Ich finde die Informationspolitik von DNS:NET mehr als hinterfragenswert.
Sie versenden E-Mail, in den auf eine formale Unzulänglichkeit bei dem Deckblatt von OI/Mr.Fuxx hingewiesen wird und und behaupten, dass damit alle Verträge nichtig sein.
Schon der erste Satz hat ein starkes Geschmäkle.
Hier zu führen sie noch ein Urteil an, welches aber leider weder bei dem Gericht noch sonst wo im Netz gefunden werden kann.Landgericht Coburg (Aktenzeichen 1 HK O 8/22)
Es handelt sich augenscheinlich um eine Änderung der TKG, welche am 01.01.22 neu in Kraft getreten ist und bis Feb 22 noch nicht in der Textform eingeflossen war.
Ich frage mich, was der Hintergedanken hierbei ist, weil sie ja nur ihre eigenen Kunden anschreiben können. Vielleicht weil man vor Abwanderung bedenken hat?
Zitat aus der Mail
Achten Sie beim Glasfaser-Ausbau auf rechtssichere Verträge
Liebe DNS:NET-Kundin, lieber DNS:NET-Kunde,
in den letzten Tagen erreichen uns viele besorgte Nachfragen, daher möchten wir Sie heute zu folgendem Thema informieren:
Verträge des Wettbewerbers für unwirksam erklärt.
Laut einem Gerichtsurteil vor dem Landgericht Coburg (Aktenzeichen 1 HK O 8/22) wurde nun abschließend von unserem Wettbewerber Mister Fuxx GmbH anerkannt, dass die bis Februar 2022 gebrauchten Vertragsunterlagen, hier vor allem die Vertragszusammenfassung, nicht den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes („TKG“) zum Kundenschutz entsprechen
Was passiert mit den betroffenen Haushalten?
Alle auf Basis dieser Vertragsunterlagen geschlossenen Verträge zwischen der Mister Fuxx GmbH und den Anwohnerinnen und Anwohnern in Brieselang sind unwirksam und aus diesen Verträgen kommen keine gegenseitige Rechten und Pflichten zustande.
Ja und? Was passiert, wenn sie doch ihre Leistungen erbringen. Wird DNS:NET mich verklagen?