Deutsche GigaNetz und Routerfreiheit

  • Leider gibt es kein Kundenportal... ah, ich hatte gehofft, dass die Telefonie eventuell keine separate Authentifikation erfordert und man z.B. über die IP o.Ä. identifiziert wird. Schade.

    Es gibt immer einen fixen SIP-Server. Damit aber nicht jeder deine Nummer nutzen kann, ist es Standard, dass man sich mit der Telefonnummer und einer PIN anmeldet. Wenn es eine Fritz!Box ist, kannst du ja mal eine Telefonnummer neu einrichten, die meisten sind schon eingebaut. Dann siehst du, was noch an persönliche Daten benötigt werden.

  • Deutsche Giganetz ist in der Fritzbox leider nicht vorkonfiguriert. Dann werde ich morgen nochmal die Hotline bemühen... auch wenn "in den nächsten Tagen" ein Rückruf erfolgen soll. Danke euch dennoch!

  • Die Nachfrage nach eigene Geräte wäre auch deutlich geringer wenn die Provider von sich selbst Glasfaserrouter anbieten würden anstatt die ONT und Router separat. Für mich wäre es z.B. genug.

    Die meisten, die von VDSL auf GF umsteigen, haben ja schon einen Router. Somit ist es schon sehr ressourcenschonend, wenn sie nur den benötigten Umsetzer von GF auf Ethernet bekommen.
    Auch ist es für die meisten Nutzer teurer, GF weiter dorthin zu legen, wo die Fritz!Box den besten WLAN-Standort hat. Ethernet ist da einfacher zu händeln. ;)

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  • Muss er nicht zwingend einen passiven Netzabschluss zur Verfügung stellen, hinter dem sein Einflussbereich endet?

    Ich kann natürlich die Anbieter verstehen, wenn sie einheitliche Endgeräte haben wollen. Das vereinfacht den Support drastisch.

    Nein. Das ist nur aufgrund ihrer Entscheidung GPON zu verwenden für sie schwieriger. Das TKG schreibt genau vor, wie die Ausführung ist. Passiver Teilnehmerabschluss! Die Provider hätten ja AON verbauen können dann wäre es für alle einfacher. Der Gesetzgeber hätte hier Strafen für den Verstoß in jedem Einzelfall androhen sollen. So 10.000,00 EUR pro Fall wären schon gut. Dann wären die Kosten für die Einsparungen bei GPON nämlich schnell aufgebraucht.

    Oder sie definieren ganz genau und an prägnanter Stelle (einfach zu finden), welche Einstellungen verwendet werden müssen und welche Provider-interne Kontaktstelle die Daten zur Freischaltung benötigt.

  • Ist schon bekannt, ob das ein AON oder ein GPON Anschluss wird? An einen AON-Anschluss kannst du wahrscheinlich ohne Probleme die Fritzbox direkt anschließen. Einen funktionierenden Prozess, um die Fritzbox in ein GPON-Netz zu bekommen, wo der Provider noch nichtmal eine Schnittstellenbeschreibung bereitstellt und von vornherein jegliche Unterstützung ablehnt, würde ich dagegen nicht erwarten.

    Dann wird es Zeit, das betroffene Provider mal kräftig etwas hinter die Ohren bekommt. Das TKG schreibt einen passiven Netzabschluss vor. Und danach muss das Netz betriebsfähig für den Kunden sein. D.h. alle notwendigen Informationen hat der Provider dem Kunden zu übermitteln. Der Verweis auf den Provider-ONT dürfte wohl unzulässig sein und einer Leistungsverweigerung gleichkommen. Und ein nicht funktionsfähiger Anschluß sowie jegliche Terminversäumniss kostet den Provider nach §58 TKG pro Tag auch Geld ...

  • Das ist hier den meisten bewusst, aber es gibt neben der fundamentalpolitischen Position immer auch eine pragmatische Herangehensweise, wenn man einfach mal einen funktionierenden Anschluss haben möchte. Die Nachteile durch einen vom Provider gestellten einfachen ONT halten sich in sehr engen Grenzen. Für die meisten dürfte das sogar die beste Wahl sein, weil man sich dann eben nicht mit den verschiedenen Standards, den unterschiedlichen Steckern, usw. beschäftigen muss. Das Recht auf freie Endgerätewahl ist wichtig, aber man ist nicht verpflichtet, das einzufordern.

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  • Es geht nicht darum, ob es sich lohnt. Es geht darum, ob das Netz überhaupt funktioniert.

    Ja, und da ist die Folge dann auch, dass NIEMAND mehr Spargel und Erdbeeren bekommt.

    Ein Netzprovider, vor allem in der Ausbauphase, ist froh, wenn sein Netz überhaupt erst mal funktioniert. Das ist auch schon mit den ausgesuchten und getesteten Komponenten schwierig genug. 95% der Kunden sind damit zufrieden. Die TKG Endgerätefreiheit kostet Monate in der Netzaktivierung, und du lässt 95% der Kunden monatelang warten, weil 5% am Telefon plärren "aber im TKG steht was anderes"? Du siehst ja, wie die Leute sich aufregen, wenn zwischen Ausbau und Netzaktivierung ein paar Wochen vergehen. Und dann sollen Sonderwünsche plötzlich weitere Monate kosten? Träum weiter.

    Sonderwunsch? Das ist gesetzlich vorgegeben. Was nicht vorgegeben ist, ist die Verwendung von GPON. Das ist die Provider-eigene Entscheidung. AON wäre einfacher gewesen.

    Es wird bei der Investition nur auf die Kosten beim Provider geschaut, aber nicht, wie man die gesetzlichen Vorgaben einhalten kann.

  • Das ist hier den meisten bewusst, aber es gibt neben der fundamentalpolitischen Position immer auch eine pragmatische Herangehensweise, wenn man einfach mal einen funktionierenden Anschluss haben möchte. Die Nachteile durch einen vom Provider gestellten einfachen ONT halten sich in sehr engen Grenzen. Für die meisten dürfte das sogar die beste Wahl sein, weil man sich dann eben nicht mit den verschiedenen Standards, den unterschiedlichen Steckern, usw. beschäftigen muss. Das Recht auf freie Endgerätewahl ist wichtig, aber man ist nicht verpflichtet, das einzufordern.

    Hat niemand behauptet. Aber die Provider dürfen sich da auch nicht herausreden können. Sie haben von vornherein ihre Planung auf die gesetzlichen Regelungen einzustellen. Wenn denen Gesetze egal sind verzichten sie demnächst auch auf die Einhaltung des UStG oder Arbeitszeitregelungen oder ...?

    Darf der Kunde dann auch einfach auf die Einhaltung von Gesetzen verzichten. Z.B. die rechtzeitige Zahlung des Leistungsentgeldes?

  • Es wird bei der Investition nur auf die Kosten beim Provider geschaut, aber nicht, wie man die gesetzlichen Vorgaben einhalten kann.

    Grundsätzlich ist das TKG auch mit GPON erfüllbar. Obwohl ich AON auch angenehmer finde. Das ist auch definitiv ein Bereich, in dem eine gesetzliche Einmischung nicht zulässig ist. Diese Entscheidung ist eine rein unternehmerische.

    Leistungsverweigerung ist ein aktiver ONT übrigens definitiv nicht. Es ist ein Verstoß gegen das TKG, aber das ist erst mal unabhängig von der Vertragserfüllung. Anschlüssen mit ONT wird nicht die Betriebserlaubnis entzogen.

    Lass doch einfach den Kunden entscheiden. Diejenigen, die auf einem passiven Anschluss beharren, können das ja tun und um Zweifel dafür auch auf den funktionierenden Anschluss verzichten zugunsten einer juristischen Auseinandersetzung. Aber die anderen lass doch surfen. Viele wollen eh einen Router mit Ethernet als WAN Port einsetzen, und anstatt einen eigenen Medienwandler kaufen zu müssen, können sie da auch einfach den ONT des Providers nutzen (das sind mit Sicherheit mehr, als diejenigen, die einen passiven Abschluss wollen). Von daher sehe ich nicht wirklich einen Grund für diese Schwarz/Weiß Malerei. Die Welt ist für viele Grau - für die meisten sogar ziemlich Hellgrau.

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  • Was nicht vorgegeben ist, ist die Verwendung von GPON. Das ist die Provider-eigene Entscheidung. AON wäre einfacher gewesen.

    Ich glaube es ist nicht damit getan zu sagen mit AON wäre es einfacher. Die Schwierigkeiten, die es aktuell (noch) bei der Provisionierung von kundeneigenen Endgeräten in einer GPON-Topologie gibt (und selbst das ist providerabhängig), sind dem Umstand geschuldet, das die internationale Festlegung dieses Standards keine Rücksicht auf das deutsche TKG genommen hat.

    Das soll natürlich kein Freispruch für die Provider sein. Auch im GPON könnte es providerübergreifend geregelt oder "common sense" sein, für die Provisionierung die Serial und MAC-Adresse zu verwenden. In der letzten zugänglichen Schnittstellenbeschreibung von Deutsche Glasfaser wird von Serial und Equipment-ID gesprochen. Nun müssten allerdings die Hardware-Hersteller diese Daten auch zugänglich machen, weil es Spezifika der jeweiligen Hardware sind. Gegenwärtig ist das jedoch nicht der Fall. Die Serial oder Modem-ID ist meistens auf dem Gehäuse vermerkt, die Equipment-ID jedoch eine interne Systemvariable des jeweiligen Operating-Systems und daher erst einmal dem Nutzer unbekannt.

    In AON-Topologie ist es durchaus nicht üblich, das alle Provider eine PPPoE Authentifizierung verwenden. Auch hier kann es jeder machen, wie er möchte. Insofern mag es daher nur so erscheinen, das es einfacher in der AON-Topologie ist, ein kundeneigenes Endgerät zum Funktionieren zu bringen.

  • Diejenigen, die auf einem passiven Anschluss beharren, können das ja tun und um Zweifel dafür auch auf den funktionierenden Anschluss verzichten zugunsten einer juristischen Auseinandersetzung. Aber die anderen lass doch surfen.

    Das ist doch auch ohne Graustufen ;)

    Die wenigsten mit einem selbstbestimmten Endgerät am passiven Netzabschluss mussten das einklagen. Ich auch nicht. Dafür war nur ein Telefonat mit dem Kundensupport notwendig.

    Nachtrag: Zur Zeit ist mein Provider Deutsche Glasfaser.

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (5. November 2022 um 17:06)

  • Grundsätzlich ist das TKG auch mit GPON erfüllbar. Obwohl ich AON auch angenehmer finde. Das ist auch definitiv ein Bereich, in dem eine gesetzliche Einmischung nicht zulässig ist. Diese Entscheidung ist eine rein unternehmerische.

    Leistungsverweigerung ist ein aktiver ONT übrigens definitiv nicht. Es ist ein Verstoß gegen das TKG, aber das ist erst mal unabhängig von der Vertragserfüllung. Anschlüssen mit ONT wird nicht die Betriebserlaubnis entzogen.

    Lass doch einfach den Kunden entscheiden. Diejenigen, die auf einem passiven Anschluss beharren, können das ja tun und um Zweifel dafür auch auf den funktionierenden Anschluss verzichten zugunsten einer juristischen Auseinandersetzung. Aber die anderen lass doch surfen. Viele wollen eh einen Router mit Ethernet als WAN Port einsetzen, und anstatt einen eigenen Medienwandler kaufen zu müssen, können sie da auch einfach den ONT des Providers nutzen (das sind mit Sicherheit mehr, als diejenigen, die einen passiven Abschluss wollen). Von daher sehe ich nicht wirklich einen Grund für diese Schwarz/Weiß Malerei. Die Welt ist für viele Grau - für die meisten sogar ziemlich Hellgrau.

    Ich sehe das nicht schwarz/weiß. Aber das Gesetz besagt "passiver Abschluß". Da endet das Providernetz und die Zuständigkeit. Und wenn sie Kunden bedienen wollen, dann müssen sie ihre Prozesse und Informationen daraufhin auslegen. Also muss das so angepasst werden, das die Einrichtung des ersten aktiven Gerätes nach dem Provider Abschluss problemfrei erfolgen kann, damit der Provider seiner vertraglich geschuldeten Leistung nachkommen kann. Es liegt doch voll im Interesse des Providers hierfür schnelltens eindeutige und für alle Beteiligten (Kunde und Provider-Support) einfach und leicht nachvollziehbare Beschreibungen und Verfahren zu installieren.

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  • Ich glaube es ist nicht damit getan zu sagen mit AON wäre es einfacher. Die Schwierigkeiten, die es aktuell (noch) bei der Provisionierung von kundeneigenen Endgeräten in einer GPON-Topologie gibt (und selbst das ist providerabhängig), sind dem Umstand geschuldet, das die internationale Festlegung dieses Standards keine Rücksicht auf das deutsche TKG genommen hat.

    Das soll natürlich kein Freispruch für die Provider sein. Auch im GPON könnte es providerübergreifend geregelt oder "common sense" sein, für die Provisionierung die Serial und MAC-Adresse zu verwenden. In der letzten zugänglichen Schnittstellenbeschreibung von Deutsche Glasfaser wird von Serial und Equipment-ID gesprochen. Nun müssten allerdings die Hardware-Hersteller diese Daten auch zugänglich machen, weil es Spezifika der jeweiligen Hardware sind. Gegenwärtig ist das jedoch nicht der Fall. Die Serial oder Modem-ID ist meistens auf dem Gehäuse vermerkt, die Equipment-ID jedoch eine interne Systemvariable des jeweiligen Operating-Systems und daher erst einmal dem Nutzer unbekannt.

    In AON-Topologie ist es durchaus nicht üblich, das alle Provider eine PPPoE Authentifizierung verwenden. Auch hier kann es jeder machen, wie er möchte. Insofern mag es daher nur so erscheinen, das es einfacher in der AON-Topologie ist, ein kundeneigenes Endgerät zum Funktionieren zu bringen.

    Nur muss ich als Unternehmen, das Dienste, die dem deutschen TKG unterliegen und in desen Geltungsbereich angeboten werden, auch entsprechend Regelkonform anbieten.

    Für das Thema Equipment-ID könnte man ja auch die MAC des WAN verwenden. DIe muss natürlich auch ermittelbar sein.

  • Grundsätzlich ist das TKG auch mit GPON erfüllbar. Obwohl ich AON auch angenehmer finde. Das ist auch definitiv ein Bereich, in dem eine gesetzliche Einmischung nicht zulässig ist. Diese Entscheidung ist eine rein unternehmerische.

    Leistungsverweigerung ist ein aktiver ONT übrigens definitiv nicht. Es ist ein Verstoß gegen das TKG, aber das ist erst mal unabhängig von der Vertragserfüllung. Anschlüssen mit ONT wird nicht die Betriebserlaubnis entzogen.

    Lass doch einfach den Kunden entscheiden. Diejenigen, die auf einem passiven Anschluss beharren, können das ja tun und um Zweifel dafür auch auf den funktionierenden Anschluss verzichten zugunsten einer juristischen Auseinandersetzung. Aber die anderen lass doch surfen. Viele wollen eh einen Router mit Ethernet als WAN Port einsetzen, und anstatt einen eigenen Medienwandler kaufen zu müssen, können sie da auch einfach den ONT des Providers nutzen (das sind mit Sicherheit mehr, als diejenigen, die einen passiven Abschluss wollen). Von daher sehe ich nicht wirklich einen Grund für diese Schwarz/Weiß Malerei. Die Welt ist für viele Grau - für die meisten sogar ziemlich Hellgrau.

    Die rein unternehmerische Entscheidungshoheit spreche ich den Providern ja nicht ab.

    Natürlich nur unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Und zwar von vornherein und ohne Ausnahme. Sie müssen also so kalkulieren und den Prozess planen, dass sie dem Kunden ohne großen Aufwand die Anschaltung und den korrekten Betrieb des eigenen aktiven Gerätes ausserhalb des Providernetzes (beachte passiver Abschluss) ermöglichen können. Können sie das nicht, so ist das eine Leistungsverweigerung/nicht erbrachte Leistung und berchtigt daher nicht zur Forderung einer vertraglichen Zahlung. Nebenbei dürfte auch § 58 TKG greifen.

    Und wenn das alles korrekt berücksichtigt wird, dann sieht die Kalkulation AON/GPON nämlich schon wieder anders aus.

  • Ist juristisch ja alles richtig. Sogar bei der TCO für AON/GPON bin ich bei dir, dass das alles nicht so eindeutig für GPON ausfällt, wie immer dargestellt wird.

    Aber was die praktische Umsetzung angeht, ist deine Ansicht einfach unrealistisch. Die Aufwände sind riesig, und für 95% der Kunden uninteressant. Das ist dann auch eine unternehmerische Entscheidung. Und wie sie ausfällt, sieht man da draußen ja. Daran wirst du nichts ändern. Das kommt einfach mit der Zeit.

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  • Ist juristisch ja alles richtig. Sogar bei der TCO für AON/GPON bin ich bei dir, dass das alles nicht so eindeutig für GPON ausfällt, wie immer dargestellt wird.

    Aber was die praktische Umsetzung angeht, ist deine Ansicht einfach unrealistisch. Die Aufwände sind riesig, und für 95% der Kunden uninteressant. Das ist dann auch eine unternehmerische Entscheidung. Und wie sie ausfällt, sieht man da draußen ja. Daran wirst du nichts ändern. Das kommt einfach mit der Zeit.

    Insbesondere, wenn der finanzielle Schmerz bei den Providern zu groß wird.

  • Vorgangsnummer 2022-10-17-0135/233-3

    Bundesnetzagentur

    Sehr geehrter Herr .......

    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Ihr Anbieter hat uns folgende Info gesendet:

    ***... zu o.g. Vorgang möchten wir Ihnen mitteilen, dass passive ONTs bei uns zugelassen werden.

    Der Versand des passiven Netzabschlussgerätes für den betreffenden Kunden wurde veranlasst. Er hat per E-Mail von uns vorab die Installationsanleitung erhalten.

    Zudem benötigen wir die Seriennummer des ONTs in seiner Fritzbox. Sobald er das Gerät erhalten und uns die Seriennummer seines ONTs mitgeteilt hat, werden wir Ihn freischalten.

    ...***


  • Geht doch. Aber das müsste von TKG Seiten her der Standard sein. Also grundsätzlich passiver Netzabschluß und bei Vertragsabschluss wahlweise eigenes Gerät oder Provider-ONT. Und das ohne jegliche Unterschiede in der Leistungsfähigkeit des Anschlusses (Komfortanschluß nur bei Providergerät?)

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  • Hallo zusammen,

    mein erster Post hier im Forum, daher seid nicht so streng mit mir ;) Ein Freund hat von der DGN im Main-Kinzig-Kreis seinen MyNet 600 (GPON) geschaltet bekommen und sich im freien Handel eine 5590 dazu gekauft. Wenn man eine eigene öffentliche IPv4 nutzen möchte ist DGN teurer als die Telekom, da eine Tarifoption namens "Professional Package" für läppische 14,90 Euro pro Monat hinzugebucht werden muss, um pari zu sein. Das hat er getan. Die größten Probleme bei DGN sind meiner Ansicht nach:

    - Es gibt kaum Infos/Konfigurationshilfen im Netz zur Konfiguration

    - in der Leistungsbeschreibung (Stand Januar 2023) ist von einem Kundenportal die Rede, das gar nicht existiert

    - von der Kundenbetreuung gibt es nur sehr spärliche Infos, insbesondere keine Infos zur Inbetriebnahme eigener Hardware am Gf-TA, auf Nachfrage per E-Mail schreibt die Kundenbetreuung immerhin: "Sollten Sie Ihre eigene FRITZ!Box 5590 nutzen wollen, müssen Sie die Seriennummer von unserem ONT in Ihrer FRITZ!Box bei dem integriertem ONT einpflegen". Sie fordern also explizit dazu auf den ONT zu "klonen"

    - Apropos ONT: Der gelieferte ONT ist der G-010G-R von Nokia

    - Man bekommt "kostenlose hochwertige" Leihgeräte aufgenötigt, die man nicht abbestellen oder verkaufen kann. Plural wohlgemerkt, zuerst nämlich eine 7530 und bei Buchung des "Professional Package" dann noch eine weitere DSL-Box 7590 AX.

    - egal ob Professional Package oder nicht, das einrichten einer Anrufweiterschaltung erfüllt laut Leistungsbeschreibung den Tatbestand der Missbräuchlichen Nutzung: "6.4.1.4 Missbräuchlich ist eine Nutzung insbesondere, wenn der Kunde:

    ● Anrufweiterschaltungen oder Rückruffunktionen einrichtet"

    "Klon doch, aber wir sagen Dir nicht wie."

    Der Nokia G-010G-R ONT verhält sich leider so, dass sich der LAN-Port sofort deaktiviert, wenn man den Glasfaserstecker zieht. Somit kann man sich nicht per SSH mit der IP 192.168.100.1 verbinden und die GPON-Daten auslesen. Auf der Rückseite des ONT ist die 12-stellige Serial aufgedruckt nach folgendem Muster: ALCLF9876543, wobei das vierstellige "ALCL" die Vendor-ID von Nokia in ASCII-Text ist und dahinter der achtstellige Serial-Teil "F9876543" kommt, der bereits im Hexformat ist.

    A provider can authenticate a GPON modem uniquely by serial number, serial number and password, or by password only.

    Da DGN nichts von einem Passwort gesagt hat, wird wohl lediglich die Serial im richtigen Format benötigt. Die 12-stellige Serial lässt in der Fritzbox als ONT-Installationskennung nicht eingeben, weil die Fritzbox alles in HEX haben will. Das "ALCL" lässt sich aber natürlich in HEX konvertieren (wird zu "414C434C") und somit das 16-stellige 414C434CF9876543 eintragen, aber damit funktioniert es nicht. Ich habe verschiedene Varianten probiert und zusätzlich als PON Passwort (PLOAM) sowas wie 44454641554C54000000 (=DEFAULT in HEX umgewandelt und hinten mit Nullen hinten aufgefüllt) über die Fritz-Support-Unterseite, aber nix geht. Hat hier jemand vielleicht noch Ideen was man so probieren kann, oder wie man ohne Gang zum Anwalt an die GPON-Daten kommt? Liegt es es evtl. an den Leitungseinstellungen? Die Box kommt über die Trainingsphase nicht hinaus.

    Viele Grüße,
    Lars