Naja, alle Informationen, die man benötigt, um den Internetzugang mit den vom Anbieter vorgesehenen Gerätschaften zu nutzen, sind verfügbar. Das ist ja auch exakt der Weg, den du nun gehst.
Klar kann man jetzt hin- und herdiskutieren, ob die Angaben für den passiven Netzabschluss nötig sind. Laut TKG ist das sicherlich so. Aber es geht hier um einen AON Anschluss. Wer in der Lage ist, den ONT zu ersetzen, der ist auch in der Lage, diese Information zu ermitteln. Wie gesagt: Dazu gehört mehr als Grundlagenwissen, man sollte in der Lage sein, die Konsequenzen dieses Schrittes abzuschätzen. Ansonsten ist es besser, beim Hersteller ONT zu bleiben, so wie du es nun gemacht hast.
Anders sieht das bei GPON aus. Da muss es eh Prozesse beim Anbieter geben, die es erlauben, den ONT zu ersetzen. Da ist es mit einer Schnittstellenbeschreibung nicht getan. Da sollte die BNetzA viel dringender ansetzen, und sich für ein einheitliches und standardisiertes Vorgehen einsetzen, als den paar AON Anbietern noch unnötig Schwierigkeiten zu machen.
Man kann das TKG als Paragraphenreiter auslegen, oder pragmatisch angehen. Als Paragraphenreiter rege ich mich über htp auf, als Pragmatiker kümmere ich mich um GPON.