Unsere Grüne Glasfaser UGG GmbH Telefonica O2

  • Dann warten Sie mal ab und lassen Sie O2 mal Ihre Nummer portieren und umschalten, dann werden Sie schon sehen, was passiert.

    Hier herscht großes Chaos.

    Telefonnummern sind weg.

    2-3 Wochen gar kein Anschluss mehr.

    O2 schaltet übergangsweise wieder auf DSL zurück oder verschickt Mobile Hotspots für die Übergangszeit. usw. usw.

    Ein regionaler Anbieter Vorort hat einen viel besseren und schnelleren Support und Service als die großen Anbieter, dafür bezahle ich gerne 5 € mehr.

  • o2 bietet immerhin DSL und Mobilfunk als Rückfallebene an, können die Anderen Anbieter das auch? Oder ist bei den kleineren Anbietern nicht damit zu rechnen, dass es zu Verzögerungen bei der Freischaltung kommt?

    Mag ja sein, dass die genannten Anbieter einen besseren und schnelleren Support haben, das ist dann aber eher Glück, viele andere kleine Anbieter zeigen sich da gerne von der anderen Seite.

    Und 5€ Aufpreis sind es auch nicht. Gegenüber den 40€, welche ich als Festnetz-Normalpreis ansehe, kostet ein sinnvoller Tarif bei o2 gemittelt 5€ mehr, die Konkurrenz möchte aber gerne 29€ mehr sehen.

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  • Hallo, ich hänge mich hier dran. In einer Gemeinde im Breisgau liegt die Verrohrung in der Straße. UGG baut das Netz aus. In dem MFH in dem ich das EG bewohne will UGG nur anschließen wenn UGG gleichzeitig die Glasfaser nebst Dose in alle Wohnungen legt. Nur den Hausanschluss im Keller nebst ggfs Hausverteiler und ONT IM KELLER und ich gehe mit Netzwerkkabel in meine EG Wohnung sei nicht möglich. Die anderen drei Eigentümer sind nicht so begeistert von Glasfaser und Kosten.... Lt WEG habe ich Anspruch auf Genehmigung durch die anderen Eigentümer.

    Für mich unklar:

    Mein Anspruch auf Glasfaser führt ja nicht dazu dass die UGG bei den anderen Eigentümern die Dose in deren Wohnung automatisch verlegen darf.

    Darf die UGG wirklich verlangen das komplette Haus bisin alle Wohnungen verkabeln zu dürfen?

    Und wenn ja, müsste ich ja die Anschlusskosten von je 178 EUR selbst tragen.


    Bin gespannt :)

  • Das sind ja nette Neuigkeiten. Bei uns im MFH liegt die Interessentenquote bei 10% und das bin genau ich, dann auch noch als Mieter.

    Sind die Eigentumswohnungen denn vermietet?

    Von welchen Kosten sind die anderen Eigentümer nicht begeistert?

  • Zwei Eigentümer, zwei Mieter. Lt Antrag "Vereinbarung zum Glasfaseranschluss MFH" der UGG 0 EUR wenn man einen Vertrag bei O2 oder Stiegeler innerhalb bestimmter Zeit nachweist, oder eben EUR 178 je Wohnung ohne Providervertrag. Der Vermieter kann wohl bei Installation der Dose in der Wohnung Kosten auf die Miete umlegen. Ca 5 Eur je Monat auch ohne Nutzung.

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  • Ich stelle mir da immer die Frage, was solche Kritiker für ihren bestehenden Internettarif bezahlen. Die o2-Tarife M und L sind ja wirklich nicht teuer, der Anschlusspreis entfällt beim UGG-Netz auch.. in meinem Umfeld kenne ich nur eine Person, die weniger für den Internetanschluss zahlt, als ein UGG-o2-M über zwei Jahre kostet und diese Person hat einen Tarif, der nicht mehr buchbar ist. Mit 5 Mbit/s Upload. Nicht mit 50 oder 125 ;)

  • Zunächst ist es einmal so, dass nach geltendem WEG (das jeder Eigentümer kennen sollte) jeder Eigentümer (nicht der Mieter!) einen Anspruch auf einen Anschluss mit sehr hoher Kapazität hat. Im Sinne ordnungsgemäßer Verwaltung ist auf der Eigentümerversammlung das Verlangen bekannt zu geben und die Versammlung muss diesem Antrag (gehört auf die Tagesordnung) stattgeben. Formell ist eine Ablehnung möglich, dann bleibt nur der Rechtsweg: Beklagung der Eigentümergemeinschaft. Der Klage des Eigentümers wird stattgegeben und die Gemeinschaft trägt dann in Folge die Verfahrenskosten. Und natürlich ist es so, das der "verlangende" Eigentümer die Kosten tragen muss, allerdings gebührt ihm dann die alleinige Nutzung! Ich kann dir nur raten, dich dringend mit dem WEG zu befassen!

    Nun aber zu der eigentlichen Frage: Bei eigenwirtschaftlichem Ausbau durch UGG kann das Unternehmen im geltenden Rechtsrahmen die Regeln bestimmen.

    Die 5€/monatlich sind korrekt, allerdings auf einen gesetzlich definierten Zeitraum beschränkt!

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  • Danke, nur würden ja die Regeln die die UGG aufstellt mit Hinblick auf die Vollverkabelung incl der Wohnungen, mit meinem Anspruch an die Miteigentümer kollidieren da ich ja nur einen Anspruch auf MEINE Anbindung habe, aber ja den Miteigentümern nicht vorschreiben kann, dass sie eine Dose in die Wohnung bekommen müssen.

    Irgend was passt da nicht.

  • Das passt doch bzw. sehe ich keinen Widerspruch. Wenn UGG nicht alle Wohnungen erschließen kann, dann nehmen sie deinen Auftrag nicht an. Das Wiederspricht in keinster Weise dem TKG, noch dem WEG.

    Schön ist das freilich nicht.

  • Das passt doch bzw. sehe ich keinen Widerspruch. Wenn UGG nicht alle Wohnungen erschließen kann, dann nehmen sie deinen Auftrag nicht an. Das Wiederspricht in keinster Weise dem TKG, noch dem WEG.

    Schön ist das freilich nicht.

    Hallo,

    das Thema interessiert mich seit gestern auch. Bei uns wird ausgebaut und ich wohne in einem Haus mit 6 Wohnungen. 5 Eigentümer wollen den Anschluss nicht, ich aber doch. Gestern war die Info Veranstaltung. Ich habe so verstanden, dass UGG den Anschluss im Keller installiert und die Innenverkabelung kann nicht unbedingt von UGG gemacht werden soll.

    Kannst du bitte weiter berichtet, wie bei dir die Lage ist(?)

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  • Du musst dich mit dem Verwalter der WEG in Verbindung setzen und dort deutlich machen, dass Du einen Gf-Anschluss wünschst. Sagt der Verwalter nicht gleich zu, dann stellst Du einen Antrag auf Beschlussfassung an der nächsten Eigentümerversammlung. Diesem Antrag muss stattgegeben werden (aktuelles WEG). Falls nicht, dann nimm dir zeitnah einen Rechtsbeistand und beklage die Eigentümergemeinschaft vertreten durch den Verwalter.

    Nach gültigem WEG musst Du die Kosten für den Innenausbau tragen, allerdings gebührt dir dann auch die alleinige Nutzung! Wenn Du einen Kabelweg errichtest, bedarf es einer expliziten Erlaubnis deinerseits zur Mitnutzung eines anderen Eigentümers. Damit will der Gesetzgeber Trittbrettfahrer verhindern.

  • WIR SIND DREI eIGENTÜMER; aber nur einer will Glasfaseranschluss. Alle Eigentümer haben zugestimmt, dass der Anschluss ermöglicht wird. Aber zwei Eigentümer lehnen die Installation in Ihrer Wohnung ab. Also nur eine Wohnungsinstallation ist möglich. Auch mein Angebot, die Installationskosten zu übernehmen, führte nicht dazu, diese Installationen zuzulassen. Also kein Glasfaseranschluss durch UGG? Ich habe mehrfach nachgefragt und habe nun die schriftliche Antwort erhalten, dass auch in diesem Fall der Anschluss des Hauses und eben nur einer Wohnung möglich wäre. Warten wir mal ab!!

  • Willkommen im Forum!

    Die Frage ist: Habt ihr eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegründet oder nicht? Gibt es eine notarielle Teilungserklärung?

    Falls ihr eine seid, dann gilt das Wohnungseigentumsgesetzt und falls ihr keine seid, dann kann sowieso jeder Eigentümer im Rahmen des BGB machen was er will.

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  • wir sind eine Eigentümergemeinschaft. Teilungserklärung - klar notariell - gibt es. WEG gilt natürlich auch.

    Aber: Kein Eigentümer kann gezwungen werden, eine Installation in seiner Wohnung zuzulassen. Das Recht eines Einzelnen auf einen Haus- und Wohnungsanschluss ist klar gegeben. Es liegt, wie ich schon sagte, nur im Ermessen von UGG, ob diese unter diesen Umständen anschließen oder nicht.

    In meinem Fall haben Sie mir den Anschluss zugesat, auch nur bei einer Partei.

    In dem Fall eigentlich egal, ob Eigentümergemeinschaft oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von WaKi (16. April 2023 um 14:37)

  • Ja, so ist es. Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Du könntest lediglich UGG und das ausführende Unternehmen darauf hinweisen, das in Zukunft alle Wohnungen einen Glasfaseranschluss nutzen wollen und dementsprechend mehr Fasern für den Hausanschluss vorzusehen sind.

  • Wenn der Anschluss für den Eigentümer, der will, gelegt wird, warum soll die UGG die Anschlüsse für die vorbereiten, die nicht wollen? Das kostet Ports im Verteiler, ggf dickere Leerrohre, usw.. Wer nicht will, der will nicht.

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  • Für den Anbieter macht es keinen Unterschied, ob in diesem Fall eine oder drei Fasern (plus Ersatzfasern) vom HÜP bis zum Street Cabinet/Distribution Point eingeblasen werden. Der Mehrwert ohne größeren Aufwand noch weitere Kunden anschließen zu können, ist auch den Providern bekannt, manchmal muss man lediglich daran erinnern.

    Mir ist ein Fall im DG Ausbaugebiet gut bekannt, da wurden Fasern im (niedrigen) zweistelligen Bereich eingeblasen, obwohl es nur einen Teilnehmer gab.

    Grundsätzlich stehe ich beim Glasfaserausbau auf dem Standpunkt: wer den A. nicht hoch bekommt oder bewusst verzögert, hat eben Pech gehabt. Hier ist man jedoch schon über die Nachfragebündelung hinaus und befindet sich in der Bauphase.

  • Wenn der Anschluss für den Eigentümer, der will, gelegt wird, warum soll die UGG die Anschlüsse für die vorbereiten, die nicht wollen? Das kostet Ports im Verteiler, ggf dickere Leerrohre, usw.. Wer nicht will, der will nicht.

    Frage die Telekom. Die sieht das anders :( Dort ist es so, dass die Telekom Glasfaser ausbaut, aber nur meine Eltern wollen Glasfaser. Niemand hat sonst Interesse. Die Mehrheit der Eigentümer lehnt eine Verkabelung in die Wohnung ab. Telekom hat daher gesagt, Glasfaser wird nur in den Keller verlegt und das wars. Wenn nicht alle Wohnungen angeschlossen werden können, dann werden _keine_ Wohnungen angeschlossen.

    Ende vom Lied: Meine Eltern kriegen jetzt "schnelles Internet" per G.fast vom Keller, wo Glasfaser hingebaut worden ist. Ein absolutes Trauerspiel. Glasfaser in die Wohnung wird effektiv nie kommen. Selbst viele jüngere Eigentümer hatten da kein Interesse.

    Spoiler anzeigen

    ISP: HTP Surf & Fon 1.000 MBit/s Download / 500 MBit/s Upload (Glasfaser)

    Router: MikroTik CCR2004-16G-2S+ (RouterOS 7.22.1) + Genexis Fibertwist F2110-2 (Rev2.0) @ AON (1000BASE-BX)

    VoIP: Gigaset N670 IP Pro Mini Multicell (Firmware 2.67.0), Cisco ATA-191-MPP 2-Port Phone Adapter (Firmware 11-3-2MPP0001-225), Gigaset Fusion (Firmware 2.0.1)

    Handset: Gigaset SL800H Pro (Firmware 131.013.04)