"unverbindlich" und "monatliche Gebühr" schließen sich aus.
Nun soll aber auch der Teufel nicht an die Wand gemalt werden und der Mieter der Einliegerwohnung entwickelt sich zu einem ausgesprochenem Stinkstiefel.
Was ich damit sagen möchte: Du bewegst dich rechtlich auf ganz dünnem Eis. Jedoch gilt auch hier: Wo kein Kläger - dort auch kein Richter.
Warum soll sich das ausschließen? Habe ich bereits so gehandhabt. Leider war die Verbindung nicht stabil genug, also hat der Mieter sich von Vodafone versorgen lassen. Mit Beginn der Belieferung hat er aufgehört seine monatlichen 10 € abzuliefern und den Repeater wieder zurück gegeben.
Wirklich schwierig wird es erst, wenn beide Parteien Festnetz über einen Vertrag und Router laufen lassen. Da wirds dann auch, wie du schriebst, datenschutzrechtlich problematisch.