Du glaubst doch nicht wirklich, das bei Erlass der Allgemeinverfügung durch die BNetzA die Provider einen Unterschied zwischen GPON und AON machen?
Die Allgemeinverfügung wird so ausfallen, das keine Topologieunterschiede gemacht werden.
Das ist vollkommen richtig, das sehe ich auch so. Aber bei der Formulierung der Allgemeinverfügung spielen die technischen Parameter von AON und GPON eine Rolle, und sie werden sich am kleinsten gemeinsamen Nenner ausrichten - in dem Fall an GPON, da das die größeren Einschränkungen hat. Und ich halte es für durchaus denkbar, dass das die Endgerätefreiheit kippt an Glasfaseranschlüssen, und dass wir zu einer Routerfreiheit im Sinne der EU Vorgabe zurückkehren. Mir gefällt der Gedanke auch nicht, aber passieren kann es.