@alfalfa Ist man hier als Vermieter unerwünscht, oder warum der agressive Ton?
Kannst dir ja mal ausrechen, wie groß bei jährlich 15.000 € Kaltmieteinnahme bei voller Vermietung der finanzielle Spielraum ist, damit nach Abschreibung, Reparaturen, Erneuerungen, Steuern etc. mit der Immobilie noch Geld verdient werden kann. So wie der Staat die Hand offen hält, darf er auch gerne mal ein wenig rückvergüten. Oder hat die Allgemeinheit von den Grunderwerbssteuern, die meine Frau und ich gezahlt haben, nicht profitiert?
Wie gesagt, was den Netzbetreiber in der Fläche Geld kostet (und deshalb verständlicher Weise gefördert wird), ist der Hausanschluss. Kostet übrigens nach grober Schätzung weniger als die Verlegung der Lehrrohre. Mich stört, dass mir die freundliche Dame am Telefon weißmachen wollte, dass der Anschluss ja kostenlos sei, weil ich ja "nur" den Aufwand der Verlegung hätte - und die könne ich ja selbst durchführen. Für mich zieht sich der Netzbetreiber hier aus der Verantwortung. So wie er den Zugang zum Haus ja auch selbst herstellen muss, hätte ich erwartet, dass er ebenfalls die gesamte Infrastruktur im Haus installiert. Ich will das gar nicht "geschenkt" haben, denn genau dafür gibt es dann das Bereitstellungsentgelt, das wiederum umlagefähig ist. Ist doch bei anderen Netzbetreibern auch so, dass die Installation komplett übernommen wird - oder bin ich falsch informiert?
Davon abgesehen - als Eigentümer eines EFH mit Einliegerwohnung zahlt mir auch niemand den Glasfaseranschluss. Warum soll der Vermieter diesen für den Mieter zahlen? Im Haus liegen 100 Mbit über Kupfer an, eine funktionierende SAT-Anlage ist installiert und wird von den Mietern betrieben. Nur einer der Mieter ist überhaupt an Glasfaser interessiert. Die wirklich Beschenkten sind also zu 80% nicht interessiert und empfinden die Baumaßnahmen eher als lästig.
Ein barrierefreier Zugang (habe ich gerade durch) muss von dem Vermieter nur bewilligt werden. Der Umbau muss auf Kosten des Mieters (bzw. der KK) erfolgen, der Rückbau ebenso. Aber ein Glasfaseranschluss ist doch kein "Grundbedürfnis", dass durch den Vermieter zu erfüllen ist.
Der Hinweis auf Artikel 14 ist interessant, aber was bedeutet das konkret? Inzw. lassen immer mehr Vermieter, besonders in kleinen Zwei- bzw. Dreifamilienhäusern, die sie selbst mit bewohnen, Wohneinheiten leer bzw. stoßen ihre Immobilien ab weil sich die Vermietung kaum noch lohnt. Ich wage zu bezweifeln, dass das besser für das Wohl der Allgemeinheit ist. Und wenn das Eigentum auf der Straße steht, aus Fondanteilen besteht oder ein nettes Ferienhäuschen im Ausland ist, fragt auch keiner danach wie es dem Wohle der Allgemeinheit dienen könnte. Insofern kann man den kleinen Vermietern sicher am wenigsten einen Vorwurf bzgl Artikel 14 GG Satz 2 machen.
Danke für den Hinweis zu den Brandschutzbestimmungen. Damit scheidet ein Selbstausbau vollständig aus.