Glasfaser und Wegerecht?

  • Hallo zusammen,

    bei und wird endlich auch Glasfaser mit Förderung der Stadt angeboten.

    Frage:

    Ich habe bis zu meinem Haus nur Wegerecht.

    Muss der Inhaber des Weges zustimmen bevor ich zusage oder gehört das zu meinem „Grundrecht“, mir eine Glasfaseranbindung legen zu lassen?

    Grüße

    Andi

  • Habe ich schon gesehen

    Ist aber gültig für öffentliche Inhaber des

    Weges soweit ich das richtig gelesen hatte.

    Der Weg gehört einem anderen Hauseigentümer bei mir.

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  • Am einfachsten wird es sein, mit dem Inhaber des Weges zu sprechen und ihm/ihr dein Anliegen zu schildern und Bedenken (falls vorhanden) auszuräumen. Nach meinem Rechtsverständnis hast Du keinen Anspruch auf eine Verlegung des Leerrohres in dem Weg eines Anderen.

    Bei uns wurden die Glasfaserkabel bzw. Leerrohre in offener Grabbauweise verlegt. Es wurde auf einer Breite von ca. 40 cm die Verbundpflastersteine heraus genommen bzw. bei asphaltierten Wegen wurden zwei Schlitze im Abstand von ca. 40 cm in den Belag geschnitten und die Asphaltdecke dazwischen entfernt. Die Leerrohre wurden in einer Tiefe von ca. 50 cm verlegt, mit Sand wieder verfüllt und die Pflastersteine wieder eingesetzt. Im Falle der Asphaltierung wurden übergangsweise Verbundpflastersteine eingesetzt und nach Abschluss der Bauarbeiten in den Ortsteilen die Steine entfernt und die Asphaltdecke wiederhergestellt.

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  • Vielleicht solltest du mal von deinem Anwalt prüfen lassen, ob weitere Dienstbarkeiten eingetragen sind. Das könnte helfen, wenn z.B. auch Wasser, Strom, Gas oder Abwasser über das Nachbargrundstück abgewickelt werden.

    Aber generell bin ich bei HubeBube: Ein freundliches Gespräch beseitigt eventuelle Hürden viel schneller und nachhaltiger, als irgendein juristischer Schachzug.

  • Absolut richtig, trotzdem einen kleiner Hinweis am Rande: Ehe man den Nachbar freundlich anspricht, sollte man sich vorher schlau machen, wie die Rechtslage bei den sonstigen Anschlüssen wie Wasser Strom, Telefon, Wassser etc. war und ist. Sicherlich gilt für den Glasfaseranschluss genau das Gleiche.

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  • Moin!

    Achtung, KEINE Rechtsberatung!

    nennt sich Grunddienstbarkeit und wird oder ist im Grundbuch eingetragen.

    Dazu gehören das Wegerecht und das Leitungsrecht.

    Betrifft fast immer Hinterliegergrundstücke.

    Auskunft gibt es beim zuständigen Grundbuchamt, also Amtsgericht.

    Wenn alles klar ist, ordentlich mit dem Grundeigentümer schnacken,

    und auch gleich Ver-und Entsorgung ansprechen.

    Wenn der Bagger mal da ist, kann ja nu auch Strom, Wasser und Sch... mit erneuert werden.

    Nur mal als Denkbeschleuniger.

    GrussGruss

  • Danke für deine interessanten Gedanken.

  • Bei mir hat die Telekom mich um erlaubnis gefragt. Da ich Glasfaser haben wollte, daher habe ich zugestimmt.

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