Open Infra im EFH mit Einliegerwohnung - ein oder zwei Hausanschlüsse?

  • Aktuell wird bei uns der Glasfaser durch Open Infra und DNS geplant. Wir haben uns für Open Infra entschieden und einen Hausanschluss bestellt. Dieser soll bis 8 Gbit leisten können.

    Frage: Würde ein Hausanschluss für beide Wohnungen im Haus reichen, kann also im Haus eine Aufteilung auf z.B. 2 x 4000 Mbit erfolgen, oder wird ein doppelter Hausanschluss benötigt?

  • Um aus 1x 8GBit/s 2x4 GBit/s zu machen, müsstest du einen erheblichen Aufwand treiben. Einfacher ist es, die Bandbreite einfach vom Router auf die jeweiligen Anforderungen verteilen zu lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr mit 8 GBit/s in 2 Haushalten in absehbarer Zeit Engpässe erleiden werdet.

    Aber nach den Erfahrungen mit OpenInfra und DNS aus den anderen Orten: Es ist ein erhebliches Risiko, sich auf einen Anbieter festzulegen. In all den anderen Diskussionen zu den beiden geht es eigentlich nur noch darum, dass sich der eine oder anderen aus einem Ortsnetz zurückzieht und die betroffenen Kunden nun darauf hoffen müssen, irgendwie noch einen Anschluss beim anderen zu bekommen - mit teilweise erheblichen finanziellen und zeitlichen Nachteilen. Das mal als kleiner Denkanstoß, ob du das Risiko eingehen willst. Schlimmstenfalls hast du am Ende zwei Anschlüsse. Es sind ja auch 2 Haushalte, das bekäme man also in den Griff.

  • Ich verstehe. Im Nachgang aus einem Hausanschluss zwei getrennte Wohnungsanschlüsse zu generieren ist nicht vorgesehen. Es wäre dann ein Vertrag den man sich teilt. Ist nur in Bezug auf Telefonie und Rufnummernmitnahme nicht optimal.

    Aktuell haben bis zu wir 250 Mbit über Kupfer und bis 1000 Mbit über Kabel. Das ist ja auch nicht sooo schlecht. Open Infra hat bei uns lange geworben bevor DNS überhaupt damit begonnen hat. Inzw. ist die "formelle Bauentscheidung" gefallen. Kann die wieder gekippt werden? In der Nachbarschaft stehen jedenfalls überall die Open-Infra-Schilder.

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  • Die Gefahr, die beim "Teilen" eines Hausanschlusses besteht, ist die, wenn die beiden Vertragspartner sich nicht mehr leiden können. Je nachdem, wie zerstritten das Verhältnis dann ist, kann es sehr teuer für den Vermieter werden.

    Leistungsversprechen nicht eingehalten, der Vermieter erbringt eine TK Dienstleistung für den Mieter - wie ist der Datenschutz umgesetzt, usw.

  • Aktuell wird bei uns der Glasfaser durch Open Infra und DNS geplant. Wir haben uns für Open Infra entschieden und einen Hausanschluss bestellt. Dieser soll bis 8 Gbit leisten können.

    Frage: Würde ein Hausanschluss für beide Wohnungen im Haus reichen, kann also im Haus eine Aufteilung auf z.B. 2 x 4000 Mbit erfolgen, oder wird ein doppelter Hausanschluss benötigt?

    Hey,

    Welches Gebiet? (Kommune) nenn mir diese und ich kann dir sagen wanns losgeht bzw.wie der aktuelle Stand ist.

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  • Vom Hausanschluss werden in der Regel dann Fasern in die jeweiligen Wohnungen gelegt.

    An jedem dieser Anschlüsse sind dann die 8 Gbit/s möglich.

    Es ist also nicht der Hausanschluss an sich 8Gbit/s fähig, sondern jeder einzelne Anschluss der dort gebucht wird.

  • HubeBube Ja, das ist ein Risiko, kommt aber darauf an, wie man das regelt. Wenn es einfach nur eine unverbindliche Mitnutzung gegen eine gewisse monatliche Gebühr ist, sollte das keine Probleme geben. Schwierig wird es, wenn man um des Mieters willen einen teureren Anschluss gebucht hat oder das sogar vertraglich zusichert.

    sPnzz 16547 Birkenwerder / Oberhavel

    Edding Worin besteht der Unterschied, wenn ich ein oder zwei Hausanschlüsse bestelle. Wird die doppelte Anzahl an Fasern in unser Haus gelegt? Wäre eine separate Versorgung der zweiten Wohnung mit extra Vertrag nur dann möglich wenn später ein weiterer Anschluss von der Strasse ins Haus gelegt wird? Legen die in unserem MFH mit 5 Wohnungen quasi 5 Hausanschlüsse in den Keller? Entschuldigt meine Unwissenheit, aber das ist echt nicht mein Gebiet ...

  • "unverbindlich" und "monatliche Gebühr" schließen sich aus.

    Nun soll aber auch der Teufel nicht an die Wand gemalt werden und der Mieter der Einliegerwohnung entwickelt sich zu einem ausgesprochenem Stinkstiefel.

    Was ich damit sagen möchte: Du bewegst dich rechtlich auf ganz dünnem Eis. Jedoch gilt auch hier: Wo kein Kläger - dort auch kein Richter.

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  • Edding Worin besteht der Unterschied, wenn ich ein oder zwei Hausanschlüsse bestelle. Wird die doppelte Anzahl an Fasern in unser Haus gelegt? Wäre eine separate Versorgung der zweiten Wohnung mit extra Vertrag nur dann möglich wenn später ein weiterer Anschluss von der Strasse ins Haus gelegt wird? Legen die in unserem MFH mit 5 Wohnungen quasi 5 Hausanschlüsse in den Keller? Entschuldigt meine Unwissenheit, aber das ist echt nicht mein Gebiet ...

    Ich kenne jetzt nicht direkt das Konzept von OpenInfra und wieviel Fasern pro Wohnung vorgesehen sind, aber in der Regel werden mindestens 1 Faser Pro Wohnung zum Hausanschlüsse im Keller eingeblasen.

    1 Kabel kann mehrere Fasern beinhalten.

    Hausanschlüsse gibt es in verschiedenen Größen, je nach bedarf.

    Wenn bei der Bestellung des Haus-Anschlusses 2 Wohnungen angegeben wurden, dann wird ein Kabel mit der nötigen Fasernanzahl eingesetzt.

    Es ist im Prinzip wie beim Telefon.

    Im Keller kommt der Hausanschluss mit mehreren Adern an und je nachdem wie viele Wohnungen es gibt geht von dort ein Kabel in die Wohnung und der Mieter/Eigentümer bestellt seinen Anschluss.

    So ist das auch bei Glasfaser

  • Ich kenne jetzt nicht direkt das Konzept von OpenInfra und wieviel Fasern pro Wohnung vorgesehen sind, aber in der Regel werden mindestens 1 Faser Pro Wohnung zum Hausanschlüsse im Keller eingeblasen.

    1 Kabel kann mehrere Fasern beinhalten.

    Hausanschlüsse gibt es in verschiedenen Größen, je nach bedarf.

    Wenn bei der Bestellung des Haus-Anschlusses 2 Wohnungen angegeben wurden, dann wird ein Kabel mit der nötigen Fasernanzahl eingesetzt.

    Hey,

    1 Vertrag = 1 Faser + 1 Cts Box. Nicht mehr, nicht weniger.

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  • "unverbindlich" und "monatliche Gebühr" schließen sich aus.

    Nun soll aber auch der Teufel nicht an die Wand gemalt werden und der Mieter der Einliegerwohnung entwickelt sich zu einem ausgesprochenem Stinkstiefel.

    Was ich damit sagen möchte: Du bewegst dich rechtlich auf ganz dünnem Eis. Jedoch gilt auch hier: Wo kein Kläger - dort auch kein Richter.

    Warum soll sich das ausschließen? Habe ich bereits so gehandhabt. Leider war die Verbindung nicht stabil genug, also hat der Mieter sich von Vodafone versorgen lassen. Mit Beginn der Belieferung hat er aufgehört seine monatlichen 10 € abzuliefern und den Repeater wieder zurück gegeben.

    Wirklich schwierig wird es erst, wenn beide Parteien Festnetz über einen Vertrag und Router laufen lassen. Da wirds dann auch, wie du schriebst, datenschutzrechtlich problematisch.

  • Hier ist Vorsicht geboten. Bei uns in der Gemeinde Brieselang lag alles vor seitens OI. Trotzdem wird erstmal nicht weiter ausgebaut (einige Hausanschlüsse hat OI sogar schon verlegt) weil DNS mit dem Netzausbau begonnen hat und OI nicht genug Verträge erwerben konnte (war angeblich eine knappe Sache) hat OI den Ausbau in Brieselang im besten Fall pausiert in schlimmsten Fall komplett eingestellt. Immer bei beiden unterschreiben. Du bekommst nichts schriftliches von diesen Firmen wenn nicht ausgebaut wird. Es wird einfach still.

  • Der Glasfaserausbau krankt ein wenig daran, dass die Generalunternehmer Bauunternehmen sind, die natürlich nicht darauf optimieren, zukünftige Bauarbeiten zu vermeiden. Wenn ein Unternehmen in ein Haus mit mehreren Wohnungen nur eine Faser legt, weil nur ein Anschluss bestellt ist, sollte man sich überlegen, ob ein anderer Anbieter das vielleicht nachhaltiger macht, indem weitere Anschlüsse schon vorbereitet werden.

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