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Glasfaser und Wegerecht?

  • Andi83
  • 15. Oktober 2022 um 12:41
  • Andi83
    Beiträge
    3
    • 15. Oktober 2022 um 12:41
    • #1

    Hallo zusammen,

    bei und wird endlich auch Glasfaser mit Förderung der Stadt angeboten.

    Frage:

    Ich habe bis zu meinem Haus nur Wegerecht.

    Muss der Inhaber des Weges zustimmen bevor ich zusage oder gehört das zu meinem „Grundrecht“, mir eine Glasfaseranbindung legen zu lassen?

    Grüße

    Andi

  • HubeBube
    Erleuchteter
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    Beiträge
    7.407
    • 15. Oktober 2022 um 12:50
    • #2

    Willkommen im Forum!

    Zwei Links habe ich für dich.

    • Abschnitt 3 TKG Wegerechte und Mitnutzung altes TKG!
    • TKG Teil 8 - Wegerechte und Mitnutzung (§§ 125 - 155)
    • Unternehmen, an die unentgeltliches Wegerecht übertragen wurde (nach §125 Abs. 2 TKG-2021, § 69 Abs. 1 TKG-2004 und § 50

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (15. Oktober 2022 um 13:00)

  • Andi83
    Beiträge
    3
    • 15. Oktober 2022 um 12:54
    • #3

    Habe ich schon gesehen

    Ist aber gültig für öffentliche Inhaber des

    Weges soweit ich das richtig gelesen hatte.

    Der Weg gehört einem anderen Hauseigentümer bei mir.

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  • HubeBube
    Erleuchteter
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    Beiträge
    7.407
    • 15. Oktober 2022 um 13:09
    • #4

    Für Rechtsberatung gibt es Rechtsanwälte.

    Evtl. hilft ein Blick in TKG § 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien weiter.

  • James
    Fortgeschrittener
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    65
    Beiträge
    418
    • 15. Oktober 2022 um 15:04
    • #5

    Im Normalfall kümmert sich das Planungsunternehmen um Genehmigungen, einfach mal mit dem Ansprechpartner sprechen.

  • HubeBube
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    7.407
    • 15. Oktober 2022 um 15:53
    • #6

    Am einfachsten wird es sein, mit dem Inhaber des Weges zu sprechen und ihm/ihr dein Anliegen zu schildern und Bedenken (falls vorhanden) auszuräumen. Nach meinem Rechtsverständnis hast Du keinen Anspruch auf eine Verlegung des Leerrohres in dem Weg eines Anderen.

    Bei uns wurden die Glasfaserkabel bzw. Leerrohre in offener Grabbauweise verlegt. Es wurde auf einer Breite von ca. 40 cm die Verbundpflastersteine heraus genommen bzw. bei asphaltierten Wegen wurden zwei Schlitze im Abstand von ca. 40 cm in den Belag geschnitten und die Asphaltdecke dazwischen entfernt. Die Leerrohre wurden in einer Tiefe von ca. 50 cm verlegt, mit Sand wieder verfüllt und die Pflastersteine wieder eingesetzt. Im Falle der Asphaltierung wurden übergangsweise Verbundpflastersteine eingesetzt und nach Abschluss der Bauarbeiten in den Ortsteilen die Steine entfernt und die Asphaltdecke wiederhergestellt.

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  • frank_m
    Erleuchteter
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    770
    Beiträge
    4.935
    • 15. Oktober 2022 um 16:04
    • #7

    Vielleicht solltest du mal von deinem Anwalt prüfen lassen, ob weitere Dienstbarkeiten eingetragen sind. Das könnte helfen, wenn z.B. auch Wasser, Strom, Gas oder Abwasser über das Nachbargrundstück abgewickelt werden.

    Aber generell bin ich bei HubeBube: Ein freundliches Gespräch beseitigt eventuelle Hürden viel schneller und nachhaltiger, als irgendein juristischer Schachzug.

  • Breitcher Sandhoas
    Top-Nutzer
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    130
    • 15. Oktober 2022 um 17:36
    • #8

    Absolut richtig, trotzdem einen kleiner Hinweis am Rande: Ehe man den Nachbar freundlich anspricht, sollte man sich vorher schlau machen, wie die Rechtslage bei den sonstigen Anschlüssen wie Wasser Strom, Telefon, Wassser etc. war und ist. Sicherlich gilt für den Glasfaseranschluss genau das Gleiche.

  • Andi83
    Beiträge
    3
    • 15. Oktober 2022 um 17:39
    • #9

    Danke euch!

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  • der stromlose
    Gast
    • 15. Oktober 2022 um 18:10
    • #10

    Moin!

    Achtung, KEINE Rechtsberatung!

    nennt sich Grunddienstbarkeit und wird oder ist im Grundbuch eingetragen.

    Dazu gehören das Wegerecht und das Leitungsrecht.

    Betrifft fast immer Hinterliegergrundstücke.

    Auskunft gibt es beim zuständigen Grundbuchamt, also Amtsgericht.

    Wenn alles klar ist, ordentlich mit dem Grundeigentümer schnacken,

    und auch gleich Ver-und Entsorgung ansprechen.

    Wenn der Bagger mal da ist, kann ja nu auch Strom, Wasser und Sch... mit erneuert werden.

    Nur mal als Denkbeschleuniger.

    GrussGruss

  • helene44
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    4
    • 7. März 2023 um 09:08
    • #11
    Zitat von der stromlose

    Moin!

    Achtung, KEINE Rechtsberatung!

    nennt sich Grunddienstbarkeit und wird oder ist im Grundbuch eingetragen.

    Dazu gehören das Wegerecht und das Leitungsrecht.

    Betrifft fast immer Hinterliegergrundstücke.

    Auskunft gibt es beim zuständigen Grundbuchamt, also Amtsgericht.

    Wenn alles klar ist, ordentlich mit dem Grundeigentümer schnacken,

    und auch gleich Ver-und Entsorgung ansprechen.

    Wenn der Bagger mal da ist, kann ja nu auch Strom, Wasser und Sch... mit erneuert werden.

    Nur mal als Denkbeschleuniger.

    GrussGruss

    Alles anzeigen

    Danke für deine interessanten Gedanken.

  • helene44
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    4
    • 26. März 2023 um 13:11
    • #12
    Zitat von Andi83

    Hallo zusammen,

    bei und wird endlich auch Glasfaser mit Förderung der Stadt angeboten.

    Frage:

    Ich habe bis zu meinem Haus nur Wegerecht.

    Muss der Inhaber des Weges zustimmen bevor ich zusage oder gehört das zu meinem „Grundrecht“, mir eine Glasfaseranbindung legen zu lassen?

    Grüße

    Andi

    Alles anzeigen

    Bei mir hat die Telekom mich um erlaubnis gefragt. Da ich Glasfaser haben wollte, daher habe ich zugestimmt.

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