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Helinet, Probleme mit Glasfaseranschluss täglich ab 20 Uhr

  • Raheem
  • 18. Februar 2022 um 21:32
  • Helicrap
    Beiträge
    4
    • 20. Februar 2022 um 20:12
    • #21

    Was sagt es denn aus, wenn ein Server eines anderen Anbieters mit fast voller Geschwindigkeit erreicht werden kann? Eine Route ist nur wenig betroffen. Wow.

    Dass das ganze Internet mit Helinet in dem Umfang funktioniert, worauf du anspielen willst, sagt es nicht aus.

    Ich habe mir mal den Spaß erlaubt und Helinets eigene Webseite angepingt:

    https://abload.de/img/helinetping_paketverlkyk4l.jpg

    U.a. die Speedtests sagen, dass andere Server schlechter erreichbar sind. Liegt sicherlich nicht an Helinet, wenn andere ISP das Problem nicht haben :D .

    Du kannst gerne mit dem Threadersteller und deinem DG Glasfaseranschluss vergleichen :).

  • alfalfa
    Gast
    • 20. Februar 2022 um 20:33
    • Offizieller Beitrag
    • #22

    Hallo "Helicrap", hier ist kein Meckerforum. Für dich ist dieses Thema hier zu Ende.

  • Raheem
    Beiträge
    8
    • 21. Februar 2022 um 16:34
    • #23

    Update nach dem ich soeben mit Helinet telefoniert habe.

    Es wäre eine zu hohe Dämpfung auf meiner Glasfaser-Leitung, hierzu muss ein Techniker-Termin vereinbart werden.

    Bandbreitenproblematik in den Abendstunden soll im März, bis Ende März angeblich behoben werden.

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  • frank_m
    Erleuchteter
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    • 22. Februar 2022 um 18:47
    • #24
    Zitat von Raheem

    Es wäre eine zu hohe Dämpfung auf meiner Glasfaser-Leitung, hierzu muss ein Techniker-Termin vereinbart werden.

    Wegen der Geschwindigkeitsprobleme? Oder gibt es da noch ein anderes Problem.

    Um ehrlich zu sein, fällt es mir sehr schwer, deine Symptome mit der Dämpfung auf der Glasfaserleitung in Verbindung zu bringen.

  • alfalfa
    Gast
    • 22. Februar 2022 um 19:06
    • #25

    Das muss ja nicht zusammenhängen. Der Supporter hat einfach nach möglichen Problemen geschaut und gesehen, dass die Dämpfung nicht im Rahmen ist. Wenn das in Ordnung gebracht wird, ist das nicht schlecht, oder?

  • HubeBube
    Erleuchteter
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    • 22. Februar 2022 um 19:25
    • #26
    Zitat von frank_m

    Um ehrlich zu sein, fällt es mir sehr schwer, deine Symptome mit der Dämpfung auf der Glasfaserleitung in Verbindung zu bringen.

    Ich mag jetzt Äpfel mit Birnen vergleichen, jedoch ist es im Fiber Channel-Umfeld so, das im Speed zurückgefallen wird (z.B. 16 Gbit/s auf 8 Gbit/s), wenn die Rx- bzw. Tx-Pegel (hängt ja von dem Standpunkt des Beobachters ab) unter bestimmte Schwellwerte fallen. Das kann man durchaus als Erhöhung der Dämpfung werten.

    Auslöser ist üblicherweise eine stark gealtert Laserdiode im SFP-Modul.

    Nun kann ich allerdings nicht belegen, ob es diese Auswirkungen/Mechanismen in den aktuell niedrigen FTTH Geschwindigkeitsklassen ebenfalls gibt.

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  • frank_m
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    • 22. Februar 2022 um 19:31
    • #27
    Zitat von HubeBube

    jedoch ist es im Fiber Channel-Umfeld so, das im Speed zurückgefallen wird (z.B. 16 Gbit/s auf 8 Gbit/s), wenn die Rx- bzw. Tx-Pegel (hängt ja von dem Standpunkt des Beobachters ab) unter bestimmte Schwellwerte fallen.

    Echt? Ich dachte, da gibts nur "Geht" oder "Geht nicht".

    Aber es ist natürlich richtig, einen solchen Fehler zu korrigieren, wenn er auftritt. Das ist auch weit weg von "Bären aufbinden". Man muss abwarten, ob es hilft.

  • HubeBube
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    • 22. Februar 2022 um 19:41
    • #28
    Zitat von frank_m

    Echt? Ich dachte, da gibts nur "Geht" oder "Geht nicht".

    Ja, das ist tatsächlich so. Werden die Pegel am SAN-Switch gemonitired erkennt man das sehr gut. Üblicherweise laufen die Ports jahrelang mit 16 Gb, dann gibt es einen Fall-Back auf 8 Gb für 6 bis 8 Wochen, dann kommt allerdings das "Geht nicht mehr" = Modul kaputt.

    Aber wie schon geschrieben, das ist ein Verhalten im FC-SAN. Da ist auf Protokollebene einiges anders, als bei Ethernet.

  • Gerd6464
    Beiträge
    4
    • 14. Mai 2022 um 09:07
    • #29

    Seitdem 04.05.2022 befindet sich die Helinet in Insolvenz.

    Helinet befindet sich zudem seit dem 11.05.22 in Liquidation.

    Bedeutung von Liquidation

    Die Fimierung auf der Homepage wurde aber noch nicht um den Zusatz i.L. ergänzt. Das ist rechtlich gar nicht zulässig.

    Da die Rechnungen vermutlich nun nicht mehr beglichen werden, ist Internet und Telefon bald aus. Unternehmen wie Helinet haben meist ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Ich gehe davon aus das der Ausfall spätestens Ende Juni kommen wird.

    Leider kann ich mir aufgrund des Helinet Monopols keinen anderen Anbieter suchen. Seit Bekanntwerden der Insolvenz habe ich jedoch eine unlimited Mobilfunkflat nebenbei. Natürlich ist diese nicht mit Glasfaser vergleichbar. Zumindestens was die Pingzeiten betrifft. Bandbreite liegt avg. im Download bei 250 MBit/s und im Upload bei 50 MBit/s.

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  • HubeBube
    Erleuchteter
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    • 14. Mai 2022 um 10:46
    • #30

    Ja, das ist im Forum seit Februar bekannt:

    Beitrag

    Helinet beantragt Insolvenz in Eigenverantwortung

    Der Anbieter Helinet aus Hamm (Westf.) hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Grund ist wohl der Rückzug bisheriger Anteilseigner (Stadtwerke Soest und Ahlen). Alle Anteilseigner haben in den Vorjahren die Verluste der Helinet ausgeglichen. Die verbliebenen Anteilseigner können die Verluste nicht mehr ausgleichen - als Folge die Insolvenz.

    Für die Kunden ändert sich vorerst nichts. Der Betrieb und das Leistungsangebot werden weiter fortgeführt.

    …
    Lazze
    2. Februar 2022 um 10:10

    Allerdings handelt es sich um Liquidation in Eigenverwaltung, da sind die Spielregeln etwas anders. Das steht auch so in dem von dir gelisteten Link!

  • Gerd6464
    Beiträge
    4
    • 14. Mai 2022 um 11:12
    • #31

    Im März war es noch eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Am 04.05.22 wurde dieses Insolvenzverfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet.

    Inhalt:

    Zitat

    Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 4/22

    Über das Vermögen

    der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1881 eingetragenen HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG, Hafenstraße 80 - 82, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2781 eingetragene HeLi NET Verwaltung GmbH, Hafenstraße 80-82, 59067 Hamm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Vollert, geschäftsansässig ebenda,


    wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.05.2022, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.02.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

    Der zugrunde liegende Antrag ist am 01.02.2022 bei Gericht eingegangen.

    Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

    Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund , Tel. Nr.0231/589600 , Fax Nr. 023158960100.

    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.06.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

    Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

    Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.

    Zu Mitgliedern werden bestimmt:

    1. Bundesagentur für Arbeit

    Agentur für Arbeit Dortmund, Steinstraße 39, 44147 Dortmund, vertreten durch die Mitarbeiterin Roswitha Thoms und ersatzweise den Mitarbeiter Armin Albrecht

    2. Mark Jäger, Kurt-Tucholsky-Straße 79, 59192 Bergkamen

    3. Stefan Kipke, Schillerstraße 7, 59065 Hamm.

    Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

    Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

    Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

    Dienstag, 26.07.2022, 10:00 Uhr,

    im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.

    Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

    - die Person des Sachwalters,

    - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

    und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

    - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

    - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

    - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

    - Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:

    - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,

    - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,

    - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,

    - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,

    - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,

    - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

    - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

    - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

    - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

    Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.07.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.

    Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

    Rechtsmittelbelehrung:

    Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

    Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

    Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

    Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

    259 IN 4/22

    Dortmund, 01.05.2022

    Alles anzeigen

    Am 11.05.22 wurde die Liquidation gestartet. Der Liquidation müssen alle Gesellschafter (Stadtwerke unterschiedlicher Städte/Gemeinden) zugestimmt haben und dies musste notariell beglaubigt worden sein. Folglich sind die Gesellschafter damit einverstanden, dass Helinet aufgelöst wird. Anscheinend haben die keine Lust weiteres Geld zu verbrennen.

    Das Unternehmen wird also in nächster Zeit verschwinden und die Kunden ohne Internet und Telefon von Helinet sein.

  • frank_m
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    • 14. Mai 2022 um 11:22
    • #32

    Da eine Glasfaserinfrastruktur aber viel wert ist, wird sich jemand finden, der es weiter betreibt. Das wird sicher auch eines der maßgeblichen Ziele des Verwalters sein.

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  • HubeBube
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    • 14. Mai 2022 um 11:34
    • #33
    Zitat von Gerd6464

    Im März war es noch eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Am 04.05.22 wurde dieses Insolvenzverfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet.

    Also ich lese immer noch in deinem Zitat:

    Zitat

    Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

    ??

  • Gerd6464
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    • 14. Mai 2022 um 11:39
    • #34

    frank_m

    Das geförderte Glasfasernetz gehört meiner Kenntnis nach gar nicht Helinet. Das wurde einer neu erstellten Gesellschaft zugewiesen.

    HubeBube

    Die in der Insolvenzbekanntmachung genannten Punkte hören sich für mich nicht nach Eigenverwaltung an, sondern nach einer normalen Insolvenz (siehe Tagesordnungspunkte vom Dienstag, 26.07.2022, 10:00 Uhr). Deswegen ist auch der Streitbörger der die Eigenverwaltung im Februar angestoßen hat raus.

    Liquidation wird nur zum Zwecke der Auflösung angestoßen. Das hat nichts mehr mit Eigenverwaltung zu tun.

    Helinet hat anscheinend nicht genug liquides Vermögen um Gläubiger zu bezahlen, daher auch die Liquidation.

    Einmal editiert, zuletzt von Gerd6464 (14. Mai 2022 um 11:44)

  • HubeBube
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    • 14. Mai 2022 um 11:43
    • #35

    Was soll ich da noch antworten? Wenn die Anordnung zur Eigenverwaltung in der Bekanntmachung des Gerichtes steht, wird es auch so sein.

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  • Gerd6464
    Beiträge
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    • 14. Mai 2022 um 11:46
    • #36

    Warum wird dann liquidiert und die Gläubiger bestimmen über die Vermögenswerte? Ergibt für mich keinen Sinn.

  • frank_m
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    • 14. Mai 2022 um 11:49
    • #37
    Zitat von Gerd6464

    Das geförderte Glasfasernetz gehört meiner Kenntnis nach gar nicht Helinet. Das wurde einer neu erstellten Gesellschaft zugewiesen.

    Dann hat sich der neue Betreiber ja vielleicht schon gefunden. Oder diese Gesellschaft ist der Kontakt für potenzielle Betreiber. Jedenfalls wird das vorhandene Netz einer Verwendung zugeführt, was ja auch Sinn macht.

    Zitat von Gerd6464

    Die in der Insolvenzbekanntmachung genannten Punkte hören sich für mich nicht nach Eigenverwaltung an

    Es dürfte egal sein, wonach es sich anhört, solange es im Beschluss des Gerichts steht.

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