinst du, was 2 Minuten später in einem Forum wie diesem los ist?

    Klar, es steht auch im Gesetz, nur technisch geeignete Geräte, und Provider muss erforderliche technische Parameter dokumentieren, und Kunde muss sich darum kümmern, eine geeignete Auswahl zu treffen. Nur wer soll mit einer Reihe ITU, RFC, TR und sonstwas Norman am Ende noch abschätzen, ob sein Gerät wirklich zu der vom Provider veröffentlichten Liste passt? Und was, wenn der Provider die Liste irgendwann ändert, und das eigene Gerät rausfällt?

    Eine Norm, ein global standardisiertes Vorgehen zum Onboarding, eine Nummer in der Liste der Provideranforderungen. Mehr ist dem Durchschnittskunden nicht zuzumuten. Solange es das nicht gibt, wird die Endgerätefreiheit ein Wunsch bleiben.

  • Sind wir mal realistisch. Die Platzhirsche haben bereits Fakten geschaffen.

    Da muss sich nicht mehr viel ändern. Der Widerstand kleiner Anbieter wird daran zerbrechen.

    Bei VDSL und Kabel ist das auch alles eingespielt.

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  • Weil du von ihnen verlangst, Prozesse und Rahmenbedingungen festzulegen, um ein Gesetz einzuhalten, das es nirgendwo anders gibt.

    Das sind die Spielregeln. Will ich in einem Land in den Markt, muss ich dessen Regeln einhalten. Und in diesem Falle sind die Regeln mit EU-Recht konform.

    Dein Argument der staatlichen Protektion ist nicht nachvollziehbar.

    Nur wer soll mit einer Reihe ITU, RFC, TR und sonstwas Norman am Ende noch abschätzen, ob sein Gerät wirklich ...

    Genau so wie es bisher in den Bereichen Cable und VDSL geregelt ist. Nichts anderes gilt für Endgeräte im Glasfasernetz.

  • Da muss sich nicht mehr viel ändern. Der Widerstand kleiner Anbieter wird daran zerbrechen.

    Bei VDSL und Kabel ist das auch alles eingespielt.

    Aber leider wird gerade die durch die BNetzA getroffene Regelung von den Gf-Providern in Frage gestellt.

    Wenn alles so bleibt wie bisher, dann wird durch die Marktbereinigungskräfte auch diese Frage gelöst werden. Aktuell ist es jedoch wieder sehr spannend und es wird viel diskutiert...

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  • Warum machen es andere Hersteller nicht wie AVM? Die haben die 5530/5590 zertifizieren lassen. Dann wäre die ganze Diskussion hinfällig.

    Spoiler anzeigen

    ISP: HTP Surf & Fon 1.000 MBit/s Download / 500 MBit/s Upload (Glasfaser)

    Router: MikroTik CCR2004-16G-2S+ (RouterOS 7.22.1) + Genexis Fibertwist F2110-2 (Rev2.0) @ AON (1000BASE-BX)

    VoIP: Gigaset N670 IP Pro Mini Multicell (Firmware 2.67.0), Cisco ATA-191-MPP 2-Port Phone Adapter (Firmware 11-3-2MPP0001-225), Gigaset Fusion (Firmware 2.0.1)

    Handset: Gigaset SL800H Pro (Firmware 131.013.04)