Beiträge von gallus

    "unverbindlich" und "monatliche Gebühr" schließen sich aus.

    Nun soll aber auch der Teufel nicht an die Wand gemalt werden und der Mieter der Einliegerwohnung entwickelt sich zu einem ausgesprochenem Stinkstiefel.

    Was ich damit sagen möchte: Du bewegst dich rechtlich auf ganz dünnem Eis. Jedoch gilt auch hier: Wo kein Kläger - dort auch kein Richter.

    Warum soll sich das ausschließen? Habe ich bereits so gehandhabt. Leider war die Verbindung nicht stabil genug, also hat der Mieter sich von Vodafone versorgen lassen. Mit Beginn der Belieferung hat er aufgehört seine monatlichen 10 € abzuliefern und den Repeater wieder zurück gegeben.

    Wirklich schwierig wird es erst, wenn beide Parteien Festnetz über einen Vertrag und Router laufen lassen. Da wirds dann auch, wie du schriebst, datenschutzrechtlich problematisch.

    HubeBube Ja, das ist ein Risiko, kommt aber darauf an, wie man das regelt. Wenn es einfach nur eine unverbindliche Mitnutzung gegen eine gewisse monatliche Gebühr ist, sollte das keine Probleme geben. Schwierig wird es, wenn man um des Mieters willen einen teureren Anschluss gebucht hat oder das sogar vertraglich zusichert.

    sPnzz 16547 Birkenwerder / Oberhavel

    Edding Worin besteht der Unterschied, wenn ich ein oder zwei Hausanschlüsse bestelle. Wird die doppelte Anzahl an Fasern in unser Haus gelegt? Wäre eine separate Versorgung der zweiten Wohnung mit extra Vertrag nur dann möglich wenn später ein weiterer Anschluss von der Strasse ins Haus gelegt wird? Legen die in unserem MFH mit 5 Wohnungen quasi 5 Hausanschlüsse in den Keller? Entschuldigt meine Unwissenheit, aber das ist echt nicht mein Gebiet ...

    Naja, es gibt schon Fristen die einzuhalten sind um den kostenfreien Hausanschluss zu bekommen. Für die Verlegung im Haus gibt es die wohl nicht, zumindest kann ich dem FTTH-Vertrag nicht entnehmen, dass die Verteilung innerhalb des Hauses kostenpflichtig wird wenn ich das erst in 3 Jahren machen lasse.

    "Mich stört die Haltung, dass das alles andere bezahlen sollen, obwohl es dein Haus ist, welches durch die Glasfaseranschlüsse modernisiert wird."

    Wenn du meinst mir das unterstellen zu müssen - OK. Ich bin mir bewusst, dass der Glasfaserausbau den alten Konflikt tangiert, welche Kosten wer (Mieter oder Vermieter) in einem Mietshaus zu tragen hat. Und als Vermieter stört mich die Haltung, dass grundsätzlich der Vermieter zu zahlen hat, auch wenn er gar nicht partizipiert. Und da, wo sich die Modernisierungen auch real umlegen lassen, wird über die hohen Mietpreise gejammert. Irgendwas passt da nicht ...

    Ich verstehe. Im Nachgang aus einem Hausanschluss zwei getrennte Wohnungsanschlüsse zu generieren ist nicht vorgesehen. Es wäre dann ein Vertrag den man sich teilt. Ist nur in Bezug auf Telefonie und Rufnummernmitnahme nicht optimal.

    Aktuell haben bis zu wir 250 Mbit über Kupfer und bis 1000 Mbit über Kabel. Das ist ja auch nicht sooo schlecht. Open Infra hat bei uns lange geworben bevor DNS überhaupt damit begonnen hat. Inzw. ist die "formelle Bauentscheidung" gefallen. Kann die wieder gekippt werden? In der Nachbarschaft stehen jedenfalls überall die Open-Infra-Schilder.

    @alfalfa Ist man hier als Vermieter unerwünscht, oder warum der agressive Ton?

    Kannst dir ja mal ausrechen, wie groß bei jährlich 15.000 € Kaltmieteinnahme bei voller Vermietung der finanzielle Spielraum ist, damit nach Abschreibung, Reparaturen, Erneuerungen, Steuern etc. mit der Immobilie noch Geld verdient werden kann. So wie der Staat die Hand offen hält, darf er auch gerne mal ein wenig rückvergüten. Oder hat die Allgemeinheit von den Grunderwerbssteuern, die meine Frau und ich gezahlt haben, nicht profitiert?

    Wie gesagt, was den Netzbetreiber in der Fläche Geld kostet (und deshalb verständlicher Weise gefördert wird), ist der Hausanschluss. Kostet übrigens nach grober Schätzung weniger als die Verlegung der Lehrrohre. Mich stört, dass mir die freundliche Dame am Telefon weißmachen wollte, dass der Anschluss ja kostenlos sei, weil ich ja "nur" den Aufwand der Verlegung hätte - und die könne ich ja selbst durchführen. Für mich zieht sich der Netzbetreiber hier aus der Verantwortung. So wie er den Zugang zum Haus ja auch selbst herstellen muss, hätte ich erwartet, dass er ebenfalls die gesamte Infrastruktur im Haus installiert. Ich will das gar nicht "geschenkt" haben, denn genau dafür gibt es dann das Bereitstellungsentgelt, das wiederum umlagefähig ist. Ist doch bei anderen Netzbetreibern auch so, dass die Installation komplett übernommen wird - oder bin ich falsch informiert?

    Davon abgesehen - als Eigentümer eines EFH mit Einliegerwohnung zahlt mir auch niemand den Glasfaseranschluss. Warum soll der Vermieter diesen für den Mieter zahlen? Im Haus liegen 100 Mbit über Kupfer an, eine funktionierende SAT-Anlage ist installiert und wird von den Mietern betrieben. Nur einer der Mieter ist überhaupt an Glasfaser interessiert. Die wirklich Beschenkten sind also zu 80% nicht interessiert und empfinden die Baumaßnahmen eher als lästig.

    Ein barrierefreier Zugang (habe ich gerade durch) muss von dem Vermieter nur bewilligt werden. Der Umbau muss auf Kosten des Mieters (bzw. der KK) erfolgen, der Rückbau ebenso. Aber ein Glasfaseranschluss ist doch kein "Grundbedürfnis", dass durch den Vermieter zu erfüllen ist.

    Der Hinweis auf Artikel 14 ist interessant, aber was bedeutet das konkret? Inzw. lassen immer mehr Vermieter, besonders in kleinen Zwei- bzw. Dreifamilienhäusern, die sie selbst mit bewohnen, Wohneinheiten leer bzw. stoßen ihre Immobilien ab weil sich die Vermietung kaum noch lohnt. Ich wage zu bezweifeln, dass das besser für das Wohl der Allgemeinheit ist. Und wenn das Eigentum auf der Straße steht, aus Fondanteilen besteht oder ein nettes Ferienhäuschen im Ausland ist, fragt auch keiner danach wie es dem Wohle der Allgemeinheit dienen könnte. Insofern kann man den kleinen Vermietern sicher am wenigsten einen Vorwurf bzgl Artikel 14 GG Satz 2 machen.

    Danke für den Hinweis zu den Brandschutzbestimmungen. Damit scheidet ein Selbstausbau vollständig aus.

    Danke für deine Antwort. Dass die Umlage ebenfalls als Modernisierungsmaßnahme möglich ist, war mir bekannt, setzt aber ein entsprechendes Umfeld voraus. Da, wo die Nachfrage höher ist als das Angebot, wird jede Modernisierung dankbar als Möglichkeit zur Mieterhöhung genutzt. In der Fläche wird das eher schwierig ...

    Geschenk. Bezogen auf den Hausanschluss stimme ich dir zu. Im Übrigen will (und soll) der Netzbetreiber damit Geld verdienen. Dafür darf er auch gerne seine Leitungen selber legen. Mit allem was dazu gehört. Ist der Hausanschluss erst einmal finanziert, ist der Aufwand in einem Ballungsgebiet nicht signifikant größer als im ländlichen Raum. In unserem Zweifamilienhaus hat Vodafone die Kable auch ohne Zusatzkosten bis in unsere Wohnung gelegt. Im nächsten Jahr baut bei uns Open Infra. Erstaunlich was da alles für rund 540 € geht. Da kann die Amortisation der Netze, bei den monatlichen Kosten die für einen Anschluss so abgerufen werden, nicht sooo schlecht sein.

    Schön guten Tag auch, ich habe mich hier angemeldet, weil wir als Vermieter offene Fragen zum Glasfaserausbau in einem ländlichen, geförderten Gebiet in MV habe. Hoffe sehr hier fachkundige Antworten und Hilfestellungen zu bekommen ...

    Wir wohnen selbst im nördlichen Berliner Umland, besitzen aber ein kleines Mehrfamilienhaus (70iger Jahre) mit 5 Wohnungen ca. 10 km außerhalb von Neubrandenburg in Mecklenburg Vorpommern. Das Haus steht im geförderten Ausbaugebiet, zumindest der Hausanschluss ist komplett kostenfrei. Der Ausbau erfolgt über die Neubrandenburger Stadtwerke bzw. deren Unterfirma (so ganz sehe ich da nicht durch) Glas-Nost / neu-mediant GmbH.

    Jetzt ergibt sich die Konstellation, dass wie gesagt der Hausanschluss kostenfrei ist, ebenso die Endinstallation der Glasfaserinfrastruktur innerhalb des Hauses (FTTH). Lediglich die Lehrrohre müsse ich selbst verlegen bzw. verlegen lassen, die Lehrrohre werden zur Verfügung gestellt.

    Ich finde das etwas seltsam, da sich daraus für mich als Vermieter folgend Schwierigkeit ergibt: Die Möglichkeit der Umlage des "Glasfaserbereitstellungsentgelts" in den Nebenkosten ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Z.B. daran, dass "der für die gebäudeinterne Netzinfrastruktur verantwortliche Betreiber in der Abrechnung des Glasfaserbereitstellungsentgeltes die Transparenzvorgaben des § 72 Abs. 4 TKG-neu erfüllt (insbes. Beginn und Ende des Erhebungszeitraums, Gesamtkosten der Maßnahme, ggf. Begründung für aufwändige Maßnahmen)" Quelle

    Wenn ich das richtig interpretiere, kann ich nicht einfach eine Firma beauftragen die Lehrrohre zu verlegen und diese Kosten dann über die Nebenkosten mit 60 € pro Jahr pro Wohneinheit abrechnen. Der umlagefähige Ausbau darf nur durch einen Netzbetreiber erfolgen. Ist das so korrekt?

    Was beinhaltet eigentlich der durch den Bund geförderte Ausbau? Was genau ist darin enthalten? Nur der Hausanschluss?

    Was, wenn ich erst einmal nur den Hausanschluss legen lasse und später ein Mieter gerne Glasfaser hätte. Wer übernimmt dann die Kosten für die Verlegung innerhalb des Hauses? Laut Netzbetreiber würde er einen einzelnen Anschluss nicht legen...

    Leider erhalte ich von dem Netzbetreiber keine wirklich zufriedenstellenden Auskünfte. Er handhabt das so und alles andere ist ihm egal. Wie das rechtskonform umgelegt werden kann ist nicht seine Sache.

    Vielleicht gibt es hier ja Kundige die Rat wissen, vielleicht Lösungen in einer ähnlichen Situation gefunden haben. :)

    Beste Grüße
    Daniel