Warum wird dann liquidiert und die Gläubiger bestimmen über die Vermögenswerte? Ergibt für mich keinen Sinn.
Beiträge von Gerd6464
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Das geförderte Glasfasernetz gehört meiner Kenntnis nach gar nicht Helinet. Das wurde einer neu erstellten Gesellschaft zugewiesen.
Die in der Insolvenzbekanntmachung genannten Punkte hören sich für mich nicht nach Eigenverwaltung an, sondern nach einer normalen Insolvenz (siehe Tagesordnungspunkte vom Dienstag, 26.07.2022, 10:00 Uhr). Deswegen ist auch der Streitbörger der die Eigenverwaltung im Februar angestoßen hat raus.
Liquidation wird nur zum Zwecke der Auflösung angestoßen. Das hat nichts mehr mit Eigenverwaltung zu tun.
Helinet hat anscheinend nicht genug liquides Vermögen um Gläubiger zu bezahlen, daher auch die Liquidation.
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Im März war es noch eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Am 04.05.22 wurde dieses Insolvenzverfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet.
Inhalt:
ZitatAlles anzeigenAmtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 4/22
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1881 eingetragenen HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG, Hafenstraße 80 - 82, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2781 eingetragene HeLi NET Verwaltung GmbH, Hafenstraße 80-82, 59067 Hamm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Vollert, geschäftsansässig ebenda,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.05.2022, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.02.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 01.02.2022 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund , Tel. Nr.0231/589600 , Fax Nr. 023158960100.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.06.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Dortmund, Steinstraße 39, 44147 Dortmund, vertreten durch die Mitarbeiterin Roswitha Thoms und ersatzweise den Mitarbeiter Armin Albrecht
2. Mark Jäger, Kurt-Tucholsky-Straße 79, 59192 Bergkamen
3. Stefan Kipke, Schillerstraße 7, 59065 Hamm.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 26.07.2022, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.07.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
259 IN 4/22
Dortmund, 01.05.2022
Am 11.05.22 wurde die Liquidation gestartet. Der Liquidation müssen alle Gesellschafter (Stadtwerke unterschiedlicher Städte/Gemeinden) zugestimmt haben und dies musste notariell beglaubigt worden sein. Folglich sind die Gesellschafter damit einverstanden, dass Helinet aufgelöst wird. Anscheinend haben die keine Lust weiteres Geld zu verbrennen.
Das Unternehmen wird also in nächster Zeit verschwinden und die Kunden ohne Internet und Telefon von Helinet sein.
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Seitdem 04.05.2022 befindet sich die Helinet in Insolvenz.
Helinet befindet sich zudem seit dem 11.05.22 in Liquidation.
Die Fimierung auf der Homepage wurde aber noch nicht um den Zusatz i.L. ergänzt. Das ist rechtlich gar nicht zulässig.
Da die Rechnungen vermutlich nun nicht mehr beglichen werden, ist Internet und Telefon bald aus. Unternehmen wie Helinet haben meist ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Ich gehe davon aus das der Ausfall spätestens Ende Juni kommen wird.
Leider kann ich mir aufgrund des Helinet Monopols keinen anderen Anbieter suchen. Seit Bekanntwerden der Insolvenz habe ich jedoch eine unlimited Mobilfunkflat nebenbei. Natürlich ist diese nicht mit Glasfaser vergleichbar. Zumindestens was die Pingzeiten betrifft. Bandbreite liegt avg. im Download bei 250 MBit/s und im Upload bei 50 MBit/s.